115 Millionen Euro Sportförderung 2017/18
+++ Bayerns Innen- und Sportminister Joachim Herrmann freut sich über erhebliche Verbesserungen für die bayerischen Sport- und Schützenvereine: „Mit den neuen Sportförderrichtlinien fließt nicht nur so viel Geld wie noch nie in den bayerischen Sport. Es war mir auch ein Herzensanliegen, dass vor allem der bürokratische Aufwand für die zumeist ehrenamtlich geführten Vereine deutlich abgebaut wird. Damit rückt der Sport in den Vereinen noch mehr in den Mittelpunkt!“ Die neuen Sportförderrichtlinien des Freistaats Bayern treten zum 1. Januar 2017 in Kraft. +++
Laut Herrmann unterliegen zukünftig alle Förderanträge im Sportstättenbau mit zuwendungsfähigen Ausgaben unter 250.000 Euro einem wesentlich einfacheren Bewilligungsverfahren. „Damit kommen die Fördermittel jetzt noch schneller bei den Vereinen an!“, so der Sportminister. Bei Gesamtzuwendungen unter 100.000 Euro werden die Sport- und Schützenvereine beim Sportstättenbau von bisherigen strengen formalen Vorgaben entbunden. Förderfähig sind zukünftig auch Sportstätten, die gemeinsam von mehreren Vereinen genutzt werden. Schließlich werden die Fördersätze für innovative Breiten- und Leistungssportprojekte der Sportverbände von bisher 50 Prozent auf 80 Prozent erhöht.
Die Neufassung der Sportförderrichtlinien ist für den Bayerischen Landes-Sportverband e. V. (BLSV) eine eindrucksvolle Wertschätzung für den hohen Stellenwert des Sports in der Gesellschaft. Dazu BLSV-Präsident Günther Lommer: „Auch der BLSV freut sich über die Neufassung der Sportförderrichtlinien und bedankt sich beim Bayerischen Innenministerium für die angenehme Verhandlungsatmosphäre und das große Verständnis für die Anliegen des Sports.“
Herrmann: „Mit der Neufassung der Richtlinien haben wir einen Strauß an Maßnahmen auf den Weg gebracht, um den Sport in Bayern zielgerichtet und zukunftsorientiert zu stärken. Gleichzeitig nehmen wir auch mehr Geld in die Hand. So ist die Sportförderung in den vergangen Jahren immer weiter ausgebaut worden und erreicht mit dem neuen Doppelhaushalt einen neuen Höchststand. Im Jahr 2017 stehen uns knapp 56 Millionen Euro zur Verfügung, 2018 sogar 59 Millionen Euro.“
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