725.000 Euro aus dem Entschädigungsfonds für Sanierung des Bürgerhauses Judengasse 10 in Rothenburg ob der Tauber
Kunstminister Bernd Sibler gibt Fördermittel für Sanierung des mittelfränkischen Baudenkmals bekannt – Sibler: „ein herausragendes Dokument spätmittelalterlichen jüdischen Lebens in Mittelfranken“
MÜNCHEN. Die Sanierung des Bürgerhauses Judengasse 10 in Rothenburg ob der Tauber wird mit 725.000 Euro aus dem Entschädigungsfonds unterstützt. Das gab Kunstminister Bernd Sibler heute in München bekannt. „Das Bürgerhaus Judengasse 10 in Rothenburg ob der Tauber ist ein herausragendes Dokument spätmittelalterlichen jüdischen Lebens in Mittelfranken. Die darin noch erhaltene Mikwe ist eines der ältesten datierbaren Beispiele eines jüdischen Ritualbads in Deutschland. Ich freue mich sehr, dass wir mit Mitteln aus dem Entschädigungsfonds dazu beitragen können, diese historische Kostbarkeit für die Nachwelt zu sichern“, betonte Staatsminister Sibler.
Dr. Ludwig Spaenle, Beauftragter der Bayerischen Staatsregierung für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus, für Erinnerungsarbeit und geschichtliches Erbe:
„Die Sanierung des Bürgerhauses Judengasse 10 mit der darin erhaltenen Mikwe ermöglicht es, jüdisches Leben des spätmittelalterlichen Rothenburg ob der Tauber wieder sichtbar werden zu lassen. Dies ist gerade ein Jahr vor dem Jubiläum „1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland“ ein sehr positives Signal. Ich konnte mich jüngst selbst bei einem Besuch in dem ehemaligen Handwerkerviertel der Stadt von der großen Bedeutung dieses Baudenkmals mit dem rituellen Tauchbad überzeugen. Diese Mikwe ist eine der ältesten in Bayern. Die vom Entschädigungsfonds zugesicherten Mittel von 725.000 Euro sind sehr gut angelegt.“
Bei dem Bürgerhaus Judengasse 10 handelt es sich um die westliche Hälfte eines 1409 erbauten zweigeschossigen Doppelhauses. Das ursprünglich als reiner Fachwerkbau errichtete Haus besitzt im Erdgeschoss heute massiv gemauerte Umfassungswände. Das Obergeschoss weist an Straßen- und Traufseite noch Fachwerkfassaden auf, die jedoch mehrfach verändert wurden. Das Haus umfasst vier, in ihren Abmessungen leicht unterschiedliche Raumeinheiten. Die nordwestliche dieser vier Raumeinheiten ist im Obergeschoss als Bohlenstube ausgebaut, der südlich daran angrenzende Bereich ist in Flur und Küche unterteilt, in den beiden übrigen Raumeinheiten finden sich zwei Kammern. Anders als das Obergeschoss, dessen ursprüngliche Struktur noch weitgehend unverändert erhalten ist, wurde das Erdgeschoss stärker verändert. Neben der außerordentlich gut erhaltenen Bohlenstube ist insbesondere die im tonnengewölbten Keller erhaltene ehemalige Mikwe, die vermutlich bereits im Zuge der Errichtung des Hauses entstanden ist, besonders hervorzuheben.
Eigentümerin ist die Stiftung Kulturerbe Bayern. Der Entschädigungsfonds wird vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst verwaltet und gemeinsam vom Freistaat und den Kommunen getragen. Die Maßnahme ist mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege abgestimmt und wird von diesem fachlich begleitet.
Dr. Bianca Preis, stellv. Pressesprecherin, 089-2186-2862
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