85. Geburtstag Prof. Karl Kling
+++ Das beispiellose Engagement für die Interessen der bayerischen und deutschen Ingenieure und Ingenieurunternehmen hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann in seinem Glückwunschschreiben an den Gründer und langjähren Präsidenten der Bayerischen Ingenieurkammer Bau, Professor Karl Kling, hervorgehoben. „Sie haben die Kammern mit hoher fachlicher Kompetenz, Durchsetzungskraft, Besonnenheit und Augenmaß geleitet und repräsentiert“, schreibt Herrmann zu Klings 85. Geburtstag am 18. Dezember. Mit seiner Berufserfahrung und seinem Fachwissen als Unternehmer habe Kling nur allzu gut gewusst, wo der Schuh drückt. Kling, der auch Präsident der Bundesingenieurekammer war, gelte als geschätzter Ansprechpartner und kompetenter Berater sowie als würdiger Mittler zwischen Wirtschaft, Politik, Wissenschaft und Gesellschaft. „Dass die Bayerische Ingenieurkammer Bau heute einen ausgezeichneten auch internationalen Ruf besitzt, ist vor allem Ihr Verdienst.“, schreibt Herrmann. +++
Der Innenminister würdigte außerdem die Tatkraft und den Sachverstand Klings auf nahezu allen politischen Ebenen. Sowohl in der Kommunalpolitik als auch als Mitglied des bayerischen Landtags habe Kling durch sein engagiertes Wirken viel bewegt. „Die Menschen spürten, dass Sie ihre Belange mit Leidenschaft vertreten und immer ein offenes Ohr für sie haben“, so Herrmann.
Darüber hinaus schlage Klings Herz für die Musik. Als erster Vorsitzender des Musikvereins 1816 e. V., als Präsident des Allgäu-Schwäbischen Musikbundes oder als Präsident des Bayerischen Musikbundes habe er vieles mit auf den Weg gebracht und das kulturelle und gesellschaftliche Leben maßgeblich bereichert.
Herrmann nannte Professor Kling abschließend eine „herausragende Persönlichkeit unserer Gesellschaft“. Seine Leistungen und seine Arbeit seien bereits mit zahlreichen hochdotierten nationalen und internationalen Ehrungen und Auszeichnungen gewürdigt worden. „Diese sind Ausdruck für die überaus große Wertschätzung, die Sie im öffentlichen Leben und bei den Bürgerinnen und Bürgern im Freistaat und darüber hinaus genießen.“
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