900.000 Euro aus dem Entschädigungsfonds für Instandsetzung des ehemaligen Zehentstadels in Velburg
Kunstminister Bernd Sibler gibt Fördermittel für Sanierung des Oberpfälzer Baudenkmals bekannt – Sibler: „Der Stadel bildet ein stadt- und baugeschichtlich herausragendes Dokument“
MÜNCHEN. Die Instandsetzung des ehemaligen Zehentstadels (sog. Wieserstadel) in Velburg wird mit 900.000 Euro aus dem Entschädigungsfonds unterstützt. Das gab Kunstminister Bernd Sibler heute in München bekannt. „Der stattliche Bruchsteinbau aus dem 17. Jahrhundert prägt mit seinem imposanten Satteldach und seiner bauzeitlichen Fassade das Ortsbild von Velburg wesentlich mit. Der Stadel, der noch weitgehend über seine originale Bausubstanz verfügt, bildet ein stadt- und baugeschichtlich herausragendes Dokument. Ich freue mich sehr, dass wir dieses Baudenkmal mit Mitteln aus dem Entschädigungsfonds unterstützen können“, so der Minister.
Generalkonservator Prof. Mathias Pfeil, Leiter des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege, ergänzt: „Ein wichtiges Baudenkmal der Stadt Velburg wird so für kommende Generationen bewahrt und für die Zukunft fit gemacht.“
Der Stadel in der Kolpingstraße ist einer von zwei ehemaligen Zehentstadeln in Velburg. Es handelt sich um einen eingeschossigen und giebelständigen Steildachbau mit Ladeluken, der eine Firsthöhe von ca. 12 Metern besitzt. Sein hohes Erdgeschoss ist frei von Zwischenwänden und wird von einer Reihe mächtiger Holzstützen in zwei Schiffe geteilt, wobei das östliche als Durchfahrt angelegt worden war. Darüber erhebt sich das dreigeschossige, ursprünglich zu Lagerzwecken genutzte Dachtragwerk. Der bauzeitliche Kalkputz ist nahezu an allen Innenwänden erhalten geblieben und wurde im Rahmen der Instandsetzung sorgsam konserviert. Aufgrund des dendrochronologisch datierten Dachwerks kann von einer Errichtung des Stadels im Jahr 1601 ausgegangen werden. Das Mauerwerk im Erdgeschoss kann durchaus ältere Fragmente enthalten.
Im Rahmen der mit großem Engagement der Stadt Velburg durchgeführten Sanierungsmaßnahme konnte das Baudenkmal unter Erhalt seiner wertvollen Substanz gerettet und einer angemessenen Nutzung als Veranstaltungsraum zugeführt werden. Durch eine sensible Planung und Bauausführung gelang es dabei, den Charakter des ehrwürdigen Stadels zu erhalten. Nutzungsbedingte Einbauten wie Elektroinstallationen, Schallschutz und Lüftungsanlagen sind dabei nahezu ohne Eingriffe in die Substanz ausgeführt worden und treten kaum sichtbar in Erscheinung. Die prägnante, freskal aufgebrachte Quadermalerei an den Außenfassaden konnte zudem nach einem unerwartet aufgefundenen Originalbefund rekonstruiert werden.
Eigentümerin des Baudenkmals ist die Stadt Velburg. Der Entschädigungsfonds wird vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst verwaltet und gemeinsam vom Freistaat und den Kommunen getragen. Den Bewilligungsbescheid erlässt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, mit dem die Maßnahme abgestimmt ist. Die Maßnahme wird durch das Landesamt für Denkmalpflege auch fachlich begleitet.
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