Bundesratspräsidentschaft

Ministerpräsident Seehofer war vom 1. November 2011 bis zum 31. Oktober 2012 Präsident des Bundesrates

Blick in den Plenarsaal des Bundesrats, © Henning Schacht
© Henning Schacht

Ministerpräsident Horst Seehofer bekleidete vom 1. November 2011 bis zum 31. Oktober 2012 das Amt des Bundesratspräsidenten. Seehofer folgte damit turnusgemäß auf die nordrhein-westfälische Ministerpräsidentin Hannelore Kraft. In der Bundesratssitzung am 4. November 2011 hielt Seehofer seine Antrittsrede vor dem Bundesratsplenum. In seiner Rede würdigte er den Bundesrat als „Rückgrat und Vorbild für die konstruktive Zusammenarbeit aller für unser Land“.

Die Amtszeit des Bundesratspräsidenten dauert ein Jahr. Die Wahl im Bundesrat erfolgte traditionell einstimmig.

Aufgaben des Bundesratspräsidenten

Die zentrale Aufgabe des Präsidenten des Bundesrates ist die Leitung der Plenarsitzung. Der Präsident des Bundesrates vertritt den Bundespräsidenten, wenn dieser an der Ausübung seines Amtes gehindert ist. Solange er die Befugnisse des Bundespräsidenten ausübt, ist der Präsident des Bundesrates an der Leitung der Plenarsitzungen gehindert.

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Bundesrat tagt letztmals unter bayerischer Präsidentschaft



Der Präsident des Bundesrates selbst wird im Verhinderungsfall in allen Angelegenheiten von einem der beiden Vizepräsidenten vertreten.

Zentrale Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit 2012

Der 3. Oktober ist seit 1990 der Tag der Deutschen Einheit und damit der für Gesamtdeutschland wichtigste Feiertag. Die offiziellen Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit finden traditioneller Weise in der Landeshauptstadt des Landes statt, das zu diesem Zeitpunkt den Vorsitz im Bundesrat innehat. Informationen und Impressionen zum Tag der Deutschen Einheit unter www.tag-der-deutschen-einheit.de

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Einheitsfeier 2012 mit Bundeskanzlerin und Bundespräsident in Bayern