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Bundesratspräsidentschaft
Ministerpräsident Seehofer ist Präsident des Bundesrates
Ministerpräsident Horst Seehofer bekleidet seit November 2011 das Amt des Bundesratspräsidenten. Seehofer folgt damit turnusgemäß auf die nordrhein-westfälische Ministerpräsidentin Hannelore Kraft. In der Bundesratssitzung am 4. November 2011 hielt Seehofer seine Antrittsrede vor dem Bundesratsplenum. In seiner Rede würdigte er den Bundesrat als „Rückgrat und Vorbild für die konstruktive Zusammenarbeit aller für unser Land“.
Die Amtszeit des Bundesratspräsidenten dauert ein Jahr. Die Wahl im Bundesrat erfolgte traditionell einstimmig.
Aufgaben des Bundesratspräsidenten
Die zentrale Aufgabe des Präsidenten des Bundesrates ist die Leitung der Plenarsitzung. Der Präsident des Bundesrates vertritt den Bundespräsidenten, wenn dieser an der Ausübung seines Amtes gehindert ist. Solange er die Befugnisse des Bundespräsidenten ausübt, ist der Präsident des Bundesrates an der Leitung der Plenarsitzungen gehindert.
Der Präsident des Bundesrates selbst wird im Verhinderungsfall in allen Angelegenheiten von einem der beiden Vizepräsidenten vertreten.
Zentrale Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit 2012
Der 3. Oktober ist seit 1990 der Tag der Deutschen Einheit und damit der für Gesamtdeutschland wichtigste Feiertag. Die offiziellen Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit finden traditioneller Weise in der Landeshauptstadt des Landes statt, das zu diesem Zeitpunkt den Vorsitz im Bundesrat innehat. Zu den Zentralen Feierlichkeiten in München 2012 werden etwa 1.200 offizielle Gäste, darunter Bürgerdelegationen aus allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland erwartet. Außerdem werden alle Verfassungsorgane teilnehmen und die Länder der Bundesrepublik Deutschland werden sich im Rahmen dieser Feierlichkeiten auf der Ländermeile präsentieren. Weitere Informationen erhalten Sie demnächst auf dieser Seite.

