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Orden und Ehrenzeichen
Ehrung von Ehe- und Altersjubilaren
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Der Bayerische Ministerpräsident ehrt durch ein Glückwunschschreiben Ehejubilare zum 60., 65., 70. und 75. Hochzeitstag
sowie Altersjubilare zur Vollendung des 95., 100. und jedes weiteren Lebensjahres.
Die vom Ministerpräsidenten zu ehrenden Jubilare müssen ihren ständigen Wohnsitz in Bayern haben.
Anträge auf ein Glückwunschschreiben werden von den bayerischen Städten und Gemeinden bei der Staatskanzlei eingereicht.