Die Staatskanzlei auf einen Blick

Funktion, Aufgaben und Organisation

Die Aufgaben der Staatskanzlei sind in §1 der Verordnung über die Geschäftsverteilung der Bayerischen Staatsregierung festgelegt.

So unterstützt die Staatskanzlei - jeweils unter Mitwirkung der beteiligten Ministerien - den Ministerpräsidenten bei der Bestimmung der Richtlinien seiner Politik. Sie koordiniert die Tätigkeit der Ministerien, bereitet Ministerratssitzungen und Beschlüsse der Staatsregierung vor, bearbeitet Anträge, Erklärungen und Entscheidungen des Ministerpräsidenten und der Staatsregierung.

Die Staatskanzlei ist zuständig für die Behandlung der Landtagsbeschlüsse, für die Ausfertigung der Gesetze und Rechtsverordnungen und für den Abschluss von Staatsverträgen und Verwaltungsabkommen mit den Regierungen anderer Länder.

Zu den Aufgaben der Staatskanzlei zählt die Pflege der Beziehungen zu Bund und Ländern und der sonstigen Beziehungen nach außen, insbesondere der Umgang mit Staatsoberhäuptern und Regierungen und Regierungsmitgliedern auswärtiger Staaten. Die Staatskanzlei ist auch für die Pflege der Beziehungen zu den ausländischen Vertretungen in Bayern sowie die Vorbereitung und Durchführung von Staatsbesuchen und Staatsempfängen verantwortlich.

Die Staatsministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten in der Staatskanzlei ist zuständig für den Bereich Bundesangelegenheiten einschließlich der Vertretung des Freistaates Bayern beim Bund. Insbesondere obliegt ihr die Stimmführung und Vertretung Bayerns im Bundesrat. Sie ist ferner zuständig für den Bereich Europaangelegenheiten einschließlich der Koordinierung der Europapolitik. Dazu gehört die Beobachtung aller wichtigen politischen Vorgänge bei der Europäischen Union. Neben der Münchner Staatskanzlei hat sie ihren Dienstsitz auch in Berlin (Vertretung des Freistaates Bayern beim Bund) und in Brüssel (Vertretung des Freistaates Bayern bei der Europäischen Union).

In der Zuständigkeit der Staatskanzlei liegen nicht zuletzt die Aufgaben, die aus den Beziehungen zwischen dem Freistaat Bayern und der Bundeswehr einschließlich der auf bayerischem Gebiet stehenden ausländischen Streitkräfte erwachsen. Zu ihren Aufgaben gehören darüber hinaus die Vorbereitung der Verleihung von Auszeichnungen durch den Ministerpräsidenten sowie die Mitwirkung bei der Verleihung von Auszeichnungen durch den Bundespräsidenten.