Konjunkturpaket II

Einzelheiten zur Antragstellung

1.) Förderfähige Projekte

- Maßnahmenbereiche:
In folgenden Maßnahmenbereichen können Anträge gestellt werden:

Maßnahmen im Bereich der kommunalen Bildung (Schwerpunkte)

Maßnahme  

 Volumen   Kofinanzierungssätze 
 2009-2011  Bund  Land  Kommunen
§ 3 Abs. 1 Nr.1 (Kommunale Bildung)        
Energetische Sanierung Schulen  573,34  75,0%  12,5%  12,5%
Energetische Sanierung sonstige Bildungseinrichtungen  179,62  75,0%  12,5%  12,5%
Energetische Sanierung von Privat-/und kirchlichen Schulen   50,0  75,0% 25,0 % 0,0 %

Maßnahmen im Bereich der kommunalen Infrastruktur (Schwerpunkte)

 

Maßnahme  

 Volumen   Kofinanzierungssätze 
 2009-2011  Bund  Land  Kommunen
§ 3 Abs. 1 Nr.2 (Kommunale Infrastruktur)        
Krankenhausbaumaßnahmen  40,00  75,0%  12,5%  12,5%
Energieeinsparung Krankenhäuser 70,00  75,0%  12,5%  12,5%
Energetische Sanierung sonstiger Infrastruktur 89,68 75,0% 12,5% 12,5%
Städtebau  30,00 60,0 % 0,0 % 40,0 %
Dorferneuerung  30,00 60,0 % 0,0 %  40,0 %
Lärmsanierung Kommunalstraßen  45,00  75,0% 12,5% 12,5%
Breitband  50,01 37,5 % 12,5% 50,0 %

- Zusätzlichkeit (Additionalität)

Finanzhilfen werden nur für zusätzliche Investitionen gewährt. Die Zusätzlichkeit ist gegeben, wenn die abgerufenen Finanzhilfen nicht zur Finanzierung eines Investitionsvorhabens eingesetzt wurden, dessen Gesamtfinanzierung bereits durch einen beschlossenen und in Kraft getretenen Haushaltsplan gesichert ist (Stichtag 27.01.2009). Dabei bedürfen Einzelheiten noch der Klärung mit dem Bund; sobald diese vorliegt, werden entsprechende Klarstellungen in den Förderrichtlinien aufzunehmen sein.

Schneider: „Oberstes Gebot aller Maßnahmen ist, dass sie zusätzlich wirken müssen und das Geld nicht dazu verwendet werden darf, etwaige Haushaltslöcher zu stopfen. Das ist eine Vorgabe des Bundes und unabdingbar, um das Ziel zu erreichen, mit mehr Nachfrage die Konjunktur anzukurbeln."

- Projektdauer

Die Mittel müssen in den Jahren 2009 bis 2011 verwendet werden. Im Jahre 2011 können Finanzhilfen nur für Investitionsvorhaben eingesetzt werden, die noch 2010 begonnen wurden und bei denen im Jahr 2011 ein selbstständiger Abschnitt des Investitionsvorhabens abgeschlossen wird. Auf die neue Regelung zur Beschleunigung von Vergabeverfahren wird hingewiesen.

2.) Förderkonditionen und Links

Für bestehende Programme, die durch das Konjunkturpaket lediglich verstärkt werden, gelten die bestehenden Förderkonditionen und -sätze fort. Zu den entsprechenden Programmen und Förderrichtlinien siehe folgende Links:

Kommunale Bildung:

Kommunale Infrastruktur:

Für neue Maßnahmen werden die Förderrichtlinien unmittelbar nach Beschlussfassung bekannt gegeben; veröffentlicht sind:

3.) Antragstellung

  • Gemeinden, Landkreise, Bezirke, Verwaltungsgemeinschaften, kommunale Zweckverbände und die Träger privater und kirchlicher Schulen können bis zum 31. März Anträge bei den Förderbehörden stellen. Die Frist Ende März ist keine Ausschlussfrist; Bewerbungen, die den Bewilligungsstellen nach dem 30. April zugehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
  • Für die Antragsstellung ist die Vorlage von Detailplanungen nicht erforderlich; die Einreichung aussagekräftiger Projektbeschreibungen und sonstiger Unterlagen, aus denen ersichtlich wird, ob und wie die jeweiligen Förderkriterien erfüllt werden, sind ausreichend.
  • Die Entscheidung über die Projektanträge wird bis spätestens Ende April erfolgen. Dabei wird auf eine möglichst einfache Handhabung, etwa die pauschalierte Förderung ausgewählter Projekte geachtet werden.

Die Antragstellung erfolgt grundsätzlich bei den Regierungen, für Maßnahmen der Dorfentwicklung erfolgt sie bei den Ämtern für ländliche Entwicklung, für Werkstätten für behinderte Menschen beim Zentrum Bayern für Familien und Soziales. Die jeweiligen Ansprechpartner finden Sie unter:

4.) Informationsveranstaltungen von Staatsminister Schneider

Staatsminister Schneider hat Bürgermeistern und Landräten auf Informationsveranstaltungen in allen Regierungsbezirken die Umsetzung des Konjunkturpakets II ausführlich erläutert. 

Stand: 1. März 2009