Pressemitteilung

14.01.08

Bericht aus der Kabinettssitzung

1. Bayern beschließt umfassendes Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Jugendgewalt / Ministerpräsident Beckstein: "Im Interesse der Sicherheit der Bevölkerung unternehmen wir alle Anstrengungen, um Jugendgewalt mit einem Mix aus präventiven und repressiven Mitteln effektiv zu bekämpfen"

2. Kabinett beschließt Maßnahmenkonzept, um Jugendliche besser vor Alkoholmissbrauch zu schützen / Bayern wird in den Bundesrat Verbesserung des Jugendschutzgesetzes einbringen / Huml: "Die Entwicklungen beim Alkoholkonsum durch junge Menschen sind alarmierend"

3. Bayern will Agrarwissenschaften in Weihenstephan stärken / Ministerrat gibt Entwicklungskonzept zur Zukunftsfähigkeit in Auftrag / Beckstein: "Bayern als Agrarland Nummer eins in Deutschland braucht eine starke und für Studenten attraktive Agrarwissenschaft auf universitärem Niveau" / Goppel: "Praxisbezug ist wichtiges Kriterium für Zukunftskonzept in Weihenstephan"

 

1. Bayern beschließt umfassendes Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Jugendgewalt / Ministerpräsident Beckstein: "Im Interesse der Sicherheit der Bevölkerung unternehmen wir alle Anstrengungen, um Jugendgewalt mit einem Mix aus präventiven und repressiven Mitteln effektiv zu bekämpfen"

Bayern geht mit einem umfassenden Maßnahmenpaket gegen Jugendgewalt vor. Als Reaktion auf die aktuellen Fälle von Gewalttaten Jugendlicher und Heranwachsender hat das Kabinett in seiner heutigen Sitzung einen konkreten Katalog mit präventiven und repressiven Maßnahmen zur Bekämpfung und Eindämmung von Jugendgewalt beschlossen. Ministerpräsident Dr. Günther Beckstein erklärte: "Die aktuellen Fälle von Gewalttaten Jugendlicher haben zu Recht eine intensive Diskussion in der Öffentlichkeit ausgelöst. Die Zunahme schwerer Gewaltkriminalität bei jungen Menschen und die gerade in den jüngsten Vorfällen zum Ausdruck gekommene Brutalität sind in hohem Maße alarmierend. Im Interesse der Sicherheit der Bevölkerung unternehmen wir alle Anstrengungen, um Jugendgewalt mit einem Mix aus präventiven und repressiven Mitteln effektiv zu bekämpfen. Damit setzen wir ein deutliches Signal dafür, dass die Bekämpfung von Jugendgewalt eine wichtige Aufgabe für Polizei, Staatsanwälte und Richter ist, aber auch für Eltern, Schulen, Jugendämter und die ganze Gesellschaft." Der Ministerpräsident betonte, dass Bayern bundesweit Marktführer in Deutschland bei der Inneren Sicherheit und sowohl bei der Bekämpfung als auch bei der Prävention von Gewalt und Kriminalität ist. In den letzten Jahren hat Bayern immer wieder konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewaltausübung durch Jugendlichen gefordert und gezielte Gesetzesinitiativen, insbesondere zur Verschärfung des Jugendstrafrechts und gegen Gewalt in den Medien, auf den Weg gebracht. Beckstein: "Ich appelliere an die SPD, jetzt endlich ihren Widerstand aufzugeben, damit wir die notwendigen Gesetzesänderungen auf den Weg bringen können. Wenn die SPD jetzt versucht, die Diskussion um die Jugendgewalt in die Schmuddelecke zu stellen, ist das nur der vergebliche Versuch, von ihrer eigenen Inkompetenz abzulenken."

Das Bayerische Maßnahmenpaket gegen Jugendgewalt bündelt Maßnahmen aus den Bereichen des Innen-, Justiz-, Sozial- und Kultusministeriums zu einem schlüssigen Gesamtkonzept. "Ich bin überzeugt, dass wir mit der bayerischen Doppelstrategie aus Repression und Prävention Jugendgewalt wirkungsvoll bekämpfen. So wird Bayern seiner Vorreiterrolle als Sicherheitsland Nummer 1 in Deutschland auch in Zukunft gerecht", betonte Ministerpräsident Beckstein.

1. Verschärfung des Jugendstrafrechts

Justizministerin Dr. Beate Merk fordert die Verschärfung des Jugendstrafrechts. Merk: "Was sich im Bereich jugendlicher Intensiv- und Gewalttäter entwickelt, darf nicht ignoriert werden. Die Übergriffe in der Münchner U-Bahn machen für jedermann deutlich, dass unser ausschließlich dem Erziehungsgedanken verpflichtetes Jugendstrafrecht nicht mehr voll geeignet ist, die Menschen vor gefährlichen jugendlichen und heranwachsenden Intensiv- und Gewalttätern zu schützen. Der fromme Appell, die Möglichkeiten des geltenden Rechts auszuschöpfen, ist ein Zeichen von Hilflosigkeit. Wir müssen jetzt handeln. Diese Täter nehmen das geltende Jugendstrafrecht nicht ernst. Was wir für diese Gruppe brauchen, ist eine Verschärfung." Merks konkrete Forderungen:

  • Regelmäßige Anwendung des allgemeinen Strafrechts auf 18- bis 20-jährige: Auf diese Gruppe wird derzeit in den meisten Fällen Jugendstrafrecht angewendet. Es soll klargestellt werden, dass, wer alle Rechte eines Erwachsenen hat, auch im Strafrecht in aller Regel als solcher behandelt wird und nur in Ausnahmefällen Jugendstrafrecht Anwendung finden kann.
  • Anhebung des Höchstmaßes der Jugendstrafe bei 18- bis 20-jährigen von 10 auf 15 Jahre: Damit wird deutlich gemacht, dass auch das Jugendstrafrecht kein stumpfes Schwert ist, und sichergestellt, dass auch schwerste Taten angemessen bestraft werden können.
  • Ausbau des Fahrverbots zu einer vollwertigen Hauptstrafe des Jugendstrafrechts für alle Arten von Straftaten: Strafe muss spürbar sein und den Verurteilten beeindrucken. In vielen Fällen kann in dieser Hinsicht mit einem Fahrverbot mehr erreicht werden als mit anderen Sanktionen.
  • Einführung des sogenannten Warnschussarrestes: Der Richter soll die Möglichkeit haben, neben einer Bewährungsstrafe zusätzlich einen Arrest zu verhängen, damit die Bewährung nicht als Quasi-Freispruch empfunden wird.
  • Ausdehnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung auf nach Jugendstrafrecht Verurteilte: Bei gefährlichen Gewalttätern darf es für die Frage der Sicherungsverwahrung keine Rolle spielen, ob sie Jugendliche oder Erwachsene sind. Wir fordern, die Möglichkeit der nachträglichen Sicherungsverwahrung, wenn eine Jugendstrafe von mindestens fünf Jahren verhängt worden war. Entscheidend sind allein die Gefährlichkeit und die Sicherheit der Bevölkerung.

2. Wirksameres Ausweisungsrecht, Ausweitung von Mehrfach- und Intensivtäterprogrammen, Ausweitung der Videoüberwachung, Verbot von Killerspielen:

Innenminister Joachim Herrmann: "Wir müssen gewalttätige Intensivtäter, aber auch prügelnde Väter schneller und leichter ausweisen. Ausländer, die fortgesetzt straffällig werden und sich den hier herrschenden Regeln und Geboten widersetzen, dürfen kein Recht haben, weiter in Deutschland zu bleiben. Dasselbe gilt für ausländische Väter, die ihre Kinder häufiger Gewalt aussetzen und damit deren Entwicklungschancen für ein Leben ohne Gewalt nachhaltig verschlechtern. Das gebietet der Schutz der hier lebenden Menschen. Das Ausländerrecht muss deshalb mit dem Ziel überprüft werden, schnellere und leichtere Ausweisungen zu ermöglichen, wo dies zum Schutz der Bevölkerung und zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung geboten ist. In Zukunft muss der Grundsatz gelten, dass ausländische Gewalttäter, die eine dauernde Gefahr darstellen, das Land verlassen müssen." Herrmann kündigte eine Bundesratsinitiative zur Verschärfung des Ausweisungsrechts mit folgenden Eckpunkten an:

  • Zwingende Ausweisung nach einem Jahr Freiheits- oder Jugendstrafe
    Ausländer, die nicht EU-Bürger sind oder eine ähnliche Rechtsstellung haben, sollen künftig bereits bei einer rechtskräftigen Verurteilung wegen einer Vorsatztat zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung zwingend ausgewiesen werden; die übrigen Ausweisungstatbestände sind darauf abgestimmt zu verschärfen.

  • Kein Ausweisungsschutz für wiederholte Gewalttäter
    Ausländische Gewalttäter, die wiederholt straffällig geworden sind, sollen ungeachtet des Bestehens eines besonderen Ausweisungsschutzes bei Verurteilung zu einem Jahr Freiheits- oder Jugendstrafe ohne Bewährung regelmäßig ausgewiesen werden können; dies soll nach Möglichkeit auch für Minderjährige gelten.

  • Verlust des Freizügigkeitsrechts für EU-Bürger
    Auch EU-Bürger oder Ausländer mit einer ähnlichen privilegierten Rechtsstellung müssen unser Land verlassen, wenn sie schwere Gewalttaten begangen haben. Deshalb sollen sämtliche europarechtlichen Spielräume für eine erleichterte Feststellung des Verlusts ihres Freizügigkeitsrechts oder ihre Ausweisung ausgeschöpft werden.

  • Verfahrensvereinfachung
    Bislang dauert es wegen zahlreicher Gerichtsverfahren oft sehr lange, bis eine Ausweisung vollzogen werden kann. Deshalb sollen alle Möglichkeiten der Verfahrensbeschleunigung geprüft werden. Dazu gehört auch die Möglichkeit, dass bereits der Strafrichter im Urteil die Ausweisung verfügt.

 

Herrmann will außerdem den täterorientierten Ermittlungsansatz der Polizei forcieren, um minderjährige Intensivtäter frühzeitig zu erkennen und kriminelle Karrieren rasch stoppen zu können. Dazu sollen Mehrfach- und Intensivtäterprogramme wie das Programm ProPER (Arbeitsgruppe Programm Personenorientierte Ermittlungen) weiter forciert werden. Ziel dieser Programme ist, dass alle Ermittlungsverfahren bei einem Polizeibeamten zusammenlaufen, der auch die Informationen an die Staatsanwaltschaft, Ausländerbehörden, andere Behörden und Stellen koordiniert. Entscheidend ist eine enge Zusammenarbeit und Vernetzung von Polizei, Staatsanwaltschaften und Jugendämtern und Kommunen. Derzeit werden in ProPER insgesamt 85 Minderjährige als Intensivtäter geführt.

Aus polizeilicher Sicht ist eine weitere Ausweitung der Videoüberwachung und -aufzeichnung an Brennpunkten im öffentlichen Raum, z.B. im Personennahverkehr unbedingt erforderlich. Insbesondere in München müssen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass die bei der S-Bahn zur Zugabfertigung installierten Videokameras auch zur Videoaufzeichnung genutzt werden können. Durch Videoüberwachung und intensive Ermittlungen der Münchner Polizei konnten die aktuellen Straftaten in der Münchner U-Bahn schnell aufgeklärt werden. Es zeigt sich hier abermals die außerordentlich hohe Bedeutung der Videoüberwachung zur nachhaltigen Verbesserung der Sicherheitslage.

Herrmann: "In den Münchner U-Bahnhöfen und U-Bahnen muss auch eine Empfangsmöglichkeit für Mobiltelefone geschaffen werden. Technisch ist das ohne Weiteres möglich. Damit können andere Fahrgäste Hilfe durch die Polizei herbeirufen. Außerdem wirkt eine schnelle Alarmierungsmöglichkeit auf potentielle Straftäter auch abschreckend." Die Münchner Polizei hat als Reaktion auf die U-Bahn-Überfälle bereits die polizeiliche Präsenz sowohl uniformiert als auch in Zivil intensiviert, insbesondere an den Brennpunkt-Bahnhöfen. In die Überwachung vor allem im Bereich der Endbahnhöfe zu den Nachtzeiten werden auch zusätzliche Streifen Bereitschaftspolizei eingebunden. Die Verdichtung der Präsenz von Streifen erfolgt in gegenseitiger Absprache mit den Streifen der DB-Sicherheit bzw. Bundespolizei in S-Bahnen, den Streifen der U-Bahn-Wache bzw. gemischten Streifen im U-Bahn-Bereich.

Als zusätzliche Maßnahme drängt die Staatsregierung auf ein rasches strafbewehrtes Verbot der Herstellung und Verbreitung von Killerspielen in Deutschland. Laut Innenminister Herrmann unterstützt die Konferenz der Unions-Innenminister diese Forderung mittlerweile einhellig. Nach den Worten des Innenministers belegen wissenschaftliche Erkenntnisse eindeutig, dass insbesondere Killerspiele mit ihren brutalen Gewaltszenen bei labilen Charakteren eine stimulierende Wirkung haben könnten. Das Verbot von virtuellen Gewaltspielen ist deshalb eine logische Konsequenz aus den Gewalttaten und der steigenden Gewaltkriminalität bei Jugendlichen. Bayern habe diesen Vorschlag bereits vor genau einem Jahr in einer Bundesratsinitiative beschlossen. Kernstück des Beschlusses ist ein im Strafgesetzbuch verankertes Herstellungs- und Verbreitungsverbot von virtuellen Killerspielen. Nach dem bayerischen Gesetzesvorschlag soll ein neuer Straftatbestand geschaffen werden, mit dem die Herstellung und der Vertrieb von Spielprogrammen, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen darstellen und dem Spieler die Beteiligung an dargestellten Gewalttätigkeiten solcher Art ermöglichen, unter Strafe gestellt werden sollen.

3. Prävention von Jugendgewalt / Frühwarnsystem durch Bündelung der Präventionsangebote in Familie und Bildungseinrichtungen / Ausbau der Jugendsozialarbeit an Schulen

Sozialstaatssekretärin Melanie Huml kündigte an, dass die Präventionsangebote in der Familie, in Kindertageseinrichtungen und in der Schule durch verbesserte Zusammenarbeit aller Beteiligter zu einem Frühwarnsystem weiterentwickelt und gebündelt werden sollen. Huml: "Es geht darum zu verhindern, dass Kinder und Jugendliche überhaupt gewalttätig werden. So wird zum Beispiel schon im Kindergarten und in der Schule geübt, wie Streitigkeiten gewaltfrei gelöst werden können. Wir werden die Sprachförderung im Kindergarten intensivieren, die Jugendsozialarbeit an Schulen ausbauen, die Qualifizierungsprojekte am Übergang von der Schule in den Arbeitsmarkt für benachteiligte Jugendliche absichern und unsere Maßnahmen der Erziehungshilfe gegen Straffälligkeit und Gewalt ausbauen." Teil dieses Frühwarnsystems ist eine verstärkte Kooperation zwischen Jugendamt, Schule, Polizei und Familiengerichten. Huml: "Präventive Maßnahmen vermeiden zudem intensivere und kostspieligere Interventionen zu einem späteren Zeitpunkt, zumal das Jugendstrafrecht erst ab einem Alter von 14 Jahren greift, wenn "Gewaltkarrieren" häufig schon begonnen haben." Die Familien- und Sozialstaatssekretärin hob folgende Punkte hervor:

Förderung der Kinder- und Jugendhilfe:

Huml zufolge unterstützt der Freistaat mit seinem Kinder- und Jugendprogramm die Kommunen bei ihren Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe mit jährlich rund 43,8 Millionen Euro. Gefördert werden unter anderem

  • Jugendsozialarbeit an Schulen: Huml: "Jugendliche Serien- und Intensivtäter werden meist bereits vorher in der Schule auffällig. Hier ist eine frühzeitige Intervention der Jugendhilfe geeignet, gefährdete Kinder und Jugendliche wieder auf den richtigen Weg zurück zu bringen und Eltern in ihrer Erziehungsarbeit zu stärken. Bis zum Jahr 2012 werden wir 350 Stellen für bis zu 500 Brennpunktschulen gemeinsam mit den Kommunen schaffen. Allein im Haushalt 2008 schaffen wir dafür insgesamt rund 100 neue Stellen. Der Erfolg der Jugendsozialarbeit an Schulen ist beeindruckend. Die Gewaltbereitschaft an Schulen sinkt durch den Einsatz der Jugendsozialarbeit um über 50 Prozent." Das Konzept sieht zudem vor, den Informationsaustausch zwischen Polizei und Jugendämtern sowie zwischen Schulen und Jugendämtern zu verbessern.
  • Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit: "Die beste Methode, Kriminalität bei jungen Menschen zu verhindern, ist die Eröffnung von echten Lebensperspektiven. Das bedeutet insbesondere eine nachhaltige Eingliederung in die Arbeitswelt, beispielsweise durch die Arbeit in Jugendwerkstätten", erläuterte Huml.


Geschlossene Unterbringung von Mehrfach- und Intensivtätern:

Huml: "In Extremfällen müssen junge Menschen aus ihren gewohnten Milieus herausgelöst werden, um noch eine Chance zu haben, ihr Leben wieder in den Griff zu bekommen. Bayern bekennt sich daher als 'ultima ratio' seit langem auch zur geschlossenen Unterbringung von Mehrfach- und Intensivtätern. Als Teil der Kinder- und Jugendhilfe bieten unsere Clearingstellen und die langfristig angelegte pädagogisch-intensivtherapeutische Heimerziehung einen klar strukturierten Tagesablauf sowie feste Regeln. Von den rund 200 geschlossenen Plätzen in Deutschland stehen knapp 50 Prozent in Bayern zur Verfügung":

  • Drei Clearingstellen in Würzburg, Regensburg und Hallbergmoos bieten Kindern im Alter von zehn bis 14 Jahren 20 Plätze zur gesicherten kurzfristigen Unterbringung.
  • Langfristige pädagogisch-intensivtherapeutische Heimerziehung von Kindern und Jugendlichen: "Gut Blumenthal" in Selb bietet 12 Plätze für Kinder. Eine geschlossene Unterbringung bieten ferner Rummelsberg mit 19 Plätzen für Jungen und das Mädchenheim Gauting mit 42 Plätzen für Kinder und Jugendliche von 12 bis 18 Jahren.


4. Gewaltprävention an den Schulen

Kultusminister Siegfried Schneider kündigte an, dass neben der effektiveren Verschränkung von Jugendhilfe und Schule die erfolgreichen Präventionsprojekte an bayerischen Schulen wie "PIT - Prävention im Team", gemeinsam mit der Polizei, "Faustlos" oder "Mit mir nicht!" weiterentwickelt und stärker miteinander vernetzt werden sollen. "Wir dürfen bei der Gewaltprävention keine kurzfristigen Erfolge erwarten und müssen unsere Anstrengungen weiter fortsetzen", betonte Minister Schneider. Aber die Schule allein könne die Probleme nicht lösen. Das Kultusministerium wird seine Anstrengungen fortsetzen und mit Nachdruck auch im Rahmen von Lehrerfortbildungen und Elternveranstaltungen an Schulen die Problematik angehen.

Zum Seitenanfang

 

2. Kabinett beschließt Maßnahmenkonzept, um Jugendliche besser vor Alkoholmissbrauch zu schützen / Bayern wird in den Bundesrat Verbesserung des Jugendschutzgesetzes einbringen / Huml: "Die Entwicklungen beim Alkoholkonsum durch junge Menschen sind alarmierend"

Das bayerische Kabinett hat heute ein umfangreiches Maßnahmenkonzept zur Optimierung des Jugendschutzes beschlossen, um junge Menschen noch besser vor Alkoholmissbrauch zu schützen. "Durch die Verknüpfung von präventiven Maßnahmen, einen effektiven Vollzug des Jugendschutzgesetzes, die Stärkung der Alkoholprävention im Gaststättenrecht und bundesgesetzliche Änderungen im Jugendschutzgesetz wirken wir dem Alkoholmissbrauch entgegen", betonte Bayerns Familienstaatssekretärin Melanie Huml. Ihren Worten zufolge sind die Entwicklungen beim Alkoholkonsum durch junge Menschen "alarmierend": "Seit 1996 hat sich der Anteil der delinquenten Jugendlichen, die zur Tatzeit unter Alkoholeinfluss standen, mehr als verdreifacht. Ebenso macht sich die enthemmende und aggressionsfördernde Wirkung übermäßigen Alkoholkonsums bei den Fallzahlen der Gewaltkriminalität bemerkbar: hier ist jeder vierte jugendliche Straftäter alkoholisiert. 2005 sind 3.245 Kinder und Jugendliche mit einer Alkoholvergiftung in bayerischen Krankenhäusern behandelt worden. Das entspricht einer Steigerung um 60 Prozent seit 2001. Die dramatisch zunehmenden Alkoholexzesse junger Menschen verdeutlichen den dringenden Handlungsbedarf zum Schutz vor den Gefahren des Alkoholmissbrauchs", betonte Huml.

1. Präventive Maßnahmen

"Wirksame Gesundheits- und Suchtprävention setzt frühzeitig ansetzende und kontinuierliche Maßnahmen voraus. Wichtige Ansatzpunkte sind hier die Stärkung der Elternkompetenz, die Gesundheitserziehung in Kindertageseinrichtungen, sowie die Projekte und Aktionen zur Suchtprävention an Schulen und im Rahmen der Jugendarbeit", so die Staatssekretärin. Ein weiterer wichtiger Baustein ist ihren Worten zufolge das Präventionsprojekt "HaLT - Hart am Limit": dabei werden Jugendliche, die wegen einer Alkoholvergiftung in einem Krankenhaus behandelt werden müssen, von Mitarbeitern der Suchthilfe aufgesucht und erhalten gemeinsam mit ihren Eltern Beratung und Hilfeangebote.

2. Verbesserung des Vollzugs

Das Familienministerium hat gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden Vollzugshinweise zum Jugendschutzgesetz herausgegeben. "Insbesondere durch die Anhebung der Bußgelder, die Erstellung eines landesweiten Bußgeldkatalogs als Orientierungsrahmen, sowie durch klare Vorgaben für den Vollzug stellen wir sicher, dass Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz effektiver als bislang geahndet werden", hob Huml hervor.

3. Änderungen im Gaststättenrecht

Im künftigen bayerischen Gaststättenrecht sind Huml zufolge deutliche Verbesserungen zugunsten des Jugendschutzes vorgesehen: "Jugendliche werden bisher mit Flatrate-Parties und ähnlichen Veranstaltungen durch Gastwirte förmlich zu einem übermäßigen Alkoholkonsum angereizt. Hier werden wir durch ein bußgeldbewehrtes Verbot solcher 'Billig-Alkohol-Veranstaltungen' den Riegel vorschieben. Die Bußgeldobergrenze bei Verstößen wird zudem verdoppelt auf 10.000 Euro und trifft damit Gastwirte empfindlicher als bisher. Gastwirte, die dennoch beim Alkoholausschank übermäßigen Alkoholkonsum Vorschub leisten, riskieren sogar den Entzug der Gaststättenerlaubnis." Bei Gestattungen nach dem Gaststättengesetz, etwa für Vereinsfeste und Feuerwehrdiscos, müssen die Gemeinden Polizei und Jugendamt beteiligen. Diese können hierzu Auflagen erteilen und die Veranstaltungen dann auch entsprechend kontrollieren. Auch vor Inkrafttreten des neuen Gaststättenrechts sind die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden bereits heute zu konsequentem Einschreiten gegen Flatrateparties aufgefordert.

4. Änderung des Jugendschutzgesetzes

"Das Jugendschutzgesetz birgt auch mit Blick auf die Prävention von Alkoholmissbrauch noch erhebliche Lücken. Über den Bundesrat werden wir Nachbesserungen fordern", erläuterte die Staatssekretärin und verwies in erster Linie auf das Problem der Erziehungsbeauftragung: "In der Praxis hat sich die derzeitige Regelung der Erziehungsbeauftragung nicht bewährt. Wenn volljährige Freunde ihre minderjährigen Freundinnen als 'erziehungsbeauftragte Person' in die Disco begleiten, so läuft dies dem Schutzgedanken des Jugendschutzes völlig zuwider. Eine Erziehungsbeauftragung setzt notwendigerweise ein Autoritätsverhältnis voraus.

  • Die Forderungen an den Bundesgesetzgeber umfassen folgende weitere gesetzgeberische Maßnahmen:
  • Bei den Aufenthaltsbestimmungen für Minderjährige sollte zukünftig entscheidend sein, ob alkoholische Getränke verabreicht werden.
  • Die Privilegierung für Veranstaltungen von anerkannten Trägern der Jugendhilfe bei den Aufenthaltsbestimmungen soll künftig an eine Genehmigung des Jugendamts geknüpft werden.
  • Versandhändler sollen gesetzlich verpflichten werden, vor dem Versand von Alkoholika und Tabakwaren einen Altersnachweis einzuholen.
  • Zielgruppengerichtete Werbung für Jugendliche sollte nicht nur für Tabakwaren, sondern auch für Alkoholika unzulässig sein. "Zur konsequenten Abschreckung muss der Bußgeldrahmen von 50.000 auf 500.000 Euro angehoben werden. Bayern fordert dies bereits seit längerem", betonte die Staatssekretärin.

5. Aktionswoche

Huml: "Bereits Anfang 2008 soll unter Einbindung der kommunalen Spitzenverbände eine bayernweite Aktionswoche gegen Alkoholmissbrauch von Jugendlichen durchgeführt werden. Damit möchten wir die Öffentlichkeit sensibilisieren, dass bei der Abgabe von Alkohol die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Die jungen Menschen sollen lernen, Alkohol kontrolliert zu konsumieren."

Zum Seitenanfang

 


3. Bayern will Agrarwissenschaften in Weihenstephan stärken / Ministerrat gibt Entwicklungskonzept zur Zukunftsfähigkeit in Auftrag / Beckstein: "Bayern als Agrarland Nummer eins in Deutschland braucht eine starke und für Studenten attraktive Agrarwissenschaft auf universitärem Niveau" / Goppel: "Praxisbezug ist wichtiges Kriterium für Zukunftskonzept in Weihenstephan"

Der Ministerrat hat heute ein klares Votum für eine zukunftsfähige Agrarwissenschaft am Standort Weihenstephan abgegeben. Ministerpräsident Dr. Günther Beckstein: "Bayern als Agrarland Nummer eins in Deutschland braucht eine starke und vor allem auch für Studenten attraktive Agrarwissenschaft auf universitärem Niveau, die beispielsweise auch in der Lage ist, Antworten auf die großen Zukunftsthemen wie den Klimawandel, den weltweit steigenden Nahrungsmittelbedarf oder die Globalisierung der Agrarmärkte zu geben."

Wissenschaftsminister Dr. Thomas Goppel kündigte dazu an, dass eine interministerielle Arbeitsgruppe aus Vertretern des Wissenschafts- und Landwirtschaftsministeriums bis Ende März dieses Jahres eine Konzeption zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Agrarwissenschaften in Weihenstephan erarbeiten wird. Landwirtschaftsminister Josef Miller: "Ziel ist es, dass unsere Landwirtschaft auch angesichts der neuen Herausforderungen optimal von Forschung und Lehre aus Weihenstephan profitieren kann." Selbstverständlich sollen, so Goppel, alle in Weihenstephan angesiedelten wissenschaftlichen Einrichtungen und landwirtschaftlichen Institutionen, also die Technische Universität München, die Fachhochschule Weihenstephan und die Landesanstalt für Landwirtschaft in diese Konzeption, einbezogen sein. Goppel betonte, dass die in den letzten zehn Jahren erfolgte Umstrukturierung des Standorts Weihenstephan mit ihrer stärkeren Einbindung der Grundlagenwissenschaften durchaus erfolgreich war. "In den letzten Jahren hat sich die Technische Universität in Weihenstephan ganz hervorragend in den Grundlagenwissenschaft entwickelt. Im nächsten Schritt müssen wir jedoch den Praxisbezug ganz besonders im Auge haben", sagte der Minister.

Als einen "vielversprechenden Lösungsansatz" für eine starke Agrarwissenschaft in Weihenstephan bezeichnete Goppel einen agrarwissenschaftlichen Cluster unter Beteiligung der Technischen Universität München, der Fachhochschule Weihenstephan und der Landesanstalt für Landwirtschaft." Goppel: "Ein solcher Cluster ist in der Lage, die einmalige Kompetenz am Standort Weihenstephan zusammenzufassen und die gesamte Breite von praxisbezogenen Ausbildungsangeboten und Forschungsmöglichkeiten abzubilden. Der Cluster kann dann auch verantwortlich sein für die Außendarstellung der Leistungen und Potentiale der beteiligten Einrichtungen und als Ansprechpartner für die Agrarwirtschaft dienen." In einer eigenen Zielvereinbarung mit den Partnern aus den Hochschulen will Goppel absichern, dass künftig die Landwirtschaft und ihre Partner in der Gesellschaft geregelten Einblick in die Wissenschaftsstruktur und -organisation bekommen.

Zum Seitenanfang