Pressemitteilung

16.12.08

Bericht aus der Kabinettssitzung - Teil 2

1. Staatsregierung zieht kritische Bilanz der EU-Klimabeschlüsse / Seehofer: „Autohersteller vor schwerer Belastungsprobe" / Europaministerin Müller: „Laufzeitverlängerung der deutschen Kernkraftwerke ohne Alternative" 

2. Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie in Bayern läuft nach Plan / Umweltminister Söder: „85 Prozent der Fließgewässer 'natürlich'" 

3. Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften können in Bayern künftig auch vor dem Standesbeamten geschlossen werden / Ministerrat beschließt Gesetzentwurf / Justizministerin Dr. Beate Merk: „Zuständigkeit der Notare hat sich in der Praxis bewährt und bleibt deshalb daneben erhalten" 

4. Kabinett billigt Entwurf für 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag / Ministerpräsident Seehofer: „Tragfähige Basis für die Weiterentwicklung des dualen Systems in den deutschen Medien" 

5. Franz Mayer neuer Präsident des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd in Rosenheim / Johann Rast neuer Präsident des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord in Ingolstadt 


1. Staatsregierung zieht kritische Bilanz der EU-Klimabeschlüsse / Seehofer: „Autohersteller vor schwerer Belastungsprobe" / Europaministerin Müller: „Laufzeitverlängerung der deutschen Kernkraftwerke ohne Alternative"

Die Bayerische Staatsregierung zieht eine kritische Bilanz der Klimabeschlüsse des EU-Gipfels. Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer und Europaministerin Emilia Müller kritisierten, dass das Ergebnis des Europäischen Rats hinter den bayerischen Forderungen zurückbleibt. Dies stelle eine schwere Belastung der deutschen und insbesondere der bayerischen Automobilindustrie dar. Seehofer und Müller: „Die europäischen Staats- und Regierungschefs haben berechtigte Interessen der Automobilbranche bei der Reduzierung von CO2-Grenzwerten für Neuwagen nicht berücksichtigt. Seehofer: „Die EU hat die deutschen Premium-Autohersteller bewusst einseitig benachteiligt. Die ohnehin von der Wirtschaftskrise schwer getroffene bayerische Autobranche steht jetzt vor einer weiteren Belastungsprobe. Die Staatsregierung wird die weitere Entwicklung bei Arbeitsplätzen und Investitionen in der Automobilindustrie genau beobachten. Ein flächendeckender Abbau von Arbeitsplätzen in dieser Schlüsselbranche wäre verheerend für Bayern und Deutschland insgesamt." Wirtschaftsminister Martin Zeil forderte die Bundesregierung auf, intensiv zu prüfen, durch welche Maßnahmen die zu erwartenden Belastungen für die Autobranche zumindest teilweise kompensiert werden können.

Müller betonte, dass der Europäische Rat sein klimapolitisches Signal teuer erkauft habe. Müller: „Zwar kann die Europäische Union mit den Entscheidungen von Brüssel auch in Zukunft eine Führungsrolle im Klimaschutz beanspruchen. Die Bundesregierung hat aber Zugeständnisse gemacht, die die deutsche Wirtschaft und damit auch bayerische Unternehmen massiv belasten. Es ist sehr bedauerlich, dass es nicht gelungen ist, die deutschen Vorstellungen zur vollständigen Freistellung von Industrieanlagen von der Versteigerung der Emissionszertifikate durchzusetzen." Müller bezeichnete es als nicht hinnehmbar, dass letztlich die deutschen Stromkunden für die Sanierung von mittel- und osteuropäischen Kraftwerken aufkommen müssen. Während Kraftwerke in Osteuropa im Jahr 2013 noch 70 Prozent der Emissionszertifikate kostenlos erhalten, müssen nach Müllers Worten westeuropäische Stromerzeuger ab 2013 alle Zertifikate kostenpflichtig ersteigern. Das wirke sich strompreiserhöhend für jeden Verbraucher und wettbewerbsverzerrend aus.

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2. Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie in Bayern läuft nach Plan / Umweltminister Söder: „85 Prozent der Fließgewässer 'natürlich'"

Die nationale Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) läuft nach Plan. Dies berichtete Bayerns Umweltminister Dr. Markus Söder heute in der Kabinettsitzung. Söder: „Es zahlt sich aus, dass wir bayernweit seit den 50er Jahren insgesamt 32 Milliarden Euro in Gewässerschutz und gute Gewässerqualität investiert haben. Es ist ein gutes Signal, dass schon jetzt rund 85 Prozent der Fließgewässer in Bayern als natürlich eingestuft werden." Gewässerschutz und nachhaltige Bewirtschaftung des Wasserschatzes werden nach den Worten des Ministers in Bayern ernst genommen und Schritt für Schritt verbessert. Bis 2015 sollen laut Söder möglichst viele Flüsse, Seen und Grundwasser in einem guten Zustand sein. Der Umweltminister begrüßte, dass mit der Wasserrahmenrichtlinie alle EU-Staaten die gleichen Anforderungen an die Wasserqualität haben. Söder: „Der Schutz der Gewässer muss europaweit nach einheitlichen Standards erfolgen. Umwelt-Dumping darf es in der EU künftig nicht mehr geben."

Nach den Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie hat Bayern den Zustand von mehr als 25.000 Kilometern Fließgewässer, der 53 großen bayerischen Seen sowie die Menge des Grundwassers für ganz Bayern bewertet. Dies ist Grundlage für eine weitere Verbesserung der Gewässerqualität. Alle relevanten Gewässer wurden durch Landesamt für Umwelt und die Wasserwirtschaftsämter untersucht. Viele Fließgewässer, die in der Bestandsaufnahme noch als "erheblich verändert" bzw. als "Kandidat für erheblich verändert eingestuft" waren, konnten nun erfreulicherweise als "natürlicher Wasserkörper" eingestuft werden. Insgesamt erhöhte sich damit der Anteil der "natürlichen" Fließgewässerstrecken auf rund 85 Prozent. Söder: "Ich freue mich über diese Verbesserungen bei der Einstufung als natürliches Gewässer. Denn Wasser ist der eigentliche Bodenschatz Bayerns". Prominentes Beispiel ist der Donauabschnitt zwischen Straubing und Vilshofen. Die Bewertung der Fachbehörden ist das Ergebnis einer langjährigen Untersuchung. Die Einstufung als natürliches Gewässer ist nach den Worten Söders keine Vorfestlegung für oder gegen einen Ausbau eines Gewässers, im Fall der Donau auch nicht für oder gegen eine Variante. Dabei sei es klar, dass eine Entscheidung über die Art des Donauausbaus erst nach der Vorlage des neuen EU-Gutachtens getroffen werde.

Die Wasserrahmenrichtlinie erfordert bis 22. Dezember 2008 für jedes Flussgebiet den Entwurf eines Bewirtschaftungsplans. Der weitere Plan zur Umsetzung der Richtlinie sieht vor, dass bis Mitte 2009 alle Verbände, Bürgerinnen und Bürger zu den geplanten Arbeitsschritten und Terminen der vorgesehenen Wasser-Bewirtschaftungspläne Stellung nehmen können. Bis 2015 muss die Richtlinie vollständig in nationales Recht umgesetzt sein. Nach den Worten Söders liegt das zur Umsetzung der Richtlinie zwischen 2010 und 2015 jährlich erforderliche Investitionsvolumen in Bayern nach Schätzungen in der gleichen Größenordnung wie die durchschnittlichen Ausgaben der letzten Jahre und kann somit im Rahmen vorhandener Mittel umgesetzt werden. Ganz wesentlich ist schließlich, dass die notwendigen Maßnahmen im Einvernehmen mit den Kommunen und der bayerischen Land- und Forstwirtschaft umgesetzt werden.

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3. Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften können in Bayern künftig auch vor dem Standesbeamten geschlossen werden / Ministerrat beschließt Gesetzentwurf / Justizministerin Dr. Beate Merk: „Zuständigkeit der Notare hat sich in der Praxis bewährt und bleibt deshalb daneben erhalten"

In Bayern können gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften in Zukunft auch vor dem Standesbeamten geschlossen werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat der Ministerrat heute auf den Weg gebracht. Die Zuständigkeit der Notare bleibt daneben wahlweise beibehalten. „Denn die Mitwirkung eines Notars hat sich in den vergangenen Jahren aufgrund der zeitlichen und örtlichen Flexibilität oder bei schwierigen Vermögensverhältnissen hervorragend bewährt", so Justizministerin Dr. Beate Merk.

Das Rechtsinstitut der Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare ist durch das bundesrechtliche Lebenspartnerschaftsgesetz vom 16. Februar 2001 eingeführt worden. Die Bestimmung der dafür zuständigen staatlichen Behörde wurde dabei den Ländern überlassen. In Bayern wurden durch das Gesetz zur Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes vom 1. November 2001 die Notare als zuständige Behörde für die Mitwirkung an der Begründung der gleichgeschlechtlichen sogenannten Eingetragenen Lebenspartnerschaft bestimmt.

Die Koalitionsvereinbarung zwischen der CSU und der FDP für die 16. Wahlperiode sieht vor, dass in Bayern insoweit künftig - neben den Notaren - auch die Standesämter zuständig sein sollen. Diese Vereinbarung setzt der von Ministerin Merk vorgelegte Gesetzentwurf jetzt um. Die Erklärungen zur Begründung einer Lebenspartnerschaft sowie zur Führung eines Lebenspartnerschaftsnamens sollen danach künftig wahlweise sowohl vor einem Standesamt als auch vor einem Notar mit Amtssitz in Bayern abgegeben werden können. Die Anmelde- und Prüfungszuständigkeit für die rechtlichen Voraussetzungen der Lebenspartnerschaft wird künftig ausschließlich beim Wohnsitzstandesamt der Lebenspartner liegen, wie es auch bei der Eheschließung der Fall ist.

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4. Kabinett billigt Entwurf für 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag / Ministerpräsident Seehofer: „Tragfähige Basis für die Weiterentwicklung des dualen Systems in den deutschen Medien"

In seiner heutigen Sitzung hat das Kabinett Ministerpräsident Horst Seehofer beauftragt, den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag bei der Ministerpräsidentenkonferenz am kommenden Donnerstag (18.12.2008) zu unterzeichnen. Damit ist das rund fünf Jahre dauerende Ringen Deutschlands mit der EU-Kommission abgeschlossen. Ministerpräsident Seehofer betonte: „Deutschland hat seine Rundfunkordnung europafest gemacht, ohne tragende Grundsätze dem EU-Recht zu opfern. Auch für künftige Fälle gilt: Wir halten an den kulturellen Besonderheiten und Kompetenzen in Deutschland fest." Die Ratifikation in den 16 Landtagen muss noch erfolgen.
Schwerpunkte des Gesetzeswerkes sind:
• die Definition des Auftrages der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, insbesondere im Internet,
• die Einführung eines „Drei-Stufen-Tests" als Grundlage für die Fortentwicklung des Auftrages im Internet,
• eine klare finanzielle und organisatorische Trennung zwischen Auftrag und kommerziellen Aktivitäten,
• verbesserte Transparenz und Kontrolle bei der Finanzierung des öffentlichen Auftrags und
• verbesserte Aufsichts- und Prüfmechanismen für Gremien, Rechnungshöfe und die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Anstalten (KEF).

Medienminister Siegfried Schneider: „Ein klarer Auftrag und eine transparente Finanzierung sind wichtige Voraussetzungen für die künftige Akzeptanz der Rundfunkgebühren beim Bürger. Ziel der Neuregelung ist ein fairer Ausgleich der Interessen aller Beteiligten." Auslöser des Streits war die wachsende Konkurrenz im Internet von gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen und werbefinanzierten privaten Rundfunkanbietern sowie von Medienhäusern und Verlegern.

Nach dem neuen Staatsvertrag, der ab Mai 2009 umgesetzt werden soll, kann der öffentlich-rechtliche Rundfunk seine Sendungen und darauf bezogene Angebote bis zu sieben Tage im Netz anbieten. Zeitlich und inhaltlich weitergehende Angebote müssen erst von den Rundfunkgremien auf der Basis eines Telemedienkonzeptes genehmigt werden. Dabei sind bereits vorhandene Angebote, die Auswirkungen auf den Markt und Finanzierungsfragen zu prüfen. „Den Gremien wächst eine noch größere Verantwortung als bisher zu", betonte Siegfried Schneider, „denn der Gesetzgeber gibt nur den Rahmen und das Ziel vor, die Konkretisierung des Angebots im Internet liegt in den Händen der Rundfunkgremien."

Weiter werden im Staatsvertrag sämtliche 22 Fernsehprogramme von ARD und ZDF aufgelistet, die Zahl der ARD-Hörfunkprogramme für die terrestrische Verbreitung bleibt auf den aktuellen Stand beschränkt. Neu ist die Definition von Rundfunk als linearer Dienst im Gegensatz zu abrufbaren Angeboten, den sogenannten Telemedien."Wir leisten auch einen Beitrag zu mehr Rechtssicherheit und zur Deregulierung, indem wir Angebote von geringerer Reichweite, geringer publizistischer Relevanz oder bei Verbreitung in geschlossenen Benutzergruppen von der Lizenzpflicht ausnehmen, " sagte Ministerpräsident Seehofer. „Bestimmungen zum Jugendschutz gelten aber für alle gleich."

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5. Franz Mayer neuer Präsident des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd in Rosenheim / Johann Rast neuer Präsident des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord in Ingolstadt

Auf Vorschlag von Innenminister Joachim Herrmann werden die beiden Präsidenten Franz Mayer für das Polizeipräsidium Oberbayern Süd in Rosenheim und sein bisheriger Vertreter, Polizeivizepräsident Johann Rast, für das Polizeipräsidium Oberbayern Nord in Ingolstadt zum 1. Januar 2009 ernannt. Herrmann: "Nach der Teilung des Polizeipräsidiums Oberbayern übernehmen damit die zwei bisherigen Spitzenbeamten die Führungsverantwortung in den beiden neuen Polizeipräsidien".

Der 61-jährige Franz Mayer sammelte in mehr als 40 Jahren Polizeidienst vielfältige Erfahrungen in ganz Bayern. Zuletzt war er von 1996 bis 2005 Leiter der Polizeidirektion Rosenheim, bis er am 1. Mai 2005 zum Polizeipräsidenten von Oberbayern ernannt wurde.

Der 54-jährige Jurist Johann Rast war zuletzt Vizepräsident und damit ständiger Vertreter von Polizeipräsident Franz Mayer beim Polizeipräsidium Oberbayern. Er wurde in München geboren, ging in Nürnberg zur Schule und studierte in Erlangen Rechtswissenschaften. Nach seiner Referendarzeit und seiner Tätigkeit als Anwalt in Lauf an der Pegnitz begann er im Jahr 1985 seine Laufbahn bei der bayerischen Polizei. Er sammelte reichhaltige Erfahrungen bei den Polizeipräsidien in München und Oberfranken und bei der Polizeidirektion in Straubing. Vor seiner Berufung als Vizepräsident des Polizeipräsidiums Oberbayern im Jahre 2006 war er sieben Jahre Personalchef der bayerischen Bereitschaftspolizei beim Präsidium in Bamberg.

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