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Pressemitteilung
Bericht aus der Kabinettssitzung:
1. Bayern legt Fahrplan und Vergabekriterien für 1,9 Milliarden Euro aus Konjunkturpaket II fest / Mittelvergabe im Dialog mit den Kommunen / Schneider: „Mittel wohl überlegt und genau dort einsetzen, wo sie den höchsten Ertrag für Konjunktur und Wachstum im ganzen Land bringen" / Ministerrat wird am 10. Februar 2009 endgültige Projektliste beschließen
1. Bayern legt Fahrplan und Vergabekriterien für 1,9 Milliarden Euro aus Konjunkturpaket II fest / Mittelvergabe im Dialog mit den Kommunen / Schneider: „Mittel wohl überlegt und genau dort einsetzen, wo sie den höchsten Ertrag für Konjunktur und Wachstum im ganzen Land bringen" / Ministerrat wird am 10. Februar 2009 endgültige Projektliste beschließen
Der Ministerrat hat heute ausführlich über die Verwendung der im Konjunkturprogramm II des Bundes vorgesehenen Mittel für Investitionen in Bildung und Infrastrukturprojekte im Freistaat beraten und sich dabei auf klare Vergabekriterien sowie einen Fahrplan zur Verwendung der Investitionsmittel in Bayern verständigt. Staatskanzleichef Siegfried Schneider unterstrich: „Wir sind uns im Kabinett einig, dass wir die Mittel zügig, wohlüberlegt und genau dort einsetzen wollen, wo sie den höchsten Ertrag für die Stärkung der Konjunktur und der Wachstumskräfte im ganzen Land bringen." Ziel des Programms ist es, so Schneider, die Mittel überwiegend für kommunale Investitionen einzusetzen. Bildung einschließlich der Hochschulen und der Forschung habe dabei die absolut höchste Priorität. Ferner sollen damit aber auch Klimaschutz- und Umweltinvestitionen sowie der Städtebau und die Dorferneuerung in Bayern voran gebracht werden. Bayern wird laut Schneider bei der konkreten Verwendung einen Schulterschluss mit den Kommunen im Freistaat suchen. Dabei werde es auch darum gehen, für finanzschwächere Kommunen wirksame Investitionshilfe zu leisten. Schneider: „Ich bin heute vom Kabinett beauftragt worden, umgehend mit den Kommunalen Spitzenverbänden Gespräche dazu aufzunehmen."
Dabei ist laut Schneider folgender Zeitplan vorgesehen:
• Bis Anfang Februar werden Gespräche mit den Kommunalen Spitzenverbänden geführt.
• Parallel dazu werden die Länder mit dem Bund eine sogenannte Verwaltungsvereinbarung über die Mittelverwendung abschließen. Unser Ziel dabei ist eine hohe Flexibilität und wenig Bürokratie. Denn nur mit genügend Freiräumen können wir gezielt die speziellen Bedürfnisse im Freistaat abdecken.
• Am 3. Februar wird der Ministerrat erneut über die Mittelverteilung beraten.
• Daran anschließend informiert Ministerpräsident Seehofer die Kommunen und die Koalitionsfraktionen im Bayerischen Landtag über die Ergebnisse.
• Am 10. Februar wird dann der Ministerrat endgültig die konkrete Projektliste beschließen.
Um wie viel Geld geht es?
Konkret geht es dabei für Bayern um ein Gesamtvolumen von rund 1,9 Milliarden Euro. In dieser Summe sind bereits 25 Prozent oder rund 477 Millionen Euro Kofinanzierungsmittel von Staat und Kommunen enthalten. Das Gesamtvolumen entspricht nach dem Bund-Länderschlüssel einem Anteil von rund 14,3 Prozent für Bayern. Klar ist ferner: Von den rund 1,9 Milliarden Euro werden 65 Prozent, das heißt gut 1,2 Milliarden Euro für den Schwerpunktbereich Bildung ausgegeben, also für Kindergärten, Schulen, Hochschulen und für die Forschung. Der Rest von gut 660 Millionen Euro entfällt auf die Modernisierung der Infrastruktur vom Krankenhaus über den Lärmschutz an kommunalen Straßen bis hin zu Dorferneuerung und Städtebau.
Weitere Kriterien zur Mittelvergabe:
Um in einer schwierigen wirtschaftlichen Gesamtsituation wirksam Arbeitsplätze und Unternehmen in Bayern zu sichern und gleichzeitig die Bedürfnisse der Bürger vor Ort optimal zu erfassen, hat das Kabinett nach den Worten Schneiders folgende weitere Kriterien für die Mittelvergabe festgelegt:
Erstens: Es können ausschließlich zusätzliche Maßnahmen gefördert werden. Nur so wird der jetzt unbedingt notwendigen Wachstumsimpuls erreicht.
Zweitens: Neben der positiven kurzfristigen Konjunkturwirkung müssen die Investitionen die Zukunftsfähigkeit des Landes langfristig steigern und kostspielige Folgekosten vermeiden.
Drittens: Um Fehlinvestitionen zu vermeiden, kann auf eine Kofinanzierung durch die jeweiligen Kommunen nicht verzichtet werden. Dieser Anteil soll aber flexibel, je nach Programm und Maßnahme, festgelegt werden.
Viertens: Alle Maßnahmen und Projekte müssen zuverlässig 2009 bis 2011 realisierbar sein.
Fünftens: Bei der Mittelvergabe wird auf eine ausgewogene Stadt-Land-Balance geachtet.
Schneider: „Insgesamt bin ich sehr zuversichtlich, dass die Konjunkturpakete I und II mit einem Entlastungs- bzw. Investitionsimpuls von über 80 Milliarden Euro wirksam zur Stabilisierung unserer Wirtschaft beitragen. Neben den deutlichen Steuer- und Abgabenentlastungen bilden die Bildungs- und Infrastrukturinvestitionen die zweite zentrale Säule der Maßnahmen. Bayern wird mit seinen Investitionsprojekten Konjunktur und Arbeitsmarkt gezielt stärken. Kurzum: Die zusätzlichen Infrastrukturmaßnahmen in einem Volumen von 1, 9 Milliarden Euro geben dem Land einen weiteren Modernisierungsschub."
2. Nichtraucherschutz in Bayern / Gesundheitsminister Söder zur Änderung des Gesundheitsschutzgesetzes: „Mit klarer und praktikabler Neuregelung Nichtraucher- und Jugendschutz verbessern"
Bayern will durch eine klare und praktikable Neuregelung den Nichtraucherschutz verbessern. Zugleich wird in dem neuen Gesetzesentwurf der Schutz für Kinder und Jugendliche weiter verstärkt. Das erklärte Bayerns Gesundheitsminister Dr. Markus Söder heute im Kabinett. „Das hohe Niveau des Nichtraucherschutzes bleibt erhalten", so Söder. Mit dem neuen Gesetz, dessen Eckpunkte bereits im Koalitionsvertrag vereinbart wurden, soll in Bayern aber auch eine nachvollziehbare Lösung nach dem Motto „Leben und leben lassen" geschaffen werden.
Der von Söder vorgelegte Gesetzentwurf orientiert sich an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Nichtraucherschutz und bundeseinheitlich vergleichbaren Regelungen. "Seit dem 1. Januar 2008 sind über 200.000 Gebäude in Bayern rauchfrei und das bleibt auch so", so der Gesundheitsminister. Das Rauchverbot bleibt in öffentlichen Gebäuden, Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, Bildungseinrichtungen für Erwachsene, Einrichtungen des Gesundheitswesens, Heimen, Sportstätten und Verkehrsflughäfen bestehen. "
Folgende Eckpunkte wurden festgelegt:
In Bier-, Wein- und Festzelten, die nur vorübergehend und in der Regel an wechselnden Standorten betrieben werden, sowie in vorübergehend als Festhallen genutzten, ortsfesten Hallen auf Volksfesten und vergleichbar großen Veranstaltungen wird das Rauchen wieder generell erlaubt sein.
In Einraum-Gaststätten mit weniger als 75 Quadratmetern Gastfläche und ohne abgetrennten Nebenraum wird das Rauchen erlaubt, wenn nur kalte oder einfach zubereitete warme Speisen serviert werden und die Gaststätte am Eingangsbereich in deutlich erkennbarer Weise als Rauchergaststätte gekennzeichnet ist. Minderjährige haben keinen Zutritt.
In Mehrraum-Gaststätten und Kultur- und Freizeiteinrichtungen mit mehreren Räumen kann der Verantwortliche in einem Nebenraum das Rauchen zulassen. Der Nebenraum muss vollständig abgetrennt sein. Kindern und Jugendlichen wird dann der Zutritt verwehrt. Der Nebenraum muss deutlich erkennbar als Raucherraum gekennzeichnet sein.
In Diskotheken und anderen Tanzlokalen kann das Rauchen in einem Nebenraum gestattet werden, wenn sich darin keine Tanzfläche befindet sowie Kindern und Jugendlichen der Zutritt verwehrt wird. Der Nebenraum muss deutlich erkennbar als Raucherraum gekennzeichnet sein.
Raucherclubs werden überflüssig. Der Zusatz im Gesetz "soweit sie öffentlich zugänglich sind" wurde gestrichen. Vom Rauchverbot ausgenommen bleiben nur noch echte geschlossene Gesellschaften im Rahmen privater Veranstaltungen wie zum Beispiel Familienfeiern. Raucherclubs sind danach keine geschlossenen Gesellschaften.
3. Kabinett beruft als neue Behindertenbeauftragte der Staatsregierung Frau Irmgard Badura und als Integrationsbeauftragten der Staatsregierung den Landtagsabgeordneten Martin Neumeyer / Staatsregierung schlägt derzeitigen Stellvertreter des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Dr. Thomas Petri für das Amt des Landesbeauftragten für den Datenschutz vor
Zur neuen Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung für die Belange der Menschen mit Behinderung hat das Kabinett in seiner heutigen Sitzung Frau Irmgard Badura berufen. Sozialministerin Christine Haderthauer beglückwünschte die neue Behindertenbeauftragte zu ihrem neuen Amt: „Für die Ausübung dieses Ehrenamtes wünsche ich Frau Badura Ausdauer, Ideenreichtum und Kreativität und hoffe auf eine konstruktive Zusammenarbeit und ein vertrauensvolles Miteinander zum Wohl der Menschen mit Behinderung in Bayern." Irmgard Badura ist von Beruf Fremdsprachenkorrespondentin. Seit rund zehn Jahren engagiert sie sich in Organisationen behinderter und chronisch kranker Menschen wie beispielsweise dem Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbund e.V. oder dem Netzwerk von Frauen und Mädchen mit Behinderung. Haderthauer: „Nicht zuletzt ihre eigene Betroffenheit aufgrund einer hochgradigen Sehbehinderung macht Frau Badura sensibel für die Belange behinderter Menschen. Sie ist mit allen Fragen der Behindertenpolitik bestens vertraut." Der bisherigen Behindertenbeauftragten Anita Knochner dankte die Ministerin für ihren Einsatz. „Frau Knochner hat in ihrer Amtszeit viel bewegt. So ist es auf das große Engagement von Frau Knochner zurückzuführen, dass es in allen Bezirken, kreisfreien Städten und Landkreisen Bayerns kommunale Behindertenbeauftragte gibt", so Haderthauer. Anita Knochner war seit 1. März 2004 Behindertenbeauftragte der Staatsregierung. Das Amt ist im Bayerischen Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (BayBGG) gesetzlich verankert.
Als Integrationsbeauftragten der Staatsregierung benannte der Ministerrat in seiner heutigen Sitzung den CSU-Landtagsabgeordneten Martin Neumeyer. „Die Integration von bei uns lebenden Ausländerinnen und Ausländer sowie von Menschen mit Migrationshintergrund ist von großer Bedeutung für die Zukunft unserer Gesellschaft. Wer nach Deutschland kommt, um hier zu leben, muss seinen Platz in unserer Gesellschaft finden können. Das bedeutet Eigeninitiative und Eigenverantwortung jedes Zuwanderers, aber auch jeder Deutsche muss seinen Teil dazu beitragen und Integration auch zulassen", erklärte Sozialministerin Christine Haderthauer und gratulierte Martin Neumeyer zu seiner Berufung zum Integrationsbeauftragten. Haderthauer: „In seiner Funktion als Leiter der CSU-Arbeitsgruppe Integration und Islam hat Herr Neumeyer bereits viele Erfahrungen gesammelt und seine Kreativität unter Beweis gestellt. Das sind beste Voraussetzungen, um das Amt des Integrationsbeauftragten mit Leben zu erfüllen." Für sein neues Amt wünschte die Ministerin Neumeyer viel Ausdauer, Geschick und Kreativität.
Als neuen Landesbeauftragten für den Datenschutz schlägt die Staatsregierung dem Landtag den derzeitigen Stellvertreter des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Dr. Thomas Petri vor. Der Landtag wählt den Landesbeauftragten für den Datenschutz auf Vorschlag der Staatsregierung. Dr. Thomas Petri war nach der 2. juristischen Staatsprüfung zunächst als Rechtsanwalt tätig. Danach war er unter anderem wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Frankfurt, Lehrstuhl für öffentliches Recht und Rechtsphilosophie, Leiter des Referats Privatwirtschaft im Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz in Kiel sowie wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht. Seit 1. Juli 2006 ist er Stellvertreter des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit im Bereich Recht. Dr. Petri soll dem bisherigen Landesbeauftragten für den Datenschutz Dr. Karl-Michael Betzl nachfolgen, der im Oktober letzten Jahres auf seine Bitte hin vom damaligen Landtagspräsidenten Alois Glück von seinem Amt als Datenschutzbeauftragter entbunden worden war. Das Amt des Landesbeauftragten für den Datenschutz wird auf die Dauer von 6 Jahren ausgeübt. Die Ernennung erfolgt durch den Präsidenten des Bayerischen Landtags.
4. Kabinett legt Eckpunkte zur Ausgestaltung des Milchfonds in Bayern fest / Brunner: „Landwirte müssen bereits ab 2009 entlastet werden / Milchbauern spüren schon jetzt Nachteile aus Aufstockung der Milchquote" / Vom Bund zusätzliche Kofinanzierungsmittel gefordert
Das Kabinett hat in seiner Sitzung am Dienstag die Eckpunkte zur Ausgestaltung des Milchfonds in Bayern festgelegt. Agrarminister Helmut Brunner forderte die EU auf, den Milchbauern noch in 2009 zusätzliche Finanzmittel zur Abfederung der negativen Auswirkungen der erhöhten Milchquote bereitzustellen. Brunner: „Es reicht nicht aus, wenn die EU die Ausgleichsmittel erst bis 2011 zur Verfügung stellen will. Schließlich hat die EU mit ihrem Beschluss, die Milchquote ab heuer bis 2013 jeweils um ein Prozent zu erhöhen, die gegenwärtige Misere auf dem Milchmarkt verschärft. Unsere Milchbauern spüren bereits jetzt die Nachteile aus den Beschlüssen zur Aufstockung der Milchquoten. Deshalb brauchen wir von der EU ein Signal, dass Ausgleichsmittel noch in diesem Jahr fließen. Ich werde mich auch weiterhin in Brüssel und Berlin massiv für eine Entlastung der Landwirte einsetzen."
Bei den Beratungen zum Health Check der EU-Agrarpolitik im November hatte Deutschland - nicht zuletzt auf massives Drängen aus dem Freistaat - in Brüssel durchgesetzt, dass die Mittel aus der Reduzierung der Betriebsprämie, der sogenannten Modulation, zusammen mit den in Deutschland nicht ausgezahlten Restmitteln bei den Betriebsprämien ab 2010 in Milchbegleitmaßnahmen fließen. Die Ausgestaltung liegt bei den Ländern. Brunner: „Bayern wird die gekürzten Gelder der Landwirtschaft wieder zurückgeben." Denn der wesentliche Baustein zur Finanzierung des Milchfonds entstamme den von der EU beschlossenen Kürzungen der Direktzahlungen und komme damit von den Landwirten selbst. Mit den zusätzlichen Modulationsmitteln soll ab 2010 die Ausgleichszulage für Grünland und Ackerfutterflächen (ohne Silomais) in benachteiligten Gebieten sowie die Weideprämie im Rahmen des Bayerischen Kulturlandschaftsprogramms aufgebessert werden. Brunner: „Diese Maßnahmen haben unter den Milchviehbetrieben eine breite Wirkung." Ergänzend dazu soll ein weiterer maßgeblicher Anteil der anfallenden Mittel in die Investitionsförderung fließen, damit die Bauern mit einer schnelleren Auszahlung der Fördermittel rechnen können.
Brunner forderte den Bund auf, die Länder nicht allein zu lassen und die erforderlichen Kofinanzierungsmittel bereitzustellen. Brunner: „Angesichts der weltweiten Wirtschaftskrise braucht die Landwirtschaft ebenso die Hilfe des Bundes wie andere wichtige Wirtschaftszweige." Die bayerische Land- und Ernährungswirtschaft hat es laut Brunner bislang hervorragend verstanden, die Herausforderungen eines zunehmend liberalisierten Marktes zu meistern. Die Wirtschaftskrise hinterlasse aber auch in der Agrar- und Ernährungswirtschaft ihre Spuren. Die Marktpartner werden laut Brunner künftig noch mehr gefordert sein, sich stark schwankenden Marktverhältnissen anzupassen. Es sei klar, dass staatliche Maßnahmen hier nur begleitend wirken, sie könnten die Marktkräfte nicht aushebeln. Der Freistaat werde seinen Bauern diese notwendige Begleitung und Hilfestellung weiterhin zur Verfügung stellen, versprach Brunner: „Bayern bekennt sich auch in Zukunft zu seiner Landwirtschaft und unterstützt sie wie kein anderes Land in Deutschland."
Ausdrücklich begrüßte Brunner die Ankündigung von EU-Agrarkommissarin Mariann Fischer Boel, marktentlastende Maßnahmen wie Lagerhaltung und Exportunterstützung bei Milchprodukten schnell anwenden und gleichzeitig freie EU-Agrargelder für Maßnahmen bereitstellen zu wollen, die den Milchbauern zugute kommen. Bayern hatte bereits seit Monaten solche Entlastungen für die Landwirtschaft gefordert. „Dieser Sinneswandel der Kommission ist ein wichtiger und dringend notwendiger Schritt. Denn unsere Milchbauern brauchen schnell wirkende Maßnahmen, die den Markt spürbar entlasten. Diese Maßnahmen wären allerdings noch wirksamer, wenn auf die Quotenerhöhungen bei Milch wie von Bayern gefordert verzichtet worden wäre", sagte Brunner.
5. Ministerrat stimmt Staatsbürgschaft für Knaus Tabbert zu / Zeil: „Engagement des Freistaats hat sich ausgezahlt" / Pschierer: „Freistaat schafft Voraussetzung für Erhalt von 465 Arbeitsplätzen in Jandelsbrunn"
Der Ministerrat hat auf seiner heutigen Sitzung der Übernahme einer Staatsbürgschaft zur Fortführung des in Insolvenz geratenen Wohnwagen-Herstellers Knaus Tabbert zugestimmt. Die Knaus-Tabbert Gruppe musste wegen gravierender Absatzeinbrüche im Oktober 2008 Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen. Mit der Staatsbürgschaft sichert der Freistaat 80 Prozent eines zur Fortführung des Unternehmens notwendigen Kredits in Höhe von 28 Millionen Euro ab. Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil stand bereits während der Investorensuche in direktem Kontakt mit dem Unternehmen. Zeil: „Das Unternehmen hat eine enorme wirtschaftliche Bedeutung für die Mitarbeiter, ihre Familien und die gesamte Region. Deshalb war es für mich selbstverständlich, Anfang November zur Solidaritätskundgebung nach Jandelsbrunn zu kommen." Der Wirtschaftsminister unterstützte den vorläufigen Insolvenzverwalter Michael Jaffé nach Kräften bei der Suche nach einer Fortführungslösung. „Ich war froh und sehr erleichtert, dass zum Jahreswechsel ein tragfähiges Zukunftskonzept gefunden wurde. Damit hat sich das Engagement des Freistaats ausgezahlt. Besser konnte das Jahr nicht beginnen. Schon im Februar werden an den Standorten Jandelsbrunn, Mottgers und Nagyoroszi wieder hochwertige Wohnwägen produziert", erklärte Zeil.
Finanzstaatssekretär Franz Josef Pschierer betonte, dass jetzt die Voraussetzungen für den notwendigen Einstieg eines Investors und damit für einen Erhalt des Werkes in Jandelsbrunn und den Erhalt von 465 Arbeitsplätzen in einer strukturschwachen Region geschaffen wurden. Pschierer: „Die Staatsbürgschaft hat eine große Bedeutung für die gesamte Region Freyung-Grafenau. Von einer Schließung wären neben den Arbeitsplätzen im Unternehmen selbst auch zahlreiche mittelständische Zulieferer betroffen." Daneben konnten nach den Worten Pschierers auch in einem weiteren Werk im hessischen Mottgers 200 Arbeitsplätze gesichert werden. Das Land Hessen wird sich deshalb auch an der beschlossenen Staatsbürgschaft angemessen beteiligen.