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Pressemitteilung
Bericht aus der Kabinettssitzung
1. Bayern startet Bunderatsinitiative für leistungsgerechte Bezahlung der Ärzte / Gesundheitsminister Söder: „Gerechte Bezahlung ist Grundvoraussetzung für hochwertige medizinische Versorgung / Aktuelle Honorarreform ist gescheitert und muss zurückgezogen werden"
1. Bayern startet Bunderatsinitiative für leistungsgerechte Bezahlung der Ärzte / Gesundheitsminister Söder: „Gerechte Bezahlung ist Grundvoraussetzung für hochwertige medizinische Versorgung / Aktuelle Honorarreform ist gescheitert und muss zurückgezogen werden"
Bayern setzt sich für eine leistungsgerechte Bezahlung der Ärzte ein und startet dazu eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel, die Umsetzung des neuen Vergütungssystems sofort zu stoppen. "Die Honorarverordnung für Ärzte ist von Grund auf gescheitert. Wir wollen das rückgängig machen. Eine gerechte Bezahlung unserer Ärzte ist Grundvoraussetzung für hochwertige medizinische Versorgung unserer Bevölkerung", kündigte Söder an. Die Bezahlung nach Pauschalen sei leistungsfeindlich und führe zu Billigmedizin. Der Freistaat schlägt vor, dass Kassenärztliche Vereinigungen zunächst wieder nach dem alten Vergütungssystem abrechnen oder nötige regionale Anpassungen vornehmen bis ein neues leistungsgerechtes System erarbeitet sei. Söder betonte, das seit 2009 gültige Vergütungssystem sei kompliziert und nicht nachvollziehbar. Berechtigte Interessen von Patienten und Ärzten würden missachtet. Auch die Vorgabe eines bundesweiten Einheitspreises blende regionale Unterschiede aus. Dabei seien Praxis- und Lebenshaltungskosten in Süddeutschland wesentlich höher als in strukturschwachen Gebieten Ostdeutschlands. Es könne nicht sein, dass Patienten in Bayern hohe Beiträge bezahlen und davon der größte Teil in andere Bundesländer abfließe. "Wir haben im Freistaat hohe Qualitätsstandards. Die bundesweite Umverteilung darf nicht dazu führen, dass wir in Bayern Unterversorgung bekommen." Söder fordert zudem eine grundlegende Neuorientierung in der Gesundheitspolitik: „Mehr Regionalität statt Zentralismus. Mehr Therapie statt Bürokratie, mehr Qualität statt Pauschalierung. Und das Bekenntnis zum Beruf des freien Arztes." Dazu gehöre auch eine für die Ärzte nachvollziehbare, angemessene Bezahlung. Das Honorarsystem müsse zukunftsfähig gestaltet werden. Bayern habe bereits in einem ersten Schritt in Berlin mehr regionale Spielräume durchgesetzt. Jetzt könne die Selbstverwaltung der Ärzte einen Ausgleich unter den Facharztgruppen vornehmen. "Wir haben vereinbart, dass keiner mehr als fünf Prozent an Verlust befürchten muss", sagte Söder.
2. Bayern zieht zum Abschluss der Föderalismuskommission II ein positives Gesamtfazit / Fahrenschon: „Marsch in den Schuldenstaat wird durch Neuregelung gestoppt / Bayern ist dafür zu solidarischer Sonderleistung bereit"
Bayern zieht ein positives Fazit aus den Ergebnissen der Föderalismuskommission II. „Wir haben in den Verhandlungen einen Durchbruch erreicht: Das Ziel Bayerns, den Marsch in den Schuldenstaat zu stoppen, ist mit der strikten Schuldenbegrenzung für alle deutschen Länder erreicht", erklärte Finanzminister Georg Fahrenschon. Er unterstrich: „Bei 1,5 Billionen Euro staatlicher Gesamtverschuldung hilft unseren Kindern und Enkeln nur ein entschiedenes Umsteuern. Deshalb haben wir immer betont: Nur, wenn eine strenge Schuldenregel kommt, sind wir bereit, das Ergebnis mit zutragen und über Konsolidierungshilfen zu reden. Dass allein für den Bund weiter eine strukturelle Neuverschuldung von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Jahr zulässig bleibt, ist ausschließlich von der SPD-Seite zu vertreten, die sich hier einer strikteren Regelung widersetzt hat."
Auf Landesebene muss spätestens ab 2020, so Fahrenschon, jedes Land seinen Haushalt ohne Neuverschuldung aufstellen. Ausnahmen sind eng umgrenzt und klar definiert; sie kommen nur für außerordentliche Notlagen, die sich dem Einfluss des Staates entziehen, in Betracht. Wichtig ist auch, dass darüber hinaus festgelegt wurde, dass für diese Schulden bereits ab 2011 ein verbindlicher Tilgungsplan aufzustellen ist. Damit wird laut Fahrenschon sichergestellt, dass der Schuldenberg der Länder nicht mehr ansteigt. „Das ist für viele Länder sicher kein bequemer Weg. Wir in Bayern haben aber mit unseren ausgeglichen Haushalten ab 2006 vorgemacht, dass das geht, wenngleich es mit schmerzlichen Einschnitten verbunden war. Unser Weg hat auch gezeigt, dass wir mit dieser Politik wichtige Handlungsspielräume zurückgewinnen. Der Doppelhaushalt 2009/2010 ist der beste Beweis dafür", betonte der Finanzminister. Vor diesem Hintergrund hat sich Bayern zur Mitfinanzierung von Konsolidierungshilfen bereit erklärt, um die fünf Länder Bremen, Saarland, Schleswig-Holstein, Berlin und Sachsen-Anhalt auf dem schwierigen Weg in den ausgeglichen Haushalt zu unterstützen. Geplant sind insgesamt 800 Millionen Euro jährlich von 2011 bis 2019, also neun Jahre lang; der Bund trägt davon die Hälfte. Für Bayern bedeutet dies eine jährliche Zusatzbelastung von ca. 60 Millionen Euro ab 2011.
Zur Begründung für diese solidarische Sonderleistung führte Fahrenschon fünf Gründe an:
- Bayern zahlt nicht in ein Fass ohne Boden, sondern hat mit der harten Schuldengrenze für alle Länder eine solide Vereinbarung erreicht, die sicherstellt, dass die Hilfen nicht in zusätzlichen Ausgabenprogrammen versickern.
- Die betroffenen Länder verpflichten sich, sich einem strengen Reglement auf dem Weg zum ausgeglichen Haushalt zu unterwerfen.
- Es muss Ziel der Politik sein, den Konsolidierungsweg auch für die schwächsten Länder aktiv selbst zu gestalten und dies - gerade mit Blick auf die von Bremen und vom Saarland eingereichten Klagen - nicht den Verfassungsrichtern zu überlassen.
- Alle Länder und der Bund haben sich bereit erklärt, die Hilfen gemeinsam aus dem Umsatzsteueraufkommen zu erbringen. Es gibt daher keine Sonderbelastung für die bisherigen Zahlerländer, sondern es ist eine gemeinsame Solidaraktion der föderalen Gemeinschaft.
- Mit der strukturellen Null ab 2020 haben alle Länder nach dem Auslaufen des Solidarpakts und des Länderfinanzausgleichs im Jahr 2019 die gleiche Ausgangsposition. Damit hat Bayern eine gute Basis für die Verhandlungen zur Neugestaltung.
„Wir in Bayern wollen Politik für die künftigen Generationen machen und nicht auf Kosten unserer Kinder leben. Gerade in Zeiten, in denen der sich Staat mit kostspieligen Konjunkturpaketen gegen die Wirtschaftskrise stemmt und stemmen muss, ist dieses Signal besonders wichtig. Ich bin froh, dass uns jetzt mit der Schuldenbremse ein wichtiger Schritt hierzu gelungen ist", so Fahrenschon abschließend.
3. Kabinett beschließt konkrete Ausgestaltung des Amtes des neuen Integrationsbeauftragten der Staatsregierung / Staatskanzleichef Schneider: „Stellung und Ausstattung wie Behindertenbeauftragte mit eigener Geschäftsstelle im Sozialministerium" / Sozialministerin Haderthauer: „Integrationsbeauftragter kann wertvolle Unterstützung leisten für noch bessere Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in Bayern"
Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung die konkrete Ausgestaltung des Amtes des neuen Integrationsbeauftragten der Staatsregierung beschlossen. Zum Integrationsbeauftragten der Staatsregierung hatte das Kabinett bereits im Januar den Landtagsabgeordneten Martin Neumeyer bestimmt. Nach den Worten von Staatskanzleichef Siegfried Schneider werden Stellung und Ausstattung des Integrationsbeauftragten eng an das Amt der Behindertenbeauftragten der Staatsregierung angelehnt. Schneider: „Der Integrationsbeauftragte berät und unterstützt die Staatsregierung bei der Weiterentwicklung und Umsetzung unserer Integrationspolitik. Um dieses wichtige Amt erfolgreich wahrnehmen zu können, erhält der Integrationsbeauftragte eine eigene Geschäftsstelle im Sozialministerium mit vier Mitarbeitern." Die personelle und finanzielle Ausstattung sowie die Mitwirkungsrechte entsprechen dem Amt der Behindertenbeauftragten. So ist der Integrationsbeauftragte künftig zum Beispiel im Rahmen der sogenannten Ressortanhörung zu beteiligen, soweit die Vorlagen Fragen der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund behandeln.
Sozialministerin Christine Haderthauer wies darauf hin, dass der Integrationsbeauftragte wertvolle Unterstützung für eine noch bessere Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in Bayern leisten könne. Haderthauer: „Erfolgreiche Integration von Migrantinnen und Migranten ist für den Zusammenhalt der Gesellschaft von herausragender Bedeutung. Sie ist eine Schlüsselfrage für die Zukunft Bayerns und Eckpfeiler für die Sicherung des sozialen Gleichgewichts im Land. Der letzte Woche veröffentlichte Sozialbericht belegt, dass das Armutsrisiko der Personen mit Migrationshintergrund aufgrund ihres durchschnittlich niedrigeren Einkommens rund zweieinhalb Mal so hoch ist wie bei Personen ohne Migrationshintergrund. Wir müssen daher unseren Weg mit dem 10-Punkte-Programm der Aktion Integration konsequent fortsetzen und Integrationsdefizite abbauen. Hier kann der neue Integrationsbeauftragte wichtige Hilfestellung geben." Besonderer Aufmerksamkeit bedürfen nach den Worten Haderthauers vor allem Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund. „Je früher die Integration beginnt, desto leichter fällt sie und desto erfolgreicher ist sie. Insgesamt hängt das Gelingen von Integration entscheidend davon ab, dass die Menschen mit Migrationshintergrund die Integrationsangebote annehmen und sich selbst in die Gesellschaft einbringen. 'Fördern und Fordern' sind die maßgeblichen Ansatzpunkte. Integration setzt die Bereitschaft und die nötige Anstrengung voraus. Allerdings ist auch die einheimische Bevölkerung gefordert, ihren Beitrag für ein echtes, ehrliches und offenes Miteinander von Deutschen und Migranten zu leisten", so die Ministerin.
4. Wissenschaftsminister Heubisch begrüßt Schaffung einer eigenen Professur für Brauwesen in Weihenstephan / Heubisch: „Weihenstephan bleibt verlässlicher Partner der Brauwirtschaft"
Das neue Internationale Getränkewissenschaftliche Zentrum am Wissenschaftszentrum Weihenstephan bekommt neben der Professur für Brau- und Getränketechnologie eine Professur für die Technologie des Brauwesens. Das hat Bayerns Wissenschaftsminister Dr. Wolfgang Heubisch im Kabinett nach Gesprächen mit der Technischen Universität München und der Brauwirtschaft angekündigt. Der wissenschaftliche Schwerpunkt der Professur für die Technologie des Brauwesens liegt nach den Worten von Heubisch im Bereich der klassischen Brauwissenschaft, während die Professur für Brau- und Getränketechnologie ihren Schwerpunkt im Bereich der Verfahrenstechnik hat. Heubisch: „Das neue Getränkewissenschaftliche Zentrum sichert so einerseits die Bedeutung Weihenstephans als verlässlicher Partner der Brauindustrie, andererseits trägt es dem Anspruch der kontinuierlichen wissenschaftlichen Weiterentwicklung im Bereich der Getränketechnologie Rechnung."
Das Getränkewissenschaftliche Zentrum in Weihenstephan wurde vom Wissenschaftsrat mit sehr gut evaluiert. Der Bund beteiligt sich zur Hälfte an den Kosten eines Forschungsbaus mit einem Finanzvolumen von insgesamt 22 Millionen Euro. Die erste Professur für Brau- und Getränketechnologie wird demnächst besetzt, die Ausschreibung der zweiten Professur für Technologie des Brauwesens wurde soeben veröffentlicht.