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Pressemitteilung
Bericht aus der Kabinettssitzung:
1. Kabinett beschließt 7. Ausbauplan für die Staatsstraßen / Innenminister Herrmann: „Ausbauplan gibt Rahmenbedingungen vor, um die Infrastruktur unseres Landes noch weiter zu verbessern“
3. Ab 1. Dezember 2011 neue Generallandesanwältin
1. Kabinett beschließt 7. Ausbauplan für die Staatsstraßen / Innenminister Herrmann: „Ausbauplan gibt Rahmenbedingungen vor, um die Infrastruktur unseres Landes noch weiter zu verbessern“
Der Ministerrat hat heute den 7. Ausbauplan für die Staatsstraßen beschlossen. Innenminister Joachim Herrmann: „Der Ausbauplan gibt der Straßenbauverwaltung bindend vor, für welche Projekte in den kommenden Jahren die planerischen und rechtlichen Grundlagen zu schaffen sind. Damit hat die Staatsregierung heute wichtige Rahmenbedingungen festgelegt, um die Infrastruktur unseres Landes noch weiter zu verbessern.“ Der Ausbauplan tritt rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft.
Der Freistaat Bayern ist Baulastträger für rund 13.600 Kilometer Staatsstraßen. Die Ausbauziele der Staatsregierung im Staatsstraßenbau sind im Ausbauplan maßnahmenbezogen dargestellt. Der Ausbauplan ist kein Haushaltsplan, sondern stellt lediglich dar, welche Projekte die bayerische Straßenbauverwaltung in den nächsten Jahren planen wird und wie sie die Realisierung prioritär vorantreiben soll. Er beinhaltet sowohl Neubauprojekte (Ortsumfahrungen, Verlegungen, neue Straßenverbindungen) als auch Ausbauprojekte (Ausbau bestehender Straßen, Bauwerkserneuerungen, Beseitigungen höhengleicher Bahnübergänge). Die Erhaltung des Straßennetzes sowie einfache Um- und Ausbauprojekte (Gesamtkosten weniger als eine Million Euro) sind nicht Gegenstand des Ausbauplans.
Bei der Fortschreibung des Ausbauplans wurden 982 Projekte und Varianten mit einem Gesamtvolumen von etwa 4,5 Milliarden Euro betrachtet. 666 Projekte mit einem Investitionsvolumen von rund 3,2 Milliarden Euro wurden als bauwürdig erachtet und in den 7. Ausbauplan aufgenommen.
Die Projekte des 7. Ausbauplans sind in folgende Dringlichkeitsstufen eingeteilt:
1. Dringlichkeit für den 10-Jahreszeitraum 2011 bis 2020,
1. Dringlichkeit-Reserve für den Zeitraum 2021 bis 2025,
2. Dringlichkeit für den Zeitraum nach 2025.
Innenminister Herrmann: „Kurz- und mittelfristig können wir nur die Projekte der 1. Dringlichkeit realisieren. Weitere Projekte, die bei der Bewertung als bauwürdig eingestuft wurden, haben wir als 2. Dringlichkeitsstufe angefügt. Wir können sie bei unvorhergesehenem Verkehrsbedarf vorziehen; und zwar im Rahmen einer aktualisierten Einzelbewertung und im kostenneutralen Tausch mit anderen Projekten. Für die Umsetzung des Ausbauplans setzen wir ein Volumen von 100 Millionen Euro pro Jahr an.“
Nach der erstmaligen Behandlung des Planentwurfs im Ministerrat am 23. Februar 2011 wurden die Regionalen Planungsverbände beteiligt. Sie hatten die Möglichkeit, wirtschaftliche Projekte bei entsprechender Begründung kostenneutral mit anderen Projekten in ihrer räumlichen Zuständigkeit zu tauschen. Für 17 Projekte wurden kostenneutrale Tauschvorschläge unterbreitet und in der Endfassung des 7. Ausbauplans berücksichtigt.
Bei der Aufstellung des Ausbauplans wurde - wie bereits bei der letzten Fortschreibung - ein Bewertungsverfahren angewandt, das sich aus den drei Komponenten Nutzen-Kosten-Analyse, Umweltrisikoeinschätzung und Raumwirksamkeitsanalyse zusammensetzt. Mit der Nutzen-Kosten-Analyse werden Nutzen und Kosten eines Straßenbauvorhabens in Geldbeträgen ermittelt und untereinander verglichen. In die Gesamtbetrachtung fließen die Baukosten, Zeitvorteile für die Verkehrsteilnehmer, Unfallkosten und Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt in der Region mit ein. Die Umweltrisikoeinschätzung dient dazu, bei Straßenbauvorhaben die naturschutzfachlichen Belange zu beachten. Die Raumwirksamkeitsanalyse berücksichtigt raumordnerische Wirkungen von Straßenbauvorhaben. Ziel der Raumwirksamkeitsanalyse ist es insbesondere, die Erreichbarkeit der Landesteile und damit die Standortbedingungen für die Wirtschaft zu verbessern. Dabei sollen sowohl die Zentren im ländlichen Raum noch enger miteinander vernetzt als auch die Verbindungen zwischen ländlichem Raum und Verdichtungsräumen weiter ausgebaut werden.
2. Ministerrat beschließt Entwurf einer Bayerischen Nachhaltigkeitsstrategie / Umweltminister Söder: „Nachhaltiges Bayern setzt auf Lebensqualität, Generationengerechtigkeit und Wohlstand“ / Bürgerdialog zur Nachhaltigkeitsstrategie soll noch in diesem Jahr gestartet werden
Der Ministerrat hat heute den ressortübergreifenden Entwurf einer Bayerischen Nachhaltigkeitsstrategie beschlossen. Der Entwurf wurde von einer interministeriellen Arbeitsgruppe unter Federführung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit erstellt und soll noch in diesem Jahr den Bürgerinnen und Bürgern sowie allen Interessierten im Netz zur Diskussion gestellt werden.
Umweltminister Dr. Markus Söder: „Nachhaltigkeit ist das Fundament der Politik in Bayern. Nachhaltige Entwicklung bringt ökologische, soziale und ökonomische Ansprüche in Einklang. Ziel ist, im Freistaat auf Erfolgskurs zu bleiben und kommenden Generationen die wertvollen Lebensgrundlagen zu erhalten. Eine nachhaltige Politik dient nicht nur dem Natur- und Klimaschutz. Generationengerechtigkeit bietet sowohl verlässliche Perspektiven für Familien mit Kindern als auch Fürsorge für kranke und ältere Menschen. Ein weiterhin innovativer und starker Wirtschaftsstandort Bayern, eine Energieversorgung mit regenerativen Energieträgern sowie ein ausgeglichener Haushalt sind ebenso zentrale Elemente nachhaltiger Politik. Beispiele hierfür sind energieautarke Kommunen oder auch Mehrgenerationenhäuser. Diese sichern durch generationenübergreifende Angebote sozialen Zusammenhalt und sind eine Möglichkeit, wie Gemeinden im ländlichen Raum den Herausforderungen des demografischen Wandels aktiv begegnen können.“
Bereits 1997 hat der Freistaat mit der Bayern-Agenda 21 eine Nachhaltigkeitsstrategie auf den Weg gebracht und kontinuierlich weiterentwickelt. Eine Interministerielle Arbeitsgruppe analysierte nun erstmals unter Leitung des Umweltministeriums fachübergreifend zehn zentrale Handlungsfelder nachhaltiger Politik für die neue Bayerische Nachhaltigkeitsstrategie. Dabei wurden Ziele, konkrete Maßnahmen und Lösungsansätze für folgende Bereiche zusammengetragen und skizziert:
• Klimawandel
• Zukunftsfähige Energie
• Erhalt und effizienter Einsatz natürlicher Ressourcen
• Mobilität
• Sozialer Zusammenhalt
• Bildung und Forschung
• Wirtschaft und Konsum
• Gesundheit und Ernährung
• Staat und Verwaltung
• Finanzpolitik.
Sowohl Bürger als auch Vertreter aus Politik, Wirtschaft, Verbänden und Gesellschaft haben nun die Möglichkeit, sich in den Dialogprozess für ein nachhaltiges Bayern einzubringen. Söder: "Nachhaltige Entwicklung lässt sich nicht verordnen. Der Dialog für ein nachhaltiges Bayern 2020 soll mit den gesellschaftlichen Akteuren erfolgen." Noch in diesem Jahr soll das Dialogverfahren im Netz starten. Ideen, Argumente und Bewertungen sollen danach in der Interministeriellen Arbeitsgruppe mit allen Ressorts diskutiert werden. Im kommenden Jahr soll der Ministerrat die Bayerische Nachhaltigkeitsstrategie dann endgültig beschließen.
3. Ab 1. Dezember 2011 neue Generallandesanwältin
Der Ministerrat hat heute den Vorschlag von Innenminister Joachim Herrmann gebilligt, die bisherige Leiterin der Bayerischen Vertretung in Berlin, Heidrun Piwernetz, mit Wirkung vom 1. Dezember 2011 zur Generallandesanwältin zu bestellen. Der derzeitige Generallandesanwalt Dr. Wolfgang Heckner tritt Ende Oktober 2011 in den Ruhestand.

