Inhalt
Pressemitteilung
Bericht aus der Kabinettssitzung
1. Kabinett berät über ökologische Wasserkraftnutzung in Bayern / Umweltminister Dr. Huber: „Ökologische Nutzung der Wasserkraft für erfolgreiche Energiewende unerlässlich“
1. Kabinett berät über ökologische Wasserkraftnutzung in Bayern / Umweltminister Dr. Huber: „Ökologische Nutzung der Wasserkraft für erfolgreiche Energiewende unerlässlich“
Die Wasserkraft leistet schon heute einen wesentlichen Beitrag für die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende. Für das Ziel einer sicheren, bezahlbaren, umwelt- und klimaverträglichen Energieversorgung der Zukunft in Bayern ist die Nutzung der Wasserkraft unerlässlich. Dies betonte Umweltminister Dr. Marcel Huber in der heutigen Ministerratssitzung. „Wasserkraft ist klimafreundlich, dauerhaft verfügbar und grundlastfähig. Bayern will die Wasserkraft daher auf ökologisch verträgliche Art weiter ausbauen. Ziel ist, das Potential der Wasserkraft in Bayern konsequent, dauerhaft und verträglich für Mensch und Natur zu nutzen“, so Huber. Der Wasserkraft komme im künftigen Energiemix mit dem Grundpfeiler bei den erneuerbaren Energien auch deshalb große Bedeutung zu, weil sie anders als Sonne und Wind jederzeit verfügbar und damit grundlastfähig ist. Grundlage dabei ist der 10-Punkte-Fahrplan für eine ökologische und naturverträgliche Wasserkraftnutzung, den das Umweltministerium in Abstimmung mit dem Wirtschaftsministerium und dem Landwirtschaftsministerium erarbeitet hat. Dieser sieht etwa vor, Wasserkraftwerke zu modernisieren und nachzurüsten und an bestehenden Querbauwerken sowie im Rahmen von wasserwirtschaftlich begründeten Flusssanierungen neue Anlagen zu errichten.
Neben einer Gebietskulisse für geeignete Standorte werden auch ökologisch besonders bedeutende Gebiete definiert, in denen die Bewahrung oder Entwicklung eines ökologisch wertvollen Zustands regelmäßig Vorrang vor einer Wasserkraftnutzung haben wird. Huber betonte: „Bis zum Herbst werden wir eine Gebietskulisse zur Wasserkraftnutzung vorlegen, um die Wasserkraft auf ökologisch und ökonomisch geeignete Standorte zu lenken. Bayern wird zudem mit Vorzeigeprojekten der Bayerischen Landeskraftwerke GmbH die Anwendung innovativer naturverträglicher Wasserkrafttechniken fördern und verbreiten.“
Zusätzlich sind Hinweise zur Genehmigung von Wasserkraftanlagen als Unterstützung für die Genehmigungsbehörden geplant. Daneben erstellt das Umweltministerium aktuell eine Studie zu möglichen Standorten und Potentialen von Pumpspeichern, deren Ergebnis noch dieses Jahr vorliegen wird. „Vor dem Hintergrund der beschlossenen Energiewende müssen wir bei allen Entscheidungen über künftige Wasserkraftprojekte stets die Belange der Energieversorgung und des Naturschutzes gleichberechtigt abwägen. Nur so werden wir die ambitionierten Ausbauziele für die erneuerbaren Energien einhalten“, ergänzte Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil.
Der Ausbau der Wasserkraft soll im Dialog mit allen Beteiligten erfolgen. Dazu hat das Umweltministerium das Dialogforum „Ökologische Wasserkraft“ gestartet. Dieses bringt Naturschutz-, Energiewirtschafts- und kommunale Spitzenverbände sowie Vertreter der Wissenschaft und Behörden an einen Tisch. Das Forum ist Kern eines langfristig angelegten Dialogs. „Wir brauchen für das Erreichen der Ausbauziele einen gemeinsamen Kompass. Ziel ist, gesellschaftlich akzeptierte Lösungen für eine ökologisch verträgliche Steigerung der Wasserkraftnutzung zu finden“, so Huber.
Die Wasserkraft ist mit einem Anteil von 60 Prozent an der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien die wichtigste regenerative Energieform in Bayern. Im Jahr 2010 betrug der Anteil der Energie aus Wasserkraft am Stromverbrauch Bayerns rund 15 Prozent und lag damit deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt von rund 3 Prozent. Bis zum Jahr 2021 soll die Wasserkraft etwa 17 Prozent des bayerischen Strombedarfs decken.
2. Bayerisches Kabinett verabschiedet Gesetzentwurf zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrages / Innenminister Herrmann: „Mit neuen Regelungen Spielsucht bekämpfen / Künftig Mindestabstand zwischen Spielhallen und Verbot von Spielhallen-Komplexen / Längere Sperrzeiten und Verbot auffälliger oder anreizender Werbung“ / Finanzminister Söder: „Mindestalter bei Spielbanken wird bei 21 Jahren bleiben!“
Der Ministerrat hat heute den Entwurf eines bayerischen Gesetzes zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrages beschlossen. Innenminister Joachim Herrmann: „Hauptziel der neuen Regelungen ist die Bekämpfung der Spielsucht. Unser Gesetzentwurf nutzt hier die Spielräume, die uns der Glücksspielstaatsvertrag lässt.“ Das Gesetz soll zeitgleich mit dem Glücksspielstaatsvertrag am 1. Juli 2012 in Kraft treten. Der für die Spielbanken in Bayern zuständige Finanzminister Dr. Markus Söder betonte, dass das Mindestalter für den Besuch von Spielbanken in Bayern bei 21 Jahren bleibt. Söder: „Bei den Bayerischen Spielbanken steht der Spieler- und Jugendschutz an erster Stelle. Deshalb soll das Zutrittsalter bei 21 Jahren bleiben.“
Innenminister Herrmann hob besonders die restriktiveren Regelungen für Spielhallen hervor: Mit dem Verbot so genannter Mehrfachkonzessionen wird es künftig möglich sein, riesige Spielhallenkomplexe zu verhindern. Künftig kann keine Erlaubnis für eine Spielhalle mehr erteilt werden, wenn im baulichen Verbund eine weitere Spielhalle existiert. Das Gesetz sieht außerdem einen Mindestabstand zwischen Spielhallen von 250 Metern Luftlinie vor. Herrmann: „Von Spielhallen geht derzeit mit die größte Suchtgefahr aus. Deswegen müssen wir hier für eine spürbare Reduzierung des Angebots sorgen. Hierzu werden das Verbot der Mehrfachkonzessionen und der Mindestabstand wesentlich beitragen.“
Die Möglichkeit zum Glücksspiel soll auch durch eine Verlängerung der Sperrzeiten für Spielhallen eingeschränkt werden. Dabei ist künftig eine Mindestsperrzeit von 3.00 bis 6.00 Uhr vorgesehen. Die Gemeinden werden ermächtigt, die Sperrzeit bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse zu verlängern. Herrmann: „Mit der Möglichkeit, längere Sperrzeiten festzulegen, geben wir den Gemeinden ein zusätzliches Steuerungsinstrument in die Hand. Sie können dann im Einzelfall ganz konkret auf die örtlichen Verhältnisse reagieren.“
Zudem verschärft der Glücksspielstaatsvertrag selbst die Anforderungen an die äußere Gestaltung und die Werbung für Spielhallen. „Wir tragen damit dem Spielerschutz Rechnung und erzielen zugleich durch die künftig weniger auffällige Gestaltung eine positive Wirkung für das Ortsbild der Städte und Gemeinden“, so der Innenminister.
Nach dem Glücksspielstaatsvertrag benötigen Spielhallen künftig eine gesonderte glücksspielrechtliche Erlaubnis, mit der die Einhaltung der Beschränkungen sichergestellt werden kann. Sonderregelungen gibt es für bereits bestehende Spielhallen, bei denen aus Rechtsgründen auf Bestandsschutz Rücksicht zu nehmen ist. So gilt für Spielhallen, die bereits vor dem im Glücksspielstaatsvertrag festgesetzten Stichtag 28. Oktober 2011 betrieben wurden, eine Übergangsfrist von fünf Jahren. Erst nach Ablauf dieser Frist brauchen auch sie dann eine glücksspielrechtliche Erlaubnis, müssen den Mindestabstand zu anderen Spielhallen einhalten und dürfen auch nicht gemeinsam mit anderen Spielhallen in einem Gebäudekomplex untergebracht sein. Im Einzelfall sind bei besonderen Härten unter engen Voraussetzungen Ausnahmen möglich, wenn die Gesamtzahl der Glücksspielautomaten die Zahl 48 nicht überschreitet und der Betreiber ein Konzept zur weiteren Reduzierung der Spielgeräte vorlegt.
Herrmann: „Das gesetzgeberische Ziel ist klar. Wir wollen künftig für Spielhallen nur eine Einerkonzession, die auf maximal zwölf Geldspielautomaten beschränkt ist. Auf dem Weg dorthin müssen wir aber für bestehende Spielhallen Regelungen schaffen, die ihnen für diese Umstellung ausreichend Zeit lassen.“
Bei den Lotterien hält der neue Glücksspielstaatsvertrag am staatlichen Monopol fest. Für den Bereich der Sportwetten ist eine Lockerung durch ein Konzessionsmodell für eine Experimentierphase von sieben Jahren vorgesehen. Zudem kann im Internet die Veranstaltung und Vermittlung von Lotterien und Sportwetten zugelassen werden. Inhaber einer Sportwettenkonzession dürfen künftig ihre Wetten zudem über Wettbüros anbieten. Nach dem Ausführungsgesetz wird deren Zahl allerdings auf maximal 400 in Bayern begrenzt, wobei zugleich eine übermäßige Konzentration in bestimmten Gebieten untersagt wird.
Der Gesetzentwurf enthält schließlich auch die erforderlichen Regelungen zur Festlegung der zuständigen Behörden und Verfahren. Er wird jetzt dem Bayerischen Landtag zur weiteren Behandlung zugeleitet.
3. Öffentlichkeitskampagne zur Elementarschadensversicherung / Wirtschaftsminister Zeil: „Wir appellieren an die Bürger, sich vor Schäden durch Naturgewalten abzusichern“
Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil hat heute im Ministerrat über die Öffentlichkeitskampagne zur Elementarschadenversicherung berichtet. Zeil betonte: „Unsere Kampagne hat eine zentrale Botschaft: Wir appellieren an die Bürgerinnen und Bürger, ihre Gebäude und den Hausrat umfassend abzusichern. Denn durch Klimawandel und Naturgefahren nimmt die Zahl der Schadensfälle immer weiter zu. Im Fall von Naturkatastrophen kann der Staat aber grundsätzlich nur für die Schäden einspringen, die nicht versicherbar sind. Deshalb werben wir gemeinsam dafür, dass die Bürger selbst vorsorgen.“ Detaillierte Informationen hierzu erhalte die Bevölkerung durch einen Flyer, durch Anzeigen in Kunden- und Mitgliederzeitschriften sowie im Internet unter www.elementar-versichern.bayern.de. „Die bisher erstellten Medien haben guten Anklang gefunden. Darauf bauen wir auf“, ergänzte Zeil.
Die erste Runde der Kampagne im Jahr 2009 richtete sich vorrangig an private Wohnungseigentümer und Mieter. Sie wurde 2011 auf den gewerblichen Bereich erweitert, um auch die Betriebs- und Geschäftsgebäude mit einzubeziehen. „Wichtig ist uns, die Zielgruppen direkt zu erreichen. Deshalb haben wir jeweils gezielt Multiplikatoren gebeten mitzuwirken“, berichtete Zeil. Einen sehr wichtigen Anteil hätten hierbei der Bayerische Gemeindetag und der Bayerische Städtetag, die in jeder Runde per Rundschreiben ihre Mitglieder zur Teilnahme aufgefordert hätten. Den Städten und Gemeinden seien Musterartikel zur Veröffentlichung in ihren Mitteilungen oder Webseiten sowie Flyer zum Versand zur Verfügung gestellt worden. „Die Zusammenarbeit war sehr erfolgreich. Daher binden wir auch dieses Mal mehrere Ebenen mit ein. Ich freue mich, dass unsere Elementarschadenkampagne bundesweit große Beachtung gefunden hat“, unterstrich Zeil.
Die Öffentlichkeitskampagne wurde im Rahmen einer Arbeitsgruppe mit Vertretern des Bayerischen Wirtschaftsministeriums, des Umweltministeriums, der kommunalen Spitzenverbände, der bayerischen Bankenverbände, der Versicherungskammer Bayern, der Allianz, des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sowie des Dachverbandes der bayerischen Haus- und Grundbesitzer, Haus + Grund Bayern e.V., vorbereitet. Seit dem Erststart der Kampagne ist die Versicherungsquote gegen Elementarschäden in Bayern im bundesweiten Vergleich überdurchschnittlich gestiegen. Sie liegt gegenwärtig bei rund 17 Prozent im privaten Bereich und rund 10 Prozent im gewerblichen Sektor.
4. Standort München von Nokia Siemens Networks bleibt erhalten / Wirtschaftsminister Zeil: „Einsatz der Staatsregierung hat sich gelohnt“
Seit vorigem Freitag steht fest, dass der Standort München von Nokia Siemens Networks (NSN) erhalten wird. 2.000 der 3.600 Mitarbeiter werden am Standort beschäftigt bleiben. Voraussetzung war, dass die überwiegende Mehrheit von 1.600 Mitarbeitern, die nicht übernommen werden können, dem Wechsel in eine Transfergesellschaft zustimmt. „Die Mehrheitsentscheidung für den Wechsel ist gefallen. München bleibt Hauptsitz von NSN. Das ist eine gute Entscheidung, über die ich mehr sehr freue. Durch den gemeinsamen Einsatz von Siemens-Finanzvorstand Joe Kaeser, der Arbeitnehmervertretung und der Geschäftsführung von NSN Deutschland konnten die Weichen positiv gestellt werden“, betonte Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil. 150 Mitarbeiter werden in Altersteilzeit gehen, 1.450 Mitarbeiter in eine Transfergesellschaft wechseln.
„Der Durchbruch ist auch dem Einsatz der Bayerischen Staatsregierung zu verdanken. Wir haben von Anfang an in allen Gesprächen klar herausgestellt, dass wir die angekündigte Standortschließung Münchens nicht akzeptieren können“, unterstrich Zeil. Seit Bekanntwerden der Restrukturierungspläne im November 2011 hätten sich Ministerpräsident Seehofer und er in Gesprächen mit dem Management von Siemens und NSN für den Erhalt des Standorts München eingesetzt und auf dessen Stärken verwiesen. Mit der nun gefundenen Lösung sei ein wichtiger Meilenstein für die Umstrukturierung von NSN in Deutschland gesetzt worden. NSN könne es unternehmerisch rechtfertigen, den Standort zu erhalten. „In vielen Gesprächen habe ich bei NSN und Siemens für den Standort München geworben. Diese Hartnäckigkeit hat sich ausgezahlt“, ergänzte der Wirtschaftsminister.
Der Übertritt zur Nokia Siemens Networks Transfergesellschaft GmbH wird am 1. Mai 2012 erfolgen. Die Transfergesellschaft ist auf die Zeitdauer von zwei Jahren angelegt. Für den Vorstand, der auch künftig von München das Geschäft von NSN führt, sei diese Entscheidung Verpflichtung und Verantwortung zugleich. „Ich habe an die Geschäftsführung appelliert, mit dieser Solidarentscheidung sorgfältig umzugehen und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter so gut und so schnell wie möglich bei der Arbeitsvermittlung zu unterstützen“, erklärte Zeil. Die bisherige Tochtergesellschaft am Standort St.-Martin-Straße wird aufgelöst und die verbleibenden 2.000 Mitarbeiter in vier Gesellschaften wieder angestellt. NSN hat unter wirtschaftlichem Vorbehalt eine Standortgarantie von drei Jahren abgegeben.
5. Justizministerin Dr. Merk zum Vorschlag eines früheren Hafturlaubs für Schwerkriminelle / Merk: „Interessen der Opfer und ihrer Angehörigen bleiben komplett unberücksichtigt / Früher Hafturlaub für die schlimmsten Straftäter führt Sinn und Zweck unseres Strafrechts ad absurdum!“
Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat heute im Kabinett über den von zehn Bundesländern vorgelegten Musterentwurf eines Landesstrafvollzugsgesetzes berichtet, der für Schwerverbrecher, die zu lebenslanger Haft verurteilt worden sind, bereits nach fünf Jahren die Gewährung von Hafturlaub vorsieht. Merk: „Eine solche Regelung kommt für Bayern keinesfalls in Frage. Ich halte den Vorstoß für absurd. Es ist doch überhaupt nicht nachvollziehbar, warum man einen Gefangenen, der noch mindestens zehn Jahre absitzen muss, bereits nach fünf Jahren mit Hafturlaub auf seine Entlassung vorbereitet. Jeder kann sich doch ausrechnen, wie hoch hier die Fluchtgefahr ist. Wer so etwas fordert, spielt leichtfertig mit der Sicherheit unserer Bevölkerung.“
In Bayern ist deswegen in dem bereits 2007 verabschiedeten Bayerischen Strafvollzugsgesetz geregelt, dass ein Hafturlaub frühestens nach 12 Jahren und nur unter der Voraussetzung in Betracht kommt, dass keine Flucht- oder Missbrauchsgefahr besteht. Außerdem werden bei „Lebenslänglichen“ zwei externe Sachverständigengutachten vorausgesetzt. Nur unter diesen strengen Voraussetzungen kann es nach 12 Jahren vertretbar sein, zur Vorbereitung einer - frühestens nach 15 Jahren möglichen - vorzeitigen Haftentlassung zur Bewährung einen Hafturlaub anzusetzen, um es dem Gefangenen zu ermöglichen, seine sozialen Kontakte zu verbessern und damit die Rückfallgefahr zu verringern. „Vorher macht Hafturlaub auch unter Resozialisierungsgesichtspunkten überhaupt keinen Sinn“, so die Ministerin.
Merk weiter: „Wir dürfen aber auch eines nicht vergessen: Strafen dienen nicht nur der Resozialisierung, sondern auch der Sühne. Wer nach fünf Jahren schon die Entlassung eines Lebenslänglichen mit Hafturlaub vorbereitet, verliert dies völlig aus dem Blick. Das stellt unsere Rechtsordnung auf den Kopf. Es ist auch niemandem vermittelbar, wenn ein Mörder letztlich die gleiche Behandlung erfährt wie ein gewerbsmäßiger Betrüger oder ein Steuerhinterzieher.“
Die Ministerin abschließend: „Mich stört an diesem Vorschlag vor allem, dass nur aus der Perspektive des Täters gedacht wird. Das Opfer und seine Angehörigen geraten völlig aus dem Blick. Es kann doch Eltern nicht zugemutet werden, dem Mörder ihres Kindes schon nach fünf Jahren auf der Straße zu begegnen. Das Thema hat für mich grundsätzliche Bedeutung. Ich werde es deshalb auf der kommenden Justizministerkonferenz zur Debatte stellen.“
6. Justizministerin Dr. Merk berichtet im Kabinett über die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Inzestverbot / Merk: „Die Entscheidung ist eine gute Nachricht für den Schutz der Familien in unserem Land!“ / Vorstoß von MdB Ströbele zur Abschaffung des Inzestverbots scharf zurückgewiesen
Justizministerin Dr. Beate Merk hat heute im Kabinett über das Kammerurteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 12. April zum Inzestverbot berichtet, mit dem der EGMR die Bestrafung eines Beschwerdeführers wegen geschlechtlicher Kontakte mit seiner leiblichen Schwester für mit der Menschenrechtskonvention vereinbar erklärt hat. Merk: „Das Urteil bringt in mehrfacher Hinsicht eine gute Nachricht. Zunächst einmal hat das Inzestverbot weiter Bestand. Das Verbot ist wichtig, weil es Familien als Gesamtgefüge schützt. Denn: Der eigene Platz als Kind von Vater und Mutter, als Kind unter Geschwistern – das ist der erste verlässliche Halt, den wir im Leben finden. Der klare Ort in der Familie gibt uns Sicherheit und Richtung. Für keine Familie kann es aber gut sein, wenn zwischen Bruder und Schwester ein Verhältnis wie zwischen Vater und Mutter besteht. Wer das Familiengefüge durcheinander bringt, nimmt auch anderen Familienmitgliedern diesen Ort der Sicherheit.“ In einer Familie trage jeder eine Verantwortung nicht nur für sein eigenes Leben und seine eigenen Entscheidungen, sondern auch füreinander. „Das Inzestverbot will vor den enormen Belastungen für die gesamte Familie schützen“, so Merk. „Vor diesem Hintergrund geht der Vorstoß Herrn Ströbeles, der den Straftatbestand abschaffen will, genau in die falsche Richtung – die Bayerische Staatsregierung weist ihn daher mit allem Nachdruck zurück !"
Fast noch wichtiger ist aber der Schutz, den das Inzestverbot für die sexuelle Selbstbestimmung bewirkt. Die Justizministerin betonte: „Die Nähe in der Familie kann Abhängigkeiten schaffen – auch zwischen Geschwistern. Der Stärkere kann sie zu sexuellen Zwecken ausnutzen. Und solche Abhängigkeiten können lange über die Volljährigkeit hinaus Bestand haben, wenn sie schon im minderjährigen Alter entstanden sind. Auch hiervor kann und muss unser Strafrecht schützen.“
Nach Auffassung von Justizministerin Merk ist es auch wichtig, dass mit der Kammerentscheidung des EGMR ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2008 bestätigt wurde, das das Inzestverbot für mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt hatte. „Das höchste deutsche Gericht war bereits nach sorgfältiger Abwägung der Argumente für und gegen die Strafbarkeit sexueller Beziehungen zwischen Geschwistern zu dem Schluss gekommen, dass das Inzestverbot mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar ist“, so Merk. „Diese Abwägung hat nun auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gelten lassen. Es ist eine gute Nachricht, dass die Menschenrechtskonvention die Wertung unseres Grundgesetzes respektiert.“
