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Wirtschaft
Mittelstandspakt Bayern
Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer und Wirtschaftsminister Martin Zeil haben den am 22. Juni 2009 gestarteten, bundesweit einmaligen "Mittelstandspakt Bayern" als Meilenstein einer modernen und zukunftsorientierten Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik gewürdigt: "Mit dem Pakt wollen wir gerade in der schweren Wirtschafts- und Finanzkrise ein klares und bewusstes Signal zur Unterstützung unseres Mittelstandes in seiner ganzen Breite setzen." Mehr als 50 Partner konnte die Bayerische Staatsregierung gewinnen. Ihre gemeinsamen Ziele:
1. Die kleinen und mittleren Unternehmen durch gute und mittelstandsgerechte Rahmenbedingungen und ergänzende, maßgeschneiderte Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten in die Lage zu versetzen, die aktuellen Herausforderungen zu bewältigen.
2. Die mittelständischen Unternehmen umfassend und transparent über Hilfs- und Förderangebote zu informieren und die Vorstellungen der mittelständischen Wirtschaft konsequent in die Weiterentwicklung des mittelstandspolitischen Ordnungsrahmens und der öffentlichen Förderangebote einzubringen.
3. Bayerns Spitzenposition als Mittelstandsland Nr. 1 in Deutschland abzusichern und weiter auszubauen.
Der Mittelstandspakt steht auf vier Säulen mit 16 Zielen und einer Vielzahl an Projekten und Initiativen:
Säule 1: Gute Rahmenbedingungen schaffen
Bayern ist gemessen an der Selbständigenquote der Flächenländer das Mittelstandsland und Unternehmerland Nr. 1 in Deutschland. Die Partner sehen dies als Beleg für die guten
Voraussetzungen für Selbständigkeit und Unternehmertum im Freistaat.
Die Paktpartner sind sich einig, dass angesichts der besonderen derzeitigen Herausforderungen dennoch weiter entschlossen an der Verbesserung der Rahmenbedingungen für kleine und mittlere Betriebe gearbeitet werden muss. Dies gilt für die EU-Ebene ebenso wie für die Bundes- und Landesebene.
Wichtigste Handlungsfelder sind die Senkung von Steuern und Abgaben, der Abbau bürokratischer Hemmnisse und eine mittelstandsfreundliche
Ausgestaltung bestehender Gesetze und Vorschriften. Aber auch eine bedarfsgerechte Infrastruktur und ein zukunftsfähiges Bildungssystem sind wichtige Voraussetzungen für eine erfolgreiche Wirtschaftstätigkeit der Unternehmen. Gerade durch Investitionen in die Bereiche Infrastruktur und Bildung werden nicht nur kurzfristige konjunkturelle Impulse
gesetzt, sondern auch die langfristigen Wachstumskräfte gestärkt. „Mittelstand und Soziale Marktwirtschaft" sowie „mittelstandsgerechte Entwicklung der ländlichen Räume" sind wichtige Themen, die die Partner hier gemeinsam weiter entwickeln wollen.
Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen vereinbaren die Paktpartner folgende Maßnahmen und Initiativen:
- Bei Gesetzesinitiativen auf Ebene der EU, des Bundes und des Landes werden die Paktpartner gemeinsamen Anliegen des Mittelstandes nachhaltig Gehör verschaffen und Rechtsakte auf ihre Mittelstandstauglichkeit überprüfen. Insbesondere müssen mittelständische Belange über die ganze Breite der europäischen Gesetzgebung Berücksichtigung finden. Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie (StMWIVT) wird die Paktpartner frühzeitig über entsprechende Gesetzesinitiativen informieren und sich dafür einsetzen, dass bei der Umsetzung von EU-Vorschriften Spielräume zugunsten von KMU ausgenutzt werden. Eine wichtige mittelstandspolitische Initiative auf europäischer Ebene ist der sog. „small business act", den das StMWIVT auch weiterhin konstruktiv begleiten wird.
- Die Paktpartner werden sich gemeinsam für eine mittelstandsgerechte Ausgestaltung von Richtlinien und Gesetzen stark machen. Wesentliche Themen sind hier der Abbau nicht sachgerechter Berichts- und Offenlegungspflichten, ein mittelstandsfreundliches Vergaberecht und schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren, aber auch eine mittelstandsgerechte Verwaltungspraxis.
- Die Paktpartner sprechen sich gegen Maßnahmen und Gesetzesinitiativen aus, die kleinere und mittlere Betriebe überdurchschnittlich belasten würden.
- Die Paktpartner werden sich gemeinsam für den Abbau der bürokratischen Hemmnisse über die Grenzen hinweg stark machen. Ziel muss die Schaffung eines homogenen Wirtschaftsraumes sein, der beispielsweise den grenzüberschreitenden Facharbeiteraustausch zwischen bayerischen Unternehmen und einer Tochterniederlassung im Ausland erleichtert.
- Die Partner sind sich einig, dass einem einfacheren und gerechteren Steuersystem in Verbindung mit einer merklichen Entlastung entscheidende Bedeutung für die Zukunftsfähigkeit mittelständischer Unternehmen zukommt. Sie treten für eine entsprechende Reform in der nächsten Legislaturperiode des Deutschen Bundestags ein. Sie begrüßen die geplanten Korrekturen an der letzten Unternehmenssteuerreform. Darüber hinaus halten sie die Beseitigung weiterer krisenverschärfender Elemente für erforderlich.
- Angesichts des sich weiter beschleunigenden demographischen Wandels halten die Paktpartner den Umbau des Sozialsystems hin zu mehr Eigenverantwortung für unerlässlich. Nur so lassen sich die im internationalen Vergleich hohen Lohnzusatzkosten in Deutschland senken oder zumindest dauerhaft stabilisieren.
- Die Paktpartner treten für bezahlbare Energiepreise in Deutschland ein, damit die mittelständischen Unternehmen im Wettbewerb mit ausländischen Konkurrenten bestehen und Beschäftigung sichern können und die Kaufkraft der Bürger erhalten bleibt. Handlungsfelder sind dabei zum einen die Durchsetzung funktionierenden Wettbewerbs auf dem Strom- und Gasmarkt und zum anderen die Begrenzung der staatlichen Belastungen durch Steuern, Abgaben, Umlagen und kostenträchtige Nutzungsverpflichtungen.
- Da gerade kleinere Mittelständler oft außerhalb der Ballungszentren angesiedelt sind, setzen sich die Paktpartner dafür ein, dass die Bereitstellung von Breitbandanschlüssen in der Fläche gefördert wird.
Säule 2: Substanz bewahren
Aktuelles Problem ist ein aufgrund der Finanzmarktkrise außerordentlicher, für viele im Kern solide aufgestellte Unternehmen nicht mehr beherrschbarer konjunktureller Einbruch. Zwar wird die Lösung von Problemen primär im Bereich der Eigenverantwortung der betroffenen Unternehmen gesehen. Dennoch ist die Bedeutung von Maßnahmen gestiegen, die auf den Erhalt von in Not geratenen mittelständischen Unternehmen abstellen. Direkten Staatshilfen für marode, nicht mehr wettbewerbsfähige Unternehmen wird dagegen eine klare Absage erteilt.
Die Paktpartner sind der Meinung, dass einer stabilen Unternehmensfinanzierung und einer mittelstandsgerechten Reform des Arbeitsmarktes ein besonderer Stellenwert zukommt. Aber auch die Unterstützung von Unternehmensübergaben an die nächste Generation und das Ausschöpfen von Kooperationsmöglichkeiten ist für den Erhalt der mittelständischen Substanz in Bayern unerlässlich.
Stabile Unternehmensfinanzierung sichern
Die Rahmenbedingungen für Unternehmensfinanzierung können gerade in Zeiten von Finanz- und Konjunkturkrise abrupten Änderungen unterliegen. Speziell für kleine und mittlere Unternehmen könnte die Fremdfinanzierung im Falle einzelbetrieblicher Krisen zunehmend schwieriger werden. Den Kreditinstituten kommt deshalb in der gegenwärtigen Lage im Rahmen ihrer Möglichkeiten und rechtlichen Grenzen eine besondere Verantwortung zu.
Vor diesem Hintergrund werden von den verschiedensten Institutionen, wie z. B. der LfA Förderbank Bayern, der KfW, der Europäischen Investitionsbank (EIB) und der Bürgschaftsbank Bayern, inzwischen Unterstützungsleistungen angeboten. Die Paktpartner begrüßen, dass in Bayern mit dem 200 Mio. schweren „Mittelstandsschirm" ein umfassendes Maßnahmenpaket auf Landesebene geschnürt wurde. Durch Neuerungen wie der Anhebung des Bürgschaftssatzes der LfA Förderbank Bayern für Betriebsmittelkredite von 50 % auf 80 % und dem Einsatz von Rettungsbürgschaften ist die Finanzierung für Unternehmen, die in Schwierigkeiten geraten sind, wesentlich erleichtert worden. Das StMWIVT wird gemeinsam mit den Paktpartnern seine Anstrengungen verstärken, um wettbewerbsfähige mittelständische Unternehmen, die konjunkturell bedingt vor großen Herausforderungen stehen, zu unterstützen.
Die Paktpartner begrüßen das Positionspapier „Verlässliche Mittelstandsfinanzierung in der Finanzkrise" und treten für die dort dargelegten Grundsätze ein. Gemeinsam mit den mittelständischen Organisationen sollen die vorhandenen Förderansätze auf den Prüfstand gestellt und weiter entwickelt werden.
Neben einer umfassenden Information der Unternehmen zu Finanzierung und Förderung (vgl. Säule 4 „Informieren und kommunizieren") werden folgende Maßnahmen vereinbart:
- Gemeinsame Bewerbung und Vollzug des „Mittelstandsschirms" für kleine und mittlere Unternehmen, auch der freien Berufe und des Handwerks.
- Die bei der LfA Förderbank Bayern eingerichtete Anlaufstelle für Krisenunternehmen (Task Force) und die auf Initiative von KfW und LfA in Kooperation mit IHK und HWK eingerichteten „Runde Tische Bayern" und entsprechende Projekte der Verbände werden sich auch weiterhin speziell um die Belange mittelständischer Unternehmen kümmern und diese kostenlos beraten. Eine wichtige Rolle spielt hier auch die Betriebsberatung der Handwerkskammern als Anlaufstelle für Krisenunternehmen.
- Die Kreditinstitute und Unternehmen sagen zu, einen gegenseitigen transparenten, partnerschaftlichen und schnellen Austausch zu pflegen. Im Falle konjunkturell bedingter und damit vorübergehender Unternehmensprobleme sind die Kreditinstitute bestrebt, ihren Kunden durch geeignete, kreditwirtschaftlich verantwortbare Finanzierungsmodelle über zeitlich befristete Liquiditätsengpässe zu helfen.
- Die Kreditinstitute streben an, in Fällen von Ratingverschlechterungen und Vertragsverstößen ihrer Kunden abgestuft zu reagieren. Zunächst soll geprüft werden, inwieweit durch geeignete Maßnahmen, die den rechtlichen Anforderungen und der Risikopolitik des Kreditinstituts ausreichend Rechnung tragen, den Unternehmen eine nachhaltige Perspektive gegeben werden kann. Eine Kündigung des Kreditengagements wird nur als Ultima Ratio betrachtet.
- Bei der Bewertung der Kreditwürdigkeit von Unternehmen stellen die Kreditinstitute unternehmens- und bankenspezifische Faktoren in den Vordergrund. Ein allgemeiner Branchenausschluss findet bei der Kreditvergabe nicht statt.
- Die Kreditinstitute bekennen sich nachdrücklich zu einer engen Zusammenarbeit mit LfA, Bürgschaftsbank Bayern und KfW und werden ihre Kunden auf die Unterstützungsmöglichkeiten durch die Förderbanken und die Bürgschaftsbank Bayern hinweisen.
Arbeitsmarkt mittelstandsgerecht reformieren
Die Paktpartner weisen darauf hin, dass zu den Regulierungen, die den Mittelstand in seiner Entwicklung hemmen, insbesondere auch das noch zu starre deutsche Arbeitsrecht zählt. Gerade in konjunkturell schlechten Zeiten sind besonders mittelständische Unternehmen auf eine flexible Personalstruktur und Personalpolitik angewiesen. Einschränkungen in den rechtlichen Möglichkeiten für Zeitarbeit und für die vertragliche Befristung von Arbeitsverträgen stehen dem entgegen. Vereinbarungen zwischen Unternehmensleitung und Betriebsrat, bei denen zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen von Tarifbestimmungen abgewichen werden kann, müssen erleichtert werden. Die Paktpartner lehnen gesetzliche Mindestlöhne aus mittelstandspolitischer Sicht ebenso ab wie eine ausgreifende Einführung spezifischer Mindestlöhne über alle Branchen hinweg.
Unternehmensnachfolgen erleichtern
In Bayern stehen jährlich rund 12.000 Unternehmen mit rund. 100.000 Beschäftigten zur Nachfolge an. Erfolgreiche Betriebsübergaben sind nicht nur für die betroffenen Unternehmen, sondern auch gesamtwirtschaftlich von großer Bedeutung. Es geht dabei um den Fortbestand der Unternehmerleistung über die Gründergeneration hinaus, den Erhalt qualifizierter Arbeits- und Ausbildungsplätze, die Sicherung wertvollen Know-hows und nicht zuletzt um die Verteidigung der mit viel Aufwand erworbenen Marktanteile im In- und Ausland. Die Paktpartner sind sich einig, dass gute Rahmenbedingungen für Unternehmensnachfolgen in der gegenwärtigen Lage unerlässlich sind.
Folgende Maßnahmen und Initiativen werden vereinbart:
- Eigentum zu bilden und an die nächste Generation weiterzugeben, ist ein elementarer Bestandteil einer freiheitlichen Wirtschaftsordnung. Die Paktpartner treten für bessere steuerliche Rahmenbedingungen und günstige Finanzierungsbedingungen für die Übergabe ein. Die Partner sprechen sich dafür aus, dass die Länder die Gesetzgebungskompetenz für die Erbschaftssteuer erhalten.
- Die Kreditinstitute werden die Unternehmen bei Unternehmensnachfolgen hinsichtlich geeigneter Finanzierung und den Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Fördermitteln beraten.
- Die Paktpartner werden die laufende Informationskampagne zur Sensibilisierung des Mittelstandes mit geeigneten Maßnahmen unterstützen.
- Die Paktpartner werden gemeinsam das Coaching-Programm des StMWIVT für Unternehmensnachfolger bewerben.
- Die Paktpartner werden sich am weiteren Ausbau der zentralen Informationsplattform zum Thema Unternehmensnachfolge www.unternehmensnachfolge-in-bayern.de des StMWIVT beteiligen.
Kooperationsmöglichkeiten nutzen
Im Interesse des Mittelstandes sehen die Paktpartner Kooperationen als wichtiges Instrument zur Erschließung von In- und Auslandsmärkten an. Hier gilt es, die Möglichkeiten für den Mittelstand zu verbessern, geeignete Partner zu finden. Auch eine Unterstützung von PPP- und Konzessions-Konzepten zwischen Mittelstand und öffentlicher Hand kann eine wichtige Rolle spielen. Allgemein ist bei PPP-Vorhaben dem Mittelstand jedenfalls durch die Aufteilung von Unteraufträgen in sachgerechte Fachund Teillose die Beteiligung zu erleichtern bzw. zu ermöglichen. Kernziel muss es sein, den Mittelstand noch passgenauer zu dem wichtigen Thema Kooperation zu informieren.
Das geltende Kartellrecht (§ 3 GWB, Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) sieht ausdrücklich die Möglichkeit von Mittelstandskartellen vor. Zwischenbetriebliche Zusammenarbeit, die wirtschaftliche Vorgänge rationalisiert, den Wettbewerb nicht wesentlich beschränkt und dazu dient, die Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen zu verbessern, ist kartellrechtlich zulässig und wettbewerbspolitisch positiv zu beurteilen. Sie kann ein wichtiges Instrument zum Erhalt von Wettbewerbsfähigkeit gerade auch in konjunkturellen Schwächephasen sein. Derartige Mittelstandskooperationen dienen dem Ausgleich größenbedingter Nachteile, die der Mittelstand im Vergleich zu großen Unternehmen derselben Branche in der Regel hat. Die Kooperationen werden nicht behördlich genehmigt, sondern sind bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vom Kartellverbot des § 1 GWB freigestellt. Auch weitere Formen der betrieblichen Zusammenarbeit können vom Kartellverbot freigestellt sein.
Wegen der betrieblichen Kooperationsmöglichkeiten allgemein und speziell für mittelständische Unternehmen sollten sich diese grundsätzlich anwaltlich beraten lassen, da es behördliche Genehmigungen seit der letzen Kartellrechtsnovelle nicht mehr gibt. Zu einer ersten Einschätzung beabsichtigter Kooperationsvorhaben gibt das StMWIVT seit Jahren einen immer wieder aktualisierten Ratgeber „Kooperation und Wettbewerb" heraus. Darüber hinaus steht die Landeskartellbehörde Bayern im StMWIVT im Einzelfall ebenfalls für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung.
Säule 3: Neues ermöglichen
Die Paktpartner sind sich einig, dass eine zukunftsorientierte Mittelstandspolitik in erster Linie die Chancen der Unternehmen erhöhen muss, aus Wettbewerb und Wandel als Gewinner hervorzugehen. Dieser Grundsatz hat auch in der Krise nichts von seiner Gültigkeit verloren. Die bayerische Mittelstandspolitik wird die Unternehmen auf Landesebene daher auch weiterhin gemeinsam mit den Partnern mit guten Bedingungen für Zukunftsinvestitionen unterstützen. Der Ausbau der Innovationsfähigkeit, ein ausreichendes Potential an qualifizierten Fachkräften und Hilfen bei der Erschließung neuer Märkte sind weitere wichtige Handlungsfelder. Zusätzlich gilt es, die guten Bedingungen für Unternehmensgründungen noch stärker auszubauen und Freiberuflichkeit zu sichern.
Zukunftsinvestitionen erleichtern
Aufgrund ihrer geringen Eigenkapital- und Sicherheitenausstattung sowie bankaufsichtsrechtlicher Vorgaben verfügen mittelständische Unternehmen oft nicht über die Kreditlinien, die sie bräuchten, um ihre Marktchancen optimal zu nutzen. Produktinnovationen oder Erweiterungsinvestitionen können häufig nicht oder nicht rechtzeitig umgesetzt werden. Günstigen Investitionsbedingungen kommt daher eine Schlüsselrolle in der zukunftsorientierten Mittelstandspolitik zu. Mit dem Bayerischen Mittelstandskreditprogramm (MKP) einschließlich den von der LfA Förderbank Bayern und der Bürgschaftsbank Bayern angebotenen weiteren Finanzierungshilfen verfügt der Freistaat Bayern über umfassend einsetzbare und leistungsfähige Instrumente zur nachhaltigen finanziellen Unterstützung von Investitionen kleiner und mittlerer Betriebe. Die Paktpartner begrüßen, dass die Zinsen im zentralen Finanzierungsinstrument MKP seit Sommer 2008 bereits deutlich gesenkt wurden. Um die guten Investitionsbedingungen in Bayern zu erhalten und weiter zu verbessern, bekennen sich die Paktpartner
zu folgenden Maßnahmen:
- Die Paktpartner werden gemeinsam für die auch im Kapitel „Säule 2: Substanz bewahren" dargelegten Finanzierungsgrundsätze
eintreten. - Das StMWIVT wird sein MKP durch ganzjährig niedrige Zinsen in den Start- und Investivkrediten attraktiv ausgestalten. Um aktuellen Entwicklungen Rechnung zu tragen, wurden im Rahmen des „Mittelstandsschirms" bereits die Haftungsfreistellungen im Wachstumsbereich von 50 % auf 70 % angehoben und das Bürgschaftsinstrumentarium für Investitionsdarlehen ausgeweitet.
- Einer der Erfolgsfaktoren der bayerischen Strukturpolitik ist die kontinuierliche Stärkung des Mittelstandes im Rahmen der Regionalförderung. Das StMWIVT wird diese Investitionshilfe auch im Jahr 2009 auf hohem Niveau fortsetzen. Insbesondere in den Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur" werden in den Jahren 2009 und 2010 zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt. Bei der Fortschreibung der Fördergebietskulisse wird das StMWIVT
darauf hinwirken, das bestehende Fördergefälle zu den angrenzenden Regionen weiter zu verringern. - Im Rahmen der gemeinsamen Anstrengungen wird mittelfristig angestrebt, die bayerischen Technologieförderprogramme weiter auszubauen (Mikrosystemtechnik, Neue Werkstoffe, Biotechnologie, Unternehmensgründung [BayTOU] sowie allgemeine einzelbetriebliche Innovationsförderung [BayTP]).
- Die LfA Förderbank Bayern wird ihr Förderangebot aktuellen Entwicklungen anpassen und weiter optimieren.
- In der Leitökonomie Tourismus gilt es, Investitionen sowohl bei der kommunalen Tourismusinfrastruktur als auch im gewerblichen Bereich auch finanziell aktiv zu begleiten.
Innovationskraft erhöhen
Innovation ist einer der stärksten Erfolgstreiber mittelständischer Unternehmen. Die Paktpartner halten daher die Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für eine innovative Ausrichtung des Mittelstandes für außerordentlich wichtig und bekräftigen das gemeinsame Ziel von Staatsregierung und Wirtschaft, die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen in Bayern bis2020 von 3,0 auf 3,6 % anzuheben. Für eine Innovationspolitik aus einem Guss müssen grundsätzlich Themen wie Forschung & Entwicklung, Innovation, Technologietransfer, Vermarktung und Mittelstandsförderung mit zentralen Zukunftsherausforderungen wie Globalisierung, Klimawandel und Demographie in Einklang gebracht werden.
Die Paktpartner stimmen darin überein, dass das Thema Innovation auch in Zeiten konjunktureller Risiken nichts von seiner überragenden Bedeutung für die mittel- und langfristige Zukunftsfähigkeit der Unternehmen verloren hat. Gemeinsames Ziel der Partner ist es daher, noch mehr Unternehmen in Bayern zu helfen, innovativ in die Zukunft zu starten. Folgende Maßnahmen werden von den Paktpartnern unterstützt:
- Bayern wird die 1,7 Milliarden Euro schwere Initiative „BayernFIT - Forschung, Innovation, Technologie" umsetzen. Hiervon profitieren gerade auch die kleineren High-Tech-Unternehmen, Existenzgründer und das innovative Handwerk.
- Das StMWIVT strebt an, die bestehende mittelstandsfreundliche Ausrichtung der bayerischen Technologie-Förderprogramme weiter auszubauen. Dazu wird ein bayernweit einheitliches Beratungsangebot verwirklicht werden, das auch die Förderangebote des Bundes und der EU einschließt und den Unternehmen einen umfassenden und schnellen Service aus einer Hand bietet. Eine wichtige Rolle als Anlaufstelle für die Unternehmen in Innovationsfragen kommt z. B. auch den bayerischen IHKn zu.
- Zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit im Mittelstand müssen noch mehr Unternehmen an Forschung und Entwicklung herangeführt werden. In einem Pilotprojekt werden seit 1. Juni 2009 Handwerksbetrieben, Angehörigen der Freien Berufe und kleinen Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten Innovationsgutscheine zur Verfügung gestellt, mit denen sie Beratungs- und Entwicklungsleistungen von Universitäten, Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie von vergleichbaren privatwirtschaftlichen Anbietern von Entwicklungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können.
- Die Partner werden den bestehenden Innovationspakt für den Mittelstand unterstützen und so eine optimale Umsetzung ermöglichen.
- Das StMWIVT wird den Technologietransfer im Rahmen der Aktivitäten der Bayern Innovativ GmbH und der bayerischen Clusteroffensive verstärkt fördern und vernetzen und dabei auch auf das Angebot der Technologie- und Innovationsberatungsagentur Bayern e. V. (TIBAY) hinweisen.
- Das StMWIVT wird die Cluster-Offensive fortsetzen und optimieren. Cluster kommen insbesondere dem Mittelstand zugute, da viele kleinere Betriebe nicht die Ressourcen haben, um aus eigener Kraft Netzwerke zu knüpfen. Die Organisationen der Wirtschaft werden die mittelständische Wirtschaft gezielt über Möglichkeiten, Vorteile und technologische Entwicklungen der Clusteroffensive unterrichten.
- Technologische Qualität alleine ist nicht ausschlaggebend, oft ermöglicht die Kombination mit gutem Design überdurchschnittliche Erträge. Deshalb wird das StMWIVT auch die Designkompetenz mittelständischer Unternehmen in Bayern stärken.
- Das StMWIVT hält eine angemessene Honorierung von Dienstleistungen der Freien Berufe über die staatlichen Gebührenordnungen für wichtig, damit das im Bereich der Freien Berufe vorhandene Innovationspotential noch besser genutzt werden kann.
- Die Patentverwertung aus den bayerischen Hochschulen sollte mittelfristig und nachhaltig unterstützt werden.
Qualifizierte Fachkräfte
Innovationskraft sichern heißt gerade auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, rechtzeitig in die Zukunft investieren. Die künftige Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen
hängt entscheidend von der Qualifikation der Mitarbeiter ab. Die Paktpartner sind sich einig, dass das Thema Fachkräftesicherung eine große wirschaftspolitische Herausforderung darstellt und appellieren an die Unternehmen und Freien Berufe, Qualifikationsmaßnahmen nicht unter kurzfristigen Kostenaspekten zu vernachlässigen.
- Das StMWIVT wird hier Unterstützung leisten und die überbetrieblichen Weiterbildungseinrichtungen der Bayerischen Wirtschaft, u. a. in Industrie, Handel, Handwerk, Freien Berufen und Dienstleistungen sowie anwendungsorientierte innovative Modellprojekte zur betrieblichen Weiterbildung weiterhin auf hohem Niveau fördern.
- Gerade angesichts der gegenwärtigen Krise werden die Paktpartner dafür eintreten, dass die freiwillige Fortbildung, die bei den Freien Berufen zumeist in den Berufsordnungen als Selbstverpflichtung schon verankert ist, noch stärker ins Bewusstsein der Öffentlichkeit rückt.
- Die Paktpartner werden sich noch stärker für eine umfassende Berufsorientierung und eine verbesserte Ausbildungsreife der Jugendlichen in Bayern einsetzen.
- Die Paktpartner begrüßen das Aktionsprogramm zur Sicherung von Beschäftigung und Ausbildung in Bayern („Beschäftigungsbrücke Bayern"). Ziel ist es, Jugendliche mit abgeschlossener Ausbildung ohne Arbeitsplatz weiter zu begleiten, damit sie den Unternehmen im nächsten Aufschwung als Fachkräfte zur Verfügung stehen.
Erschließung neuer Märkte verstärkt unterstützen
Die Finanzmarktkrise und eine weltweite Wachstumsschwäche treffen insbesondere die exportorientierte bayerische Wirtschaft hart. Aufgrund der modernen, differenzierten Wirtschaftsstruktur und der hohen internationalen Wettbewerbsfähigkeit bayerischer Produkte und Dienstleistungen ist Bayern für die zunehmenden konjunkturellen Risiken zwar überdurchschnittlich gut gerüstet. Die Paktpartner sind sich aber einig, dass der Mittelstand gerade in Zeiten der Krise verstärkt an die Weltmärkte herangeführt werden muss. Vor allem Bayern profitiert von offenen internationalen Märkten. Die Paktpartner erteilen protektionistischen Tendenzen vor diesem Hintergrund eine klare Absage.
Das StMWIVT wird sich gemeinsam mit den Organisationen der Wirtschaft dafür einsetzen, dass nicht genutzte Exportpotentiale speziell bei kleinen und mittleren Unternehmen, dem Handwerk und den Freien Berufen noch stärker ausgeschöpft werden. Im Rahmen eines „Maßnahmenpakets Außenwirtschaft 2009" sollen u. a. folgende Maßnahmen umgesetzt werden:
- Das StMWIVT wird gemeinsam mit den Organisationen der Wirtschaft seine Initiativen für Exportneueinsteiger verstärken. So wurde bereits das Förderprogramm des StMWIVT „Fit für Auslandsmärkte - Go International" bis Ende 2010 verlängert.
- Das StMWIVT wird gemeinsam mit den Organisationen der Wirtschaft die stärkere Internationalisierung von Dienstleistungs- und Handwerksunternehmen unterstützen.
- Das StMWIVT wird sein weltweites Netzwerk der Auslandsrepräsentanten weiter stärken und in 2009 neue Repräsentanzen in Israel und in der Türkei eröffnen.
- Das Messebeteiligungsprogramm des StMWIVT soll weiter gestärkt werden.
- Die Paktpartner werden die Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen der bayerischen Außenwirtschaftsförderung und die Möglichkeiten der Finanzierungshilfen auf schwierigen Märkten verstärkt bewerben sowie insbesondere aktiv auf das entsprechende Förderprogramm der LfA „Auftragsgarantien" hinweisen.
Ziel ist es, das Instrumentarium der Außenwirtschaftsförderung insgesamt transparenter für den Mittelstand darzustellen.
Gründung neuer Unternehmen fördern
Die Paktpartner sind der Auffassung, dass neben der Stärkung bestehender Betriebe das vorhandene große unternehmerische Potential in Bayern noch stärker als bisher ausgeschöpft werden muss, um das mittelständische Fundament in Bayern kontinuierlich zu verbreitern. Unternehmensgründungen sind die Katalysatoren des Wandels und entscheidend für das Entstehen von zukunftsfähigen neuen Arbeitsplätzen. Die individuelle Einstellung gegenüber Unternehmertum und Selbständigkeit ist ein zentrales Kriterium für die Entscheidung, ob der Schritt zur Unternehmensgründung getan wird oder nicht. Die Paktpartner sind sich einig, dass eine zielführende Strategie zur Vermittlung eines positiven Bildes von Unternehmern und Unternehmertum bereits in der Ausbildung ansetzen muss. Für eine breitere Gründerkultur wird es künftig auch darum gehen, bestehende Gründerpotentiale insbesondere auch von Frauen noch stärker als bisher zu erschließen.
Die Paktpartner bewerten den Existenzgründerpakt Bayern als wichtiges Zukunftsprojekt, um Bayerns Stellung als Gründerland Nr. 1 in Deutschland abzusichern und weiter auszubauen. Die Partner des Mittelstandspaktes werden sich in dieses Projekt verstärkt einbringen und bekennen sich zu folgenden Maßnahmen:
- Netzwerkprojekte gemeinsam mit den Partnern im Existenzgründerpakt
Bayern weiter vorantreiben. - Fortsetzung und Unterstützung der Informationskampagne für Selbständigkeit und Unternehmertum im Rahmen des Existenzgründerpaktes
Bayern. - Günstige Finanzierungsbedingungen für Gründer durch den aus dem MKP finanzierten Startkredit erhalten, Förderprogramme ganzjährig offen halten und diese Förderung aktiv bewerben.
- Gemeinsamer Ausbau des Informationsportals www.startupin-bayern.de.
- Begleitung und Bewerbung der Coaching-Angebote für Existenzgründer.
- Spezielle Unterstützungsmaßnahmen für Hightech-Gründungen fortführen und weiterentwickeln.
- Bereitstellung von Wagniskapital für technologieorientierte Unternehmensgründungen in Bayern weiter verbessern. Den zu erwartenden Auswirkungen der Finanzmarktkrise auch auf den Bereich der Bereitstellung privaten Eigenkapitals wird das StMWIVT durch eine konsequente Fortführung der Clusterfonds als bayerische Eigenkapitalquelle insbesondere für technologieorientierte Gründungen bei der Bayern Kapital GmbH gezielt entgegen wirken.
- In Martinsried und Regensburg wird das StMWIVT Biotech-StartUps durch einen weiteren Ausbau des Bioparks Regensburgs sowie des IZB Martinsried unterstützen.
Säule 4: Informieren und kommunizieren
Informieren
Angesichts verbesserter Konditionen und der unterschiedlichen Förderebenen der Länder, des Bundes und der EU besteht bei den Unternehmen ein hoher Informationsbedarf. Hilfen bereitstellen alleine reicht nicht. Sie müssen den Unternehmen auch bekannt gemacht werden. Die Paktpartner werden den Mittelstand daher umfassend und transparent über die vorhandenen Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten informieren. Folgende Maßnahmen werden gemeinsam umgesetzt:
- Gemeinsame Informationsveranstaltungen ausgewählter Paktpartner insbesondere zur Mittelstandsfinanzierung in allen bayerischen Regierungsbezirken.
- Gemeinsame Errichtung eines neuen Informationsportals für den Mittelstand im Internet unter Federführung des StMWIVT.
- Neue Förderbroschüre des StMWIVT mit den wichtigsten Ansprechpartnern für Hilfen für den Mittelstand und Existenzgründer in Bayern.
- Eine besondere Rolle für die Information der Unternehmen im Bereich Mittelstandsfinanzierung kommt den Kreditinstituten zu. Sie werden ihre Kunden im Hinblick auf die Unterstützungsmöglichkeiten durch die Förderbanken und die Bürgschaftsbank Bayern GmbH beraten.
- Speziell für den Bereich Innovations- und Technologieförderung wird das Bayerische Wirtschaftsministerium eine zentrale Anlaufstelle schaffen, die mit allen Akteuren in diesem Bereich, u. a. der Technologie- und Innovationsberatungsagentur Bayern e. V. (TIBAY), eng zusammenarbeitet.
- Um die Instrumente der Außenwirtschaftsförderung noch bekannter zu machen, sind neben den bisherigen Aktivitäten der Partner der bayerischen Außenwirtschaftsförderung u. a.
folgende zusätzliche Maßnahmen geplant bzw. bereits umgesetzt:
- Neue Veranstaltungsreihe „Exportland Bayern". Hier sind gemeinsam mit Bayern International und den Organisationen der gewerblichen Wirtschaft Informationsveranstaltungen vor allem für Exportneueinsteiger in allen Regierungsbezirken geplant.
- Neuer Exportleitfaden für die Dienstleistungsbranche gemeinsam mit dem BIHK.
- Spezielle Informationsveranstaltungen für die Dienstleistungsbranche u. a. für IT-Dienstleister, mit den Kammern, den einschlägigen Verbänden der Dienstleistungswirtschaft und dem IT-Cluster sowie für Ingenieure und Architekten gemeinsam mit der Ingenieurekammer-Bau und der Bayerischen Architektenkammer.
- Verstärkte Einbindung der Kreditinstitute aber auch anderer geeigneter Multiplikatoren im Kreis der Paktpartner in die Bewerbung der Instrumente der Außenwirtschaftsförderung.
Kommunizieren
Gute Mittelstandspolitik ist auf Expertenrat und Hinweise aus der betrieblichen Praxis angewiesen. Der enge und regelmäßige Kontakt zu den Organisationen der Wirtschaft und der freien Berufe sowie den Unternehmen ist unerlässlich, um Förderin-strumente auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen, mittelstandsrelevante Gesetzesvorhaben zu begleiten und rasch auf vorhandene Problemlagen in der Wirtschaft reagieren zu können. Deshalb soll die Kommunikation über die bestehenden guten Kontakte hinaus durch folgende Maßnahmen verbessert werden:
- Zu wichtigen Wirtschaftsthemen wird das StMWIVT anlassbezogen Unternehmensvertreter und Angehörige der freien Berufe zu Gesprächsrunden mit der politischen Spitze einladen, in denen gezielt Lösungskonzepte erarbeitet werden.
- Die bayerische Mittelstandspolitik baut auf die umfassenden Kenntnisse der Kammern und Verbände. Das StMWIVT pflegt seit Jahren einen regelmäßigen, offenen und konstruktiven Austausch mit den Organisationen der Wirtschaft zum Wohle des bayerischen Mittelstandes. Dieser Dialog soll künftig weiter intensiviert
und in Form von Spitzengesprächen auch mit den freien Berufen institutionalisiert werden. - Gemeinsam mit den Partnern wird ein „Netzwerk Mittelstandspakt" etabliert. Ein gemeinsames Mittelstandsportal im Internet und im Bedarfsfall Ad-hoc-Arbeitsgruppen zu wichtigen aktuellen Themenschwerpunkten der Paktpartner gehören zum Aktionsprogramm dieses Netzwerks.
- Die Paktpartner kommen überein, Lage und Perspektiven des Mittelstandes in Bayern im Rahmen von spezifischen Arbeitsgruppensitzungen zu bewerten. Die gemeinsamen Maßnahmen und Initiativen zur Stärkung und zum Erhalt des mittelständischen Fundaments in Bayern sollen regelmäßig auf ihre Effektivität überprüft und gegebenenfalls angepasst oder ergänzt werden.