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Europapolitik
Netzwerk der Regionen mit Gesetzgebungsbefugnissen (REGLEG)
REGLEG entstand im Jahr 2001 als Netzwerk der Regionen mit Gesetzgebungsbefugnissen. Bayern hat sich mit den anderen Regionen, die Gesetzgebungsbefugnisse haben, zu diesem informellen Netzwerk zusammengeschlossen, da es innerhalb der EU nicht viele Regionen gibt, die wie die deutschen Länder Regierungen und direkt gewählte Parlamente mit Gesetzgebungsbefugnissen haben: Es sind nur 73 von insgesamt knapp 300 Regionen.
Diese 73 Regionen, die sich in Österreich, Italien, Belgien und Spanien befinden und zu denen überdies Schottland, Wales, Nordirland, die portugiesischen Azoren und Madeira sowie finnischen Åland-Inseln gehören, vertreten aber fast die Hälfte der EU-Bevölkerung. Sie sind - da sie die EU-Gesetzgebung entweder durch eigene Rechtsakte oder zumindest durch Verwaltungsvollzug umsetzen müssen - von der Gesetzgebung der EU wesentlich stärker betroffen als beispielsweise ein französisches Departement, das neben der Zentralregierung in Paris wenig eigene Kompetenzen hat.
In dem Netzwerk tauschen die Regionen Erfahrungen und Informationen aus. Für besondere Anliegen, wie beispielsweise Probleme der Bergregionen, die nicht alle deutschen Länder teilen, kann Bayern in diesem Kreis Verbündete finden. REGLEG hat sich außerdem seit seiner Gründung im Jahr 2001 vor allem dafür eingesetzt, dass die institutionelle Stellung der Regionen mit Gesetzgebungsbefugnissen innerhalb der EU verbessert wird.
Bayern hatte im Jahr 2005 den Vorsitz bei REGLEG und konnte beispielsweise die Einrichtung einer sog. „interregionalen Gruppe" innerhalb des Ausschusses der Regionen (AdR) erreichen. Diese Gruppe soll die Interessen der Regionen mit Gesetzgebungsbefugnissen innerhalb des AdR bündeln.
Ein großer Erfolg, der nicht zuletzt auch dem Werben REGLEGs zu verdanken ist, sind außerdem die institutionellen Verbesserungen für die Regionen mit Gesetzgebungsbefugnissen, die durch den Vertrag von Lissabon in der EU eingeführt wurden.