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Die bayerische Polizei
Die bayerische Polizei hat insbesondere die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren (Prävention) sowie begangene Straftaten zu verfolgen und aufzuklären (Repression, sog. Kriminalpolizei). Die Aufgaben sind vor allem im Polizeiaufgabengesetz und in der Strafprozessordnung geregelt.
Die Bayerische Polizei gliedert sich in Landespolizei, Bereitschaftspolizei, Landeskriminalamt und Polizeiverwaltungsamt. Oberste Dienstbehörde und Führungsstelle der Polizei ist das Staatsministerium des Innern. Die Landespolizei besteht aus Polizeipräsidien, Polizeiinspektionen und Kriminalfachdezernaten sowie, soweit erforderlich, aus Polizeistationen. Das Bayerische Landeskriminalamt ist die zentrale Dienststelle für kriminalpolizeiliche Aufgaben. Das Polizeiverwaltungsamt nimmt zentrale Verwaltungsaufgaben der Polizei wahr (insbesondere Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten). Die Ausbildung der Polizeibeamtinnen und -beamten obliegt der Bayerischen Bereitschaftspolizei; neben diesen Aufgaben im Bereich der Ausbildung unterstützt sie andere Teile der Polizei, nimmt Aufgaben des Katastrophenschutzes wahr und wird zum Schutz oberster Staatsorgane und Behörden sowie lebenswichtiger Einrichtungen und Anlagen eingesetzt. Geregelt ist die Organisation der Polizei im Polizeiorganisationsgesetz.
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