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Pressemitteilung
Bericht aus der Kabinettssitzung:
1. Kabinett beschließt über Neubesetzung der Mitglieder der Staatsregierung beim Ausschuss der Regionen in Brüssel / Ministerpräsident Seehofer macht Bioethikkommission zur Chefsache: Geschäftsstelle der Bayerischen Bioethikkommission wird bei Staatskanzlei angesiedelt / Kabinett richtet zur Umsetzung der Koalitionsvereinbarung im Bereich Verwaltungsreform Kabinettsausschuss unter Vorsitz von Staatskanzleichef Schneider ein
1. Kabinett beschließt über Neubesetzung der Mitglieder der Staatsregierung beim Ausschuss der Regionen in Brüssel / Ministerpräsident Seehofer macht Bioethikkommission zur Chefsache: Geschäftsstelle der Bayerischen Bioethikkommission wird bei Staatskanzlei angesiedelt / Kabinett richtet zur Umsetzung der Koalitionsvereinbarung im Bereich Verwaltungsreform Kabinettsausschuss unter Vorsitz von Staatskanzleichef Schneider ein
Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung über die Neubesetzung der Mitglieder der Staatsregierung im Ausschuss der Regionen bei der Europäischen Union entschieden. Der Ministerrat benannte Europaministerin Emilia Müller als Mitglied und Ministerpräsident Horst Seehofer als stellvertretendes Mitglied des Ausschusses der Regionen. Der Ausschuss der Regionen ist die repräsentative Versammlung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in der EU. Über den Ausschuss der Regionen sind die Länder und Regionen Europas unmittelbar an der Brüsseler Politik beteiligt.
Außerdem beschloss das Kabinett, die Geschäftsstelle der Bioethik-Kommission der Staatsregierung künftig in der Staatskanzlei anzusiedeln, um die zentrale Koordination der oftmals verschiedenste Fachbereiche betreffenden Themen zu optimieren. Ministerpräsident Horst Seehofer: „Wir machen Bioethik zur Chefsache." Die Geschäftsstelle war bisher im früheren Umwelt- und Verbraucherschutzministerium angesiedelt. Aufgabe der mit unabhängigen Experten besetzten Kommission ist es, die Staatsregierung in bioethischen Fragen zu beraten. Dabei ist es das Ziel, im Rahmen eines institutionalisierten Dialogs ethisch verantwortbare Entscheidungen im Umgang mit den neuen Technologien wie zum Beispiel bei der embryonalen Stammzellenforschung vorzubereiten.
Weiteres Thema in der Kabinettssitzung war die Umsetzung der Koalitionsvereinbarung im Bereich Verwaltungsreform. Das Kabinett beschloss hierzu, einen alle Ressorts umfassenden, auf Minister- oder Staatssekretärsebene besetzten Kabinettsausschuss „Verwaltungsreform und Aufgabenüberprüfung" einzurichten und dem Leiter der Staatskanzlei Staatsminister Siegfried Schneider den Vorsitz zu übertragen. Schneider: „Im Kabinettsausschuss werden wir die Umsetzung der Zielvorgaben aus der Koalitionsvereinbarung im Bereich Staat, Verwaltung und Kommunen gezielt vorantreiben. Dazu gehört insbesondere, bei der öffentlichen Verwaltung Subsidiarität, Bürgerorientierung und Transparenz zu stärken, die Aufgaben zwischen Staat und Kommunen zu entflechten und die kommunale Selbstverwaltung weiter auszubauen."
2. Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern / Beschränkungen für den Flughafen Oberpfaffenhofen und Streichung des Flughafens Fürstenfeldbruck aus dem LEP
Der Ministerrat hat die Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) für den Sonderflughafen Oberpfaffenhofen und für die künftige zivile Luftverkehrsinfrastruktur der Allgemeinen Luftfahrt in der Region 14 (München) beschlossen.
Das bisherige Ziel für Oberpfaffenhofen, die Möglichkeiten für einen bedarfsgerechten Ausbau und für seine Nutzung durch den Geschäftsreiseflugverkehr offen zu halten, soll aus dem LEP gestrichen werden. Unverändert bleibt die Festlegung, dass der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen in seinem Bestand als Werks- und Forschungsflughafen gesichert werden soll. Wirtschaftsminister Zeil: „Die Änderung setzt die Koalitionsvereinbarung zwischen CSU und FDP vom Oktober 2008 um. Für die Staatsregierung ist wichtig, dass Oberpfaffenhofen als Werks- und Forschungsflughafen erhalten bleibt. Eine Weiterentwicklung des Sonderflughafens durch Öffnung für zusätzliche Verkehre oder für Betriebserweiterungen ist aus verkehrspolitischer und landesplanerischer Sicht nicht erforderlich." Minister Zeil wies außerdem darauf hin, dass die Rechtmäßigkeit der im Juli 2008 von der Regierung von Oberbayern erteilten luftrechtlichen Genehmigung derzeit von den Verwaltungsgerichten umfassend geprüft werde.
Der Ministerrat hat ferner beschlossen, dass in Fürstenfeldbruck zusätzlich zu der bestehenden zivilen Luftverkehrsinfrastruktur kein neuer Verkehrslandeplatz zu¬gelassen werden soll. Er folgt damit dem Beschluss des Landtags vom 30. Januar 2008. Der Landtag hatte die Staatsregierung aufgefordert, das von der Gemeinde Maisach vorgelegte Nutzungskonzept zur nichtfliegerischen Nachnutzung des Militärflugplatzes Fürstenfeldbruck zu unterstützen und die zu seiner Verwirklichung nötigen Schritte zu unternehmen. Die Staats¬regierung wird deshalb mit der Änderung des LEP auch Abstand von früheren Planungen nehmen, die eine zivilfliegerische Nachfolgenutzung des Militärflugplatzes Fürstenfeldbruck vorsahen. Wirtschaftsminister Zeil: „Damit tragen wir der dichten Besiedlung der Region München Rechnung und eröffnen neue Entwicklungsmöglichkeiten rund um Fürstenfeldbruck. Der Bedarf an gewerblichen sowie an Siedlungs- und Erholungsflächen steigt in der Region. Bei der Abwägung der vorliegenden Nutzungskonzepte haben wir aus arbeitsmarkt- und standortpolitischen Gründen dem Konzept der Gemeinde Maisach den Vorzug vor dem fliegerischen Nachnutzungskonzept für den Militärflugplatz Fürstenfeldbruck gegeben."
Minister Zeil erläutert, dass die sogenannte Region 14 im gesamtbayerischen Interesse schon den internationalen Verkehrsflughafen München vorhalte und auch den mit seiner vorgesehenen Erweiterung verbundenen Flächenverbrauch und Siedlungsdruck trage. In der Region lägen zusätzlich der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen und die Sonderlandeplätze Dachau-Gröbenried, Jesenwang, Moosburg und Oberschleißheim. In den angrenzenden Planungsregionen könnten ferner die über Autobahnen gut an die Landeshauptstadt angebundenen Verkehrslandeplätze Augsburg, Landshut und Manching zur luftverkehrlichen Erschließung Münchens beitragen.