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Pressemitteilung
Bericht aus der Kabinettssitzung
1. Bayerisches Beschleunigungsprogramm zieht Investitionen von rund 1,7 Milliarden Euro vor / Schneider: „Bayerisches Investitionsbeschleunigungsprogramm setzt schnellen Konjunkturimpuls" / Breitbandförderung mit zusätzlichem Schub / Bauvorhaben in ganz Bayern werden beschleunigt realisiert
3. Dr. Sigrid Schütz-Heckl wird neue Vorsitzende des Landespersonalausschusses
1. Bayerisches Beschleunigungsprogramm zieht Investitionen von rund 1,7 Milliarden Euro vor / Schneider: „Bayerisches Investitionsbeschleunigungsprogramm setzt schnellen Konjunkturimpuls" / Breitbandförderung mit zusätzlichem Schub / Bauvorhaben in ganz Bayern werden beschleunigt realisiert
Die Umsetzung des bayerischen Beschleunigungsprogramms für Investitionen läuft auf vollen Touren und wird in der konjunkturellen Krise einen schnellen Impuls setzen. Bayern wird Investitionen in einem Volumen von rund 1,7 Milliarden Euro vorziehen. Staatskanzleichef Siegfried Schneider: „Ein entschlossenes Handeln zur Wachstumsstärkung ist angesichts der Turbulenzen an den Weltfinanzmärkten und der aufziehenden Konjunkturkrise in Deutschland alternativlos." Das bayerische Beschleunigungsprogramm, mit dem die Ressorts aufgefordert wurden, alle verfügbaren Investitionsmittel beschleunigt in konkrete Investitionsvorhaben umzusetzen, setzt auf das Prinzip „schnelle Hilfe wirkt doppelt". Bayerns Finanzminister Georg Fahrenschon erklärte dazu: „Schneller als geplant können jetzt die Bagger rollen - wir beschleunigen die Investitionsmaßnahmen und ziehen sie so weit wie möglich vor. Damit setzen wir in Bayern in einer Phase der Starre auf den Märkten zusätzliche Schubkräfte frei." In der nächsten und übernächsten Woche wird sich das Kabinett zusätzlich zum Bayerischen Investitionsbeschleunigungsprogramm mit der konkreten Umsetzung des Investitionsprogramms im Rahmen des Konjunkturpakets II des Bundes befassen. Entschieden wird dazu über weitere Investitionsvorhaben im Volumen von nochmals 1,9 Milliarden Euro.
Als „wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der konjunkturellen Lage" bezeichnet Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil die Maßnahmen des Wirtschaftsministeriums im Rahmen des bayerischen Beschleunigungsprogramms. „Wir beschleunigen wichtige Projekte wie das Breitbandförderprogramm, das im November vergangenen Jahres in vollem Umfang Geltung erlangte. Die von den Bezirksregierungen vorgelegte Zwischenbilanz zur Breitbandförderung ist laut Zeil ermutigend: Schon in der Anfangsphase konnten Fördermittel in Höhe von knapp 750 000 Euro bewilligt werden." Vor dem Hintergrund des Beschleunigungsprogramms kommt es nun darauf an, dass Anträge schnell und unbürokratisch bearbeitet werden und eine rasche Umsetzung vor Ort erfolgt. Ich bin sicher, dass das in der Koalitionsvereinbarung vereinbarte Ziel einer flächendeckenden Erschließung Bayerns mit schnellem Internet erreicht wird. Vor allem werde ich mich dafür einsetzen, dass das angekündigte Förderprogramm des Bundes im Breitbandbereich zu keinen Verzögerungen beim Vollzug des Bayerischen Programms führt", so der Wirtschaftsminister. Zeil kündigte zudem an, dass er in Verhandlungen mit der EU-Kommission für eine Anhebung der Höchstfördersumme in klar definierten Ausnahmefällen sowie für eine Vereinfachung des Markterkundungs- und Auswahlverfahrens eintreten wird. Zeil: „Wir brauchen einen derartigen Sondertatbestand, um mit einem Höchstmaß an Flexibilität auch in technologisch sehr schwierigen Fällen unsere Kommunen in den ländlichen Räumen beim notwendigen Breitbandausbau optimal unterstützen zu können."
Als weitere wichtige Maßnahmen nennt Zeil den Ausbau des S-Bahn-Netzes Nürnberg, ein Investitionsförderprogramm für die Errichtung oder Erweiterung von Tiefengeothermie-Wärmenetzen und den Erweiterungsbau des BioPark III in Regensburg. Auch die Regionalförderung werde beschleunigt. „Schließlich planen wir, einen Teil des Ende 2006 beschlossenen Darlehensprogramms für gewerbliche Hotellerie zur Verbesserung der Übernachtungsangebote noch attraktiver auszugestalten. So wollen wir ein Wahlrecht zwischen Darlehens- und Zuschussgewährung vorschlagen, um den Mittelabfluss zu beschleunigen", so Zeil abschließend.
Einen weiteren zentralen Baustein dieses Programms liefert der staatliche Baubereich. „Schwerpunkte sind dabei neben dem Straßenbau insbesondere die Städtebauförderung und die Wohnraumförderung", betonte Innenminister Joachim Herrmann. So werden bei der Städtebauförderung von einer gesamten Investitionssumme von 218 Millionen Euro im Jahr 2009 bereits 122 Millionen Euro im ersten Quartal geleistet. Auch bei der Wohnraumförderung werden von insgesamt 250 Millionen Euro Investitionen bereits 60 Millionen Euro spätestens im Frühjahr wirksam werden.
Im Zuge der Beschleunigung von Bauvorhaben werden von der Finanzverwaltung für den Erweiterungsbau des Finanzamts in Freising, für den Neubau eines Dienstgebäudes des Finanzamts in Garmisch-Partenkirchen, für die grundlegende Sanierung des Finanzamts in Waldsassen sowie für die Sanierung eines staatseigenen Anwesens im Schlossbesitz Herrenchiemsee vorgezogene Bauaufträge erteilt. Die Gesamtkosten dieser Maßnahmen belaufen sich laut Fahrenschon auf annähernd 30 Millionen Euro. Weitere Bauvorhaben, wie das Projekt Steuerzentrum in München, werden zügig folgen.
Das Justiz- und Verbraucherschutzressort setzt einen Schwerpunkt bei den Baumaßnahmen der Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten. Es investiert verstärkt in die für 2009 und 2010 vorgesehen Neubauten und Sanierungen der Justiz- und Justizvollzugsgebäude. So fließen etwa in 2009 unter anderem über den Haushaltsansatz hinausgehende Mittel in Höhe von mehr als 1,2 Millionen Euro in die Sanierung des Strafjustizzentrums München, 1,5 Millionen Euro in den Neubau des Justizgebäudes in Hof, mehr als 3,1 Millionen Euro in die Erneuerung der Kommunikationsanlage der Justizvollzugsanstalt München und mehr als 5 Millionen Euro in den Neubau der Justizvollzugsanstalt Landshut. 2010 werden über den Haushaltsansatz hinaus unter anderem Gelder in Höhe von einer Million Euro in das Strafjustizzentrum Würzburg und von zwei Millionen Euro in den Neubau einer sozialtherapeutischen Abteilung für Gewaltstraftäter mit 24 Haftplätzen in der Justizvollzugsanstalt Straubing fließen. Staatsministerin Beate Merk: "Investitionen in die Justiz und ganz besonders in den Justizvollzug kommen mittelbar auch dem Bürger zugute - sie zahlen sich als Plus für die Sicherheit aus. Das Geld für die Justiz ist also gut angelegt!"
Umwelt- und Gesundheitsminister Dr. Markus Söder betonte, dass im Bereich der kommunalen Wasserversorgung und der Abwasseranlagen die Investitionssumme mehr als verdoppelt wird: Statt der geplanten 100 Millionen Euro gibt es nun 221 Millionen Euro an Fördergeldern. "Damit sichern wir in Bayern unsere natürlichen Lebensgrundlagen", sagt Söder mit Blick auf den Gewässerschutz und die Versorgung mit sauberem Trinkwasser im Freistaat. Das gesamte Investitionsvolumen wird rund 400 Millionen Euro betragen. Die Summe kommt überwiegend Gemeinden im ländlichen Raum zugute. Söder weist darauf hin, dass auch 20 Vorhaben im Bereich des staatlichen Wasserbaus vorgezogen werden. Die Wasserwirtschaftsämter konnten mit den bereits zugesagten 10 Millionen Euro schon Planungen beginnen. Für den Hochwasserschutz von Gemeinden an Gewässern 3. Ordnung stellt Söder vorgezogene Zuwendungen in Aussicht. Söder kündigt außerdem an, dass neun Krankenhausbauprojekte vorgezogen werden. Diese Krankenhäuser können schon 2009 Fördermittel von insgesamt mindestens 10 Millionen Euro abrufen. Ursprünglich standen die Maßnahmen erst im Zeitraum zwischen 2010 und 2012 an. Söder: "Damit unterstützen wir die Krankenhäuser dabei, für die Patienten eine bedarfsgerechte und wohnortnahe Versorgung herzustellen."
Durch die beschlossenen Maßnahmen zur Beschleunigung von Investitionen können insbesondere auch im Hochschulbau zahlreiche Maßnahmen schneller begonnen und zügiger abgewickelt werden. Als Beispiele nannte Wissenschaftsminister Dr. Wolfgang Heubisch das Chemikum der Universität Erlangen-Nürnberg und den Neubau des zentralen Hörsaalgebäudes der Universität Würzburg sowie den Bau neuer Hörsäle an der Fachhochschulen in Coburg und Regensburg. Heubisch stellte hierzu fest: „Mit dem Beschleunigungsprogramm für Investitionen leisten wir nicht nur einen Beitrag zur Konjunkturbelebung, wir beschleunigen damit zugleich unsere Bemühungen, ausreichende räumliche Kapazitäten für die steigenden Studierendenzahlen bereitzustellen. Dies ist auch im Hinblick auf den doppelten Abiturjahrgang 2011 ein wichtiger Schritt."
Um den ländlichen Raum zu stärken, hat Landwirtschaftsminister Helmut Brunner die Bauprogramme im Rahmen der Dorferneuerung vorzeitig zur Umsetzung freigegeben. „Wenn die Witterung mitmacht, können die Tiefbaumaßnahmen bereits im Frühjahr beginnen", sagte Brunner im Kabinett. Die Breitband-Versorgung auf dem Land will der Minister ebenfalls rasch vorantreiben. Auch in der Landwirtschaft sollen anstehende Baumaßnahmen heuer möglichst zügig umgesetzt werden können. Der Bund kommt den Ländern dabei entgegen und stellt die Bundesmittel für investive Maßnahmen in der Landwirtschaft im Rahmen der „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" früher bereit. „Damit können wir den investitionsbereiten Landwirten die Fördermittel bereits im Frühjahr überweisen", so der Minister.
Im Sozialbereich profitieren laut Sozialministerin Christine Haderthauer vor allem Werkstätten für behinderte Menschen, Wohnheime und Förderstätten von einer Beschleunigung der Investitionen. „Ich freue mich, dass wir nun alle Voraussetzungen schaffen konnten, um mit mindestens 5,3 Millionen Euro für Menschen mit Behinderung in Bayern weitere Verbesserungen zu erzielen", erläuterte Haderthauer. Die Förderung komme beispielsweise der Werkstatt für behinderte Menschen in Sennfeld in der Trägerschaft der Lebenshilfe Schweinfurt e. V. zugute. „Die Nachfrage nach Werkstattplätzen ist ungebrochen hoch", ergänzte die Ministerin.
2. Bayern stellt wichtige Weichen im Hochschulrecht neu / Heubisch: „Ziel ist, die hohe Attraktivität des Hochschulstandorts Bayerns im Wettbewerb um die besten Köpfe weiter auszubauen" / Studienbeiträge nur noch für ein Kind / Erweiterter Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte / Mehr Hochschulautonomie bei Berufungsverfahren
Bayern stellt wichtige Weichen im Hochschulrecht neu. Ziel ist es, so Wissenschaftsminister Wolfgang Heubisch, die hohe Attraktivität Bayerns bei den Studenten auszubauen und den Hochschulstandort insgesamt im Wettbewerb um die besten Köpfe weiter zu stärken. Heubisch: „Mit mehr Hochschulautonomie, einer verbesserten sozialen Ausgestaltung der Studienbeiträge und deutlich erweiterten Studienmöglichkeiten für beruflich besonders Qualifizierte geht Bayern neue Wege zur Stärkung seiner Hochschulen und für mehr qualifizierten Berufsnachwuchs, damit wir auch weiterhin Hochschul- und Wirtschaftsstandort Nummer 1 in Deutschland bleiben." Künftig sollen Studienbeiträge beispielsweise immer nur für ein Kind pro Familie gleichzeitig erhoben werden. Heubisch: „Nachdem wir die Studierenden bereits zum kommenden Sommersemester mit der Abschaffung der Verwaltungskostenbeiträge entlasten, folgt nun eine Entlastung für Familien mit zwei studierenden Kindern. Sie müssen in Zukunft immer nur für ein Kind Studienbeiträge bezahlen." Eine weitere Änderung im Hochschulgesetz erlaubt es Absolventinnen und Absolventen der Meisterprüfung, künftig an allen Hochschulen in Bayern zu studieren. Außerdem sollen die bayerischen Hochschulen ihre Professorinnen und Professoren in einer ersten Probephase selbst berufen können. Die vom Kabinett beschlossenen Änderungen zum Bayerischen Hochschulgesetz, dem Bayerischen Hochschulpersonalgesetz sowie zum Bayerischen Hochschulzulassungsgesetz werden nun den Verbänden zur Anhörung übermittelt.
Im Einzelnen ist folgendes geplant:
Künftig maximal 500 Euro Studienbeiträge pro Familie und Semester
Auf Antrag werden in Zukunft auch Studierende von Studienbeiträgen befreit, deren Schwester oder Bruder ebenfalls studiert und Studienbeiträge entrichtet. Damit wird sichergestellt, dass die Familie immer nur für ein Kind, das an einer bayerischen Hochschule studiert, und nicht gleichzeitig für zwei Kinder Studienbeiträge bezahlen muss. „Selbstverständlich bleiben Familien mit drei oder mehr Kindern, für die Kindergeldanspruch besteht, wie schon bisher von den Studienbeiträgen vollständig befreit", so Heubisch. „Zudem wollen wir die Befreiungsmöglichkeit für Studierende verbessern, die ein Kind pflegen und erziehen", betonte Heubisch. Die Altersgrenze des Kindes wird deshalb vom 10. auf das 18. Lebensjahr angehoben.
Erweiterung des Kreises der Studienberechtigten
Für Absolventinnen und Absolventen der Meisterprüfung sowie diesen Gleichgestellten wird nunmehr - zusätzlich zu den bereits seit 2008 bestehenden Angeboten zur fachgebundenen Hochschulreife - der allgemeine Hochschulzugang eröffnet, wenn sie ein entsprechendes Beratungsgespräch an der Hochschule absolviert haben.
Unabhängig davon erhalten Berufstätige nach erfolgreichem Abschluss einer zumindest zweijährigen Berufsausbildung und anschließend mindestens dreijähriger Berufspraxis jeweils in einem dem Beruf verwandten Bereich den fachgebundenen Hochschulzugang. In diesem Fall ist allerdings die Studieneignung durch die Hochschulen noch in einem besonderen Verfahren, entweder in einem Eignungsverfahren oder in einem Probestudium, festzustellen. Gleichzeitig mit der Erweiterung des Hochschulzugangs erhöht sich durch eine Änderung im Hochschulzulassungsrecht die Quote für qualifizierte Berufstätige im Rahmen des örtlichen Auswahlverfahrens auf bis zu 5 Prozent.
Stärkung der eigenverantwortlichen Steuerung der Hochschulen: Flexibilisierung bei Berufungsverfahren
Das Berufungsverfahren für Professorinnen und Professoren an Bayerns Hochschulen soll durch eine Experimentierklausel flexibilisiert werden. Bisher liegt das Berufungsrecht beim Wissenschaftsminister. Die heute beschlossene Änderung im Hochschulgesetz sieht nun vor, dass jede Hochschule, die dies wünscht, sich das Berufungsrecht probeweise für einen bestimmten Zeitraum übertragen lassen kann. Wissenschaftsminister Heubisch: „Dass die Hochschulen in Bayern künftig ihre Professorinnen und Professoren selbst berufen können, gibt ihnen mehr Autonomie. Zudem lassen sich die Berufungsverfahren so schneller abschließen. Die bayerischen Hochschulen werden im internationalen Wettbewerb um die besten Kräfte gestärkt. Selbstverständlich können die Hochschulen aber auch am bisherigen Verfahren der Berufung durch den Staatsminister festhalten." Hochschulen, denen das Berufungsrecht zur Erprobung übertragen wird, müssen sicherstellen, dass eine bestimmte Prozentzahl an Hausberufungen nicht überschritten wird und dass besonderes Augenmerk auf die Berufung von Professorinnen gelegt wird.
3. Dr. Sigrid Schütz-Heckl wird neue Vorsitzende des Landespersonalausschusses
Neue Vorsitzende des Landespersonalausschusses wird mit Wirkung zum 1. Februar 2009 Dr. Sigrid Schütz-Heckl. Das beschloss das Kabinett in seiner heutigen Sitzung. Sie tritt die Nachfolge von Dr. Rainer Scholle an, der mit Ablauf des Monats September 2008 in den Ruhestand getreten ist. „Die Kenntnisse und Fähigkeiten von Frau Dr. Schütz-Heckl sowie ihre Vertrautheit mit der Arbeit des Landespersonalausschusses befähigen sie in hohem Maße für diese verantwortungsvolle Aufgabe im Interesse der Beamten des Freistaats Bayern", betonte Finanzminister Georg Fahrenschon. Frau Dr. Schütz-Heckl hat an der Ludwig-Maximilians-Universität München Jura studiert und begann ihre Karriere in der Bayerischen Finanzverwaltung 1987 als Referentin im Bayerischen Finanzministerium. Nach Tätigkeiten am Finanzamt Freising und am Finanzamt München IV wechselte sie 1997 in die Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses. Dort leitete sie das Referat für Beamte des Staates, Richter und Lehrer und war Vertreterin des Generalsekretärs.