Pressemitteilung

07.07.09

Bericht aus der Kabinettssitzung:


1. Bayern stärkt den Verbraucherschutz / Staatsregierung fordert Nachbesserung des jetzt vom Bundestag beschlossenen Gesetzes zum Anlegerschutz im Vermittlungsausschuss / Kabinett bringt Maßnahmenpaket für mehr Verbraucherschutz in der Anlageberatung auf den Weg / Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk: "Strukturelles Ungleichgewicht zwischen Verbrauchern und Finanzwirtschaft mindern, um verloren gegangenes Vertrauen der Anleger zurückzugewinnen" / Unabhängige Verbraucherkommission sowie Verbraucherallianz Bayern geschaffen 

2. Bayern setzt die Regionalförderung auf hohem Niveau fort / Bayerns Wirtschaftsminister Zeil legt aktuellen Bericht zur Regionalförderung vor / Zeil: „Die bayerische Regionalförderung ist wertvoller denn je" 

3. Ministerrat beschließt Änderung des Landesentwicklungsprogramms zum Sonderflughafen Oberpfaffenhofen / Zeil: „Oberpfaffenhofen bleibt reiner Werks- und Forschungsflughafen" 

4. Kunstminister Heubisch stellt Ergebnisse des offenen Ideenwettbewerbs „Kulturprojekt Marstall" vor / Kabinett gibt konkrete Bedarfs- und Auslastungsanalyse sowie akustische Bewertung und Untersuchung der Konzertsaallösung in Auftrag 

 

 1. Bayern stärkt den Verbraucherschutz / Staatsregierung fordert Nachbesserung des jetzt vom Bundestag beschlossenen Gesetzes zum Anlegerschutz im Vermittlungsausschuss / Kabinett bringt Maßnahmenpaket für mehr Verbraucherschutz in der Anlageberatung auf den Weg / Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk: "Strukturelles Ungleichgewicht zwischen Verbrauchern und Finanzwirtschaft mindern, um verloren gegangenes Vertrauen der Anleger zurückzugewinnen" / Unabhängige Verbraucherkommission sowie Verbraucherallianz Bayern geschaffen

Bayern will den Verbraucherschutz massiv stärken. Dazu beschloss das Kabinett in seiner heutigen Sitzung ein Maßnahmenpaket für mehr Verbraucherschutz in der Anlageberatung. Außerdem wird eine Verbraucherkommission mit hochrangigen Experten aus Wissenschaft, Verbraucherverbänden und Wirtschaft zur Politikberatung in Verbraucherfragen eingerichtet und die Zusammenarbeit von Staatsregierung und Verbraucherorganisationen in einer neuen Verbraucherallianz Bayern intensiviert und ausgebaut. Bayerns Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk kündigte ferner an, dass Bayern im Bundesrat am kommenden Freitag die Nachbesserung des Ende letzter Woche vom Bundestag beschlossenen Gesetzes zum Anlegerschutz bei Falschberatung fordern wird. Merk: „Das vom Bundestag beschlossene Gesetz zum Anlegerschutz ist ein erster Schritt und erfüllt mit der Verlängerung der Verjährung von Schadensersatzansprüchen eine seit Jahren erhobene Forderung Bayerns. Aber es geht uns insgesamt nicht weit genug, sondern bleibt in einigen Bereichen hinter den Erwartungen zurück. Deswegen wird Bayern die Anrufung des Vermittlungsausschusses beantragen, damit das Gesetz noch nachgebessert werden kann." Ziel der Staatsregierung ist es nach den Worten Merks, dass das vorgesehene Beratungsprotokoll nicht nur vom Berater, sondern auch vom Anleger unterschrieben werden muss, um Beweiskraft zu entfalten. Merk: „Nur mit der Pflicht zur Unterzeichnung wird dem Kunden die Bedeutung der Beratung und des Protokolls vor Augen geführt; nur so erhält der Kunde die Möglichkeit, sofort auf Defizite in der Darstellung hinzuweisen und auf Änderungen hinzuwirken." Als nicht konstruktiv bezeichnete es die Ministerin, dass nach dem Gesetz bei der Bank per Telefon vorgenommene Aktienkäufe innerhalb von sieben Tagen rückgängig gemacht werden können.

Zur Stärkung des Verbraucherschutzes in Bayern beschloss das Kabinett im Einzelnen folgende Schwerpunkte:
Bayerisches Maßnahmenpaket für mehr Verbraucherschutz in der Anlageberatung: Kabinett beschließt Konzept "Bayerns Antworten auf die Finanzmarktkrise"

Das heute beschlossene Konzept "Bayerns Antworten auf die Finanzmarktkrise" umfasst ein Paket mit verschiedensten Maßnahmen zur Stärkung der Position der Verbraucher in der Anlageberatung. Verbraucherschutzministerin Merk: "Das strukturelle Ungleichgewicht zwischen Verbrauchern und Finanzwirtschaft muss soweit wie möglich ausgeglichen oder zumindest verringert werden, um das verloren gegangene Vertrauen der Anleger in die Finanzmärkte wieder herzustellen."

• Dazu fordert Bayern auf Bundesebene in der nächsten Legislaturperiode gesetzgeberische Maßnahmen für einen umfassenden Anlegerschutz. Merk: "Gerade für Anlageformen des sogenannten Grauen Kapitalmarkts gelten nicht die gleichen Vorschriften wie für herkömmliche Finanzprodukte. Die Interessen der Verbraucher kommen hier dadurch oftmals zu kurz". Merk zufolge muss deshalb - auch auf europäischer Ebene - geprüft werden, wie Regelungen getroffen werden können, die für alle Kapitalmärkte einheitliche und klare Verhaltens- und Haftungsregelungen schaffen und alle Kapitalmärkte einer wirksamen staatlichen Kontrolle unterwerfen.
• Merk forderte zudem, "Finanzberater und -vermittler" als geschützte Berufsbezeichnung mit Mindeststandards einzuführen. "Obwohl die Einschätzung der Wertentwicklung von Anlagen sowie der Bedürfnisse der Anleger ein hohes Maß an Fachwissen und Erfahrung erfordert, wird für diese Tätigkeit bislang kein Sachkundenachweis verlangt. Wir brauchen künftig Mindestqualifikationen für Finanzberater", verlangte Merk.
• Das Verbraucherschutzministerium fördert die unabhängige Anlageberatung. Merk: "Bei provisionsabhängigen Anlageberatern besteht mitunter die Gefahr, dass sie Produkte empfehlen, die in erster Linie ihrem eigenen Geldbeutel, nicht aber den Bedürfnissen der Anleger nutzen. Die Förderung der Finanzberatung durch unabhängige Träger ist daher ein Kernpunkt unseres Konzepts." Um die unabhängige Anlageberatung voran zu bringen, fördert das Ministerium Projekte der Verbraucherzentrale Bayern e.V. und des VerbraucherService Bayern.
• Die Verbraucherbildung wird ausgebaut. Merk: "Leitlinie der bayerischen Verbraucherpolitik ist der mündige Verbraucher, der verantwortungsbewusst am Marktgeschehen teilnimmt und selbst entscheidet." In diesem Zusammenhang werden Maßnahmen zur Verbraucherbildung besonders gefördert. Einen Schwerpunkt bilden dabei Projekte an Schulen wie der Handy-Guide „Handy Trendy" für Hauptschulen, um schon den jüngeren Verbrauchern die entsprechenden Kompetenzen zu vermitteln. Auch an Erwachsene richtet sich das unter www.vis.bayern.de eingerichtete Verbraucherportal mit über 600 Artikeln zu verschiedensten Bereichen des Verbraucherschutzes. Die Themen Finanzen und Versicherungen wurden als neue Schwerpunkte festgelegt und erheblich ausgeweitet.

Einsetzung einer unabhängigen Verbraucherkommission / Merk: "Neue Ideen für aktive Verbraucherpolitik entwickeln"

Das Kabinett hat beschlossen, zur Beratung der Politik in Verbraucherfragen eine unabhängige Verbraucherkommission mit hochrangigen Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Verbraucherverbänden einzusetzen. Aufgabe der Verbraucherkommission ist es, neue Entwicklungen in der Verbraucherpolitik und in der Arbeit für die Verbraucher aufzugreifen, Handlungsempfehlungen zu erarbeiten und Stellungnahmen zu formulieren. Verbraucherschutzministerin Merk: "So können wir die Durchschlagskraft in Sachen Verbraucherschutz erhöhen und neue Ideen für eine aktive Verbraucherpolitik entwickeln." Die Kommission soll aus 12 bis 18 im Verbraucherschutz hochkompetenten Personen bestehen.

Schaffung einer Verbraucherallianz Bayern / Merk:"Fachübergreifenden Dialog ausbauen"

Die neue Verbraucherallianz Bayern soll als Plattform für Verbände, Organisationen und gesellschaftliche Gruppen dienen, den fachübergreifenden Dialog im Verbraucherschutz auszubauen, Tätigkeitsfelder zu vernetzen und den Verbraucherschutz für die Bürger transparenter zu machen. Ministerin Merk: "Mit der Verbraucherallianz Bayern wollen wir den Verbraucherschutz gemeinsam mit den Bürgern, Organisationen und Verbänden weiter verbessern, Verbraucherbildung, Verbraucherinformation und Verbraucherforschung noch effektiver vernetzen und den kooperativen Verbraucherschutz voranbringen." Damit wird auch eine Vorgabe des Koalitionsvertrages umgesetzt." Umfasst sind insbesondere die Bereiche Ernährung, Lebensmittelsicherheit, Produkt- und Chemikaliensicherheit und wirtschaftlich-rechtlicher Verbraucherschutz.

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2. Bayern setzt die Regionalförderung auf hohem Niveau fort / Bayerns Wirtschaftsminister Zeil legt aktuellen Bericht zur Regionalförderung vor / Zeil: „Die bayerische Regionalförderung ist wertvoller denn je"

Bayern wird trotz der sich abzeichnenden schwierigen Haushaltslage die Regionalförderung auf hohem Niveau fortsetzen. Das ist das entscheidende Ergebnis aus den heutigen Beratungen des Ministerrats zur Regionalförderung in Bayern. Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil betonte: „Einer der Erfolgspfeiler der bayerischen Strukturpolitik ist die konsequente und kontinuierliche Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen im Rahmen der bayerischen Regionalförderung. Die Regionalförderung ist heute wertvoller und wichtiger denn je, denn gerade in der aktuellen Wirtschaftskrise wollen viele bayerische Unternehmen gezielt in ihre Betriebe investieren, um sie im Abschwung wetterfest zu halten und mit besten Startbedingungen auf den Aufschwung vorzubereiten. Das ist ein positives Signal, das wir konsequent unterstützen." Mit dem Beschluss zur Regionalförderung hat Bayern, so Zeil, eine wichtige Richtungsentscheidung getroffen. „Trotz der sich abzeichnenden schwierigen Haushaltslage steht die Koalition zu Ihrem Wort, die Regionalförderung auf hohem Niveau fortzusetzen. Wir haben deshalb jetzt sämtliche Haushaltssperren der Regionalen Wirtschaftsförderung in Höhe von rund acht Millionen Euro aufgehoben. Damit gewinnen wir größere Handlungsspielräume, um zukunftsorientierte Investitionen in der gewerblichen Wirtschaft und der Tourismusinfrastruktur zu unterstützen", so Zeil. Der Wirtschaftsminister begrüßte es außerdem, dass der Bayerische Landtag die Haushaltsansätze für die bayerische regionale Wirtschaftsförderung um 4,6 Millionen Euro erhöht hat.

In den vergangenen zehn Jahren konnten im Rahmen der regionalen Wirtschaftsförderung Zuwendungen in einer Gesamthöhe von 1,2 Milliarden Euro ausbezahlt werden. „Damit wurden Investitionen in einer Gesamthöhe von 11 Milliarden Euro angeschoben, weit mehr als 35.000 neue Arbeitsplätze geschaffen und annähernd 220.000 Arbeitsplätze gesichert", so Zeil. Die Regionalförderung stelle einen wesentlichen Pfeiler für die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Stadt und Land dar. „Die Bayerische Staatsregierung setzt sich deshalb bereits jetzt in Brüssel dafür ein, dass die beihilferechtlichen Spielräume erhalten bleiben und auch über die derzeitige Strukturfondsperiode hinaus europäische Mittel für die Regionalförderung zur Verfügung stehen", so der Minister.

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3. Ministerrat beschließt Änderung des Landesentwicklungsprogramms zum Sonderflughafen Oberpfaffenhofen / Zeil: „Oberpfaffenhofen bleibt reiner Werks- und Forschungsflughafen"

Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung die Änderung des Teilfortschreibungsentwurfs des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) zum Zivilen Luftverkehr in der Region München beschlossen. Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil: „Nach Abwägung der im Anhörungsverfahren abgegebenen Stellungnahmen haben wir beschlossen, die Festlegung zum Sonderflughafen Oberpfaffenhofen noch konkreter zu fassen. Mit der Änderung stellen wir sicher, dass Oberpfaffenhofen in seinem Status und Bestand als reiner Werks- und Forschungsflughafen gesichert wird. Eine Öffnung für zusätzliche Verkehre, insbesondere den Geschäftsreiseflugverkehr, kommt nicht in Betracht. Einer etwaigen schleichenden Entwicklung des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen zu einem Verkehrsflughafen wird durch die striktere Regelung entgegengewirkt. Dessen ungeachtet wird das Wirtschaftsministerium gemeinsam mit allen Beteiligten mit Nachdruck an einer wirtschaftlichen Lösung zum weiteren Betrieb des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen arbeiten, um den Standort langfristig zu sichern."

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4. Kunstminister Heubisch stellt Ergebnisse des offenen Ideenwettbewerbs „Kulturprojekt Marstall" vor / Kabinett gibt konkrete Bedarfs- und Auslastungsanalyse sowie akustische Bewertung und Untersuchung der Konzertsaallösung in Auftrag

Das Kabinett hat heute eine detaillierte Bedarfs- und Auslastungsanalyse für einen neuen Konzertsaal in München in Auftrag gegeben. Damit reagiert Bayern auf die jetzt vorliegenden Ergebnisse aus dem Ideenwettbewerb „Kulturprojekt Marstall".
Kulturminister Wolfgang Heubisch: „Ziel des Ideenwettbewerbs war es, alternative Konzepte für eine hochwertige kulturelle Nutzung des Marstallgeländes zu erarbeiten. Die Ergebnisse des Wettbewerbs zeigen: Grundsätzlich wäre es auf dem Marstallgelände sowohl möglich, einen neuen Konzertsaal zu errichten als auch einen multifunktionalen Veranstaltungsraum zu schaffen. Um hier eine fundierte und im Hinblick auf die entstehenden Kosten verantwortungsvolle Entscheidung zu treffen, gilt es nun, weitere wichtige Fragen verbindlich zu klären."

Zur näheren Prüfung der Konzertsaallösung beschloss das Kabinett daher, eine Bedarfs- und Auslastungsanalyse in Auftrag zu geben, die auch mögliche Auswirkungen auf vorhandene Veranstaltungs- und Konzertsäle berücksichtigt. Dabei muss, so Heubisch, mit der Landeshauptstadt München und dem Symphonieorchester des Bayerischen Rundfunks auch geklärt werden, ob die Philharmonie im Gasteig gemeinsam und gleichberechtigt von den Münchner Philharmonikern und dem BR-Symphonieorchester genutzt werden könnte. „Wenn in München ein weiterer Konzertsaal realisiert wird, muss es ein ausgezeichneter Konzertsaal sein", betonte Kunstminister Heubisch. „Entscheidend ist daher auch, ob die Entwürfe in akustischer Hinsicht internationalen Standards gerecht werden."

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