Pressemitteilung

03.11.09

Gesundheitsministerium, Mediziner und Apotheker in Bayern informieren zur Impfung gegen Neue Grippe

Die Schutzimpfung gegen die Neue Grippe ist in Bayern in der vergangenen Woche angelaufen. Bayerisches Gesundheitsministerium, Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB), Bayerische Landesärztekammer, Bayerische Landesapothekerkammer und Bayerischer Apothekerverband rufen weiterhin zu der Impfung auf. Personen, die sich impfen lassen möchten, können sich an den Hausarzt, Kinderarzt oder Frauenarzt ihres Vertrauens wenden und beraten lassen.

Der Freistaat hat im Juli 7,5 Millionen Dosen des Impfstoffs bestellt. Sie werden in Teilmengen Woche für Woche ausgeliefert - wie auch in allen anderen Bundesländern. Bayern erhält wöchentlich etwa 15 Prozent der Impfstoffmenge, die der Hersteller Deutschland zur Verfügung stellt. Bislang hat der Freistaat rund 360.000 Impfdosen bekommen. Um möglichst zeitnah eine gleichmäßige Versorgung sicherzustellen, arbeiten Gesundheitsministerium, KVB, Landesärztekammer, Landesapothekerkammer und Apothekerverband von Beginn an eng zusammen. So können sich zum Beispiel die Apotheken gegenseitig mit Impfstoff aushelfen, um die nötige Flexibilität vor Ort sicherzustellen. Der Impfstoff bleibt bis zur Abgabe an den Arzt im Eigentum des Freistaats.

Fakten zur Impfung:

  • Von der Impfung können grundsätzlich alle Bevölkerungsgruppen profitieren. Die Ständige Impfkommission (StIKO) des Bundes als das zuständige Expertengremium empfiehlt die Impfung insbesondere für:

          -         Beschäftigte im Gesundheitsbereich und in der Wohlfahrtspflege, die in ihrer
                    Tätigkeit einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind und selbst Patienten
                    anstecken können,

          -         Menschen mit Grunderkrankungen wie Asthma, Diabetes, Herz-
                    Kreislauferkrankungen.

  • Das bayerische Konzept sieht die Impfung durch die niedergelassenen Hausärzte, Kinderärzte und Frauenärzte vor. Gerade chronisch Kranke sind auf individuelle Beratung durch den Arzt ihres Vertrauens angewiesen.
  • In Deutschland haben die Länder vorsorglich Impfstoff für 30 Prozent der Bevölkerung beschafft. Seit 26. Oktober können die Apotheken Impfstoff beim pharmazeutischen Großhandel bestellen.
  • Impfung ist der beste Schutz vor einer Infektion. Wer sich impft, schützt sich und andere vor Ansteckung und dem Risiko, gegebenenfalls schwer zu erkranken. Das Impfangebot gilt für alle Personen mit Wohnsitz in Bayern, gleich ob gesetzlich oder privat versichert oder beihilfeberechtigt. Die Impfung ist für den Patienten kostenfrei. Eine Praxisgebühr fällt nicht an.

  • Weitere Informationen:

          -         Internet des Bayerischen Gesundheitsministeriums: www.stmug.bayern.de.

          -         Eine Hotline für Fragen zur Neuen Grippe wurde am Bayerischen Landesamt für
                    Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unter 089/31560101 (Mo bis Fr
                    von 10 bis 16 Uhr) eingerichtet.

          -         Eine Auflistung der Ärzte, die ihre Praxis als Impfpraxis gemeldet haben, steht
                    auf den Internetseiten der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns zur Verfügung.
                    Patienten wird empfohlen, sich zunächst an ihren Hausarzt bzw. Kinder- oder
                    Frauenarzt zu wenden und die Impfung nachzufragen. Sollten diese keine Impfung 
                    gegen die Neue Grippe anbieten, bietet die Liste unter www.kvb.de eine nach
                    Postleitzahlen sortierte Übersicht der Impfpraxen.

          -         Eine Auflistung der Apotheken, die bislang Impfstoff bezogen haben, findet sich
                    auf den Seiten des Bayerischen Apothekerverbands (www.bav-bayern.de).

          -         Apotheken und Ärzte sind über Bestellverfahren und Impfung wie üblich über die
                    Bayerische Landesapothekerkammer bzw. Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
                    informiert. Das Bayerische Gesundheitsministerium leitet Informationen an
                    zuständige Verbände und Behörden laufend weiter.

Pressemitteilung auf der Seite des Herausgebers

 
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