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Pressemitteilung
Bericht aus der Kabinettssitzung
1. Kabinett
beschließt Neues Dienstrecht für die bayerischen Beamtinnen und
Beamten / Seehofer: „Bayern schafft als erstes Land in Deutschland
modernes leistungsfähiges Dienstrecht" / Fahrenschon: „Künftig
lohnt sich Leistung noch stärker als bisher"
6. Peter Werndl neuer Präsident des Oberlandesgerichts Bamberg
1. Kabinett beschließt Neues Dienstrecht für die bayerischen Beamtinnen und Beamten / Seehofer: „Bayern schafft als erstes Land in Deutschland modernes leistungsfähiges Dienstrecht" / Fahrenschon: „Künftig lohnt sich Leistung noch stärker als bisher"
Bayern bringt als erstes Land in Deutschland ein neues, noch stärker leistungsorientiertes Dienstrecht für seine rund 200.000 Beamtinnen und Beamten auf den Weg. Im Mittelpunkt des umfangreichen Gesetzespakets zum Neuen Dienstrecht, das das Kabinett in seiner heutigen Sitzung beschloss, stehen unter anderem eine neue leistungsorientierte Laufbahnverordnung, geänderte Besoldungsstrukturen und die stufenweise Anhebung der Regelaltersgrenze um zwei Jahre auf 67 Lebensjahre. Ministerpräsident Horst Seehofer betonte: „Mit dem heute beschlossenen Gesetzentwurf macht der Freistaat umfassend von den im Rahmen der Föderalismusreform I übertragenen Gesetzgebungskompetenzen Gebrauch. Ein modernes leistungsfähiges Dienstrecht stärkt die Verwaltung und ist ein entscheidender Vorteil im Wettbewerb. Denn für jedes Unternehmen ist eine schnelle und leistungsfähige Verwaltung ein wichtiger Standortfaktor." Eckpfeiler des Gesetzentwurfes sind die weitere Stärkung des Leistungsgedankens im Beamtenrecht und die Flexibilisierung der bislang relativ starren Laufbahnvorschriften. Das stärkt die Verwendungsbreite und bietet bessere Karrierechancen. Finanzminister Georg Fahrenschon erklärte: „Wir verlangen Leistung von unseren Beamtinnen und Beamten und wir honorieren sie auch. Davon profitieren die Beamtinnen und Beamten ebenso wie unsere Bürger." Das Regelungswerk umfasst eine vollständige Neuregelung des Laufbahn-, Besoldungs- und Versorgungsrechts sowie Änderungen vor allem im Beamtenstatusrecht.
Die wichtigsten Schwerpunkte sind laut Finanzminister Fahrenschon:
Einführung einer „Leistungslaufbahn" mit vier
Qualifikationsebenen:
In der neuen Leistungslaufbahn geht der jetzige einfache, mittlere,
gehobene und höhere Dienst auf. Mit der durchgehenden
Leistungslaufbahn werden das Leistungsprinzip gestärkt und
leistungsstarke Beamte von den überflüssigen Fesseln der
Laufbahngruppen befreit. Der Einstieg in die neue Laufbahn erfolgt
nach Vor- und Ausbildung, um den hohen Qualitätsanspruch der
bayerischen Verwaltung zu sichern. Konsequenz der Leistungslaufbahn
ist auch eine umfassende Umstrukturierung der bisherigen
„Verwendungsaufstiege" in ein System der modularen Qualifizierung.
Dies bietet die Möglichkeit, die Beamtinnen und Beamten zeitlich
und inhaltlich noch gezielter zu qualifizieren und der beruflichen
Erfahrung einen höheren Stellenwert zu geben. Das Laufbahnsystem
wird insgesamt unbürokratischer. Durch die Zusammenfassung
verwandter Aufgabenfelder zu insgesamt sechs Fachlaufbahnen statt
bisher rund 300 entfällt ein Großteil der verwaltungsaufwendigen
und mobilitätshemmenden Laufbahnwechsel.
Stärkung der Leistungsorientierung und des
Leistungsprinzips:
Die Regelungen zu flexiblen Leistungselementen wie Leistungsprämien
und Leistungsstufen werden fortgeführt und weiterentwickelt. Gute
Leistungen sollen in Zukunft vor allem durch bessere
Beförderungsmöglichkeiten honoriert werden. Deshalb wurden - zum
Teil schon mit dem Doppelhaushalt 2009/2010 und überwiegend für den
Bildungsbereich - eine Vielzahl von neuen Beförderungsmöglichkeiten
wie sogenannte funktionslose Beförderungsämter eingerichtet. Die
Leistung der bayerischen Beamtinnen und Beamten wird ferner
gestärkt durch die Ersetzung des Besoldungsdienstalters durch
Anknüpfung an tatsächlich geleistete Dienstzeiten. Fahrenschon: „In
Zukunft können wir das Engagement besonders leistungsstarker
Beamtinnen und Beamter finanziell weitaus stärker honorieren als
bisher." Statt nach drei Jahren können leistungsstarke Beamte
beispielsweise schon nach einem Jahr mit den Beamten der nächst
höheren Erfahrungsstufe finanziell gleichziehen. Für
leistungsschwächere Beamtinnen und Beamte werden Anreize
geschaffen, ihre Leistungen künftig zu steigern. Das Aufrücken in
den neuen Erfahrungsstufen soll in Zukunft davon abhängen, dass die
erbrachten Leistungen Mindestanforderungen entsprechen, die in
einer Leistungsfeststellung ausdrücklich niedergelegt werden
müssen. Fahrenschon: „Der Vorwurf, Beamte erhielten eine
‚Sitzprämie‘, ist damit endgültig vom Tisch.
Stufenweise Anhebung der Regelaltersgrenze um zwei Jahre
auf 67 Lebensjahre:
Die Anhebung der Regelaltersgrenze bringt nicht nur eine
Angleichung an das Rentenrecht, sondern trägt dazu bei, die
Funktionsfähigkeit der Versorgungssysteme aufrecht zu erhalten und
einem drohenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Die lange
Übergangsdauer bewirkt, dass die vollständige Anhebung der
Altersgrenzen erst im Jahre 2031 zum Tragen kommt. Zugleich sind
für langjährige Dienstzeiten wie im Rentenrecht und bei besonders
belastenden Schichtdiensttätigkeiten Ausnahmeregelungen vorgesehen.
So kann zum Beispiel ein Verwaltungsbeamter, der 45 Jahre für den
Freistaat Bayern Dienst geleistet hat, mit 64 Jahren und ein
Polizeibeamter, der 20 Jahre Schichtdienst geleistet hat, wie
bisher mit 60 Jahren in den Ruhestand treten, ohne Abschläge
hinnehmen zu müssen.
Das Gesetzespaket baut auf den Eckpunkten auf, die im Dialog mit den Berufsverbänden und Personalvertretungen entwickelt und auch im Koalitionsvertrag als Grundlage für die weitere Gesetzgebungsarbeit bestätigt wurden. Das vom Ministerrat beschlossene Gesetzespaket wird nun den Spitzenorganisationen der Berufsverbände und den kommunalen Spitzenverbänden zur Stellungnahme übermittelt. Fahrenschon: „Das Neue Dienstrecht kann nur gemeinsam mit unseren Beamtinnen und Beamten erfolgreich gestaltet und mit Leben erfüllt werden."
2. Kabinett beschließt Gesetzentwurf über die Einheitlichen Ansprechpartner nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie / Staatskanzleichef Schneider: „Sachkompetenz von Kommunen und Kammern bei der Unterstützung von Unternehmen aus EU-Staaten wird genutzt" / Abwicklung aller erforderlichen Verfahren und Formalitäten aus einer Hand
Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung den Gesetzentwurf über die Einheitlichen Ansprechpartner nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie beschlossen und damit die Weichen zur Umsetzung dieser Richtlinie in Bayern gestellt. Die Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners sollen nach dem Gesetzentwurf von den Kammern der betroffenen gewerblichen und freien Berufe wahrgenommen werden. Außerdem wird es den Landkreisen und kreisfreien Gemeinden ermöglicht, auf Antrag diese Aufgaben für ihr Gebiet ebenfalls zu übernehmen. Dazu müssen diese Landkreise und kreisfreien Städte bis spätestens 30. Juni 2010 formell die Übernahme der Aufgabe erklären. Staatskanzleichef Siegfried Schneider: „Mit dieser Lösung wollen wir in Bayern ortsnahe und kompetente Einheitliche Ansprechpartner zur Verfügung stellen. Wir wollen die Sachkunde und die Erfahrung in der Unterstützung von Unternehmen und Existenzgründern, über die sowohl die Kammern als auch viele Kommunen verfügen, für diese neue Aufgabe nutzen und zugleich an die bewährten Verwaltungsstrukturen in Bayern anknüpfen."
Die Europäische Dienstleistungsrichtlinie muss von den Mitgliedstaaten bis zum 28. Dezember 2009 umgesetzt werden. Sie sieht unter anderem vor, dass es Dienstleistern aus anderen Mitgliedstaaten ermöglicht wird, alle für die Ausübung ihrer Tätigkeit in Deutschland erforderlichen Verfahren und Formalitäten über eine einzige Stelle - den Einheitlichen Ansprechpartner - abzuwickeln, und zwar auf Wunsch auch elektronisch über das Internet. Der Einheitliche Ansprechpartner hat keine eigenen Entscheidungskompetenzen, sondern eine Vermittlerfunktion zwischen dem Dienstleister auf der einen Seite und den verschiedenen zuständigen Fachbehörden auf der anderen Seite. Er hat die Aufgabe, alle von europäischen Dienstleistern benötigten Informationen bereitzustellen, ihre Anträge entgegenzunehmen und für die Weiterleitung zu sorgen.
Mit dem Gesetzentwurf, den das Kabinett heute beschlossen hat, werden die Vorgaben des Europäischen Rechts eins zu eins umgesetzt. Das Gesetz soll zunächst für eine zweijährige Erprobungszeit gelten. Staatskanzleichef Schneider: „Heute kann niemand mit Gewissheit sagen, in welchem Umfang die gebührenfinanzierten Leistungen der Einheitlichen Ansprechpartner in der Praxis tatsächlich in Anspruch genommen werden. Es gilt daher, zunächst einmal Erfahrungen mit diesem neuen Instrument zu gewinnen. Nach zwei Jahren werden wir Bilanz ziehen und beurteilen, in wie weit unsere Regelung sich bewährt hat oder ob Anpassungen erforderlich sind."
3. Wissenschaftsminister Heubisch zu den aktuellen Studierendenprotesten: „Nehmen Proteste ernst" / Symposium mit Studierenden und Hochschulvertretern geplant
Anlässlich der Studierendenproteste in Österreich und Deutschland informierte Wissenschaftsminister Wolfgang Heubisch das Kabinett über die aktuelle Situation in Bayern. Heubisch betonte: „Wir nehmen die Proteste ernst. Ein Teil der Forderungen ist berechtigt. Insbesondere bei der Umsetzung der Bologna-Reform sind die Hochschulleitungen mit ihren Hochschulen im eigenen Verantwortungsbereich noch ganz erheblich gefordert!" Wichtig seien eine großzügigere gegenseitige Anerkennungspraxis von Leistungen, eine vernünftige Steuerung der Prüfungsbelastung der Studierenden und eine nochmalige Überprüfung der Stofffülle. Heubisch: „Der Inhalt eines achtsemestrigen Diplom-Studiengangs darf nicht eins zu eins in einen sechssemestrigen Bachelor-Studiengang übertragen werden. Vielmehr muss es darum gehen, durch exemplarisches Lernen Kompetenzen zu entwickeln. Hier müssen die Hochschulen noch aktiver werden. CSU und FDP haben bereits in der Koalitionsvereinbarung im Oktober 2008 beschlossen, die bisherigen Erfahrungen mit Bologna auszuwerten und wo erforderlich für Verbesserungen zu sorgen. Diese Verpflichtung nehmen wir sehr ernst." Heubisch kündigte an, dass es über die bisherigen Gespräche hinaus Anfang des kommenden Jahres ein Symposium mit Studierenden- und Hochschulvertretern geben wird, auf dem die aktuellen Herausforderungen in Lehre und Studium diskutiert und konkrete Verbesserungsvorschläge erarbeitet würden.
Den ebenfalls von den Studierenden erhobenen Forderungen, die Hochschulreform von 2006 rückgängig zu machen und den Eigenbeitrag der Studierenden zur Verbesserung der Studienbedingungen abzuschaffen, erteilte Heubisch eine Absage. Die Wahl des Präsidenten durch die Hochschulräte und deren hälftige externe Besetzung seien Kernelement dieser Reform mit dem Ziel, die Hochschulleitungen zur kraftvollen Vertretung des Gesamtinteresses der Einrichtungen zu befähigen und sie von den Partikularinteressen einzelner Untergruppierungen unabhängig zu machen. „Daran werden wir festhalten. Die Erfolge der bayerischen Hochschulen in der Exzellenzinitiative zeigen uns, dass wir hier auf dem richtigen Weg sind", so Heubisch weiter.
4. Bericht des Wissenschaftsministers zur Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre / Heubisch: „Frauen sind auch in der Wissenschaft auf dem Vormarsch / Gleichwohl besteht noch Handlungsbedarf" / Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen an Hochschulen geplant
„Frauen sind auch in der Wissenschaft auf dem Vormarsch!" Das betonte Wissenschaftsminister Dr. Wolfgang Heubisch in seinem Bericht zur Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre. Heubisch hob hervor, dass der Frauenanteil bei Neuberufungen an Universitäten in Bayern von 13,4 Prozent im Studienjahr 2005/2006 auf 23 Prozent im Studienjahr 2008/2009 gestiegen ist. Bei den Neuberufungen an Fachhochschulen stieg der Frauenanteil im gleichen Zeitraum von 19 auf 27,3 Prozent. Mittlerweile, so Heubisch, werden mehr als 40 Prozent der Promotionen und mehr als 20 Prozent der Habilitationen von Frauen angefertigt. Gleichwohl bestehe bei einem Professorinnenanteil von 14,7 Prozent im Jahr 2008 noch erheblicher Handlungsbedarf. Heubisch: „Die positive Entwicklung gerade bei den Neuberufungen ist erfreulich und muss unbedingt fortgesetzt werden. Deshalb fördern wir den weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchs mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket wie Habilitationsstipendien, Qualifizierungsstipendien an den Kunsthochschulen und zusätzliche Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils in technischen und naturwissenschaftlichen Studiengängen. Für die Förderung von Frauen in Forschung und Lehre stellen wir im nächsten Jahr drei Millionen Euro bereit, das sind 20 Prozent mehr als 2009." Um Frauen für den erfolgversprechenden MINT-Bereich zu motivieren, vergibt das Wissenschaftsministerium jährlich fünf Preise für hervorragende Diplom- oder Promotionsarbeiten von Ingenieurwissenschaftlerinnen. Darüber hinaus prämiert das Wissenschaftsministerium jährlich das überzeugendste Gleichstellungskonzept einer Hochschule mit 25.000 Euro. In den mit den Hochschulen geschlossenen Zielvereinbarungen ist der Gleichstellungsauftrag ebenfalls fest verankert. Heubisch: „Mit diesen Maßnahmen setzen wir auf eine nachhaltige Sensibilisierung für die Gleichstellung von Frauen in Forschung und Lehre."
Wissenschaftsminister Heubisch betonte, dass eine familienfreundliche Gestaltung der Hochschulen ein wichtiger Baustein zur Erhöhung des Frauenanteils in Forschung und Lehre ist. Erforderlich seien vor allem ausreichende Kinderbetreuungsmöglichkeiten, die die Besonderheiten des Hochschulbetriebs berücksichtigen - sowohl für Studierende als auch für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Heubisch: „Wir wollen die Kinderbetreuungsangebote deutlich ausbauen. Hier sind wir auf einem guten Weg." So unterstützt der Freistaat die Studentenwerke, ihr Betreuungsangebot für die Kinder von Studierenden konsequent weiter auszubauen. In den nächsten Jahren sollen rund 250 neue Plätze entstehen. Der Minister wies darauf hin, dass bereits das geltende Recht eine Reihe von Maßnahmen vorsieht, die Studierenden mit Kind den Studienalltag erleichtern. Dazu zählen laut Heubisch die Möglichkeit der Beurlaubung bis zu sechs Semester bei gleichzeitiger Teilnahme an Seminaren und Praktika („Individuelles Teilzeitstudium"), die Verlängerung von Prüfungsfristen und der Wegfall der Studienbeiträge. Die Hochschulen bieten zudem in Kooperation mit Trägern von Kinderbetreuungseinrichtungen Betreuungsplätze für die Kinder von Hochschulbeschäftigten an.
5. Justizministerin Merk mahnt schnelle Umsetzung der Verschärfungen im Jugendstrafrecht an / Merk: „Berliner Koalitionsvertrag ist gute Grundlage"
Justizministerin Dr. Merk hat heute im Ministerrat in ihrem Bericht über die Ergebnisse einer anlässlich der tödlichen Attacke gegen Dominik Brunner am S-Bahnhof Solln eingesetzten Arbeitsgruppe festgestellt: "Bayern hat sich in den Berliner Koalitionsverhandlungen bei der Verschärfung des Jugendstrafrechts in großen Teilen durchgesetzt. Der Koalitionsvertrag enthält zu einem erheblichen Teil langjährige bayerische Gesetzesforderungen." So wird das Höchstmaß der Jugendstrafe für Mord auf 15 Jahre erhöht. Die derzeitige Höchststrafe von 10 Jahren ist bei besonders grausamen und verwerflichen Taten nicht immer schuldangemessen. Ferner wurde mit der Einführung des sogenannten Warnschussarrestes neben einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe eine Kernforderung Bayerns aufgegriffen." Junge Straftäter erhalten dadurch gleich zu Beginn der Bewährungszeit deutlich die Konsequenzen weiterer Gesetzesverstöße vor Augen geführt. "Mit diesen Gesetzesänderungen werden wir den Jugendgerichten angemessenere und auch wirksamere Reaktionsmöglichkeiten bei Gewalttaten junger Straffälliger an die Hand geben. Bayern wird darauf drängen, dass die Vereinbarungen im Berliner Koalitionsvertrag zügig umgesetzt werden", so Merk abschließend.
6. Peter Werndl neuer Präsident des Oberlandesgerichts Bamberg
Peter Werndl wird zum 1. Dezember 2009 neuer Präsident des Oberlandesgerichts Bamberg. Das beschloss das Kabinett in seiner heutigen Sitzung. Werndl tritt damit die Nachfolge von Michael Meisenberg an, der mit Ablauf des Monats Oktober 2009 in den Ruhestand getreten ist. Justizministerin Dr. Beate Merk: „Peter Werndl kennt alle Facetten der bayerischen Justiz. Mit seiner langjährigen Verwaltungserfahrung, seinem herausragenden Engagement und seinen vielfach unter Beweis gestellten Führungsqualitäten ist er die ideale Besetzung für die verantwortungsvolle Position des OLG-Präsidenten." Werndl war neben den üblichen Verwendungen als Staatsanwalt und als Richter drei Jahre am Bayerischen Verfassungsgerichtshof tätig und hat als Präsident des Landgerichts Augsburg eines der größten bayerischen Landgerichte geleitet. Einen großen Teil seiner beruflichen Laufbahn hat Werndl in der Personalabteilung des Justizministeriums verbracht. Er war in verschiedenen Funktionen mit nahezu allen Aufgaben im Bereich des richterlichen und nichtrichterlichen Personals bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften befasst. Seit August 2002 leitete er als Ministerialdirigent die Personalabteilung des Justiz- und Verbraucherschutzministeriums.