Pressemitteilung

23.02.10

Bericht aus der Kabinettssitzung: Teil 1


1. Ministerpräsident Seehofer zieht positive Bilanz seiner Werbetour in Vancouver und Montreal

2. Ministerrat beschließt Eckpunkte zum Arbeitnehmerdatenschutz - Innenminister Herrmann: "Leitplanken des Gesetzgebers notwendig, um unzulässige Datenerhebung in Arbeitsverhältnisse zu verhindern"

3. Bayern bekräftigt Haltung zur Finanzsituation Griechenlands / Europaministerin Müller : „Europäische Staatengemeinschaft darf Griechenland aus Schuldenfalle nicht einfach herauskaufen" / Neue Präventionsstrategien gegen Stabilitätssünder notwendig

4. Bayern beschließt Eckpunktepapier zur anstehenden Reform des EU-Finanzsystems / gerechte Neujustierung des EU-Finanzrahmens zentrale europapolitische Weichenstellung für die nächsten Jahre

5. Innenminister Herrmann: "Staatliche Wohnungsbauförderung Kernelement sozialer Marktwirtschaft - Bayerns Wohnraumförderung 2010 mit 215 Millionen Euro auf anhaltend hohem Niveau - flankierende steuerliche Anreize notwendig, um Spannungen auf dem Wohnungsmarkt zu begegnen"

6. Reihe von Spitzenpositionen in Bayerischer Staatsverwaltung neu besetzt


1. Ministerpräsident Seehofer zieht positive Bilanz seiner Reise nach Vancouver und Montreal

Ministerpräsident Seehofer hat heute im Ministerrat über seine Reise nach Montreal und Vancouver berichtet und ein sehr positives Fazit gezogen. Seehofer: „Primäres Ziel meiner Kanadareise war es, der Olympiabewerbung Münchens für 2018 die volle politische Rückendeckung zu geben und allen Verantwortlichen und Entscheidungsträgern im Internationalen Olympischen Komitee (IOC) das klare Signal zu senden, Bayern stehe 100-prozentig zur Bewerbung Münchens für die Olympischen Winterspiele 2018. Bei meinen vielen Gesprächen in Vancouver und Whistler mit hochrangigen Vertretern der Olympischen Bewegung konnte ich feststellen, dass dies sehr gut aufgenommen wurde. Hierzu beigetragen haben gerade auch unsere bayerischen Abende in Vancouver und Whistler, die ein breites Echo gefunden haben. Es hat sich dabei einmal mehr gezeigt, dass Bayern einen hervorragenden weltweiten Ruf genießt und die Marke Bayern von höchster Attraktivität weit über den Sport hinaus ist." Berichte über eine angeblich unzulässige zweite Pressepräsentation der München-Bewerbung bezeichnete Seehofer als „echten Sturm im Wasserglas". „Eine zweite offizielle Präsentation Münchens für die Winterspiele 2018 für die Weltpresse war selbstverständlich nicht geplant und hat auch nicht stattgefunden."

Seehofer unterstrich, dass gerade die großen Erfolge bayerischer Athletinnen und Athleten in Vancouver den Werbeanstrengungen des Freistaats großen zusätzlichen Rückenwind gegeben haben und noch geben werden. Seehofer: „Unmittelbar und direkt die hervorragende Stimmung unserer bayerischen Sportler mitzuerleben und ihre Erfolge mitfeiern zu dürfen, gehört zu den ganz besonderen Erlebnissen als Bayerischer Ministerpräsident. Ich bin überzeugt, dass diese Euphorie nicht nur in Kanada ansteckend ist, sondern auch hier zu Hause die große Begeisterung für die olympische Idee und unsere Bewerbung weiter befeuern wird."

Auch im Hinblick auf sein zweites Ziel der Reise, die engen Beziehungen Bayerns mit der kanadischen Provinz Quebec weiter zu stärken und zu vertiefen, konnte der Ministerpräsident Positives vermelden. Seehofer: „Das Verhältnis zu Quebec lebt und blüht. Mit dem Premierminister von Quebec Jean Charest habe ich beispielsweise eine große gemeinsame Konferenz mit 80 Unternehmen und Wissenschaftlern noch in diesem Jahr in München vereinbart. Themen dieser Clusterkonferenz werden vor allem die Biotechnologie, aber auch neue Kooperationsformen auf anderen High-Tech-Feldern sein."

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2. Ministerrat beschließt Eckpunkte zum Arbeitnehmerdatenschutz - Innenminister Herrmann: "Leitplanken des Gesetzgebers notwendig, um unzulässige Datenerhebung in Arbeitsverhältnisse zu verhindern"

Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung Eckpunkte zum Arbeitnehmerdatenschutz beschlossen und den Auftrag an Innenminister Joachim Herrmann erteilt, diese Leitplanken der Staatsregierung bei der anstehenden Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes einzubringen. "Die Datenschutzskandale der vergangenen Jahre in verschiedenen Unternehmen haben deutlich gemacht, dass in zentralen Bereichen des Arbeitnehmerdatenschutzes ein Bedarf nach genaueren gesetzlichen Regelungen besteht. Wir brauchen möglichst klare Grenzen für die Datenerhebung und -verarbeitung in den Betrieben. Den 'gläsernen Arbeitnehmer' darf es nicht geben", erklärte Innenminister Joachim Herrmann. Erste Aufgabe einer Neuregelung müsse es daher sein, Leitplanken für den Datenschutz im Arbeitsverhältnis zu definieren, die unabhängig vom konkreten Arbeitsverhältnis sind und unzulässige Formen der Datenerhebung ausschließen. Dazu zählen beispielsweise Blutuntersuchungen, Gesundheitsdaten, aber auch außerdienstliche Daten zum Beispiel aus Internetforen. Herrmann: "Daneben müssen wir auch die Kontrollinstrumente der betrieblichen Datenschutzbeauftragten verbessern und transparenter machen. Effektiver Datenschutz setzt auch effektive Kontrollinstrumente voraus."

Die vom Ministerrat beschlossenen Eckpunkte sind im Einzelnen:

 Schaffung klarer Datenerhebungs- und -nutzungsverbote als "Leitplanken" zur Gewährleistung der informationellen Selbstbestimmung im Arbeitsverhältnis: Das heißt, klare gesetzliche Verbote, die auch durch Einwilligung der Betroffenen nicht überwunden werden können.

 Strikte Bindung an den Erforderlichkeitsgrundsatz bei der Zulässigkeit der Datenerhebung im Arbeitsverhältnis: Herrmann: „Es muss sichergestellt sein, dass unabhängig von der Einwilligung des Betroffenen eine Datenerhebung nur dann erfolgt, wenn die Daten für die Zwecke des Arbeitsverhältnisses unbedingt notwendig sind. Daten aus der Privatsphäre der Mitarbeiter müssen für den Arbeitgeber grundsätzlich tabu sein."

 Bessere Kontrolle der Datenerhebung und -nutzung durch starke datenschutzrechtliche Verfahrensinstrumente: Herrmann: „Insbesondere muss die Zustimmung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten vor der Datenerhebung vorliegen und das Datenerhebungsverfahren offengelegt sein."

 Beachtung dieser Zielsetzungen auch durch kollektivrechtliche Regelungen zur Konkretisierung datenschutzrechtlicher Anforderungen: Herrmann: "Es muss klar definiert sein, inwieweit datenschutzrechtliche Zielsetzungen etwa durch Tarifverträge modifiziert werden können."

 Den Bedürfnissen wirksamer Korruptionsbekämpfung etwa bei der Zulassung von Überwachungsmaßnahmen ist durch Präzisierung der bestehenden Erlaubnistatbestände zur Datenerhebung Rechnung zu tragen.

 Keine Bundesregelungen für den Datenschutz der Beschäftigten von Ländern und Kommunen: Herrmann: „Der Schutz der Daten der Beschäftigten von Ländern und Kommunen ist bereits ausreichend durch die Datenschutzgesetze der Länder auf hohem Niveau gewährleistet."

Der Innenminister: "Wir wollen mit unseren Forderungen erreichen, dass die Debatte um bessere gesetzliche Regelungen des Arbeitnehmerdatenschutzes jetzt zügig vorankommt."

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3. Bayern bekräftigt Haltung zur Finanzsituation Griechenlands / Europaministerin Müller : „Europäische Staatengemeinschaft darf Griechenland aus Schuldenfalle nicht einfach herauskaufen" / Neue Präventionsstrategien gegen Stabilitätssünder notwendig

Das bayerische Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung die Haltung Bayerns zur Finanzsituation in Griechenland bekräftigt. Europaministerin Emilia Müller : „Griechenland hat sich die Aufnahme in den Euro-Raum ganz offensichtlich durch systematische Verschleierung seiner Finanz- und Wirtschaftsdaten erschlichen und mit einer verantwortungslosen Fiskalpolitik in eine bedrohlich Lage manövriert, ohne dass die Europäische Kommission rechtzeitig eingegriffen hätte. Griechenland muss sich jetzt durch eigene Anstrengungen aus seiner selbstverschuldeten Finanzkrise befreien. Die Europäische Union wird diesen Weg politisch unterstützen, darf aber Griechenland nicht einfach heraus kaufen. Das wäre ein weiterer schwerer Fehler und ein Verstoß gegen die europäischen Verträge. Für Deutschland kommt das auf gar keinen Fall in Frage. Hier gilt: Wehret den Anfängen! Der deutsche Steuerzahler kann und darf nicht für die Fehler anderer Staaten einstehen." Nach den Worten der Ministerin darf die Stabilität des Euro nicht in Frage gestellt werden. Die Entwicklung Griechenlands habe deutlich gemacht, dass die Wirtschafts- und Währungsunion bei weitem nicht ausreichend gegen solche Schieflagen einzelner Mitgliedsstaaten geschützt ist. Müller: „Wir brauchen deshalb sehr schnell neue Präventionsstrategien, um solchen Situationen wirksam entgegensteuern zu können. Euromitglieder, die ihrer Verantwortung gegenüber der Gemeinschaftswährung offensichtlich nicht gerecht werden, sollen künftig detaillierte und engmaschig kontrollierte Reformvorgaben bekommen."

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4. Bayern beschließt Eckpunktepapier zur anstehenden Reform des EU-Finanzsystems / gerechte Neujustierung des EU-Finanzrahmens zentrale europapolitische Weichenstellung für die nächsten Jahre

Bayern macht Druck für eine Neujustierung des EU-Finanzsystems. Das Kabinett hat dazu heute ein bayerisches Eckpunktepapier verabschiedet. Damit will Bayern frühzeitig die 2010 anstehende Reformdebatte mitprägen. Ziel der grundlegenden Überprüfung muss laut Europaministerin Emilia Müller und Finanzminister Georg Fahrenschon sein, den EU-Haushalt transparenter, gerechter und zugleich zukunftsfähig zu gestalten, die großen Nettozahler wie Deutschland zu entlasten und die Ausgaben der EU insgesamt auch künftig strikt zu begrenzen. Müller und Fahrenschon: „Jetzt werden die Weichen dafür gestellt, dass das bisherige EU-Finanzsystem, das Deutschland als größten Nettozahler benachteiligt, gerechter und transparenter wird. Dafür kämpft Bayern im Interesse unserer Steuerzahler, die einen nennenswerten Teil des EU-Budgets schultern. Zugleich muss der EU-Haushalt zukunftsfähig ausgerichtet werden. Hierzu müssen wir auf neue Herausforderungen reagieren und zum Beispiel Aufgaben wie Forschung oder Klimaschutz stärker in die Landwirtschaft und in die Regionalpolitik integrieren". Die beiden Minister betonten auch: „Akzeptanz und Vertrauen der Menschen in die EU setzen zwingend voraus, dass die Lastenverteilung zur Finanzierung des EU-Haushalts als gerecht empfunden wird. Wir fordern deshalb, dass das EU-Budget klarer und strikter nach der wirtschaftlichen Leistungskraft der einzelnen Mitgliedstaaten finanziert wird." Müller und Fahrenschon unterstrichen, dass die anstehende Reform des EU-Finanzsystems eine zentrale europapolitische Weichenstellung ist, die auch unmittelbar auf die Verhandlungen zu den EU-Ausgaben für die Förderperiode nach 2013 durchschlagen wird. Für Bayern geht es dabei um viel Geld: Gegenwärtig fließen jährlich rund 1,3 Milliarden Euro aus Brüssel in die bayerische Landwirtschaft und weitere knapp 100 Millionen Euro in die Regionalförderung.

Zentrale Forderungen des Positionspapiers sind:

Auf der EU-Einnahmeseite
• Bayern lehnt die Einführung von EU-Steuern oder EU-Abgaben strikt ab. Sie wären mit dem Charakter der EU als Staatenbund nicht vereinbar
• Sonderregelungen zugunsten einzelner Mitgliedstaaten wie etwa der Briten-Rabatt müssen durch einen allgemeinen Korrekturmechanismus ersetzt werden, der allen EU- Nettozahlerländern, allen voran Deutschland, zugutekommt.
• Neben den traditionellen Eigenmitteln wie bestimmten Zöllen soll sich die Finanzierung künftig ausschließlich nach der wirtschaftlichen Leistungskraft der Mitgliedstaaten richten. Ein transparenter und sachgerechter Maßstab dafür ist das Bruttonationaleinkommen (BNE).
• Das bestehende Verschuldungsverbot ist aufrechtzuerhalten.

Auf der EU-Ausgabenseite
• Bei den Ausgaben der EU muss strikte Haushaltsdisziplin gewahrt werden und die Ausgabenobergrenze soll weiterhin bei einem Prozent des Bruttonationaleinkommens der EU gedeckelt sein.
• Besonderes Gewicht kommt der Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips zu: Die EU darf nur im Rahmen ihrer Kompetenzen tätig werden. Das gilt gerade auch für finanzielles Handeln. Zielgerichtete EU-Finanzierungen dürfen Kompetenzgrenzen weder direkt noch indirekt unterlaufen.
• Vor allem im Hinblick auf den Agrarhaushalt muss Planungssicherheit gewährleistet werden, damit die Gemeinsame Europäische Agrarpolitik weiterhin zur Entwicklung des ländlichen Raums beitragen kann.
• Es muss ferner auch künftig möglich sein, starke Regionen zu fördern, die durch ihre Innovationskraft und Produktivität schon heute einen wichtigen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit der gesamten EU leisten. Auch in diesen Regionen gibt es strukturschwache Teilräume, die eine gezielte Förderung benötigen.

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5. Innenminister Herrmann: "Staatliche Wohnungsbauförderung Kernelement sozialer Marktwirtschaft - Bayerns Wohnraumförderung 2010 mit 215 Millionen Euro auf anhaltend hohem Niveau - flankierende steuerliche Anreize notwendig, um Spannungen auf dem Wohnungsmarkt zu begegnen"

Im Gegensatz zu anderen Bundesländern wird Bayern seine staatliche Wohnraumförderung auch im Jahr 2010 mit 215 Millionen Euro auf hohem Niveau halten können. Das hat der Ministerrat heute beschlossen. „Trotzdem wird es gerade für Familien und Bedürftige immer schwerer, vor allem in den Ballungsräumen eine bezahlbare Wohnung zu finden", so Innenminister Joachim Herrmann. Die derzeitige Wohnungsbautätigkeit bleibe weit hinter dem Bedarf zurück. Neben den großen bayerischen Anstrengungen zur Bekämpfung dieser Lücke, bedarf es, so Herrmann, weiterer staatlicher Anreize, um dauerhaft ein Klima zu schaffen, in dem die Wohnungsbauinvestitionen steigen und sich die Bürgerinnen und Bürger, bei Bedarf mit staatlicher Hilfe, selbst auf dem Markt ausreichend versorgen könnten. Herrmann stellte klar: "Nach der Veränderung von Zuständigkeiten im Rahmen der Föderalismusreform I hat Bayern als erstes Bundesland ein grundlegend überarbeitetes und modernes Landeswohnraumförderrecht geschaffen. Die Wohnraumförderung ist damit schlanker und effizienter geworden. Wir stoßen mit unseren Fördermaßnahmen ein Vielfaches an privater Investition an und sind damit wichtiger Impulsgeber für das regionale Handwerk und die örtliche Bauwirtschaft." Herrmann begrüßte ausdrücklich das Bekenntnis der Bundesregierung in der Koalitionsvereinbarung, den Wohnungsbau gezielt anzukurbeln: "Das Ziel einer Anhebung der Wohnungseigentumsquote im Koalitionsvertrag ist richtig und wichtig." Als besonders wirksam hätten sich in der Vergangenheit allerdings auch Anreize im steuerlichen Bereich, etwa im Bereich degressiver Abschreibungen oder der gezielten steuerlichen Förderung energieeffizienten Bauens, erwiesen. Dieser Weg sollte nach den Worten Herrmanns auch jetzt verfolgt werden.

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6. Reihe von Spitzenpositionen in Bayerischer Staatsverwaltung neu besetzt

Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung über die Neubesetzung einer Reihe von Spitzenpositionen der Bayerischen Staatsverwaltung beraten und entschieden.

Neue Amtschefin der Bayerischen Staatskanzlei wird Karolina Gernbauer (bisher Ministerialdirektorin im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit). Der bisherige langjährige Amtschef der Bayerischen Staatskanzlei, Dr. Walter Schön, wird neuer Amtschef im Justizministerium. Er ersetzt dort Hans-Werner Klotz (Ruhestand).

Dr. Gabriele Stauner wird neue Amtschefin der Staatsministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten in der Bayerischen Staatskanzlei. Sie ersetzt Martin Neumeyer, der neuer Amtschef im Bayerischen Landwirtschaftsministerium wird. Der bisherige Amtschef dieses Ministeriums, Josef Huber, tritt zum 1.3.2010 in den Ruhestand.

Michael Höhenberger (bisher Staatskanzlei) wechselt in das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit und wird dort Nachfolger von Frau Gernbauer.

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