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Pressemitteilung
Bericht aus der Kabinettssitzung:Teil 2
1. Kultusminister Spaenle: „Präventionsmaßnahmen und Interventionsmöglichkeiten an Schulen nutzen, um Kinder zu schützen" / Justizministerin Merk: „Strafrechtliche und zivilrechtliche Verjährungsfristen verlängern" / Forum zur Aufarbeitung der Gewalt- und Sexualdelikte in Erziehungseinrichtungen in Bayern noch vor Ostern / Neues Präventionsprojekt zur ambulanten Therapie für Männer mit pädophilen Neigungen
1. Kultusminister Spaenle: „Präventionsmaßnahmen und Interventionsmöglichkeiten an Schulen nutzen, um Kinder zu schützen" / Justizministerin Merk: „Strafrechtliche und zivilrechtliche Verjährungsfristen verlängern" / Forum zur Aufarbeitung der Gewalt- und Sexualdelikte in Erziehungseinrichtungen in Bayern noch vor Ostern / Neues Präventionsprojekt zur ambulanten Therapie für Männer mit pädophilen Neigungen
Kultusminister Spaenle verwies darauf, dass es zahlreiche Präventionsmaßnahmen und Interventionsmöglichkeiten an Schulen gibt, um Schülerinnen und Schüler vor sexuellem Missbrauch und Gewalthandlungen zu schützen. Spaenle: „Jeder Missbrauchsfall ist einer zu viel. Deswegen werden wir gemeinsam mit den Verantwortlichen prüfen, inwieweit die bestehenden Konzepte zur Gewalt- und Missbrauchsprävention in Schulen, Sport, Jugendarbeit, Heimen und im Freizeitbereich noch optimiert werden können, mit welchen Anstrengungen Missbrauchs- und Gewaltvorfälle an schulischen Einrichtungen noch wirksamer verhindert werden können und wie den betroffenen Opfern geholfen werden kann." Justizministerin Dr. Beate Merk hatte bereits angekündigt, noch vor Ostern ein „Forum zur Aufarbeitung der Gewalt- und Sexualdelikte in Erziehungseinrichtungen in Bayern" einzurichten, bei dem alle mit der Missbrauchsbekämpfung befassten Stellen ihre Erfahrungen und Fachkenntnis einbringen sollen. Beteiligen sollen sich neben Justiz-, Sozial-, Kultus-, Innen- und Gesundheitsministerium die Katholische und Evangelische Kirche, sonstige Träger von Erziehungseinrichtungen und der Jugendarbeit, Opferverbände und Sachverständige. Minister Spaenle hat bereits für Mittwoch dieser Woche (17. März 2010) die Ansprechpartner für Schulen, Internate und Tagesheime in staatlicher, kirchlicher und privater Trägerschaft zu einem ersten Gespräch hierüber eingeladen. Justizministerin Dr. Beate Merk bekräftigte ihre Forderung nach einer Verlängerung sowohl der strafrechtlichen als auch der zivilrechtlichen Verjährungsfristen. Merk: „Wenn Opfer ihr Leben lang leiden, dürfen wir die Täter nicht vorschnell aus der Verantwortung lassen. Sexueller Missbrauch unterscheidet sich von anderen Delikten. Vor allem die traumatisierenden Auswirkungen und die typische Verdrängungssituation beim Opfer gibt es bei anderen Straftaten so nicht." Die Justizministerin stellte im Kabinett außerdem ein neues Präventionsprojekt zur Verhinderung von sexuellem Missbrauch von Kindern vor. Ziel ist es, ein ambulantes Therapieangebot für Männer mit pädophilen Neigungen zu schaffen, die noch nicht mit sexuellen Übergriffen auffällig geworden sind. Merk: „Ich halte dieses Vorhaben für ausgesprochen wichtig. Es muss alles getan werden, um Kinder vor sexuellem Missbrauch zu schützen. Tätertherapie ist hier der beste Opferschutz."
Zum Vorsorgekonzept von Kultusminister Spaenle gehören schwerpunktmäßig folgende Maßnahmen:
• Weiterentwickelte Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch und Gewalthandlungen an der Schule mit klaren Handlungsanweisungen, um Schülerinnen und Schüler zu schützen und verstärkt darauf hinzuwirken, dass die Schule ein Ort ist, an dem ein Vertrauensklima herrscht und in einer Notlage Hilfe zu erwarten ist;
• Gewalt- und Missbrauchsprävention als fest verankerter Bestandteil der Lehreraus- und -fortbildung,
• Richtlinien zur Familien- und Sexualerziehung,
• Lehrpläne mit fächerübergreifendem Konzept der Persönlichkeitsstärkung,
• ergänzende Lebenskompetenz-Projekte,
• fortlaufende Sensibilisierungsmaßnahmen der Schulaufsicht,
• ein Netz von Beratungslehrkräften und Schulpsychologen als Anlaufstellen,
• Schulverbindungsbeamte der Polizei,
• Schulungen und Informationsangebote.
Im Bereich des Strafrechts erhebt Justizministerin Merk folgende rechtpolitischen Forderungen:
• Aufstufung des Grundfalles des sexuellen Missbrauchs von Kindern zum Verbrechen,
• Verlängerung der Verjährungsfrist bei sexuellem Missbrauch von Kindern auf 30 Jahre,
• Beginn der Verjährung bei diesem Delikt erst mit dem 21. Lebensjahr und
• strafrechtlich bewehrte Anzeigepflichten (bislang besteht bei begangenen Straftaten für Privatpersonen grundsätzlich keine solche Pflicht).
Hinzukommen müssen nach den Worten der Justizministerin im Bereich der Generalprävention Verbesserungen
• beim Opferschutz,
• bei den Meldepflichten für Vertrauenspersonen und
• beim Schadensersatz durch Verlängerung der zivilrechtlichen Verjährung bei sexuellem Missbrauch auf 30 Jahre.
Das Projekt "Prävention Pädophilie" ist laut Merk eine konsequente Ergänzung der Hilfs- und Behandlungsangebote für Sexualstraftäter im Strafvollzug und nach der Haftentlassung. Im Rahmen des neuen Projekts wird bei Männern mit pädosexuellen Neigungen durch eine therapeutische Frühintervention der Gefahr sexueller Missbrauchstaten entgegengewirkt. Die betroffenen Männer lernen, ihre Neigung zu kontrollieren, Risikosituationen zu vermeiden und sich in potentielle Opfer einzufühlen. Das Angebot richtet sich an gefährdete Personen, die sich freiwillig melden und Hilfe in Anspruch nehmen wollen. Vorbild ist das Forschungsprojekt "Dunkelfeld", das seit Juni 2005 an der Charité in Berlin läuft. Merk: „Die Experten sind sich einig, dass das Risiko sexueller Übergriffe Pädophiler durch Therapie deutlich gesenkt werden kann. Das Projekt in Berlin hat zudem gezeigt, dass Männer mit pädosexuellen Neigungen nicht selten therapeutische Hilfe suchen, um sexuelle Missbrauchstaten zu vermeiden. Ihnen stehen hierfür jedoch bislang kaum Therapieangebote mit qualifizierten Therapeuten zur Verfügung. Hier muss dringend Abhilfe geschaffen werden!"
2. Bayern sagt Nein zu zentralistischen EU-Plänen für Europäische Wirtschaftspolitik / Europaministerin Müller:„Sinnvolle Koordinierung statt Brüsseler Dirigismus" / Bayerischer Vorschlag für offizielles Ranking
Bayern macht sich im Bundesrat für eine klare Zurückweisung der zentralistischen und dirigistischen Pläne der EU-Kommission zur europäischen Wirtschaftspolitik stark. Nach den Worten von Europaministerin Emilia Müller sind die Vorschläge der Kommission zur sogenannten EU 2020-Strategie der falsche Ansatz, um das Potenzial der Wirtschaft in Europa zur vollen Entfaltung zu bringen. Müller: „Wir unterstützen die EU bei ihrem Ziel, Arbeitsplätze und Wohlstand in Europa zu sichern. Aber so, wie sich die EU-Kommission das vorstellt, geht es nicht. Statt sinnvoller Koordinierung und wechselseitigem voneinander Lernen schießt die EU-Kommission mit Brüsseler Dirigismus über das Ziel hinaus. An der Verantwortung der gewählten Parlamente vorbei greift die Kommission mit ihren Zielvorgaben für die Mitgliedsstaaten in deren Zuständigkeitsbereiche ein. " Bayern fordert im Gegensatz hierzu einen gesunden innereuropäischen Wettstreit um die besten und erfolgreichsten Lösungen. Europaministerin Müller: "Wir brauchen einen offenen Wettbewerb zwischen den Mitgliedstaaten. Hierzu schlägt Bayern die Schaffung eines offiziellen Rankings vor. Die Mitgliedstaaten sollen beispielsweise hinsichtlich ihrer Ausgaben für Forschung und Entwicklung, Lohnstückkosten oder dem Verrentungsalter verglichen werden. Das schafft Transparenz und entfacht Ehrgeiz. Wie ein Mitgliedstaat seinen Reformrückstand aufholt, kann aber nicht von Brüssel aus mit starren Vorgaben entschieden werden. Die Mitgliedstaaten müssen ihre grundlegenden wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebensverhältnisse selbst gestalten." Bayern rügt auch den engen Zeitplan für die Entscheidung über die Vorschläge der EU-Kommission. „Gerade einmal drei Wochen zwischen Vorlage der Vorschläge durch die Kommission und ersten Entscheidungen durch den Europäischen Rat sind zu wenig, wenn Bundesrat und Bundestag wirklich umfassend einbezogen werden sollen. Zumal es um Fragen geht, die zum überwiegenden Teil in ihre Verantwortung fallen", so Ministerin Müller.
Die EU 2020-Strategie soll die bisherige europäische Lissabon-Strategie fortschreiben, mit der Europa sich bereits im Jahr 2000 zum Ziel gesetzt hatte, durch Strukturreformen und die gezielte Förderung von Forschung und Entwicklung zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu werden. Am 3. März hat die EU-Kommission eine Mitteilung zur EU 2020-Strategie vorgelegt. Eine Entscheidung über die allgemeine Ausrichtung und die Oberziele der Strategie soll bereits bei der Frühjahrstagung des Europäischen Rats am 25./26. März fallen. Die Stellungnahme des Bundesrats zu den Vorschlägen der EU-Kommission erfolgt wegen des akuten Eilbedarfs durch die Europakammer der Ländervertretung.
3. Staatsregierung gegen Totalblockade der Freiflächen-Photovoltaik / Wirtschaftsminister Martin Zeil: „Der Vergütungsausschluss von Photovoltaik-Anlagen auf ehemaligen Ackerflächen muss revidiert werden"
Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil hat heute im Kabinett über die vom Bund geplante Senkung der Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaik-Anlagen berichtet. Zeil: „Es ist energie- und technologiepolitisch kontraproduktiv, Photovoltaik-Anlagen auf ehemaligen Ackerflächen vollständig von der Vergütung auszuschließen. Diese Regelung würde das faktische Aus für ein Marktsegment bedeuten, das technische Innovationen zum Einsatz bringt und Strom zu deutlich niedrigeren Kosten als Dachanlagen produziert."
Durch die Bauleitplanung haben die bayerischen Kommunen ein wirksames Instrument, um die von manchen zu Unrecht befürchtete Zersiedelung der Landschaft durch die Solarproduktion zu verhindern. Auch Ministerpräsident Horst Seehofer fordert: „Höhe und Zeitpunkt der vom Bund geplanten Absenkung der Einspeisevergütung müssen noch einmal überprüft werden, wie nach dem Solarspitzengespräch in der Staatskanzlei deutlich wurde. Der Bund muss die innovations-, industrie- und arbeitsmarkpolitischen Auswirkungen in die Entscheidungsfindung einbeziehen, um einen übermäßigen Einbruch des Photovoltaik-Marktes zu vermeiden."
Die Bayerische Staatsregierung unterstützt die Ziele des Bundes, die Photovoltaik weiter auszubauen, aber auch überhöhte Förderungen zu vermeiden und den Anstieg der Kosten für die Verbraucher zu bremsen. Wirtschaftsminister Zeil: „Bayern ist grundsätzlich für Kürzungen. Wir wollen aber auch in Zukunft innovative Lösungen in diesem Bereich unterstützen und nutzen, um den Verbrauchern und Unternehmen eine preisgünstige Versorgung zu garantieren. Deshalb muss insbesondere der komplette Vergütungsausschluss von Photovoltaik-Anlagen auf Ackerflächen revidiert werden."
Bisher plant die Bundesregierung, die Einspeisevergütung zum 1. Juli zu kürzen, und zwar für Photovoltaikanlagen auf Dächern und an Fassaden um 16 Prozent, sowie für Freiflächenanlagen um 15 Prozent. Die Einspeisevergütung für Ackerflächen soll komplett gestrichen werden. Der Gesetzentwurf dazu soll im Bundestag eingebracht werden. Der Bundesrat wird sich deshalb erst nach Verabschiedung des Gesetzesentwurfs im Bundestag damit befassen. Das Gesetz soll am 1. Juli 2010 in Kraft treten.