Pressemitteilung

18.05.10

Bericht aus der Kabinettssitzung:


1. Kabinett berät über Euro-Stabilitäts-Paket / Häusler, Issing und Zeitler zu Gast im Ministerrat / Seehofer: „Tiefgreifende Strukturprobleme im Euroraum sind nur mit tiefgreifenden Strukturreformen zu lösen / Umfangreiches Maßnahmenpaket für Stabilität des Euros und gegen Inflationsrisiken in Europa notwendig" 

2. Ministerrat beschließt Bundesratsinitiative für weitere Erleichterungen beim "Feuerwehrführerschein" / Innenminister Joachim Herrmann: "Feuerwehrführerschein auch für Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen und Fahrzeuge mit Anhängern ermöglichen 

3. Olympiabewerbung München 2018 / Kabinett stimmt Erklärung zur temporären Nutzung von landwirtschaftlichen Grundstücken und Einrichtung eines Ombudsmanns für die Belange der Grundstückseigentümer zu / Schneider: „Umfassende Sicherheit für Grundstückseigentümer geschaffen

 
1. Kabinett berät über Euro-Stabilitäts-Paket / Häusler, Issing und Zeitler zu Gast im Ministerrat / Seehofer: „Tiefgreifende Strukturprobleme im Euroraum sind nur mit tiefgreifenden Strukturreformen zu lösen / Umfangreiches Maßnahmenpaket für Stabilität des Euros und gegen Inflationsrisiken in Europa notwendig"

Das bayerische Kabinett hat heute über das geplante Euro-Stabilitäts-Paket beraten und dazu auch mit Prof. Dr. Franz Christoph Zeitler, Vizepräsident der Deutschen Bundesbank, Prof. Dr. Otmar Issing, Leiter des Center for Financial Studies der Goethe-Universität Frankfurt und Dr. Gerd Häusler, Vorstandsvorsitzender der Bayern-LB und ehemaliger zuständiger Generalmanager des Internationalen Währungsfonds, diskutiert. Ministerpräsident Horst Seehofer machte nach der Sitzung den Willen Bayerns deutlich, die notwendigen Schritte zu einer nachhaltigen Stabilisierung der Gemeinschaftswährung zu unterstützen. Das Bayerische Kabinett weigerte sich aber einhellig, der Bundesregierung dafür einen „Blankoscheck" auszustellen.

Der Ministerrat begrüßt die sich nunmehr abzeichnende Haltung der Berliner Koalition, für die Zustimmung Deutschlands zum Eurostabilitätspaket weitreichende Strukturreformen auf europäischer Ebene, wirksame Mechanismen zur Finanzmarktregulierung und eine spürbare Beteiligung des Finanzsektors einzufordern. Das Bayerische Kabinett machte deutlich, dass vor einer Entscheidung in Bundestag und Bundesrat hier hinreichend Klarheit geschaffen werden müsse.

Zugleich muss sichergestellt werden, dass mit dem Rettungspaket kein schleichender Übergang zu einer Transferunion erfolgt. Deshalb ist der Rettungsschirm auch zwingend auf drei Jahre zu begrenzen und die Auszahlungen daraus nur entsprechend den erzielten Fortschritten bei der Konsolidierung der nationalen Haushalte zu leisten. Über die Freigabe einzelner Tranchen ist unter Einbindung des Haushaltsausschusses zu entscheiden. Bei dieser Entscheidung im Parlament muss auch der Fortschritt bei der Weiterentwicklung der europäischen Finanzmarktarchitektur berücksichtigt werden.

Außerdem fordert Bayern, dass die Bundesregierung zum Schutz deutscher Steuerzahler darauf drängt, dass die Rangstellung deutscher Kreditzusagen und Kreditgarantien aus dem Rettungsschirm vorrangig gegenüber Altgläubigern zu bedienen ist.

Seehofer, Zeil und Fahrenschon: „Wir müssen schnell, aber zugleich gründlich und sorgfältig beraten, was notwendig und geeignet ist, um Druck vom Euro zu nehmen und langfristig Preisstabilität in der Eurozone zu gewährleisten."

Nach den Worten Seehofers gehe es darum, mit einem umfassenden Maßnahmenpaket die richtigen Antworten auf die Krise zu geben und das Vertrauen der Menschen und der Märkte in den stabilen Euro zu sichern. Seehofer: „Die Politik darf jetzt nicht zu kurz springen. Eine Notoperation allein reicht nicht. Denn die Verwerfungen in der Europäischen Währungsunion sind struktureller Natur und können deshalb nur durch umfassende Strukturreformen auf europäischer und nationaler Ebene gelöst werden. Das Vertrauen der Märkte und der Menschen in den stabilen Euro wird erst dann dauerhaft gesichert werden können, wenn die Mitgliedstaaten überzeugend zeigen, dass sie es mit der notwendigen finanzpolitischen Disziplin ernst meinen, die zugesagten Konsolidierungsmaßnahmen umsetzen und alles dafür tun, dass die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Volkswirtschaften auf Dauer gestärkt wird. Dafür müssen jetzt die notwendigen Mechanismen beschlossen und ein neuer transparenter und wirksamer Ordnungsrahmen in Europa gesetzt werden. Etwa notwendige Hilfen aus dem Rettungsschirm dürfen nur unter strengen Bedingungen gewährt werden."

Seehofer betonte, dass auch dieser neue Ordnungsrahmen auf der Unabhängigkeit der Europäischen Zentral Bank (EZB) gründen muss. Seehofer: „Die politische Unabhängigkeit der Notenbank muss unantastbar bleiben und gegen alle Versuche einer politischen Einflussnahme entschieden verteidigt werden."
Gleichzeitig forderte Seehofer erneut einen maßgeblichen Beitrag der Finanzmarktakteure an den Kosten der Krise und durchgreifende Änderungen im internationalen Finanzmarktsystem. Seehofer: „Die Dynamik auf den Märkten führt uns eindringlich vor Augen, dass auch hier die Zeit der Debatten vorbei sein muss. Jetzt gilt es sowohl im Hinblick auf die Instrumente zur finanziellen Beteiligung der Banken als auch bei den Finanzmarktregeln endlich Nägel mit Köpfen zu machen. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit bei der Lastenverteilung und des notwendigen Schutzes unserer Volkswirtschaften vor schädlicher Spekulation. Künftig darf kein Finanzmarkt, kein Finanzmarktakteur und kein Finanzmarktprodukt ohne Regulierung, Aufsicht und Haftung bleiben."

Im Einzelnen hält das Kabinett folgenden Maßnahmenkatalog für notwendig:

1. Verschärfung des Stabilitätspakts und Konsolidierung der Haushalte der Euroländer:
 Einsetzung eines Sonderbeauftragten der EU zur Überwachung der nationalen Haushaltspolitik in den Staaten, die den Rettungsschirm in Anspruch nehmen.
 Rückgängigmachung der 2005 geschaffenen Sondertatbestände zur rechnerischen Verringerung der Haushaltsdefizite im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts.
 Verhinderung von Statistikfälschungen durch Stärkung der Rechte von EUROSTAT.
 Einleitung des Defizitverfahrens nicht mehr durch den Rat, sondern durch ein politisch unabhängiges Gremium wie die EZB.
 Effektiver Frühwarnmechanismus, um eine drohende Überschuldung von Mitgliedstaaten frühzeitig zu erkennen. Defizitsünder sollen vor Verabschiedung ihrer Haushalte der Eurogruppe berichten müssen.
 Finanzpolitische Festlegungen für solidere Haushalte: Dazu gehören eine europäische Übereinkunft zum nachhaltigen Schuldenabbau (Schuldenbremse), eine Tragfähigkeitsprüfung der nationalen Haushalte durch die EZB und die Klarstellung, dass ausgeglichene Haushalte der fiskalpolitische Normalfall sein müssen.
 Verschärfung der Sanktionsverfahren durch automatische Sanktionen auf Grundlage vorab festgelegter Kriterien ohne politische Entscheidungsgremien. Wiederholte Defizitsünder sollen einem beschleunigten Defizitverfahren unterworfen werden, so dass die Sanktionen früher greifen.
 Erweiterung der Sanktionsmaßnahmen durch das Sperren oder Streichen von EU-Struktur- und Kohäsionsmitteln. In schwerwiegenden Fällen muss auch eine Suspendierung von Stimmrechten möglich sein.
 Prüfung von Verfahren zur Abwicklung eines Staatsbankrotts unter Einbeziehung der Gläubiger. Es müssen dabei nicht nur die Interessen der Schuldnerländer, sondern der Gesamtheit der Eurogruppe Berücksichtigung finden. Für künftige vergleichbare Notlagen von Mitgliedstaaten müssen klare Verfahrensregeln geschaffen werden. Als Ultima ratio muss auch der Ausschluss eines Mitgliedslands aus der Währungsunion in die Prüfung einbezogen werden.
 Strengeres Beitrittsverfahren durch ein längeres Monitoring zur Prüfung einer dauerhaft stabilitätsorientierten Finanzpolitik.

2. Verschärfte Finanzmarktregeln:
 Strengere Eigenkapitalvorschriften insbesondere auch für den Eigenhandel der Banken.
 Schaffung unabhängiger europäischer Ratingagenturen.
 Entkoppelung der Anwendung amerikanischer Ratings von der Bewertung der Bank-Bilanzen in Europa.
 Verbesserung der Bankenaufsicht durch zügigere Neuordnung der EU-Aufsichtsinstitutionen. Spätestens zum Jahresbeginn 2011 müssen die neuen Aufsichtsbehörden arbeitsfähig sein.
 Alle Finanzprodukte und alle Finanzmarktteilnehmer einschließlich von Hedgefonds sind künftig zu regulieren. Der Handel soll über entsprechende Plattformen und Clearingstellen laufen.
 Ungedeckte Leerverkäufe von Finanzmarktinstrumenten sind zu verbieten ebenso wie der Handel mit Kreditausfallversicherungen als bloße Spekulationsobjekte.
 Der Finanzsektor ist an den Kosten der Krisenfolgen zu beteiligen. Die Bundesregierung hat den Vorschlag einer Bankenabgabe bereits beschlossen. Dies muss jetzt zügig umgesetzt werden. Eine Finanzaktivitätssteuer auf Gewinne und Boni sowie eine Transaktionssteuer, die ausdrücklich internationale Fonds und Hedgefonds einbezieht, dürfen nicht von vornherein ausgeschlossen und müssen auf internationaler Ebene mit Nachdruck gefordert werden.

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2. Ministerrat beschließt Bundesratsinitiative für weitere Erleichterungen beim "Feuerwehrführerschein" / Innenminister Joachim Herrmann: "Feuerwehrführerschein auch für Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen und Fahrzeuge mit Anhängern ermöglichen."

Das bayerische Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung eine Bundesratsinitiative für weitere Erleichterungen beim so genannten "Feuerwehrführerschein" beschlossen. Innenminister Joachim Herrmann: "Die bisherigen bundesrechtlichen Regelungen reichen nicht aus, um die Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren, der Rettungsdienste und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes dauerhaft sicher zu stellen. Viele Einsatzfahrzeuge haben ein Gesamtgewicht von mehr als 4,75 Tonnen oder sind Gespanne, wie zum Beispiel die Bootsanhänger der Wasserwacht und der DLRG. Es ist fachlich unnötig und eine mehr als ärgerliche Behinderung der Arbeit der meist ehrenamtlichen Helfer, das Ablegen eines teuren LKW-Führerscheins zu verlangen. Eine organisationsinterne Ausbildung und Prüfung ist in diesen Fällen völlig ausreichend."

Nach europäischem Recht liegt die Grenze zum LKW-Führerschein seit 1999 bei 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse. Daraus ergeben sich erhebliche Nachteile vor allem für ehrenamtlich tätige Nachwuchskräfte der Feuerwehren und anderer Hilfsorganisationen. Sie dürfen mit der Fahrerlaubnis Klasse B keine Einsatzfahrzeuge über 3,5 Tonnen Gesamtmasse fahren. Damit ist die Einsatzfähigkeit dieser Organisationen langfristig gefährdet. Bayern hatte bereits vergangenes Jahr in einem ersten Schritt mit einer Bundesratsinitiative durchgesetzt, dass eine Sonderfahrberechtigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von 4,75 Tonnen bundesrechtlich eingeführt wurde. Von der Ermächtigung für die Länder hierzu hat Bayern als erstes Bundesland Gebrauch gemacht und in enger Abstimmung mit den betroffenen Verbänden eine entsprechende Verordnung erlassen.

Diese Regelungen gehen allerdings nicht weit genug. Herrmann: "Wir brauchen die Sonderfahrberechtigung auch für Fahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 Tonnen und für Gespanne. Die notwendigen Schulungen sollen dabei die Verbände direkt übernehmen. Sie haben in der Vergangenheit bewiesen, dass sie sehr verantwortungsbewusst damit umgehen und größten Wert auf eine fundierte Ausbildung legen. Wir müssen deshalb dafür sorgen, alle unnötigen Hindernisse für die wichtige Arbeit unserer Feuerwehren und Hilfsorganisationen zu beseitigen."

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3. Olympiabewerbung München 2018 / Kabinett stimmt Erklärung zur temporären Nutzung von landwirtschaftlichen Grundstücken und Einrichtung eines Ombudsmanns für die Belange der Grundstückseigentümer zu / Schneider: „Umfassende Sicherheit für Grundstückseigentümer geschaffen"

Der Ministerrat hat einer Erklärung der Staatsregierung zur temporären Nutzung von landwirtschaftlichen Grundstücken im Zuge von Olympischen Winterspielen 2018 zugestimmt. Kernpunkt ist eine finanziell vollumfängliche Garantie für die Wiederherstellung des Ursprungszustands landwirtschaftlich genutzter Grundstücke, die für Olympia vorübergehend zur Verfügung gestellt werden. Neben dem Freistaat werden die Gesellschafter der Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH hierfür einstehen.

Zudem hat das Kabinett beschlossen, im Bayerischen Landwirtschaftsministerium einen weisungsunabhängigen Ombudsmann für die Belange der Grundstückseigentümer und -nutzer vor Ort einzurichten. Der Ombudsmann wird in Streit- und Auslegungsfragen mit der Bewerbungsgesellschaft oder dem künftigen Organisationskomitee die Interessen des betreffenden Bauern gegenüber der Bewerbungsgesellschaft vertreten. Den Landwirten wird damit eine umfassende Unterstützung gewährt. Sie haben eine Anlaufstelle und einen durchsetzungskräftigen Vertreter ihrer Interessen. Dieser Regelung haben alle Gesellschafter der Bewerbungsgesellschaft zugestimmt.

Staatskanzleichef Siegfried Schneider betonte: „Mit der Einrichtung des Ombudsmanns und der Garantie der Wiederherstellung der Grundstücke in den Ursprungszustand durch alle Gesellschafter der Bewerbungsgesellschaft schaffen wir für die Grundstückseigentümer Sicherheit. Kein Landwirt muss befürchten, dass seine Ansprüche nicht erfüllt werden." Nach den Worten Schneiders sind damit die Voraussetzungen geschaffen, dass in den nächsten Wochen die benötigten Gestattungsverträge für die Nutzung landwirtschaftlicher Grundstücke für Olympia 2018 zügig abgeschlossen werden können. Der Minister appellierte an alle Grundstückseigentümer und -pächter, jetzt ihre Zustimmung zu den vom Bayerischen Bauernverband ausgearbeiteten Gestattungsverträgen zu erteilen. Schneider: „Die Vertragsregelungen gewährleisten umfassende Sicherheit für die Bauern vor Ort, landwirtschaftliche Grundstücke vorübergehend für die Austragung Olympischer und Paralympischer Winterspiele 2018, zum Beispiel für Parkplätze, Loipen der Biathlonwettbewerbe oder die Errichtung temporärer Athletenunterkünfte zur Verfügung stellen."

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