Pressemitteilung

29.01.08

Bericht aus der Kabinettssitzung

1. Ministerrat beschließt Sprachförderprogramm für die Kindergärten in Bayern / Freistaat investiert ab 2008 über 44 Millionen Euro zusätzlich/ Beckstein: "Sprachförderung ist zentrales Thema für Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit" / Stewens: "Sprache ist der Schlüssel zu schulischem und beruflichem Erfolg - jeder in die Sprachförderung investierte Euro zahlt sich aus."

2. Bayern setzt verstärkt auch auf Tagespflege / Stewens: "Tagespflege ist wichtige zweite Säule für attraktives, modernes und familiennahes Betreuungsangebot für Kleinkinder und muss als zukunftsfähiges Beschäftigungsfeld gestärkt werden"/ Bis 2013 sind weitere 18.000 Plätze in der Tagespflege im Freistaat geplant.

3. Neues Bayerisches Versammlungsgesetz Herrmann: "Bayern verstärkt Schutz gegen rechtsextremistische Veranstaltungen"

4. Änderung des Bayerischen Datenschutzgesetzes; Rechtsgrundlage für die Videoüberwachung

5. Kabinett beschließt Verlängerung der erfolgreichen "Hochfrankenförderung" um weiteres Jahr / Maßnahmen der Dorferneuerung für mehr Lebensqualität in den Dörfern Hochfrankens können mit bis zu 80 Prozent gefördert werden / Beckstein: "Bayern stärkt gezielt den ländlichen Raum und strukturschwächere Regionen" / Miller: "Sonderförderung führt zu deutlich erhöhten Investitionen"

6. In Grundschulzeugnissen wird Sozial-, Lern- und Arbeitsverhalten bewertet / Kultusminister Siegfried Schneider: "Zeugnisse in aussagekräftiger Form für Lehrer künftig einfacher zu erstellen"


1. Ministerrat beschließt Sprachförderprogramm für die Kindergärten in Bayern / Freistaat investiert ab 2008 über 44 Millionen Euro zusätzlich/ Beckstein: "Sprachförderung ist zentrales Thema für Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit" / Stewens: "Sprache ist der Schlüssel zu schulischem und beruflichem Erfolg - jeder in die Sprachförderung investierte Euro zahlt sich aus."

Bayern macht weiter Tempo, um die Sprachförderung der Kinder vor Schuleintritt zu verbessern. Nachdem der Ministerrat bereits in der letzten Woche eine deutliche Aufstockung der sogenannten Deutsch-Vorkurse für Vorschulkinder mit Migrationshintergrund von derzeit 160 Stunden auf 240 Stunden beschlossen hat, hat sich das Kabinett heute auf ein Sprachförderprogramm mit einem Volumen von insgesamt knapp 50 Millionen Euro für die bayerischen Kindergärten geeinigt. Beckstein: "Die Sprachförderung von klein an ist für uns ein zentrales Thema, um Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit in Bayern zu stärken und weiter zu forcieren. Mit den umfangreichen Maßnahmen zur Sprachförderung, die wir in diesem Jahr auf den Weg bringen, unterstreichen wir den hohen Stellenwert, den wir gleichen Bildungschancen und hoher Bildungsgerechtigkeit in Bayern zu messen. Nur mit guter Sprachkompetenz können Kinder ab dem ersten Tag in der Schule erfolgreich ihre Fähigkeiten entfalten, gute Schulergebnisse erzielen und sich hervorragend in die Klassengemeinschaft integrieren." Die Staatsregierung wird laut Beckstein ab dem Kindergartenjahr 2008/ 2009 bis einschließlich 2011 etwa 44,4 Millionen Euro in dieses neue Sprachberaterprogramm investieren.

Familienministerin Christa Stewens betonte, dass die Sprachkompetenz ein ganz zentraler Schlüssel zu schulischem und beruflichem Erfolg ist. Stewens: "Durch unser neues Sprachberaterprogramm werden wir die gezielte Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen deutlich ausbauen. Durch eine verbesserte Sprachförderung sollen Kinder von Anfang an ein hohes sprachliches Bildungsniveau erreichen können. Jeder in die Sprachförderung investierte Euro zahlt sich aus." Stewens wies daraufhin, dass rund zehn bis 15 Prozent der Kindergartenkinder Sprachentwicklungsverzögerungen aufweisen. Stewens: "Um diese frühzeitiger und besser diagnostizieren zu können, besteht in Kindertageseinrichtungen ein besonderer Fortbildungsbedarf. Speziell geschulte Sprachtrainer sollen dem pädagogischen Personal in den Einrichtungen erweiterte Kenntnisse über die Sprachförderung vermitteln. Sie sollen die Fachkräfte dabei unterstützen, einrichtungsbezogene Sprachförderkonzepte zu entwickeln und eine sprachanregende Umgebung zu gestalten. Damit wir alle Fachkräfte in den rund 8.000 bayerischen Kindertageseinrichtungen in Bayern erreichen, werden wir insgesamt 200 Sprachberater und -beraterinnen einsetzen." Eine den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechende Sprachförderung ist den Worten der Ministerin zufolge seit 2003 in der Ausbildung verankert. Fachkräfte, die bereits länger in der Praxis tätig sind, sollen nun durch das Fortbildungsprogramm auf den aktuellsten Stand gebracht werden.

Das bis 2011 befristete Sprachförderprogramm sieht folgende Eckpunkte vor:

  1. Insgesamt sollen 200 Sprachberater und -beraterinnen in Vollzeit - in Teilzeit entsprechend mehr - gewonnen werden. Anstellungsträger sind in der Regel die Wohlfahrtsverbände und die Kommunen. Der Anstellungsträger erhält pro Sprachberater bzw. -beraterin eine pauschale Förderung in Höhe von bis zu 4.875 Euro monatlich.
  2. Die Sprachberater sollen erstmals im kommenden Kindergartenjahr 2008/2009 eingesetzt werden.
  3. Sprachberater müssen mindestens über den Abschluss als Erzieher bzw. Erzieherin sowie über einschlägige Berufserfahrungen verfügen. Eine dreiwöchige Fortbildung durch das Staatsinstitut für Frühpädagogik wird die Sprachtrainer zusätzlich vorbereiten. Die Fortbildung der ersten 40 Sprachberater startet bereits im April 2008.

 

Die Initiative zur Verbesserung der Sprachförderung ist Stewens zufolge eine konsequente Fortsetzung und Erweiterung der bereits laufenden Initiativen: "Zum einen ist die Sprachförderung ein Schwerpunkt des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplans, der mit zahlreichen konzeptionellen Anregungen die Bildungsarbeit der Einrichtungen unterstützt. Darüber hinaus fördern wir mit den 'Vorkursen Deutsch' die gezielte Sprachförderung für Kinder mit Migrationshintergrund. Allein im Schuljahr 2007/2008 werden 1.878 Vorkurse für 15.155 Kinder angeboten. Damit erreichen wir flächendeckend Kinder mit Migrationshintergrund, deren Deutschkenntnisse im letzten Jahr vor der Einschulung unzureichend sind. Durch die Ausweitung der Vorkurse um weitere 80 Stunden ab dem kommenden Schuljahr werden wir den Übergang in die Grundschule weiter erleichtern", so Stewens.

"Investitionen in die Bildung sind Zukunftsinvestitionen. Diese dulden keinen Aufschub. Daher wollen wir bereits in den kommenden Wochen mit der Umsetzung des Sprachförderprogramms beginnen. Die Bildung der Kinder auf qualitativ höchstem Niveau ist der entscheidende Faktor, den Bildungs- und Wirtschaftsstandort Bayern dauerhaft zu sichern", unterstrich die Ministerin.

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2. Bayern setzt verstärkt auch auf Tagespflege / Stewens: "Tagespflege ist wichtige zweite Säule für attraktives, modernes und familiennahes Betreuungsangebot für Kleinkinder und muss als zukunftsfähiges Beschäftigungsfeld gestärkt werden"/ Bis 2013 sind weitere 18.000 Plätze in der Tagespflege im Freistaat geplant.

Bayern setzt beim Ausbau des Betreuungsangebots für Kleinkinder verstärkt auch auf die Tagespflege. "Beim Ausbau der Betreuungsplätze ist die Kindertagespflege eine wichtige Ergänzung und familiennahe Alternative zu Krippen und altersgemischten Betreuungsformen. Wir möchten daher die Tagespflege als attraktives Beschäftigungsfeld stärken. Und deshalb soll die Tagespflege beim weiteren Ausbau rund ein Drittel der Betreuungsplätze für die unter Dreijährigen umfassen", betonte Familienministerin Christa Stewens und ergänzte: "Bei einem für Bayern angenommenen Bedarf an Betreuungsplätzen für 31 Prozent der Kinder unter drei Jahren sind bis 2013 von insgesamt 42.000 Plätzen rund 18.000 Plätze in der Tagespflege zu schaffen." Stewens betonte ausdrücklich, dass auch bei der Tagespflege eine qualifizierte Betreuung absolut im Vordergrund stehen muss. Stewens: "Nur mit guten Tagesmüttern können wir den Familien ein vielfältiges und gutes Kinderbetreuungsangebot bieten, wie es eine moderne Familienpolitik erfordert."

Um den Ausbau der Tagespflege weiter zu stärken und neue Tagesmütter zu gewinnen, wurden heute folgende Maßnahmen beschlossen:

  1. Erfahrungen aus der Erziehung eigener Kinder:
    "Stärker berücksichtigen können die Jugendämter künftig auch die Erfahrungen von Eltern aus der Erziehung eigener Kinder", so Stewens. Tagespflegeinteressenten, die über 35 Jahre alt sind und mindestens ein Kind fünf Jahre lang im eigenen Haushalt betreut haben, können nun bis zu 20 Stunden auf die erforderlichen 60 Qualifizierungsstunden angerechnet erhalten.
  2. Berücksichtigung von Elternbildungsmaßnahmen:
    Ebenso wird es möglich, Elternbildungsmaßnahmen auf den Qualifizierungskurs anzurechnen: "Wenn Mütter oder Väter an einem Elternkurs teilgenommen haben, so wird diese hälftig, maximal bis zu 20 Stunden, berücksichtigt", so Stewens und nannte als Beispiele die Programme "Starke Eltern - starke Kinder", das Prager Elternkindprogramm PEKIP, sowie das Systematische Training für Eltern nach dem Konzept STEP. "Die Erziehungserfahrungen machen eine ergänzende Qualifizierung als gezielte Vorbereitung auf die Tagespflege jedoch nicht entbehrlich. Viele Fragen entstehen erst bei der Erziehung eines fremden Kindes", betonte die Ministerin und verwies beispielhaft auf rechtliche Kenntnisse über Schweige- oder Meldepflichten. Durch Elternbildung und / oder elterliche Erfahrung können daher auch insgesamt maximal 20 Stunden angerechnet werden.
  3. Erweiterte Berücksichtigung von Ausbildungsabschlüssen:
    Erzieherinnen und Kinderpflegerinnen sowie Sozial- und Diplompädagogen und -pädagoginnen müssen bereits heute keinen 60-stündigen Qualifizierungskurs absolvieren. Künftig soll dies auch für Lehrkräfte, Heilerziehungs-, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger und -pflegerinnen sowie Kinderkrankenschwestern gelten", so die Ministerin.

 

"Attraktive Rahmenbedingungen für die Tagespflege bedeuten auch ein attraktives Entgelt. Deshalb müssen wir auch die Frage der Entlohnung beim weiteren Ausbau mit im Blick behalten", forderte die Ministerin und ergänzte: "Hier sind der Freistaat und die Kommunen gemeinsam gefordert. Die weiteren Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Besteuerung des Tagespflegeentgelts müssen dafür eine Grundlage bilden." Stewens kündigte hierzu im Zusammenhang mit der Verwendung der Bundesmittel im Bereich der Kindertagesbetreuung ein weiteres Konzept an.

Mit dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) wurde die Tagespflege 2005 erstmals in die staatliche Förderung einbezogen und damit als gleichrangige Betreuungsform gestärkt. Mit dem BayKiBiG setzt Bayern über eine erhöhte staatliche Förderung ausdrücklich einen Fortbildungsanreiz. Werden die Anforderungen des BayKiBiG erfüllt, wozu neben den Qualifizierungsvoraussetzungen insbesondere auch die Sicherstellung einer Ersatzbetreuung für den Krankheitsfall gehört, so wird das Tagespflegeentgelt um einen Qualifizierungszuschlag von 20 Prozent erhöht. "Diese Leistungsanreize haben ganz wesentlich dazu beigetragen, dass die Tagespflege bereits in den vergangenen Jahren einen deutlichen Boom erfahren hat", so das Fazit der Ministerin zu den bisherigen Initiativen.

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3. Neues Bayerisches Versammlungsgesetz Herrmann: "Bayern verstärkt Schutz gegen rechtsextremistische Veranstaltungen"

Die Staatsregierung will die neue Landeskompetenz im Versammlungsrecht vor allem dazu nutzen, den Schutz gegen rechtsextremistische Versammlungen zu verstärken. Mit der Föderalismusreform ist der Landesgesetzgeber für das Versammlungsrecht zuständig geworden. Herrmann: "Wir wollen in das neue Bayerische Versammlungsgesetz eine Befugnis aufnehmen, um Versammlungen zu beschränken oder ganz zu verbieten, die an die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft anknüpfen und insbesondere die Würde der Opfer des Nationalsozialismus verletzen". Der Gesetzentwurf sieht dementsprechend Beschränkungsmöglichkeiten bis hin zu einem Verbot vor, wenn die Versammlung an einem Tag oder Ort stattfinden soll, der an die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft erinnert. Das gilt zum Beispiel für den Gedenktag an die Reichspogromnacht am 9. November und den Holocaust-Gedenktag am 27. Januar ebenso wie für die Konzentrationslager Dachau und Flossenbürg sowie das Reichsparteitagsgelände in Nürnberg. Voraussetzung ist, dass die Versammlung die Würde der Opfer des Nationalsozialismus zu verletzen droht. Herrmann: "Rechtsextremisten wollen mit Versammlungen an solchen symbolträchtigen Tagen und Orten auf unerträgliche Weise provozieren. Deshalb schaffen wir zusätzliche Befugnisse für die Versammlungsbehörden, um das zu verhindern."

Der Gesetzentwurf erlaubt weiter Beschränkungen und Verbote, wenn durch eine Versammlung die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft gebilligt, verherrlicht, gerechtfertigt oder verharmlost wird und dies die Würde der Opfer des Nationalsozialismus beeinträchtigt. Ziel ist es, die Verbotsmöglichkeiten bei rechtsextremistischen Versammlungen wie z.B. den sogenannten "Heß-Gedenkmärschen" in Wunsiedel, zu verbessern.

Das Grundgesetz garantiert das Recht auf friedliche Versammlung. Herrmann: "Deshalb wollen wir das Versammlungsrecht durch ein allgemeines Militanzverbot schützen. Ziel ist es, militantes, aggressives, einschüchterndes und bedrohliches Auftreten bei Versammlungen zu unterbinden. Wir wollen insbesondere bei rechtsextremistischen Aufmärschen und bei linksextremistisch orientierten militanten Autonomen z.B. des 'Schwarzen Blocks' eine auf Militanz angelegte Gesamtinszenierung unterbinden. Das Militanzverbot ergänzt das schon bisher für Versammlungen geltende Uniformierungsverbot."

Der Gesetzentwurf schreibt erstmals ausdrücklich auch das Gebot der Rücksichtnahme fest. Versammlungen dürfen demnach gewichtige Rechte Dritter nicht unzumutbar einschränken. Herrmann: "Danach ist es denkbar, zum Beispiel bei regelmäßig wiederholten Versammlungen in einem kurzen Zeitraum, diese nur noch stationär zuzulassen oder zeitlich zu verschieben. Ich denke hier etwa an die regelmäßigen Versammlungen der Jugendorganisation der NPD in Gräfenberg. Wir wollen verhindern, dass sich Extremisten in einzelnen Gemeinden festsetzen. Damit unterstützen wir auch den vielfachen Protest von Bürgern, die immer wieder deutlich gemacht haben, dass Extremisten unerwünscht sind und man nichts mit ihnen zu tun haben will."

Klargestellt werden soll im neuen Landesrecht, dass die Polizei bei Versammlungen Übersichtsaufnahmen machen darf, die zur Lenkung und Leitung des Polizeieinsatzes bei einer Versammlung unabdingbar sind. Diese Befugnis dient vor allem dem Schutz der Versammlung selbst. Für die Bewertung der polizeilichen Einsatztaktik sind Übersichtsaufzeichnungen erforderlich, um Schwächen herauszuarbeiten und die Einsatzkonzeption fortentwickeln zu können. "Gerade Großveranstaltungen aus den extremistischen Spektren versuchen, polizeiliche Einsatzstrategien möglichst zu unterlaufen und entwickeln dazu ihre Strategien fort. Hier muss die Polizei reagieren können, um die Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausschließen zu können." Der Datenschutz ist in jedem Fall gewahrt. Zum einen ist eine Identifizierung von Einzelpersonen aus den Übersichtsaufzeichnungen nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass von dem Teilnehmer erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen. Außerdem müssen auch Übersichtsaufnahmen grundsätzlich nach Beendigung der Versammlungen unverzüglich gelöscht oder vernichtet werden.

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4. Änderung des Bayerischen Datenschutzgesetzes; Rechtsgrundlage für die Videoüberwachung

Das Bayerische Kabinett hat heute im Datenschutzrecht zusätzliche Vorschriften zur Videobeobachtung- und -aufzeichnung durch öffentliche Stellen beschlossen. Innenminister Joachim Herrmann: "Wir brauchen die Videoüberwachung an besonderen Brennpunkten im öffentlichen Raum. Wie die schnelle Aufklärung der U-Bahn-Überfälle gezeigt hat, sind die Erfolge der Videoüberwachung eindeutig. Die Videoüberwachung durch Verkehrsbetriebe und durch Kommunen an gefährdeten öffentlichen Plätzen oder im Eingangsbereich von Schulen ist ein Schutz gegen Straßen- und Gewaltkriminalität und verbessert auch das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung. Wir wägen bei der Videoüberwachung sehr sorgfältig zwischen dem Individualrecht des Bürgers und den Sicherheitsinteressen der Bevölkerung ab. Niemand braucht befürchten, zu einem gläsernen Menschen zu werden. Unser Ziel ist effektive Kriminalitätsbekämpfung und gleichzeitig eine möglichst geringe Beeinträchtigung des Einzelnen."

Für die Videoüberwachung durch öffentliche Stellen sollen deshalb Datenschutzregelungen neu in das Gesetz aufgenommen werden:

  • Die Videoüberwachung und die erhebende Stelle müssen offen erfolgen, also durch geeignete Maßnahmen erkennbar sein.
  • Videoaufzeichnungen und daraus gefertigte Unterlagen sind spätestens zwei Monate nach der Datenerhebung zu löschen, soweit sie nicht zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung oder von Straftaten oder zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen, zum Beispiel Schadensersatzansprüchen, benötigt werden.

Mit der Neuregelung setzt die Staatsregierung eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Februar letzten Jahres um. Darin hat das Bundesverfassungsgericht die Videoüberwachung öffentlicher Einrichtungen auf der Grundlage einer bestimmten und klaren gesetzlichen Ermächtigung als verfassungsmäßig angesehen.

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5. Kabinett beschließt Verlängerung der erfolgreichen "Hochfrankenförderung" um weiteres Jahr / Maßnahmen der Dorferneuerung für mehr Lebensqualität in den Dörfern Hochfrankens können mit bis zu 80 Prozent gefördert werden / Beckstein: "Bayern stärkt gezielt den ländlichen Raum und strukturschwächere Regionen" / Miller: "Sonderförderung führt zu deutlich erhöhten Investitionen"

Das Kabinett hat heute beschlossen, die erfolgreiche "Hochfrankenförderung" für Maßnahmen der Dorferneuerung um ein weiteres Jahr zu verlängern. Zweck der von der Staatsregierung im Jahr 2003 initiierten Hochfrankenförderung ist es, wichtige gemeinschaftliche und öffentliche Maßnahmen der Dorferneuerung für mehr Lebensqualität in den Gemeinden der Landkreise Hof und Wunsiedel sowie in der kreisfreien Stadt Hof mit bis zu 80 Prozent zu fördern. Ministerpräsident Dr. Günther Beckstein betonte: "Bayern stärkt gezielt den ländlichen Raum und strukturschwächere Regionen. Vitale Dörfer sind eine wichtige Grundlage für attraktive Lebensbedingungen auf dem Land." Dabei ist die Dorferneuerung nach den Worten des Ministerpräsidenten ein zentrales Element der Politik der Staatsregierung für den ländlichen Raum. "Mit Hilfe der Dorferneuerung verbessern wir nicht nur die Infrastruktur und die Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze, sondern auch die Attraktivität unserer Dörfer. Das verringert zugleich das Risiko der Abwanderung. Neue Freizeit- und Kulturangebote sowie verbesserte Arbeits-, Versorgungs- und Wohnbedingungen schaffen ein positives Lebens- und Gemeinschaftsgefühl für Familien, junge und ältere Menschen", unterstrich Beckstein.

Mit der jetzt beschlossenen Verlängerung der Hochfrankenförderung können zahlreiche bereits begonnene Dorferneuerungsprojekte gerade in den strukturschwächeren Gebieten in Hochfranken abgeschlossen werden. Nach den Worten von Landwirtschaftsminister Josef Miller hat die Hochfrankenförderung bereits überproportional zur Verbesserung der Lebensqualität und Wettbewerbsfähigkeit in den begünstigten Gemeinden beigetragen. "Die Sonderförderung hat zu deutlich erhöhten Investitionen geführt. Der prozentuale Anteil Hochfrankens an der Förderung der Dorferneuerung in Oberfranken ist seit dem Start der Sonderregelung auf das Doppelte gestiegen", erläuterte der Minister. So wurden in Oberfranken von 2004 bis 2006 durchschnittlich 19,6 Millionen Euro pro Jahr investiert, in Hochfranken waren es allein 4,5 Millionen Euro pro Jahr. Bei einer Förderung von durchschnittlich rund neun Millionen Euro pro Jahr in ganz Oberfranken flossen rund ein Viertel oder durchschnittlich 2,3 Millionen Euro pro Jahr in die hochfränkische Region. Die Dorferneuerung gehört zu den umfangreichsten und nachhaltigsten Investitionsprogrammen im ländlichen Raum. Im Nachtragshaushalt 2008 werden die Mittel für die Dorferneuerung um über 26 Millionen Euro aufgestockt. Nach den Angaben Millers löst die Dorferneuerung auch einen beachtlichen Anschubeffekt aus. Wissenschaftlichen Untersuchungen des Ifo-Instituts zufolge hat jeder Förder-Euro in der Dorferneuerung Gesamtinvestitionen von weiteren sieben Euro zur Folge. "Von der Dorferneuerung profitiert also auch die regionale Wirtschaft, insbesondere der Mittelstand", betonte Miller.

Nach den Worten von Landwirtschaftsminister Miller gibt es nach wie vor Bedarf für weitere Maßnahmen der Dorferneuerung in Hochfranken. Das Kabinett beauftragte Landwirtschaftsminister Josef Miller daher, bis Ende März 2009 einen Vorschlag auszuarbeiten, wie im Interesse dieser strukturschwachen Region die Hochfrankenförderung und die daneben bestehende Förderung der Grenzlandkreise zur Tschechischen Republik für Dorferneuerung und Städtebauförderung weitergeführt werden können. Beide Programme laufen ansonsten Ende Mai 2009 aus.

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6. In Grundschulzeugnissen wird Sozial-, Lern- und Arbeitsverhalten bewertet / Kultusminister Siegfried Schneider: "Zeugnisse in aussagekräftiger Form für Lehrer künftig einfacher zu erstellen"

In den Halbjahres- und Jahreszeugnissen für bayerische Grundschüler werden sich die Lehrkräfte nach den Worten von Kultusminister Siegfried Schneider künftig auf die beiden Felder Sozialverhalten sowie Lern- und Arbeitsverhalten konzentrieren können. Dabei werden die Lehrerinnen und Lehrer in Zukunft zu jedem der beiden Felder eine textliche Bemerkung erstellen und eine zusammenfassende gesonderte Bewertung abgeben. Diese wird die Stufen "sehr gut", "gut", "befriedigend", "nicht befriedigend" umfassen, betonte der Minister in der Kabinettssitzung. Schneider: "Die Bewertungen des Sozial-, Lern- und Arbeitsverhaltens der Schülerinnen und Schüler in den Zeugnissen an Bayerns Grundschulen werden auch künftig hohe Aussagekraft haben. Dabei werden sie zugleich für die Lehrkräfte einfacher zu erstellen sein. Das Sozialverhalten, aber auch das Lern- und Arbeitsverhalten von Kindern zu beobachten und einzuschätzen, ist und bleibt eine wichtige Aufgabe der Lehrkräfte." Nur auf dieser Grundlage können sie die Schülerinnen und Schüler und deren Eltern dabei unterstützen, ihre Persönlichkeit positiv weiterzuentwickeln. "Die Bewertungen des Sozial-, Lern- und Arbeitsverhaltens müssen für die Eltern verständlich sein, die Lehrerinnen und Lehrer müssen sie aber auch in angemessener Zeit erstellen können. Die jetzt von uns erarbeitete Form wird beiden Kriterien gerecht."

Bisher wurden für die Zeugnisse an Grundschulen sieben Schlüsselqualifikationen berücksichtigt, nämlich soziale Verantwortung, Kooperation, Konfliktverhalten, Kommunikation, Interesse und Motivation, Lern- und Arbeitsweise sowie Konzentration und Ausdauer. Dabei wurden die Kategorien A, B, C und D vergeben. Aus der Sicht des Kultusministers ist eine solche weitere Ausdifferenzierung der Bewertungen nicht in gleichem Maße erforderlich wie im Leistungsbereich der Fächer. Zudem sei eine kleinteiligere Bewertung dort sehr viel schwieriger zu belegen als bei Fächern wie Deutsch, Rechnen oder Heimat- und Sachunterricht. Zu diesem Ergebnis kam auch eine Evaluation, die das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung im Auftrag des Kultusministeriums im Juli 2007 an den Grundschulen im Schulamtsbezirk Landshut beispielhaft durchgeführt hatte.

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