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Pressemitteilung
Bericht aus der Kabinettssitzung
- Bayern beschließt eigene Biodiversitätsstrategie / Ziel: Biotopnetz landesweit vervollständigen und Gefährdungssituation für mindestens jede 2. Rote Liste-Art bis 2020 deutlich verbessern / Bernhard: „Bundes-Strategie reicht mit zu starrem Konzept nicht aus / Naturschutz gelingt nur gemeinsam mit Landnutzern" / Jährlich über 200 Millionen Euro für die Artenvielfalt in Bayern
- Beckstein und Herrmann: „Online-Datenerhebung notwendig zur wirksamen Bekämpfung des internationalen Terrorismus / Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt"
- Herrmann: „Rund 500 bayerische Polizisten bei der Fußballeuropameisterschaft 2008 im Einsatz"
- Herrmann: „Modellversuch 'Begleitetes Fahren mit 17' weiter auf Erfolgskurs"
- Anding wird neuer Präsident des Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung
Bayern beschließt eigene Biodiversitätsstrategie / Ziel: Biotopnetz landesweit vervollständigen und Gefährdungssituation für mindestens jede 2. Rote Liste-Art bis 2020 deutlich verbessern / Bernhard: „Bundes-Strategie reicht mit zu starrem Konzept nicht aus / Naturschutz gelingt nur gemeinsam mit Landnutzern" / Jährlich über 200 Millionen Euro für die Artenvielfalt in Bayern
Unmittelbar vor dem Start der Vertragsstaatenkonferenz zum Erhalt der biologischen Vielfalt hat Bayern eine eigene Biodiversitätsstrategie beschlossen. Ein Kernziel von „Natur.Vielfalt.Bayern." ist nach den Worten von Umweltminister Dr. Otmar Bernhard, das Biotopnetz in Bayern bis 2020 so zu vervollständigen, dass Bayerns biologische Vielfalt umfassend und dauerhaft erhalten werden kann. Zudem soll bis dahin die Gefährdungssituation für mindestens jede 2. Rote Liste-Art konkret verbessert werden. Bernhard: „Angesichts der vielfältigen Bedrohung heimischer Arten ist es wichtig, ausreichend große und viele Lebensräume zu sichern, zu pflegen und zu vernetzen. Wichtig dabei ist: Nur gemeinsam mit den Landnutzern und nicht gegen sie ist Naturschutz in der Fläche wirksam möglich. Mit jedem Tier, mit jeder Pflanze, die ausstirbt, verliert der Mensch eine mögliche Arznei, eine Nahrungsquelle, einen Schutz gegen Naturgefahren." Anders als die Nationale Strategie des Bundes setzt Bayern auf enge Kooperation mit den Landnutzern. „Der Bund setzt zu stark auf ordnungsrechtliche Instrumente und zwängt die Länder in ein viel zu enges Korsett. In Bayern stehen 13 Prozent der gesamten Fläche dem Naturschutz zur Verfügung. Das ist eine gemeinsame Leistung von Naturschutz und Landnutzern. Denn nur im Miteinander lassen sich gesteckte Ziele auch wirklich und dauerhaft erreichen. Nötig sind Landnutzungskonzepte, die Schützen und Nützen in Einklang bringen." Die Staatsregierung hat sich daher gemeinsam mit Verbänden, Behörden, Landwirten, Waldbesitzern und Grundstückseigentümern auf die neuen Ziele verständigt. Bernhard: „Die Schöpfung zu bewahren, ist eine in unseren Grundwerten angelegte Verpflichtung, ist gelebte Verantwortung gegenüber nachfolgenden Generationen und sichert langfristig unsere eigenen Lebensgrundlagen." Die bayerische Naturschutzpolitik hat ein umfangreiches Instrumentarium aus Vertragsnaturschutz-, Landschaftspflege- und Artenhilfsprogrammen sowie BayernNetz Natur-Initiativen entwickelt. Allein in der Förderperiode 2000 bis 2006 wurden dafür über 1,5 Milliarden Euro investiert; im daran anschließenden Förderzeitraum 2007 bis 2013 wird Bayern die Mittel laut Bernhard noch weiter erhöhen.
Die bayerische Biodiversitätsstrategie beinhaltet vier zentrale Ziele, 1) die Arten- und Sortenvielfalt zu sichern, 2) die Vielfalt der Lebensräume zu erhalten, 3) Wanderbarrieren wie Straßen oder Wehre ökologisch durchgängig zu machen und 4) Umweltwissen zu vermitteln und zu vertiefen. Diesen Zielen liegen, so Bernhard, folgende Strategien und Maßnahmen zugrunde:
- Ziel 1: Schutz der Arten- und Sortenvielfalt
Der Verlust von biologischer Vielfalt macht auch vor Bayern nicht halt. In den aktuellen bayerischen Roten Listen sind 6.480 (40 Prozent) der bewerteten heimischen Tierarten als ausgestorben, verschollen oder bedroht erfasst. Über die Hälfte der Gefäßpflanzen ist inzwischen Bestandteil der Roten Liste. Ausgestorben sind z.B. Flachs-Lichtnelke, Alpenhummel, Lachs, Maifisch, Blauracke und Bayerische Kleinwühlmaus. Zudem zeigen Vogelbestände, die früher in Bayern weit verbreitet waren, wie Kiebitz, Feldlerche, Rauch- und Mehlschwalbe bedenkliche Rückgänge. Bis 2020 soll sich daher die Gefährdungssituation für mehr als 50 Prozent der Rote Liste-Arten um wenigstens eine Stufe verbessert haben und gefährdete Arten, für die Bayern eine besondere Erhaltungsverantwortung trägt wie Bodensee-Vergissmeinnicht, Flussperlmuschel oder Wanderfalke überlebensfähige Bestände erreichen. Auch die genetische Vielfalt von Nutztierrassen und Nutzpflanzensorten hat abgenommen: mittlerweile gelten 55 Prozent der 5.639 erfassten Nutztierrassen als vom Aussterben bedroht. Mit dem Verlust der Vielfalt an Kulturpflanzen und Nutztierrassen verarmen die historisch gewachsenen Kulturlandschaften, und es geht ein für die Züchtung wichtiges genetisches Potenzial verloren. - Ziel 2: Erhalt von Lebensräumen
Wesentliche Ursache für den Rückgang heimischer Tier- und Pflanzenarten ist die Verarmung und der Verlust der Lebensräume. Die drastische Abnahme ist nicht nur Resultat von Flächenschrumpfungen, sondern auch von Flächenzersplitterungen. Bis 2020 soll das Biotopnetz deshalb so vervollständigt sein, dass die biologische Vielfalt umfassend und dauerhaft erhalten werden kann. Moore werden renaturiert, Fließgewässer dynamisiert. Zudem soll die zusätzliche Flächeninanspruchnahme durch Siedlung und Verkehr deutlich verringert und vorhandene Flächen recycelt werden. - Ziel 3: Verbesserung der ökologischen Durchlässigkeit
Die derzeitigen von öffentlichen Straßen unzerschnittenen, verkehrsarmen Räume, die größer als 100 Quadratkilometer sind, stellen einen hohen ökologischen Wert dar, der erhalten werden soll. Zudem müssen Straßen und Schienen bzw. Querbauten und Wehre im Fluss noch stärker als bisher ökologisch durchlässig gemacht werden. - Ziel 4: Vermittlung und Vertiefung von Umweltwissen
Die Erhaltung und Nutzung der biologischen Vielfalt erfordert eine gesellschaftliche Unterstützung. Schulen und außerschulische Umweltbildung sollen deshalb noch stärker auf die Bedeutung der biologischen Vielfalt aufmerksam machen. Dazu dienen zum Beispiel Natur- und Wildniserlebnisgebiete, Lehrpfade und Hinweise zur biologischen Vielfalt an geeigneten Stellen in der Natur. Verstärkt werden soll die Forschung über Arten in ihren Lebensräumen und über die natürlichen Ressourcen für Ernährung, Land- und Forstwirtschaft; Samen- und Gen-Datenbanken werden weiter ausgebaut.
Beckstein und Herrmann: „Online-Datenerhebung notwendig zur wirksamen Bekämpfung des internationalen Terrorismus / Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt"
Der Ministerrat hat heute nach Abschluss der Verbandsanhörung eine Novellierung des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes beschlossen. Das Gesetz wird jetzt dem Landtag zur Beratung zugeleitet. Das Gesetz schafft eine Rechtsgrundlage für die Online-Datenerhebung und aktualisiert die Befugnis für die Wohnraumüberwachung durch das Landesamt für Verfassungsschutz. Beckstein: „Die Sicherheitsbehörden und auch das Landesamt für Verfassungsschutz müssen mit dem technischen Fortschritt mithalten. Der islamistische Terrorismus stützt sich in einem Ausmaß auf das Internet, das vor wenigen Jahren noch unvorstellbar erschien. Über das Internet werden Bombenbauanleitungen und Anschlagsaufrufe ausgetauscht. Terroristische Netzwerke stehen Online in Kontakt zueinander. Wir müssen diesem Internetterrorismus wirksame Maßnahmen entgegensetzen können. Dazu brauchen wir die Online-Durchsuchung." Wie angekündigt wurden in das Gesetz die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts im Urteil vom 27. Februar 2008 eingebaut. Herrmann: „Die genaue Analyse der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme hat ergeben, dass bereits unser ursprünglicher Gesetzentwurf weitestgehend den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts genügt hat. Im Wesentlichen hat sich nur bei der Genehmigung der Maßnahme eine Änderung ergeben. In unserem ursprünglichen Entwurf war eine Online-Datenerhebung nur mit Genehmigung der unabhängigen G-10-Kommission des Bayerischen Landtags zulässig. An Stelle der Kontrolle durch die G-10-Kommission tritt jetzt eine richterliche Genehmigung. Zugleich wurde der Straftatenkatalog, auf den sich eine Online-Datenerhebung beziehen kann gegenüber dem ursprünglichen Entwurf eingeschränkt."
Herrmann verwies darauf, das bei seinem Besuch zahlreicher amerikanischer Sicherheitseinrichtungen in der letzten Woche in Washington D.C. die einhellige Meinung aller Experten war, dass die Wahrscheinlichkeit von Anschlägen in Europa wächst und Anschläge in Europa wahrscheinlicher sind als in den USA. Durch die Festnahmen islamistischer Extremisten im letzten Jahr im Sauerland konnte ein Anschlag auf amerikanische Einrichtungen in Deutschland verhindert werden. Wir können nur dann gegen den internationalen Terrorismus bestehen, wenn wir die notwendige Information haben und untereinander austauschen. Es ist unsere Pflicht, alles Menschenmögliche zu unternehmen, um Leben und Gesundheit unserer Bürger zu schützen. Bei der Online-Datenerhebung geht es darum, Anschläge und sonstige schwere Straftaten aufzuklären. Dabei reicht ein vager Verdacht nicht aus. Es müssen tatsächliche Anhaltspunkte für eine konkrete Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut vorliegen. Das haben wir jetzt auch auf Grund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ausdrücklich so ins Gesetz geschrieben. Es werden im Jahr nicht mehr als eine Handvoll Fälle sein. Eine Online-Datenerhebung ist im Gesetz auf Einzelfälle begrenzt und darf nur als letztes Erkenntnismittel eingesetzt werden, wenn eine Datenerhebung mit anderen Mitteln aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre. Zur politischen Kontrolle ist außerdem eine Unterrichtung des Parlamentarischen Kontrollgremiums über getroffene Maßnahmen festgelegt. Der Kernbereich privater Lebensgestaltung wird geschützt. Die Privat- und Intimsphäre geht staatliche Sicherheitsbehörden nichts an. Hier besteht ein ganz klares Erhebungs- und Verwertungsverbot.
Befürchtungen, dass das Arzt- und Anwaltsgeheimnis, das Beichtgeheimnis oder das Redaktionsgeheimnis angetastet würden, entbehren jeder Grundlage. Eine Online-Datenerhebung bei einem Berufsgeheimnisträger scheidet aus, wenn er nicht selbst beispielsweise Sprengsätze zusammenbaut. Für mich ist das eine theoretische Diskussion ohne praktische Bedeutung. Die Vorstellung, dass der Staat in tausenden Computern seiner Bürger herumschnüffelt, ist geradezu absurd und hat in einer redlichen Diskussion über die Online-Datenerhebung auch nichts zu suchen."
Auch bei der Wohnraumüberwachung werden die rechtsstaatlichen Grenzen strikt eingehalten. Für Gespräche mit engsten Familienangehörigen, engsten Vertrauten sowie mit Berufsgeheimnisträgern in Privatwohnungen besteht ein grundsätzliches Überwachungsverbot. Die Höchstdauer der Anordnung ist auf einen Monat verkürzt und auch eine Verlängerung ist auf einen Monat begrenzt. Nach Abschluss der Maßnahme besteht eine grundsätzliche Mitteilungspflicht gegenüber den Zielpersonen sowie allen anderen Betroffenen, deren Daten verwendet wurden.
Herrmann: „Rund 500 bayerische Polizisten bei der Fußballeuropameisterschaft 2008 im Einsatz"
Rund 500 bayerische Polizisten werden vor allem in der Republik Österreich während der Vorrundenspiele der Fußballeuropameisterschaft 2008 in der Zeit vom 8.-19. Juni 2008 im Einsatz sein. Das hat heute Innenminister Joachim Herrmann dem Ministerrat berichtet. Die bayerische Bereitschaftspolizei unterstützt die Republik Österreich mit zwei Zügen des Unterstützungskommandos mit rund 80 Polizeibeamten. In Innsbruck kommen eine Abteilungsführung und zwei Einsatzhundertschaften mit rund 265 Polizisten der bayerischen Polizei zum Einsatz. In Salzburg werden eine Abteilungsführung und eine Einsatzhundertschaft mit rund 140 Polizeivollzugsbeamten die österreichischen Kollegen unterstützen. 20 zivile Einsatzbeamte des Polizeilichen Einzeldienstes sind während der gesamten Dauer der Fußballeuropameisterschaft vom 7. Juni bis zum 29. Juni 2008 an Einsatzpunkten zur Bekämpfung der Straßenkriminalität in Österreich im Einsatz.
In der Schweiz werden vor allem Einsatzhundertschaften der Polizei aus Baden-Württemberg Unterstützung leisten. Ungeachtet dessen setzt die bayerische Polizei Taschendiebstahlsfahnder des Polizeipräsidiums München in Zürich ein. Außerdem kommen auch bayerische szenenkundige Beamte an den Spielorten der deutschen Nationalmannschaft in der Schweiz und in Österreich zum Einsatz.
Die Veranstalterstaaten hatten die Bundesrepublik Deutschland auf der Basis bestehender Kooperationsverträge um personelle und materielle Unterstützung gebeten. Herrmann: "Bayerns Polizei kommt dieser Bitte gerne nach - schon bei der WM 2006 in Deutschland hat sich unser Sicherheitskonzept sehr gut bewährt." Die Kosten für die bayerischen Polizeieinsätze tragen die Ausrichterländer.
Die bayerische Polizei wird zur Verhinderung der Anreise von Gewalttätern zur Fußballeuropameisterschaft auch konsequent präventive polizeiliche Maßnahmen treffen. Innenminister Joachim Herrmann: "Die Szenekenntnisse der bayerischen Polizei, ihre spezielle Aus- und Fortbildung, die auf eine frühzeitige Verhinderung von Gewalttaten in Fußballstadien ausgerichtet ist, hat ebenfalls bei der WM 2006 zu einer erfolgreichen Einschränkung des Aktionsspielraumes der Hooliganszenen geführt." Je nach Lageentwicklung werde die bayerische Polizei schon im Vorfeld der EM Platzverweise und Aufenthaltsverbote erteilen, gegebenenfalls Gewalttäter aber auch in Gewahrsam nehmen.
Sehr ernst nimmt die bayerische Polizei nach den Worten des Ministers auch die mögliche Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus bei der Fußballeuropameisterschaft. Hier wird das Bundeskriminalamt gezielt Informationen erheben und steuern, um damit ein bundesweites Lagebild im Bereich der Kriminalität zu erstellen. Auf dieser Basis werde die bayerische Polizei die erforderlichen schutz- und kriminalpolizeilichen Maßnahmen treffen.
Herrmann: „Modellversuch 'Begleitetes Fahren mit 17' weiter auf Erfolgskurs"
„Der Modellversuch 'Begleitetes Fahren mit 17' ist weiter auf Erfolgskurs. Die Teilnehmer am BF 17 begingen gegenüber Fahranfängern, die auf herkömmliche Weise ihre Fahrerlaubnis erwarben, etwa 16 Prozent weniger Verkehrsverstöße, rund 30 Prozent weniger Unfälle und nur rund halb so viele Alkoholfahrten", teilte Innenminister Joachim Herrmann die ersten Zwischenergebnisse einer bundesweiten Auswertung durch die Bundesanstalt für Straßenwesen mit. Laut einer Studie der Universität Gießen begingen zudem die BF 17-Teilnehmer, die mehr als sechs Monate in Begleitung gefahren sind, 23 Prozent weniger Verkehrsverstöße, als diejenigen, die kürzer in Begleitung am Straßenverkehr teilnahmen. Zudem haben diejenigen mit der längeren Begleitphase auch 57 Prozent weniger Unfälle verursacht. Der Sicherheitsgewinn durch das Begleitete Fahren wird in der wissenschaftlichen Studie sowohl auf eine defensivere Fahrweise als auch auf eine Erhöhung der notwendigen Fahrfertigkeiten zurückgeführt.
In Bayern nimmt etwa jeder Dritte eines Jahrgangs am BF 17 teil. So wurden in den Jahren 2006 und 2007 insgesamt rund 108.000 Fahrerlaubnisse mit Begleitauflage erteilt. Bundesweit nahmen bis Ende Mai 2007 fast 230.000 junge Fahrer an dieser Maßnahme teil. Spitzenreiter ist dabei der Freistaat Bayern mit damals 71.616 Teilnehmern. Die jungen Fahrer verursachten in der Begleitphase lediglich 123 Unfälle. Dabei wurden 106 Personen verletzt. Kein einziger tödlicher Verkehrsunfall wurde unter Begleitung verursacht. Dies entspricht weniger als 0,02 Prozent der in diesem Zeitraum polizeilich aufgenommenen Unfälle. 59 Bußgeldbescheide wurden wegen eines Verstoßes gegen die Begleitauflage erlassen. "Weitere gravierende Verstöße sind uns nicht bekannt. Vielmehr sprechen die bisherigen Erkenntnisse für einen reibungslosen Verlauf des Modellversuchs", zieht Herrmann Zwischenbilanz. Der Modellversuch startete in Bayern bereits zwei Wochen nach Schaffung der gesetzlichen Grundlagen am 1. September 2005. Er ist bis zum 31.12.2010 befristet und wird wissenschaftlich evaluiert. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit der jungen Fahranfänger zu erhöhen.
Anding wird neuer Präsident des Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung
Das Kabinett hat heute den leitenden Ministerialrat Karl-Heinz Anding zum Präsidenten des Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung bestellt. Karl-Heinz Anding hat seine Laufbahn 1977 im Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen begonnen. Es folgten Stationen beim Landratsamt Erding und der Regierung von Oberbayern. Nach Teilnahme am Lehrgang für Verwaltungsführung für Beamte des höheren Dienstes war er im Staatsministerium des Innern und in der Staatskanzlei tätig. Ab 1992 leistete Anding Aufbauhilfe in der Staatskanzlei und im Umweltministerium von Mecklenburg-Vorpommern. Ende 1994 kehrte er in das Bayerische Staatsministerium des Innern zurück, wo er das Sachgebiet Rettungswesen leitete.