Regierungsbezirke, Bezirke, Landkreise und Gemeinden

Der Freistaat Bayern gliedert sich in 7 Regierungsbezirke.

Im Aufbau der bayerischen Staatsverwaltung ist die Regierung eine sogenannte Mittelbehörde. Die Bezeichnung Mittelbehörde deshalb, weil sie in der staatlichen Behördenorganisation zwischen der Oberstufe, den Staatsministerien und den Behörden der Unterstufe, z. B. den Landratsämtern, eingerichtet ist.

Karte der bayerischen Regierungsbezirke


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Kommunalverwaltung

Die kommunale Selbstverwaltung ist ein tragender Bestandteil des demokratischen Staatsaufbaus in Bayern (wie in der Bundesrepublik Deutschland). Die Kommunen, also die 2.056 Gemeinden, Märkte und Städte, 71 Landkreise und 7 Bezirke sind Gebietskörperschaften mit dem Recht, ihre örtlichen bzw. überörtlichen Angelegenheiten zu ordnen und zu verwalten. Wichtigste Aufgabe ist die sog. Daseinsvorsorge für die Bürger. Darüberhinaus kann der Staat den Kommunen weitere Aufgaben zur Erfüllung übertragen. Die Kommunen brauchen gesicherte Finanzen und rechtlichen Bewegungsspielraum für die Selbstverwaltung.