Staatsverwaltung:
Der Freistaat Bayern gliedert sich in 7 Regierungsbezirke.
Im Aufbau der bayerischen Staatsverwaltung ist die Bezirksregierung eine sogenannte Mittelbehörde. Die Bezeichnung Mittelbehörde deshalb, weil sie in der staatlichen Behördenorganisation zwischen der Oberstufe, den Staatsministerien und den Behörden der Unterstufe, z. B. den Landratsämtern, eingerichtet ist.
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Hinweis: Regierungsbezirke sollten nicht mit den kommunalen Bezirken verwechselt werden!