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Verbraucherschutz
Bayern will die Verbraucher stark machen
Mit der Bündelung des Verbraucherschutzes im Justizministerium ist Bayern einen eigenen Weg gegangen und stärkt damit diesen wichtigen Bereich. Das Justizministerium ist Impulsgeber und Koordinator und hat das Initiativrecht auch für die Bereiche, die in anderen Ressorts angesiedelt sind. Darüberhinaus ist das Justizministerium für rechtlichen und wirtschaftlichen Verbraucherschutz federführend zuständig. Weitere Informationen zu den Zuständigkeiten.
Bayern will die Verbraucher stark machen:
- mit seriöser, unabhängiger und kostenloser Verbraucher-Information
- mehr Verbraucher-Bildung schon von der Schule an
- Verbraucher-Forschung über das Verhalten der Konsumenten und deren Erwartungen und
- Stärkung der Verbraucherrechte
Der mündige Verbraucher soll selbstbestimmt und verantwortungsbewusst am Marktgeschehen teilnehmen. Er soll unseriöse Angebote erkennen und seine Rechte durchsetzen können.
Dabei geht Bayern den Weg der kooperativen Verbraucherschutzpolitik und beteiligt alle relevanten Akteure. Gemeinsam sollen die besten Lösungen für Verbraucher und Wirtschaft entwickelt werden.
Die Bayerische Justizministerin Beate Merk hat den Fahrplan für die Verbraucherschutzpolitik neu aufgelegt. Am 7. Juli 2009 hat der Ministerrat Vorschlägen zugestimmt und unter anderem ein Maßnahmenpaket für mehr Verbraucherschutz in der Anlageberatung beschlossen. Außerdem ist eine Bayerische Verbraucherkommission mit hochrangigen Experten aus Wissenschaft, Verbraucherverbänden und Wirtschaft zur Politikberatung in Verbraucherfragen eingerichtet. Die Zusammenarbeit von Staatsregierung, Verbraucherorganisationen, verbrauchernahen Verbänden und gesellschaftlichen relevanten Gruppen wird in einer neuen Verbraucherallianz Bayern intensiviert und ausgebaut. In einer ersten Sitzung wurde das Thema "Verbraucherinformation" vertieft behandelt.