Moderne Verwaltung

Verwaltung 21

Reform für ein modernes Bayern

"Wir reformieren, weil nur ein schlanker Staat mit einer noch effizienteren Verwaltung Bürgern und Unternehmen Wohlstand und Zukunft bietet."

 

 

 

 

Einleitung

Nicht nur die Wirtschaft, auch staatliche Strukturen müssen den sich ständig ändernden Herausforderungen und Rahmenbedingungen angepasst werden.

Auch staatliche Strukturen und Verwaltungen stehen im weltweiten Wettbewerb. Unternehmen schaffen Arbeitsplätze dort, wo sie die besten Rahmenbedingungen vorfinden. Engagement und Eigeninitiative der Bürger und unternehmerischer Mut benötigen Ansporn und Freiraum. Dazu brauchen wir

  • eine flexible, effiziente und schnelle Verwaltung,
  • rasche Entscheidungen,
  • nur so viele Regelungen, wie unbedingt nötig.

Viele Dinge, die früher sinnvoll oder wünschenswert waren, kann sich der Staat heute nicht mehr leisten. Über 43 % des bayerischen Haushalts sind heute durch Personalkosten gebunden. Die Pensionslasten steigen - und damit sinkt der Spielraum für Investitionen z. B. in Bildung und Familien. Wir müssen einen weiteren Anstieg verhindern und die Personalkosten verringern. Deshalb muss künftig Maßstab für die staatliche Betätigung nicht mehr die Nützlichkeit oder Wünschbarkeit sein, sondern die strikte Notwendigkeit und Unerlässlichkeit.

"Übervater Staat" kann heute nicht mehr das Leitbild der Menschen sein. Kontrolle und Aufsicht entsprechen nicht mehr dem heutigen Selbstverständnis der Bürgerinnen und Bürger. Stattdessen wollen sie mehr Freiraum, um eigene Initiative zu entfalten - mit Unterstützung durch Staat und Verwaltung. Deshalb brauchen wir eine bürgernahe Verwaltung, die vom Bürger aus gedacht und für den Bürger organisiert wird.
PC, Internet und eMail sind im Informationszeitalter selbstverständlich geworden. Die Verwaltung muss sich darauf einstellen. Dienstleistung und Service der Verwaltung müssen online und rund um die Uhr zur Verfügung stehen.
Die Staatsregierung handelt: Wir reformieren Staat und Verwaltung.

Verwaltungsmodernisierung ist Daueraufgabe.
Bereits in den letzten Jahren haben wir mit der Verwaltungsreform Bayern Staat und Verwaltung in Bayern modernisiert, Aufgaben abgebaut und Verfahren vereinfacht und beschleunigt. Jetzt geht die Arbeit verstärkt weiter mit dem Projekt "Verwaltung 21 - Reform für ein modernes Bayern". Die Staatsregierung reagiert damit auf die geänderten Rahmenbedingungen und aktuellen Herausforderungen. Mit "Verwaltung 21" wird Staat und Verwaltung in Bayern für die Zukunft fit gemacht.

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 Abbau von Staatsaufgaben

Aufgaben, die der Staat nicht selbst erledigen muss, bauen wir ab oder übertragen sie auf Private. Was ist geplant?

  1. Aufgabenkritik
    Alle Aufgaben staatlicher Behörden werden erfasst und auf ihre strikte Notwendigkeit und Unerlässlichkeit geprüft. Dort, wo es möglich ist, werden Aufgaben gebündelt. Das Ziel ist eine schlanke, leistungsfähige Verwaltung, die Bürgern und Unternehmen Raum für Eigenverantwortung und Entfaltung lässt.
  2. Rückzug aus staatlichen Beratungsangeboten. Alle Ressorts prüfen, ob man auf die Angebote staatlicher Beratung in ihrem Bereich verzichten kann.
    Der Rückzug aus der staatlichen Ernährungsberatung wurde am 16.Dezember 2003 beschlossen. Von den bisher für die Ernährungsberatung ausgewiesenen 184 Stellen werden 106 Stellen sozialverträglich eingespart. Das Sparvolumen liegt bei über 7 Mio. Euro. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Stellen entfallen, erhalten neue Aufgaben, die ihrer Qualifikation und ihren persönlichen Vorstellungen soweit als möglich entsprechen.
  3. Die Landesplanung wird auf das bundesrechtlich notwendige Maß reduziert. Dazu wird das Bayerische Landesplanungsgesetz überarbeitet. Bis Ende 2004 wird ein neues schlankes Landesentwicklungsprogramm aufgestellt. Die Regionalen Planungsverbände werden in ihrer bisherigen Struktur abgeschafft. Ziel ist die radikale Vereinfachung der Regionalplanung.
  4. Geeignete Aufgaben werden auf Private verlagert. Dazu gehören insbesondere technische Prüfungen.
    Die Aufgaben der Beschussverwaltung werden auf private Prüfeinrichtungen verlagert. Der Ministerrat hat am 16. Dezember 2003 dazu den Entwurf eines "Verwaltungsmodernisierungsgesetzes" (Gesetzentwurf) beschlossen. Durch entsprechende Weisungs- und Aufsichtsbefugnisse ist sichergestellt, dass es keine Abstriche an den strengen Sicherheitsstandards geben wird.
    Bayern wird die Möglichkeiten zu Privatisierungen auch im Bereich des Eichwesens nutzen. Die Wirtschaftsminister von Bund und Ländern haben am 11. Dezember 2003 beschlossen, die technische Prüfung von Messgeräten in der Regel privaten Stellen zu übertragen. Der Bund muss dazu einen Gesetzentwurf vorlegen.

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Moderne Strukturen von Verwaltung und Justiz

Ziel der Bayerischen Staatsregierung ist eine effiziente, schlanke und dienstleistungsorientierte Verwaltung und Justiz.

  1. Das Bayerische Oberste Landesgericht wird aufgelöst und seine Aufgaben im Wesentlichen auf die Oberlandesgerichte Bamberg, München und Nürnberg verlagert (Beschluss des Bayerischen Kabinetts am 12.12.2003). Die Bürgerinnen und Bürger erhalten auch weiterhin den vollen Schutz der Rechtspflege. Sie müssen keine Abstriche an Rechtssicherheit und Rechtsklarheit hinnehmen.
    Die Umsetzung erfolgt in zwei Stufen:
    • Ab 1. 1. 2005 Übergang der Zuständigkeit für alle Neueingänge auf die Oberlandesgerichte. Auflösung der Staatsanwaltschaft beim Bayerischen Obersten Landesgericht mit Ablauf des 31.12.2004 und Aufgabenübertragung auf die Staatsanwaltschaften bei den Oberlandesgerichten Bamberg, München und Nürnberg. Die Zuständigkeit für Altverfahren liegt bei der Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht München.
    • Bis 30.06.2006 endgültiger Abschluss der Altverfahren beim Bayerischen Obersten Landesgerich
      Der mögliche Personalabbau wird sozialverträglich gestaltet. Die Richter werden bei den Oberlandesgerichten tätig sein. Das nichtrichterliche Personal wird neue Aufgaben bei den Oberlandesgerichten und anderen Gerichten übernehmen.
  2. Sonderbehörden sollen zusammengefasst und hoheitliche Aufgaben weitestgehend in die innere Verwaltung eingegliedert werden. Wo es möglich ist, werden sie ressort- und gebietsübergreifend gebündelt.
  3. Die Polizeiorganisation wird gestrafft, die Verwaltungsabläufe konzentriert und der Verwaltungsaufwand um 25 % reduziert.
  4. Die Schulverwaltung wird verschlankt und auf drei Stufen reduziert.
  5. Außenstellen von Behörden und Gerichten sollen grundsätzlich mit den Hauptstellen zusammengefasst werden.
  6. Selbständigkeit und Aufgabenzuschnitt der Landesämter werden überprüft.
  7. Das Immobilienmanagement des Freistaates Bayern wird neu organisiert.
  8. Die bayerische Denkmalschutzverwaltung wird neu organisiert. Dazu wird das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege straffer organisiert. Die Außenstellen des Landesamts werden auf die Standorte Schloss Seehof in Memmelsdorf bei Bamberg, München, Regensburg und Thierhaupten (Landkreis Augsburg) konzentriert. Der Denkmalschutz in Bayern wird damit noch effizienter und leistungsfähiger. Damit werden auch Einsparungen beim Personal in einer Größenordnung von 10 % ermöglicht. Das ergibt in den nächsten Jahren einen Spareffekt von ca. 1,5 Mio. Euro.

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Deregulierung und Vereinfachung

Die Regulierungsdichte in Deutschland belastet Bürger und Unternehmen. Eigenverantwortung wird gehemmt, unternehmerische Initiative abgewürgt, Arbeitsplätze vernichtet. Wenn wir im globalen Wettbewerb bestehen wollen, müssen wir das Regelungsdickicht lichten.

Die Staatsregierung wird die Vorschläge der sog. "Henzler-Kommission" zu Deregulierung, weniger Bürokratie und mehr Service konsequent umsetzen.

Nähere Informationen zu den Vorschlägen der "Henzler-Kommission" und zu den Umsetzungsmaßnahmen finden Sie im:

Bericht der Deregulierungskommission

 

Verwaltung Online

Bürgern und Wirtschaft sollen so viele Verwaltungsleistungen wie möglich online zur Verfügung stehen. Die Staatsregierung baut deshalb die Internetangebote von staatlicher Verwaltung und Justiz als umfassendes Angebot aus.

Das Prinzip lautet: Die Daten laufen, nicht die Bürger.

Nähere Informationen sowie den Einstieg in die bereits zahlreichen Online-Anwendungen finden Sie unter:

eGovernment-Initiative der Bayerischen Staatsregierung.

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Zeitplan für die Umsetzung

Die Entscheidungen zu den einzelnen Maßnahmen werden von der Bayerischen Staatsregierung im Jahr 2004 getroffen.

Erste Beschlüsse für eine moderne Struktur von Verwaltung und Justiz und zum Abbau von Staatsaufgaben hat die Staatsregierung bereits am 16.Dezember 2003 gefasst. Dazu gehören

  • die Auflösung des Bayerischen Obersten Landesgerichts
  • eine neue Organisationsstruktur der Denkmalschutzverwaltung
  • die Einstellung der staatlichen Ernährungsberatung als ersten Schritt für den Rückzug aus staatlichen Beratungsangeboten
  • die Übertragung der Aufgaben der Beschussverwaltung auf Private

Die Forstreform wurde am 9. und 23. März im Ministerrat behandelt und beschlossen.

Mit den Beschlüssen vom 13. und 14.07.2004 hat die Staatsregierung weitere Entscheidungen zur Verwaltungsreform getroffen:

  • Weiterentwicklung der Verwaltung für Versorgung und Familienförderung zu einem "Zentrum Bayern Familie und Soziales"
  • Angliederung der Gewerbeaufsichtsämter an die Regierungen
  • Reform der Landwirtschaftsverwaltung - Auflösung der Landwirtschaftsabteilungen an den Regierungen

Informationen über weitere Reformschritte und Beschlüsse erhalten Sie über unseren

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