Wirtschaft

Mittelstandspakt Bayern

Logo des Mittelstandspaktes
Logo des Mittelstandspaktes

Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer und Wirtschaftsminister Martin Zeil haben den am 22. Juni 2009 gestarteten, bundesweit einmaligen "Mittelstandspakt Bayern" als Meilenstein einer modernen und zukunftsorientierten Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik gewürdigt: "Mit dem Pakt wollen wir gerade in der schweren Wirtschafts- und Finanzkrise ein klares und bewusstes Signal zur Unterstützung unseres Mittelstandes in seiner ganzen Breite setzen." Mehr als 50 Partner konnte die Bayerische Staatsregierung gewinnen. Ihre gemeinsamen Ziele:

1. Die kleinen und mittleren Unternehmen durch gute und mittelstandsgerechte Rahmenbedingungen und ergänzende, maßgeschneiderte Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten in die Lage zu versetzen, die aktuellen Herausforderungen zu bewältigen.

2. Die mittelständischen Unternehmen umfassend und transparent über Hilfs- und Förderangebote zu informieren und die Vorstellungen der mittelständischen Wirtschaft konsequent in die Weiterentwicklung des mittelstandspolitischen Ordnungsrahmens und der öffentlichen Förderangebote einzubringen.

3. Bayerns Spitzenposition als Mittelstandsland Nr. 1 in Deutschland abzusichern und weiter auszubauen.

Der Mittelstandspakt steht auf vier Säulen mit 16 Zielen und einer Vielzahl an Projekten und Initiativen:

Säule 2: Substanz bewahren

Aktuelles Problem ist ein aufgrund der Finanzmarktkrise außerordentlicher, für viele im Kern solide aufgestellte Unternehmen nicht mehr beherrschbarer konjunktureller Einbruch. Zwar wird die Lösung von Problemen primär im Bereich der Eigenverantwortung der betroffenen Unternehmen gesehen. Dennoch ist die Bedeutung von Maßnahmen gestiegen, die auf den Erhalt von in Not geratenen mittelständischen Unternehmen abstellen. Direkten Staatshilfen für marode, nicht mehr wettbewerbsfähige Unternehmen wird dagegen eine klare Absage erteilt.

Die Paktpartner sind der Meinung, dass einer stabilen Unternehmensfinanzierung und einer mittelstandsgerechten Reform des Arbeitsmarktes ein besonderer Stellenwert zukommt. Aber auch die Unterstützung von Unternehmensübergaben an die nächste Generation und das Ausschöpfen von Kooperationsmöglichkeiten ist für den Erhalt der mittelständischen Substanz in Bayern unerlässlich.

Stabile Unternehmensfinanzierung sichern

Die Rahmenbedingungen für Unternehmensfinanzierung können gerade in Zeiten von Finanz- und Konjunkturkrise abrupten Änderungen unterliegen. Speziell für kleine und mittlere Unternehmen könnte die Fremdfinanzierung im Falle einzelbetrieblicher Krisen zunehmend schwieriger werden. Den Kreditinstituten kommt deshalb in der gegenwärtigen Lage im Rahmen ihrer Möglichkeiten und rechtlichen Grenzen eine besondere Verantwortung zu.

Vor diesem Hintergrund werden von den verschiedensten Institutionen, wie z. B. der LfA Förderbank Bayern, der KfW, der Europäischen Investitionsbank (EIB) und der Bürgschaftsbank Bayern, inzwischen Unterstützungsleistungen angeboten. Die Paktpartner begrüßen, dass in Bayern mit dem 200 Mio. schweren „Mittelstandsschirm" ein umfassendes Maßnahmenpaket auf Landesebene geschnürt wurde. Durch Neuerungen wie der Anhebung des Bürgschaftssatzes der LfA Förderbank Bayern für Betriebsmittelkredite von 50 % auf 80 % und dem Einsatz von Rettungsbürgschaften ist die Finanzierung für Unternehmen, die in Schwierigkeiten geraten sind, wesentlich erleichtert worden. Das StMWIVT wird gemeinsam mit den Paktpartnern seine Anstrengungen verstärken, um wettbewerbsfähige mittelständische Unternehmen, die konjunkturell bedingt vor großen Herausforderungen stehen, zu unterstützen.

Die Paktpartner begrüßen das Positionspapier „Verlässliche Mittelstandsfinanzierung in der Finanzkrise" und treten für die dort dargelegten Grundsätze ein. Gemeinsam mit den mittelständischen Organisationen sollen die vorhandenen Förderansätze auf den Prüfstand gestellt und weiter entwickelt werden.

Neben einer umfassenden Information der Unternehmen zu Finanzierung und Förderung (vgl. Säule 4 „Informieren und kommunizieren") werden folgende Maßnahmen vereinbart:

  • Gemeinsame Bewerbung und Vollzug des „Mittelstandsschirms" für kleine und mittlere Unternehmen, auch der freien Berufe und des Handwerks.
  • Die bei der LfA Förderbank Bayern eingerichtete Anlaufstelle für Krisenunternehmen (Task Force) und die auf Initiative von KfW und LfA in Kooperation mit IHK und HWK eingerichteten „Runde Tische Bayern" und entsprechende Projekte der Verbände werden sich auch weiterhin speziell um die Belange mittelständischer Unternehmen kümmern und diese kostenlos beraten. Eine wichtige Rolle spielt hier auch die Betriebsberatung der Handwerkskammern als Anlaufstelle für Krisenunternehmen.
  • Die Kreditinstitute und Unternehmen sagen zu, einen gegenseitigen transparenten, partnerschaftlichen und schnellen Austausch zu pflegen. Im Falle konjunkturell bedingter und damit vorübergehender Unternehmensprobleme sind die Kreditinstitute bestrebt, ihren Kunden durch geeignete, kreditwirtschaftlich verantwortbare Finanzierungsmodelle über zeitlich befristete Liquiditätsengpässe zu helfen.
  • Die Kreditinstitute streben an, in Fällen von Ratingverschlechterungen und Vertragsverstößen ihrer Kunden abgestuft zu reagieren. Zunächst soll geprüft werden, inwieweit durch geeignete Maßnahmen, die den rechtlichen Anforderungen und der Risikopolitik des Kreditinstituts ausreichend Rechnung tragen, den Unternehmen eine nachhaltige Perspektive gegeben werden kann. Eine Kündigung des Kreditengagements wird nur als Ultima Ratio betrachtet.
  • Bei der Bewertung der Kreditwürdigkeit von Unternehmen stellen die Kreditinstitute unternehmens- und bankenspezifische Faktoren in den Vordergrund. Ein allgemeiner Branchenausschluss findet bei der Kreditvergabe nicht statt.
  • Die Kreditinstitute bekennen sich nachdrücklich zu einer engen Zusammenarbeit mit LfA, Bürgschaftsbank Bayern und KfW und werden ihre Kunden auf die Unterstützungsmöglichkeiten durch die Förderbanken und die Bürgschaftsbank Bayern hinweisen.

 
Arbeitsmarkt mittelstandsgerecht reformieren

Die Paktpartner weisen darauf hin, dass zu den Regulierungen, die den Mittelstand in seiner Entwicklung hemmen, insbesondere auch das noch zu starre deutsche Arbeitsrecht zählt. Gerade in konjunkturell schlechten Zeiten sind besonders mittelständische Unternehmen auf eine flexible Personalstruktur und Personalpolitik angewiesen. Einschränkungen in den rechtlichen Möglichkeiten für Zeitarbeit und für die vertragliche Befristung von Arbeitsverträgen stehen dem entgegen. Vereinbarungen zwischen Unternehmensleitung und Betriebsrat, bei denen zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen von Tarifbestimmungen abgewichen werden kann, müssen erleichtert werden. Die Paktpartner lehnen gesetzliche Mindestlöhne aus mittelstandspolitischer Sicht ebenso ab wie eine ausgreifende Einführung spezifischer Mindestlöhne über alle Branchen hinweg.


Unternehmensnachfolgen erleichtern

In Bayern stehen jährlich rund 12.000 Unternehmen mit rund. 100.000 Beschäftigten zur Nachfolge an. Erfolgreiche Betriebsübergaben sind nicht nur für die betroffenen Unternehmen, sondern auch gesamtwirtschaftlich von großer Bedeutung. Es geht dabei um den Fortbestand der Unternehmerleistung über die Gründergeneration hinaus, den Erhalt qualifizierter Arbeits- und Ausbildungsplätze, die Sicherung wertvollen Know-hows und nicht zuletzt um die Verteidigung der mit viel Aufwand erworbenen Marktanteile im In- und Ausland. Die Paktpartner sind sich einig, dass gute Rahmenbedingungen für Unternehmensnachfolgen in der gegenwärtigen Lage unerlässlich sind.

Folgende Maßnahmen und Initiativen werden vereinbart:

  • Eigentum zu bilden und an die nächste Generation weiterzugeben, ist ein elementarer Bestandteil einer freiheitlichen Wirtschaftsordnung. Die Paktpartner treten für bessere steuerliche Rahmenbedingungen und günstige Finanzierungsbedingungen für die Übergabe ein. Die Partner sprechen sich dafür aus, dass die Länder die Gesetzgebungskompetenz für die Erbschaftssteuer erhalten.
  • Die Kreditinstitute werden die Unternehmen bei Unternehmensnachfolgen hinsichtlich geeigneter Finanzierung und den Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Fördermitteln beraten.
  • Die Paktpartner werden die laufende Informationskampagne zur Sensibilisierung des Mittelstandes mit geeigneten Maßnahmen unterstützen.
  • Die Paktpartner werden gemeinsam das Coaching-Programm des StMWIVT für Unternehmensnachfolger bewerben.
  • Die Paktpartner werden sich am weiteren Ausbau der zentralen Informationsplattform zum Thema Unternehmensnachfolge www.unternehmensnachfolge-in-bayern.de des StMWIVT beteiligen.

 
Kooperationsmöglichkeiten nutzen

Im Interesse des Mittelstandes sehen die Paktpartner Kooperationen als wichtiges Instrument zur Erschließung von In- und Auslandsmärkten an. Hier gilt es, die Möglichkeiten für den Mittelstand zu verbessern, geeignete Partner zu finden. Auch eine Unterstützung von PPP- und Konzessions-Konzepten zwischen Mittelstand und öffentlicher Hand kann eine wichtige Rolle spielen. Allgemein ist bei PPP-Vorhaben dem Mittelstand jedenfalls durch die Aufteilung von Unteraufträgen in sachgerechte Fachund Teillose die Beteiligung zu erleichtern bzw. zu ermöglichen. Kernziel muss es sein, den Mittelstand noch passgenauer zu dem wichtigen Thema Kooperation zu informieren.

Das geltende Kartellrecht (§ 3 GWB, Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) sieht ausdrücklich die Möglichkeit von Mittelstandskartellen vor. Zwischenbetriebliche Zusammenarbeit, die wirtschaftliche Vorgänge rationalisiert, den Wettbewerb nicht wesentlich beschränkt und dazu dient, die Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen zu verbessern, ist kartellrechtlich zulässig und wettbewerbspolitisch positiv zu beurteilen. Sie kann ein wichtiges Instrument zum Erhalt von Wettbewerbsfähigkeit gerade auch in konjunkturellen Schwächephasen sein. Derartige Mittelstandskooperationen dienen dem Ausgleich größenbedingter Nachteile, die der Mittelstand im Vergleich zu großen Unternehmen derselben Branche in der Regel hat. Die Kooperationen werden nicht behördlich genehmigt, sondern sind bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vom Kartellverbot des § 1 GWB freigestellt. Auch weitere Formen der betrieblichen Zusammenarbeit können vom Kartellverbot freigestellt sein.

Wegen der betrieblichen Kooperationsmöglichkeiten allgemein und speziell für mittelständische Unternehmen sollten sich diese grundsätzlich anwaltlich beraten lassen, da es behördliche Genehmigungen seit der letzen Kartellrechtsnovelle nicht mehr gibt. Zu einer ersten Einschätzung beabsichtigter Kooperationsvorhaben gibt das StMWIVT seit Jahren einen immer wieder aktualisierten Ratgeber „Kooperation und Wettbewerb" heraus. Darüber hinaus steht die Landeskartellbehörde Bayern im StMWIVT im Einzelfall ebenfalls für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung.