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Bayerische Europapolitik
Zentrale Forderungen
Bayern ist ein dynamisches Kernland der Europäischen Union. Die Bayerische Staatsregierung hat sich die Mitgestaltung der europäischen Politik zu einer prioritären Aufgabe gemacht.
Das sind die Kernforderungen bayerischer Europapolitik:
EU-Vertragsreform (Vertrag von Lissabon)
Die Staats- und Regierungschefs der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben am 13. Dezember 2007 in Lissabon einen Vertrag zur Änderung der bestehenden EU-Verträge unterzeichnet (sog. Lissaboner Vertrag). Er soll die wesentlich erweiterte Staatengemeinschaft demokratischer, bürgernäher und transparenter gestalten sowie ihre Handlungsfähigkeit sichern und stärken. Der Vertrag trat am 1.12.2009 in Kraft.
Der Lissaboner Vertrag bringt folgende wesentlichen Fortschritte aus Sicht der Regionen und Kommunen:
- Festlegungen zur Verbesserung der Kompetenzabgrenzung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten (z.B. Klarstellung, dass Zielbestimmungen keine EU-Kompetenzen begründen; Einführung von drei Kompetenzkategorien)
- Stärkung der nationalen Parlamente und damit auch des Bundesrates v.a. durch direkte Einbeziehung in den EU-Rechtsetzungsprozess
(Möglichkeit, innerhalb von 8 Wochen nach Übermittlung von Rechtsetzungsvorschlägen eine Verletzung des Subsidiaritätsprinzips zu rügen, Klagerecht der nationalen Parlamente zum EuGH bei Verstößen von EU-Rechtsetzungsakten gegen das Subsidiaritätsprinzip) - Stärkung des Ausschusses der Regionen durch ein Klagerecht bei Verletzung seiner Mitwirkungsrechte oder des Subsidiaritätsprinzips
- Achtung der regionalen und kommunalen Selbstverwaltung
Darüber hinaus sind folgende Fortschritte des Reformvertrages zu begrüßen:
- Ausweitung der Entscheidung mit qualifizierter Mehrheit im Rat
- Einführung des Prinzips der doppelten Mehrheit im Rat (danach ist eine qualifizierte Mehrheit erreicht, wenn mindestens 55 % der Mitgliedstaaten zustimmen und diese Mitgliedstaaten mindestens 65 % der Bevölkerung der EU repräsentieren) - wenn auch das Inkrafttreten als Zugeständnis an Polen auf den 1. November 2014 verschoben wurde.
Schaffung der Ämter eines auf zweieinhalb Jahre gewählten Präsidenten des Europäischen Rates und eines Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik mit „Doppelhut" (Vizepräsident der Kommission und Vorsitzender im Rat „Außenbeziehungen") - Stärkung des Europäischen Parlaments durch Festlegung der Mitentscheidung als Regelfall, Ausweitung seiner Haushaltsbefugnisse und Wahl des Kommissionspräsidenten.
- Verweis auf die EU-Grundrechtecharta, welche dieselbe Rechtsverbindlichkeit wie die Verträge erhalten soll
- Stärkung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und - als Bestandteil derselben - der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP)
Eine wichtige Errungenschaft des Lissaboner Vertrages ist das sogenannte Subsidiaritäts-Frühwarnsystem. Es bindet die nationalen Parlamente erstmals direkt in den europäischen Rechtsetzungsprozess ein. Sie sollen das Recht haben, innerhalb von 8 Wochen nach Übermittlung eines EU-Rechtsetzungsvorschlages eine Verletzung des Subsidiaritätsprinzips zu rügen. Das Subsidiaritätsprinzip bedeutet, dass die EU nur handeln soll, sofern und soweit die jeweils verfolgten Ziele auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend erreicht werden können. Die direkte Einbeziehung der nationalen Parlamente in die europäische Politikgestaltung ist ein wichtiger Beitrag zur Stärkung von Demokratie, Subsidiarität und Bürgernähe in der EU. Deshalb ist es sehr zu begrüßen, dass die Europäische Kommission bereits seit September 2006 alle neuen Vorschläge und Konsultationspapiere direkt den nationalen Parlamenten übermittelt und sie zu einer Reaktion auffordert, um so den politischen Entscheidungsprozess zu verbessern. Mit dieser neuen Praxis werden wichtige Elemente des Subsidiaritäts-Frühwarnsystems bereits jetzt umgesetzt.
EU-Erweiterung
Die Aufnahme neuer Mitgliedsstaaten muss von der strikten Erfüllung der Beitrittskriterien und von der Aufnahmefähigkeit der Europäischen Union abhängig gemacht werden.
Bayern hat die EU-Osterweiterung stets unterstützt. Die „Wiedervereinigung Europas" bietet die Chance zur langfristigen Garantie von Frieden, Freiheit, Stabilität und Wohlstand auf unserem Kontinent und stärkt unser Gewicht in der Welt. Von einer geografischen Randlage rückt Bayern in die Mitte Europas. Neben den Herausforderungen insbesondere für das ostbayerische Grenzland eröffnen sich für Bayern wirtschaftlich große Chancen auf neuen Wachstumsmärkten vor unserer Haustür.
Bulgarien und Rumänien sind zum 01.01.2007 beigetreten. Nach Feststellung der Europäischen Kommission bestehen in beiden Ländern trotz erheblicher Anstrengungen noch Defizite bei der Umsetzung des EU-Rechts, insbesondere in den Bereichen Justizwesen und Korruptionsbekämpfung. Bayern kritisiert insoweit, dass die Kommission in der Vergangenheit trotz der erheblichen Defizite auf den Vorschlag von Schutzklauseln im Bereich Justiz und Inneres - die gemäß der Beitrittsakte bis Anfang 2010 möglich gewesen wären - verzichtet hat. Die Erfahrungen mit Bulgarien und Rumänien haben zugleich deutlich gemacht, dass unzureichende Reformen vor dem Beitritt nicht durch nachträgliche Überprüfungs- und Schutzmechanismen ersetzt bzw. ausgeglichen werden können. Hinreichende Druckmittel bestehen allerdings im Falle von Unregelmäßigkeiten bei der Verwaltung von EU-Fördermitteln: Hier sollte schnell reagiert und Fördermittel konsequent eingefroren werden.
Die Erweiterung stellt die Europäische Union insgesamt vor enorme politische und wirtschaftliche Herausforderungen. Hinzu kommen die aktuellen Belastungen durch die Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise und die Probleme im Euroraum.
Künftige Erweiterungen müssen von der strikten Erfüllung der Beitrittskriterien (sog. Kopenhagener Kriterien) durch die Beitrittskandidaten abhängig gemacht werden. Einen Beitrittsautomatismus darf es ebenso wie Beitrittsrabate nicht mehr geben. Entscheidende Bedeutung kommt der sorgfältigen Aufstellung der von der Kommission entwickelten Benchmarks zu, die für jedes Beitrittsland und jedes Verhandlungskapitel gesondert zu definieren sind. Im Mittelpunkt muss dabei das Kapitel "Justiz und Grundrechte" stehen.
Neben der Beitrittsreife des Bewerberlandes muss außerdem die Aufnahmefähigkeit der Union im Hinblick auf das spezielle Beitrittsland sichergestellt sein. Der von der Kommission am 08.11.2006 vorgelegte Bericht zur Aufnahmefähigkeit ist ein wichtiger, wenngleich noch unzureichender Schritt zur Bestimmung von Geschwindigkeit und Grenzen künftiger Erweiterungen. Viele bayerische Vorstellungen finden sich in den Ausführungen der Kommission wieder. Allerdings fehlen Aussagen zu den Konsequenzen, wenn die Kriterien der Aufnahmefähigkeit dauerhaft nicht erfüllt sind.
Besonders zu begrüßen ist die definitive Ankündigung der Kommission, in jeder wichtigen Phase des Beitrittsprozesses Folgenabschätzungen zu erstellen und dabei auch die besonderen Eigenschaften der einzelnen Länder zu berücksichtigen. Künftig muss die Aufnahmefähigkeit in jeder Phase des Beitrittsprozesses und insbesondere auch bereits vor der Aufnahme von Beitrittsverhandlungen geprüft werden.
Kriterien für die Aufnahmefähigkeit der EU sollten aus bayerischer Sicht insbesondere die folgenden sein:
- Wahrung der Handlungsfähigkeit der EU,
- Wahrung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts,
- Wahrung der Identität der EU,
- Finanzierbarkeit von Neuaufnahmen und
- Akzeptanz weiterer Erweiterungsschritte bei den Bürgern.
Bayern unterstützt die Beitrittsverhandlungen mit Kroatien. Kroatien ist ein kleines mitteleuropäisches Land, das in Europa tief verwurzelt und wirtschaftlich prosperierend ist. Die Beitrittsverhandlungen mit Kroatien kommen bisher gut voran, allerdings muss Kroatien seine Reformbemühungen in den Bereichen Justiz und Verwaltungsreform, Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität sowie bei den Minderheitenrechten unverändert fortsetzen. Darüber hinaus wird ein Beitritt Islands grundsätzlich befürwortet. Island hat als Mitglied in EWR und Schengenraum bereits einen Großteil des gemeinsamen Besitzstandes übernommen.
Für die weiteren Länder des westlichen Balkans ist von einer langfristigen Beitrittsperspektive auszugehen. Dabei ist jedes Land individuell nach seinen Leistungen und Reformen zu beurteilen.
Einem Beitritt der Türkei steht Bayern kritisch gegenüber. Mit einer Erfüllung der Beitrittskriterien ist in absehbarer Zeit nicht zu rechnen, die Beitrittsverhandlungen verlaufen zäh und die Verpflichtungen der Türkei gegenüber Zypern werden nicht erfüllt. Gemäß dem Fortschrittsbericht der Kommission vom 14.10.2009 geben insbesondere der Bereich der Grundrechte und der Schutz von Minderheiten nach wie vor Anlass zur Sorge. Ein Land, das sich grundlegenden Wertvorstellungen in der EU nicht öffnet, kann jedoch nicht Mitglied werden. Eine Anbindung an die EU in Form einer neuartigen privilegierten Partnerschaft würde der Türkei als wichtigem Partner der Europäischen Union im Vergleich zu anderen Drittstaaten einen exklusiven Status verleihen.
Für europäische Staaten, die nicht EU-Mitglied werden wollen oder (mangels Beitrittsfähigkeit des Landes oder Integrationsfähigkeit der EU) können, sollten neue attraktive Formen der partnerschaftlichen Zusammenarbeit unterhalb einer Vollmitgliedschaft entwickelt werden. Das Vorgehen der EU im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) zeigt deutlich, dass es vielfältige Wege und Möglichkeiten einer differenzierten intensivierten (privilegierten) Zusammenarbeit gibt.
Stabilitäts- und Wachstumspakt
Die Stabilität der gemeinsamen europäischen Währung ist für Bayern von besonderer Bedeutung. Die Krise in Griechenland hat gezeigt, dass der Stabilitäts- und Wachstumpakt gestärkt werden muss, um Haushaltskrisen rechtzeitig vorzubeugen und die Stabilität des Euro zu gewährleisten.
Der europäische Stabilitäts- und Wachstumspakt konkretisiert die Vorschriften des EG-Vertrages zur Koordinierung und Überwachung der Wirtschafts- und Finanzpolitik in den Mitgliedstaaten. Der Pakt ist damit auch eine unabdingbare Voraussetzung für einen sicheren und starken Euro. Er muss strikt ausgelegt werden, damit er seine disziplinierende Wirkung für die weitere Haushaltskonsolidierung in den Mitgliedstaaten entfalten kann und das Vertrauen der Bürger in die Stabilität der gemeinsamen Währung rechtfertigt.
Um den Druck für die weitere Haushaltskonsolidierung in Deutschland und anderen Mitgliedstaaten aufrecht zu erhalten, fordert die Staatsregierung eine strikte Anwendung des 2005 reformierten Stabilitäts- und Wachstumspaktes. Die Anstrengungen der Bundesregierung und die schon eingeleiteten Reformschritte müssen entschlossen fortgeführt werden, um das viel zu hohe strukturelle Defizit im Bundeshaushalt (und vielen Länderhaushalten) abzubauen und damit der Gefahr eines erneuten Überschreitens der Defizitquote vorzubauen.
Die Einführung des Euro in weiteren EU-Mitgliedstaaten kommt nur in Betracht, wenn sie die so genannten Maastricht-Kriterien einhalten.
Finanzierung der EU
Als Teil des Kompromisses über den aktuellen Finanzrahmen 2007-2013 erhielt die Europäische Kommission von den Staats- und Regierungschefs den Auftrag, eine grundlegende Überprüfung aller EU-Einnahmen und EU-Ausgaben vorzunehmen. Bis zur Annahme des nächsten Finanzrahmens stehen schwierige Verhandlungen bevor. Die Bayerische Staatsregierung hat ihre Forderungen für die Reform des EU-Finanzsystems im Februar 2010 in einem Positionspapier zusammengefasst.
Zentrale Forderungen des Positionspapiers sind:
Auf der EU-Einnahmenseite
- Bayern lehnt die Einführung von EU-Steuern oder EU-Abgaben ab. Sie wären mit dem Charakter der EU als Staatenbund nicht vereinbar. Außerdem wäre eine zusätzliche Belastung für die Bürger zu befürchten.
- Sonderregelungen zugunsten einzelner Mitgliedstaaten wie etwa der Briten-Rabatt müssen durch einen allgemeinen Korrekturmechanismus ersetzt werden, der allen EU- Nettozahlerländern, also auch Deutschland, zugutekommt.
- Neben den traditionellen Eigenmitteln, wie bestimmten Zöllen, soll sich die Finanzierung künftig ausschließlich nach der wirtschaftlichen Leistungskraft der Mitgliedstaaten richten. Ein transparenter und sachgerechter Maßstab dafür ist das Bruttonationaleinkommen (BNE).
- Das bestehende Verschuldungsverbot ist aufrechtzuerhalten.
Auf der EU-Ausgabenseite
- Bei den Ausgaben der EU muss strikte Haushaltsdisziplin gewahrt werden. Die Ausgabenobergrenze soll weiterhin bei einem Prozent des Bruttonationaleinkommens der EU gedeckelt sein.
- Besonderes Gewicht kommt der Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips zu: Die EU darf nur im Rahmen ihrer Kompetenzen tätig werden. Das gilt gerade auch für finanzielles Handeln. Zielgerichtete EU-Finanzierungen dürfen Kompetenzgrenzen weder direkt noch indirekt unterlaufen.
- Vor allem im Hinblick auf den Agrarhaushalt muss Planungssicherheit gewährleistet werden, damit die Gemeinsame Europäische Agrarpolitik weiterhin zur Entwicklung des ländlichen Raums beitragen kann.
- Es muss ferner auch künftig möglich sein, starke Regionen zu fördern, die durch ihre Innovationskraft und Produktivität schon heute einen wichtigen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit der gesamten EU leisten. Auch in diesen Regionen gibt es strukturschwache Teilräume, die eine gezielte Förderung benötigen.
Zukunft der europäischen Kohäsions- und Strukturpolitik nach 2014
In der Strukturförderperiode 2007 – 2013 hat sich die Staatsregierung in Berlin und Brüssel nachdrücklich für eine verstärkte Grenzregionenförderung durch die EU eingesetzt und dadurch wichtige Erfolge für Bayern erzielt:
- Das Grenzland zur Tschechischen Republik wurde als „Gebiet mit einer geografischen oder natürlichen Benachteiligung" durch die Europäische Kommission anerkannt.
- Durch die vom Europäischen Rat am 15./16.12.2005 beschlossene zusätzliche Förderung in Höhe von 84 Mio. Euro für das ostbayerische Grenzland stehen Bayern trotz der Erweiterung um 10 neue Mitgliedstaaten für die Jahre 2007 - 2013 etwa 576 Mio. Euro aus dem EFRE zur Verfügung. Hinzu kommen noch einmal 87 Mio. Euro für die grenzüberschreitende sog. „Europäische Territoriale Zusammenarbeit".
- Die Kommission erlaubt nationale Investitionsförderung für große, mittlere und kleine Unternehmen in der 1. Landkreisreihe zur Tschechischen Republik. Fördersätze auf bayerischer Seite können erhöht werden, so dass das Fördergefälle entlang der Grenze 20 Prozentpunkte nicht übersteigt.
Darüber hinaus konnten Ausführungen zur Unterbindung der Förderung reiner Betriebsverlagerungen in den Strukturfondsverordnungen verankert werden. Auch künftig bleibt die private Kofinanzierung von Strukturfondsmaßnahmen möglich.
Auch für die neue Förderperiode nach 2013 setzt sich die Staatsregierung für die Interessen Bayerns ein: Die Debatte zur Ausgestaltung der Kohäsions- und Strukturpolitik für den Zeitraum 2014 bis 2020 hat bereits begonnen. Sie steht unter den schwierigen Vorzeichen der Wirtschafts- und Finanzkrise. Es gibt sogar Überlegungen, das für Bayern so wichtige Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ ganz abzuschaffen. Die Staatsregierung hat sich daher frühzeitig positioniert. Die wichtigsten Forderungen zum jetzigen Zeitpunkt sind:
- Die Kohäsionspolitik muss auch nach 2013 fortgeführt werden. Als Ausdruck der Solidarität soll sie weiterhin den Schwerpunkt auf die Förderung von Regionen mit wirtschaftlichen Entwicklungsrückständen legen.
- Darüber hinaus muss Kohäsionspolitik aber auch in Zukunft allen Regionen zugutekommen. Das Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ muss erhalten bleiben.
- Kohäsionspolitik muss auch in Zukunft Innovation, Forschung und Entwicklung fördern, um die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Genauso muss sie aber mit Investitionen in Umwelt, Bildung, Kultur, Mittelstands- und Infrastrukturförderung und umweltfreundliche Technologien eine nachhaltige Entwicklung bewirken.
- Die Programme zur Förderung der grenzüberschreitenden, transnationalen und interregionalen Kooperation und Vernetzung haben einen hohen europäischen Mehrwert. Das Ziel „Europäische Territoriale Zusammenarbeit“ sollte daher fortgeführt werden.
- Die besondere Situation der Grenzregionen sollte auch in Zukunft durch EU-Sonderzuweisungen Berücksichtigung finden. Außerdem muss das beihilferechtliche Fördergefälle innerhalb der Europäischen Union reduziert bzw. beseitigt werden.
Europa 2020
Die "Lissabon-Strategie" für mehr Wachstum und Beschäftigung durch Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft hatte zum Ziel, die EU bis 2010 zum wettbewerbsfähigsten Wirtschaftsraum der Welt zu machen. Auch wenn die Ziele grundsätzlich die richtigen waren, wurde die Strategie nur unzureichend umgesetzt. Dabei sind vor allem die Mitgliedsstaaten gefordert, aber auch die EU muss wichtige Beiträge leisten, vor allem durch eine umfassende Vereinfachung des Gemeinschaftsrechts.
Wettbewerbsfähigkeit ist eine wichtige Grundlage für Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpolitik. Bayern unterstützt daher eine Ausrichtung der Strategie Europa 2020, die nach dem Leitbild der sozialen Marktwirtschaft auf die Hauptziele nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung unter Berücksichtigung der langfristigen Herausforderungen durch Ökologie, Klimawandel, Demografie und öffentliche Verschuldung ausgerichtet ist. Hierbei müssen die Förderung von Forschung, Innovation und Schlüsseltechnologien, Bürokratieabbau, gesunde öffentliche Finanzen, die Reform der Finanzmärkte, die Kohäsionspolitik und eine Strategie zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit im Zentrum stehen.
Bessere Rechtsetzung
Im Vordergrund einer EU 2020-Strategie sollen weitere Anstrengungen in Sachen Bürokratieabbau stehen, der bei einem geschätzten Entlastungsvolumen von 150 Mrd. Euro ein Konjunkturprogramm par excellence wäre:
- Im Mittelpunkt der Vereinfachung und Entbürokratisierung des Gemeinschaftsrechts steht derzeit ein Aktionsprogramm zur Verringerung der Bürokratiekosten für Unternehmen, also von Kosten, die durch Informationspflichten entstehen, z.B. Genehmigungsverfahren, Berichte, Anzeigen, Statistiken, Kennzeichnungen. Um das Ziel der 25%-Reduktion bis 2012 bei den Verwaltungslasten zu erreichen, ist ein umfassender Ansatz notwendig, der alle Bereiche des Gemeinschaftsrechts einbeziehen sollte.
- Neue Regelungsvorhaben der EU dürfen für die Unternehmen grundsätzlich keine neuen Verwaltungslasten begründen und keine neuen Standards setzen, die zu einer Belastung vor allem für die kleineren und mittleren Unternehmen und die Land- und Forstwirtschaft führen. Für die Zukunft ist eine stärkere Verzahnung von ex-post und ex-ante Prüfung anzustreben. Bayern regt deshalb an, zur Stärkung der Folgenabschätzung den derzeit beim Generalsekretariat der Kommission angesiedelten Ausschuss für Folgenabschätzung durch ein externes unabhängiges Gremium zu ersetzen. Zudem könnte ein unabhängiges Gremium auch den drei EU-Institutionen beratend zur Seite stehen und grundlegende Änderungsvorschläge von Rat und Europäischem Parlament ebenfalls in die Gesetzesfolgenabschätzung einbeziehen. Zumindest sollte auf Ratsebene dem Wettbewerbsfähigkeitsrat eine koordinierende Funktion für Fragen zur Folgenabschätzung zukommen. Spiegelbildlich sollte auch das Europäische Parlament, beispielweise durch die Schaffung eines Ausschusses für Fragen der Folgenabschätzung und des Bürokratieabbaus, sichtbar nach außen dafür Sorge tragen, dass Entscheidungen jeweils auf Basis aussagekräftiger und inhaltlich zutreffender Folgenabschätzungen getroffen werden.