Bayerische Europapolitik

Zentrale Forderungen

Bayern ist ein dynamisches Kernland der Europäischen Union. Die Bayerische Staatsregierung hat sich die Mitgestaltung der europäischen Politik zu einer prioritären Aufgabe gemacht.

Das sind die Kernforderungen bayerischer Europapolitik:

Europa 2020

Die "Lissabon-Strategie" für mehr Wachstum und Beschäftigung durch Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft hatte zum Ziel, die EU bis 2010 zum wettbewerbsfähigsten Wirtschaftsraum der Welt zu machen. Auch wenn die Ziele grundsätzlich die richtigen waren, wurde die Strategie nur unzureichend umgesetzt. Dabei sind vor allem die Mitgliedsstaaten gefordert, aber auch die EU muss wichtige Beiträge leisten, vor allem durch eine umfassende Vereinfachung des Gemeinschaftsrechts.

Wettbewerbsfähigkeit ist eine wichtige Grundlage für Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpolitik. Bayern unterstützt daher eine Ausrichtung der Strategie Europa 2020, die nach dem Leitbild der sozialen Marktwirtschaft auf die Hauptziele nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung unter Berücksichtigung der langfristigen Herausforderungen durch Ökologie, Klimawandel, Demografie und öffentliche Verschuldung ausgerichtet ist. Hierbei müssen die Förderung von Forschung, Innovation und Schlüsseltechnologien, Bürokratieabbau, gesunde öffentliche Finanzen, die Reform der Finanzmärkte, die Kohäsionspolitik und eine Strategie zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit im Zentrum stehen.

Bessere Rechtsetzung

Im Vordergrund einer EU 2020-Strategie sollen weitere Anstrengungen in Sachen Bürokratieabbau stehen, der bei einem geschätzten Entlastungsvolumen von 150 Mrd. Euro ein Konjunkturprogramm par excellence wäre:

  • Im Mittelpunkt der Vereinfachung und Entbürokratisierung des Gemeinschaftsrechts steht derzeit ein Aktionsprogramm zur Verringerung der Bürokratiekosten für Unternehmen, also von Kosten, die durch Informationspflichten entstehen, z.B. Genehmigungsverfahren, Berichte, Anzeigen, Statistiken, Kennzeichnungen. Um das Ziel der 25%-Reduktion bis 2012 bei den Verwaltungslasten zu erreichen, ist ein umfassender Ansatz notwendig, der alle Bereiche des Gemeinschaftsrechts einbeziehen sollte.
  • Neue Regelungsvorhaben der EU dürfen für die Unternehmen grundsätzlich keine neuen Verwaltungslasten begründen und keine neuen Standards setzen, die zu einer Belastung vor allem für die kleineren und mittleren Unternehmen und die Land- und Forstwirtschaft führen. Für die Zukunft ist eine stärkere Verzahnung von ex-post und ex-ante Prüfung anzustreben. Bayern regt deshalb an, zur Stärkung der Folgenabschätzung den derzeit beim Generalsekretariat der Kommission angesiedelten Ausschuss für Folgenabschätzung durch ein externes unabhängiges Gremium zu ersetzen. Zudem könnte ein unabhängiges Gremium auch den drei EU-Institutionen beratend zur Seite stehen und grundlegende Änderungsvorschläge von Rat und Europäischem Parlament ebenfalls in die Gesetzesfolgenabschätzung einbeziehen. Zumindest sollte auf Ratsebene dem Wettbewerbsfähigkeitsrat eine koordinierende Funktion für Fragen zur Folgenabschätzung zukommen. Spiegelbildlich sollte auch das Europäische Parlament, beispielweise durch die Schaffung eines Ausschusses für Fragen der Folgenabschätzung und des Bürokratieabbaus, sichtbar nach außen dafür Sorge tragen, dass Entscheidungen jeweils auf Basis aussagekräftiger und inhaltlich zutreffender Folgenabschätzungen getroffen werden.