Arbeitsgespräch zum Verkehrslandeplatz in Coburg
+++ „Ein Verkehrslandeplatz in Coburg am Standort Meeder-Neida wird in einem nächsten Schritt unter den Aspekten der Sicherheit noch einmal unter die Lupe genommen“, hat heute Innen- und Verkehrsminister Joachim Herrmann nach dem Arbeitsgespräch über den Verkehrslandeplatz Coburg mitgeteilt. Herrmann hat sich heute gemeinsam mit den zuständigen Behörden und Vertretern der Projektgesellschaft Verkehrslandeplatz Coburg sowie dem Bundesverkehrsministerium, vertreten durch die Parlamentarische Staatssekretärin Dorothee Bär, über den Sachstand und das weitere Vorgehen im Genehmigungsverfahren informiert. Dabei ging es vor allem um die aktuelle Frage, inwieweit Ausnahmeregelungen von Flugsicherheitsnormen im Hinblick auf den Waldbestand und die Topographie im Süden des geplanten Standorts möglich seien. +++
Herrmann: „Die Projektgesellschaft hat heute bisher nicht genannte rechtliche und luftverkehrsfachliche Gesichtspunkte zur Sicherheitssituation des Geländes vorgetragen. Das Luftamt Nordbayern hat heute daraufhin als zuständige Planfeststellungsbehörde zugesagt, diese Gesichtspunkte zu prüfen.“ Die Projektgesellschaft habe zudem angekündigt, eine weitere fachliche Begutachtung nachzureichen, aus der sich ein gefährdungsloser Betrieb des Flugplatzes ergeben soll. Das Luftamt Nordbayern erklärte weiter, auch die weiteren Ausführungen zu prüfen.
Die Projektgesellschaft Verkehrslandeplatz Coburg mbH (PGVC) hat am 28. Oktober 2014 bei der zuständigen Regierung von Mittelfranken – Luftamt Nordbayern – einen Antrag auf Planfeststellung für einen neuen Verkehrslandeplatz für Coburg am Standort Meeder-Neida gestellt. Träger der Projektgesellschaft sind unter anderem Stadt und Landkreis Coburg, die Industrie- und Handelskammer zu Coburg sowie Unternehmen der Region. Das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hatte schon 2014 eine Förderung des Neubaus des Verkehrslandeplatzes mit bis zu 15 Millionen Euro in Aussicht gestellt. Voraussetzung dafür ist selbstverständlich, dass das Projekt genehmigungsfähig ist.
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