Arbeitsministerin Müller: "Kommunikation per Mausklick mit allen bayerischen Arbeitsgerichten möglich" – Elektronischer Rechtsverkehr an bayerischen Arbeitsgerichten
Heute startet der elektronische Rechtsverkehr an allen Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten in Bayern. „Damit ist ein wichtiger Meilenstein zur weiteren Digitalisierung der Justiz gelegt. Wir vereinfachen nicht nur die Verfahren, sondern beschleunigen sie auch deutlich. Der elektronische Rechtsverkehr nutzt damit vor allem den rechtsuchenden Bürgern und Unternehmen“, zeigte sich Bayerns Arbeitsministerin Emilia Müller erfreut.
Nach dem eJustice-Gesetz muss der elektronische Zugang zu allen Gerichten ab dem 1. Januar 2018 möglich sein. „Bereits vor dieser Verpflichtung ermöglichen wir die Kommunikation per Mausklick in allen Verfahren und Instanzen der bayerischen Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit“, so die Ministerin.
Mit der Digitalisierung der Justiz gehen wir einen weiteren Schritt zum Bürokratieabbau im Rahmen des Investitionsprogramms für die digitale Zukunft Bayerns ‚BAYERN DIGITAL II�. Wollen Bürger, Prozessbevollmächtigte und Behörden mit den Gerichten elektronische Dokumente rechtlich wirksam austauschen, müssen sie eine Software des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP) nutzen. Die Software kann kostenlos unter www.egvp.de heruntergeladen werden. Die Kommunikation auf Papier ist mit den Arbeitsgerichten jedoch weiterhin möglich. Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr erhalten Sie unter www.lag.bayern.de.
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