Bayerische Energie-Härtefallhilfen: Erweiterung der Antragsberechtigten
MÜNCHEN Nach dem Beschluss des Ministerrats zur Absenkung der Bagatellgrenze, können ab jetzt auch Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern die Bayerische Energie-Härtefallhilfe online beantragen. „Ich hatte mich für eine Verbesserung und Vereinfachung des Hilfsprogramms im Sinne von kleinen und mittelständischen Unternehmen eingesetzt. Denn die Belastung durch hohe Energiekosten ist keine Frage der Betriebsgröße“, sagt Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger. „Diesem Beispiel soll die Bundesregierung folgen und zeitnah den Weg frei machen für einen Industriestrompreis von 4 Cent pro Kilowattstunde. Es braucht dringend gerade solche Subventionen von energieintensiven Unternehmen und eine Entlastung des Mittelstands und des Handwerks. Unsere Bayerische Energie-Härtefallhilfe setzt gerade da an, um kleine und mittelständische Unternehmen zu unterstützen, die aufgrund stark gestiegener Energiekosten einen Betriebsverlust oder eine Gewinnaufzehrung verzeichneten. Die ersten Bescheide nach den ursprünglichen Konditionen sind bereits genehmigt worden. Jetzt kann vielen weiteren Unterstützung gewährt werden. Auch wenn jetzt die Energiepreise wieder sinken, können auf diese Weise Härten aus 2022 oder dem vergangenen Winter besser ausgeglichen werden. Wir müssen alles in die Wege leiten, um die Wettbewerbsfähigkeit von energieintensiven Branchen im internationalen Vergleich zu erhalten. Dies muss schnell und ohne bürokratische Hürden geschehen! Die Konditionen der Bayerischen Energie-Härtefallhilfen sind vereinfacht und die Bagatellgrenze gesenkt worden. Dadurch erhalten auch kleine Unternehmen, die geringere Energiemengen verbrauchen, künftig leichter Unterstützung. Neu ist ebenfalls, dass auch Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern antragsberechtigt sind.“
Das Antragsportal für den erleichterten Zugang zu den Energie-Härtefallhilfen ist nun frei geschaltet. Die Bayerische Energie-Härtefallhilfe brachte der Ministerrat im Dezember 2022 als Ergänzung zu den Entlastungspaketen des Bundes an den Start. Bis jetzt waren nur Soloselbstständige und KMUs mit weniger als 250 Beschäftigte antragsberechtigt. Die Mitarbeiterzahl erhöht sich auf 500. Die Bayerische Energie-Härtefallhilfe Unternehmen ersetzt Energiemehrkosten aller Energieträger (Strom, Gas, Fernwärme, Heizöl, Holzpellets, Hackschnitzel, Kohle, Flüssiggas) in den Jahren 2022 und/oder 2023. Mit den Neuerungen wurde die Bagatellgrenze von bisher 6.000 Euro auf 2.000 Euro (bis 9 Beschäftigte) pro Antrag gesenkt. Insgesamt ist die Bagatellgrenze nach Anzahl der Arbeitnehmer gestaffelt. Die Förderhöchstgrenze beträgt 500.000 Euro pro Antragsteller.
Alle Informationen und Details zur Energie-Härtefallhilfe sowie ein Link zur Antragsplattform sind online verfügbar unter https://www.stmwi.bayern.de/foerderungen/energie-haertefallhilfe/.
Dr. Patrik Hof
Stv. Pressesprecher
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