Bayerischer Nahverkehrstag in Nürnberg
+++ „Unsere bayerische Verkehrspolitik setzt auf Vernetzung. Denn wenn alle Verkehrsträger aufeinander abgestimmt sind und wir ihre jeweiligen speziellen Stärken nutzen, können wir unsere Bürger und unsere Wirtschaft bestmöglich versorgen“, betonte Innen- und Verkehrsminister Joachim Herrmann beim Bayerischen Nahverkehrstag in Nürnberg. Wichtigste Voraussetzung für einen attraktiv gestalteten Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ist für Herrmann eine verlässliche und bedarfsgerechte Finanzierung: „Zentrales Thema sind hier die Finanzhilfen des Bundes nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Da die jetzige Regelung Ende 2019 ausläuft, ist eine Nachfolgeregelung dringend erforderlich. Und die Zeit drängt, denn unsere Vorhabensträger brauchen finanzielle Planungssicherheit. Deshalb setze ich mich gegenüber dem Bund für eine zeitnahe Entscheidung über die Fortsetzung des Programmes ein.“ +++
Gleiches gelte für das ebenfalls 2019 auslaufende Entflechtungsgesetz des Bundes. Aus ihm werden die Förderprogramme des Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (BayGVFG) gespeist. Von großer Bedeutung ist zudem die anstehende Revision der Regionalisierungsmittel des Bundes. Diese werden für den ÖPNV auf die Bundesländer verteilt. Nach den Worten Herrmanns ist die weitere Entwicklung des Schienenpersonennahverkehrs vom Ausgang der Revision der Regionalisierungsmittel abhängig. „Wenn wir Länder die Erfolgsgeschichte fortschreiben wollen, welche mit der Regionalisierung des Schienenpersonennahverkehrs begonnen hat, dann muss uns der Bund die dafür erforderlichen Mittel bereitstellen. Seit der Freistaat Bayern den Schienenpersonennahverkehr managt, konnten die Fahrgastzahlen um 70 Prozent gesteigert werden.“ Bei der Verkehrsministerkonferenz in Kiel im Oktober 2014 sei es den Länderministern gelungen, sich auf einen gemeinsamen Vorschlag für die Mittelausstattung und einen neuen Verteilungsschlüssel der Regionalisierungsmittel zu einigen. Diese Kompromisslösung würde den Bestand nachhaltig sichern. Sie würde aber auch den Ländern mit hoher Wachstumsdynamik und entsprechendem Mehrbedarf die erforderlichen Gelder zur Verfügung stellen. Ziel ist eine Anpassung des Ausgangsbetrags der Regionalisierungsmittel um 1,1 Milliarden auf 8,5 Milliarden Euro in 2015 und eine jährliche Dynamisierung von zwei Prozent. Am 28. November 2014 hat der Bundesrat einen entsprechenden Gesetzesentwurf eingebracht. Die Bundesregierung hingegen treibt im Gesetzgebungsverfahren eine Zwischenregelung voran. Nach dieser ist für 2015 eine Fortzahlung der bisherigen Mittel mit einer Dynamisierung von wie bisher 1,5 Prozent vorgesehen. Eine grundsätzliche Revision wäre nach dem Gesetzesentwurf für den Zeitraum ab 2016 vorgesehen. Beide Gesetzesentwürfe wurden an den Vermittlungsausschuss überwiesen. Man erwarte, dass eine einvernehmliche Lösung zwischen Bund und Ländern gefunden werde.
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