Bayern fordert mindestens drei Jahre Freiheitsstrafe für die Betreiber von Kinderpornografie-Foren / Bundesrat berät Gesetzentwurf der Bundesregierung / Justizminister Eisenreich: „Wir brauchen Strafandrohungen, die dem besonderen Unrecht der …
Der Bundesrat berät heute (26. März) über den Gesetzentwurf zur „Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet“. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich dazu in seiner Rede: „Es ist gut, dass Berlin die gemeinsame Initiative von NRW, Bayern und Hessen aufgreift. Aber das Gesetz geht mir nicht weit genug. Wir müssen die Betreiber von Kinderpornografie-Plattformen stärker ins Visier nehmen. Wer Internet-Tauschbörsen für Kinderpornografie betreibt, gehört für mindestens drei Jahre hinter Gitter.“
Kinderpornografie wird heute fast ausschließlich online und überwiegend in geschlossenen Foren im Darknet verbreitet und getauscht. Eisenreich: „Die Forenbetreiber schaffen einen Marktplatz für den Austausch von Bildern oder Videos. Sie fachen die Nachfrage nach neuem und immer härterem Material an. Wir brauchen höhere Strafandrohungen, die dem besonderen Unrecht der Tat gerecht werden. Es kann nicht sein, dass Betreibern solcher Foren, die gleiche Mindeststrafe droht, wie Tätern für den bloßen Besitz. Der Regierungsentwurf sieht für beide Fälle nur eine Mindeststrafe von einem Jahr vor.“
Der Minister fordert darüber hinaus die Wiederbelebung der Verkehrsdatenspeicherung. Eisenreichs Forderung: „Der Europäische Gerichtshof belässt Spielräume für eine nationale Regelung der Verkehrsdatenspeicherung. Die Bundesregierung ist gefordert, diesen Handlungsspielraum zeitnah und konsequent auszuschöpfen. Es ist unverständlich, dass Strafverfolger Hinweise auf Kindesmissbrauch etwa aus den USA nicht weiterverfolgen können, weil in Deutschland keine Daten mehr gespeichert sind.“
Eisenreich abschließend: „Der Schutz unserer Kinder duldet keinen Aufschub. Unsere Vorschläge liegen auf dem Tisch. Jetzt muss die Bundesjustizministerin handeln.“
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