Bayern treibt digitale Verwaltung auf Bundesebene voran / Bundesrat beschließt bayerische Anträge
Bayern treibt die digitale Verwaltung auf Bundesebene voran. Der Bundesrat hat mehreren Anträgen des Freistaats zugestimmt, die ermöglichen, dass Bürger und Unternehmen künftig einfacher online auf staatliche Serviceleistungen zugreifen können. So soll im Rahmen des so genannten Digitale-Familienleistungen-Gesetz künftig ermöglicht werden, dass Eltern mit einem einzigen digitalen Antrag die Geburtsurkunde, das Elterngeld, das Kindergeld und den Kinderzuschlag beantragen können. Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach erklärte: „Wir müssen es Familien noch leichter machen. Sie müssen unabhängig von Öffnungszeiten und bequem von Zuhause aus Verwaltungsleistungen in Anspruch nehmen können. Hier sind wir jetzt ein gutes Stück weitergekommen.“
Der Bundesrat hat darüber hinaus einem Antrag Bayerns für eine Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen der digitalen Verwaltung für die Wirtschaft zugestimmt. Der Freistaat arbeitet hier seit Anfang des Jahres am Aufbau eines bundesweit einheitlichen Unternehmenskontos. Damit werden Unternehmen alle wirtschaftsrelevanten Leistungen online beantragen können. Bayern setzt hier auf die bei der Steuer etablierte ELSTER-Technologie. Dafür wird jetzt der rechtliche Rahmen geschaffen. Mit einer ELSTER Anmeldung können künftig im Grundsatz alle Verwaltungsverfahren ohne zusätzliche Formalien durchgeführt werden. ELSTER kann für Unternehmen künftig auch außerhalb der Steuer die Schriftform ersetzen.
Gerlach betonte: „Unternehmen sind oft bundesweit tätig und müssen daher oft auch bundesweit Verwaltungsleistungen in Anspruch nehmen. Dafür braucht es ein einheitliches Unternehmenskonto. Mit ELSTER haben wir die nötige Technologie, jetzt braucht es noch die geeignete Rechtsgrundlage, um eine einheitliche Identifizierung von Unternehmen zu ermöglichen. Der Bundesrat hat sich heute klar hinter die bayerische Initiative gestellt. Jetzt gilt es, das Gesetz rasch über die Ziellinie zu bringen.“
Manfred Gößl, Hauptgeschäftsführer des Bayerischen Industrie- und Handelskammertags e.V. (BIHK): „Mit der Einführung eines bundesweit einheitlichen Unternehmenskontos wird eine langjährige Forderung unserer IHKs Realität. Das Unternehmenskonto erleichtert die Kommunikation zwischen Unternehmen und Verwaltung erheblich und ist ein wichtiger Baustein beim Umbau von Verwaltungsprozessen in Richtung mehr E-Government. Einmal mehr hat Bayern dafür auf Bundesebene wichtige Impulse gesetzt. Nun muss der weitere Ausbau des Unternehmenskontos bundesweit einheitlich fortgeführt werden. Das schafft die Voraussetzung dafür, dass die für spätestens 2022 mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) versprochenen vollständigen digitalen Verwaltungskontakte anwenderfreundlich zur Verfügung stehen.“
Das neue Unternehmenskonto wird modular aufgebaut. Für jedes Unternehmen können bis zu 200 Konten für Firmenmitarbeiter eingerichtet werden. Es ermöglicht die Kommunikation zwischen Unternehmen und Behörden in beide Richtungen, sowohl in Form von Bescheiden als auch durch Anträge. Steuerformulare sind enthalten, ebenso wie Maschinenschnittstellen für die Kommunikation zwischen Wirtschaft und Verwaltung. Mit dem digitalen Unternehmenskonto rückt auch der „Single Point of Contact“ für Unternehmen näher. Diesen sollen sich die Unternehmen flexibel definieren können. Bereits bei Bund und Ländern vorhandene Lösungen können daher in verschiedener Form an eine ELSTER-Lösung angeschlossen werden, etwa durch Schnittstellen zwischen ELSTER und Fachverfahren, Verlinkungen von ELSTER in ein Landesportal oder die Integration der ELSTER-Schnittstelle in ein vorhandenes Landeskonto. Schon 2020 beginnen erste Pilotverfahren, in 2021 werden bereits wichtige Funktionen bereitstehen, wie die Authentifizierung und die Organisationszertifikate.
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