Bayern und Mecklenburg-Vorpommern wollen Verfassungsorgane besser schützen / Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Hoffmeister: „Der Vorfall am Bundestag war ein Alarmsignal für die Demokratie“ / Bayerns Justizminister Eisenreich: …
Es waren unerträgliche Bilder, die in kürzester Zeit um die Welt gingen: Rechtsextreme schwenkten im August 2020 die Reichsflagge auf der Treppe des Deutschen Bundestags, nachdem sie zuvor die Absperrungen überwunden hatten. Der Versuch, das Gebäude zu stürmen, scheiterte an dem beherzten Einsatz der Polizei. In den USA starben im Januar beim Sturm auf das Kapitol in Washington D.C. sogar Menschen. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: „Mit dem versuchten Sturm auf das Reichstagsgebäude wurde eine rote Linie überschritten. Reichsflaggen und rechtsextreme Zeichen vor unserem Parlament sind nicht hinnehmbar. Wir dürfen nicht zulassen, dass Demokratiefeinde Symbole unseres Rechtsstaates missbrauchen.“ Bayern will deshalb gemeinsam mit Mecklenburg-Vorpommern den strafrechtlichen Schutz von Verfassungsorganen verbessern. Hierzu haben die beiden Länder für die digitale Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister am 16. Juni einen gemeinsamen Antrag eingebracht, der u. a. Strafschärfungen vorschlägt.
Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Katy Hoffmeister: „Was mich sehr beunruhigt, ist eine zunehmende Aggressivität auch gegen staatliche Institutionen. Der Vorfall vor dem Bundestag war ein Alarmsignal für die Demokratie und stellt eine traurige Episode in der Geschichte der Bundesrepublik dar. Auch die Geschehnisse im Kapitol der US-Hauptstadt Washington D.C. geben uns Anlass genug, die bisherigen Schutzregelungen zu hinterfragen.“
Für schweren Hausfriedensbruch (§ 124 des Strafgesetzbuchs [StGB], Eindringen einer Menschenmenge in gewalttätiger Absicht) oder Landfriedensbruch (§ 125 StGB) droht nach geltendem Recht Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei bzw. drei Jahren. Justizminister Eisenreich: „Von Angriffen auf unsere Verfassungsorgane geht eine Symbolwirkung aus, die zum Nährboden für weitere Gewalttaten gegen den Staat werden kann. Das Strafmaß muss dem Unrecht solcher Taten besser und spezifischer Rechnung tragen.“ Deswegen regen Bayern und Mecklenburg-Vorpommern strafschärfende Regelungen für gewalttätige Übergriffe in den räumlichen Schutzbereich von Verfassungsorganen an. Ausgangspunkt für die Diskussion sollen – je nach Begehungsform – Freiheitsstrafen von mindestens drei Monaten bis zu zehn Jahren sein.
Auch die befriedeten Bezirke um den Deutschen Bundestag, den Bundesrat und das Bundesverfassungsgericht wollen die beiden Länder stärker in den Blick nehmen. Bis August 1999 waren Versammlungen innerhalb eines Bannkreises um die jeweiligen Verfassungsorgane strafbar – mit Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren. Der Straftatbestand wurde abgeschafft. Aktuell drohen Bußgelder von höchstens 20.000 Euro. Ministerin Hoffmeister: „Ich gehe davon aus, dass wir zur Justizministerkonferenz darin einig sein werden, dass gewaltsames Vordringen in den Schutzbereich von Verfassungsorganen deren Ansehen schadet. Die Bußgeld-Regelung erscheint nicht mehr angemessen. Aus der Ordnungswidrigkeit sollte zudem in dem Fall ein Straftatbestand werden.“
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