Bayerns Arbeitsstaatssekretär Johannes Hintersberger ab 1. Juli 2016 in den Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit berufen – Berufung Verwaltungsrat
Bayerns Arbeitsstaatssekretär Johannes Hintersberger wurde auf Vorschlag der Länder von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles in den Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit berufen. In der ab 1. Juli beginnenden neuen Amtsperiode ist er einer der drei Ländervertreter.
„Ich freue mich sehr über meine neue Aufgabe. Die Arbeitsmarktpolitik steht aktuell vor großen Herausforderungen. Die zunehmende Digitalisierung wird unsere Arbeitswelt grundlegend ändern. Und wir wollen und müssen die zu uns geflüchteten Menschen mit Bleibeperspektive in den Arbeitsmarkt integrieren. Ich möchte meine Erfahrungen aus der erfolgreichen bayerischen Arbeitsmarktpolitik in dieses bundesweit wichtige Gremium einbringen. Die Bundesagentur für Arbeit ist der größte Arbeitsmarktakteur in Deutschland. Mein Ziel ist es, die Leistungsangebote der Bundesagentur für Arbeit im Interesse der Kunden, der Beitragszahler und der Länder so effektiv wie möglich auszugestalten“, zeigte sich Hintersberger erfreut.
Der Verwaltungsrat ist das zentrale Selbstverwaltungsorgan der Bundesagentur für Arbeit. Er überwacht den Vorstand und die Verwaltung und berät den Vorstand in allen aktuellen Fragen des Arbeitsmarktes. Zu seinen wichtigsten Aufgaben gehört die Genehmigung der geschäftspolitischen Ziele der Bundesagentur für Arbeit und die Kontrolle der Erreichung dieser Ziele. Der Verwaltungsrat ist drittelparitätisch zusammengesetzt. Er hat 21 ehrenamtliche Mitglieder, jeweils sieben Vertreter der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und der öffentlichen Körperschaften. Dabei werden die Länder in den nächsten zwei Jahren von Bayern, Bremen und Thüringen vertreten.
Die Bundesagentur für Arbeit ist mit mehr als 90.000 Mitarbeitern eine der größten Behörden in Deutschland und erbringt die Arbeitsmarktdienstleistungen der Arbeitslosenversicherung. Der Haushalt der Bundesagentur für Arbeit umfasst im Jahr 2016 Ausgaben in Höhe von 34,6 Mrd. Euro.
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