Bayerns Energieminister kritisiert Brüssels und Berlins Diskriminierung von Bioenergie
MÜNCHEN Bayerns Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger reagiert mit Unverständnis auf das Vorhaben des Bundes, im Rahmen der Fortschreibung der Nationalen Wasserstoffstrategie nur strombasierten grünen Wasserstoff, der in Elektrolyseuren hergestellt wird, zu fördern. „Wir müssen alle Arten der nachhaltigen Wasserstofferzeugung zulassen. Ich unterstütze auch Wasserstoff aus nachhaltig erzeugter, nicht anderweitig nutzbarer Biomasse sowie aus biogenen Abfall- und Reststoffen. Es kann nicht sein, dass Wasserstoff aus diesen Stoffen schlechter gestellt wird als Elektrolysewasserstoff. Technologieoffenheit ist mir wichtig, hier muss der Bund umdenken“, betont Aiwanger.
„Generell wird Bioenergie von Brüssel und Berlin immer mehr verteufelt. Ob Biokraftstoffe, Biomasse oder Biogas – immer wieder werden diese Technologien hinten angestellt und nicht ausreichend gewürdigt. Der Slogan ‚Teller gegen Tank‘ wird noch immer von einigen vertreten. Es gibt aber genügend biogene Rest- und Abfallstoffe, die zur Energiegewinnung eingesetzt werden können und müssen. Jüngstes Beispiel ist CO2-Abgabe für Energiegewinnung aus Zuckerrübenschnitzel, die von der EU-Richtlinie RED III verordnet wurde. Das ist lächerlich. Zuckerrübenschnitzel sind doch nicht mit Erdgas oder Erdöl gleichzusetzen“, erklärt der Staatsminister.
Die Regierung in Berlin bremst die Entwicklungen der erneuerbaren Energien, anstatt sie zu vereinfachen. Staatsminister Aiwanger: „Die hanebüchene Gesetzesausgestaltung der Strompreisbremse ist ein weiteres Beispiel. Wegen neueingeführter Regelungen zur Abschöpfung von Überschusserlösen wird grüner Strom aus Wind und Sonne zu teuer für Elektrolyseanlagen wie in Wunsiedel. So legt man den Ausbau der Erneuerbaren lahm. Wir haben ja jetzt schon jede Menge abgeregelten grünen Strom. Dafür brauchen wir doch dringend ein Speichermedium wie Wasserstoff.“
Das Bayerische Wirtschaftsministerium hat sich gegenüber dem Bund bereits mit Erfolg dafür eingesetzt, dass im Bundesimmissionsschutzgesetz (§ 37b Abs. 8 Satz 3 BImSchG) Wasserstoff aus nachhaltigen biogenen Quellen bei der Treibhausgas-Minderungsquote anerkannt wird. Im Rahmen des Konsultationsverfahrens der EU-Kommission zum Erlass des Delegierten Rechtsaktes für grünen Wasserstoff hat sich Staatsminister Aiwanger ebenso für eine Öffnung der Definition hinsichtlich Wasserstoff aus Biomasse stark gemacht.
„Beim Thema Wasserstoff aus Biomasse werde ich nicht lockerlassen. Ich werde auch im Beratungsprozess zur Nationalen Wasserstoffstrategie dem Bund in den Ohren liegen und mich weiterhin für Wasserstoff aus Biomasse stark machen. Deutschland sollte hier nicht wieder versuchen, über EU-Vorgaben hinauszugehen“, so Aiwanger. Die Anhänge der RED II (v.a. Anhang IX) bilden die Grundlage zur Bewertung von Biomasse hinsichtlich der Produktion von fortschrittlichen Biokraftstoffen. An diesen Bewertungen sollte sich auch die Fortschreibung der Nationalen Wasserstoffstrategie der Bundesrepublik orientieren.
Im Bayerischen Energieforschungsprogramm fördert das Wirtschaftsministerium aktuell im Bereich der Wasserstofferzeugung aus Biomasse ein neuartiges, innovatives und effizientes Verfahren, das die Erforschung, Entwicklung und Demonstration der Herstellung von erneuerbarem, hochreinem Wasserstoff aus biogenen Abfällen zum Ziel hat.
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