Bayerns Innenminister Joachim Herrmann zur beschlossenen Novelle des Polizeiaufgabengesetzes
+++ Der Bayerische Landtag hat heute mit klarer Mehrheit Änderungen des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG) beschlossen. Die Neuerungen treten zum 1. August 2021 in Kraft. „Unsere PAG-Novelle steht mit noch klarer definierten Eingriffsbefugnissen und Rechtschutzmöglichkeiten für mehr Bürgerrechte und Transparenz“, erklärte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann auch mit Blick auf die Umsetzung der Anregungen der PAG-Kommission und der Vorgaben des Koalitionsvertrags von CSU und Freien Wählern. „Die Bayerische Polizei kann auf dieser Gesetzesgrundlage weiterhin hocheffektiv Gefahren für unsere Bürgerinnen und Bürger abwehren und zugleich deren Freiheitsrechte schützen.“ +++
Ein Schwerpunkt der PAG-Novelle ist laut Herrmann die Überarbeitung der Regelungen zur drohenden Gefahr und insbesondere deren Verhältnis zur konkreten Gefahr. Es ist nun gesetzlich definiert, wann eine ‚konkrete Gefahr‘ oder eine ‚drohende Gefahr‘ vorliegt. Außerdem geht aus dem Gesetz künftig deutlich hervor, dass die konkrete Gefahr weiterhin der Hauptanwendungsfall für die Polizei bleibt. Zudem wurden nach Herrmanns Worten die ‚bedeutenden Rechtsgüter‘, zu deren Schutz die Polizei insbesondere beim Vorliegen einer drohenden Gefahr handeln darf, präzisiert und eingeschränkt. Der Innenminister wies darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht seine Rechtsprechung zur drohenden Gefahr im vergangenen Jahr mehrfach bestätigt, weitergeführt und den Begriff der ‚drohenden Gefahr‘ selbst verwendet hat.
Darüber hinaus sind im Zuge der PAG-Novelle die Regelungen zum gerichtlichen Verfahren künftig an zentraler Stelle in einem neuen Abschnitt im Gesetz zusammengefasst. So finden sich dort beispielsweise eine Zusammenfassung der gesetzlich vorgesehenen Richtervorbehalte sowie zentrale Regelungen für richterliche Entscheidungen und Rechtsmittel, beispielsweise nun auch zur neu geschaffenen Möglichkeit der Einlegung einer Rechtsbeschwerde zum Bayerischen Obersten Landesgericht. „Der noch strengere Blick zu Gunsten der Bürgerrechte zeigt sich beispielsweise auch bei DNA?Untersuchungen und der späteren Nutzung von Aufzeichnungen bei einem Einsatz von Body-Cams in Wohnungen“, erläuterte Herrmann. „Hier haben wir zusätzliche gerichtliche Kontrollen verpflichtend eingeführt.“ Außerdem ist laut Herrmann die maximale Gewahrsamsdauer auf höchstens zwei Monate verkürzt worden und bei einem längerfristigen Gewahrsam wird dem Betroffenen vom Gericht von Amts wegen ein Rechtsanwalt bestellt. Darüber hinaus verbessern neue Daten- und Übermittlungssperren den Opferschutz.
Erneut hat der Innenminister klargestellt, dass die auf ausdrückliche Bitte des Landesbeauftragten für den Datenschutz nun in einem gesonderten neuen PAG-Artikel geregelten Zuverlässigkeitsüberprüfungen keine Verschärfung beinhalten und nur einen besonderen Personenkreis umfassen. „Die Zuverlässigkeitsüberprüfungen finden insbesondere bei gefährdeten Großveranstaltungen statt und betreffen nur Mitarbeiter und Dienstleister“, verdeutlichte Herrmann. „Nicht betroffen sind nach dem Wortlaut des Gesetzes Besucher oder Zuschauer.“ Außerdem führe die Polizei die auf das absolut erforderliche Maß beschränkten Überprüfungen grundsätzlich nur auf Veranlassung von kommunalen Sicherheitsbehörden beziehungsweise auf Wunsch von Veranstaltern und mit Zustimmung der betroffenen Mitarbeiter durch. Schon bisher habe die Bayerische Polizei gestützt auf die polizeiliche Generalklausel entsprechende Zuverlässigkeitsüberprüfungen übernommen. „Damit soll verhindert werden, dass sich Terroristen oder Kriminelle unerkannt unter die Belegschaft mischen und Zugang zu sensiblen Bereichen des Veranstaltungsortes erhalten“, so Herrmann.
Alle Informationen zur aktuellen PAG-Novelle sind unter www.pag.bayern.de abrufbar.
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