Bericht aus der Kabinettssitzung vom 03.12.2013
1. Auswirkungen des Koalitionsvertrages Bund auf Bayern
Seehofer: „Bayerische Kernforderungen prägen Inhalt des Berliner Koalitionsvertrages / Solide Finanzen, bessere Infrastruktur, massive Zukunftsimpulse für Forschung und Bildung“
4. Familienministerin Müller: „Betreuungsgeld ist ein echtes Erfolgsmodell“
6. Leitung der Bayerischen Theaterakademie „August Everding“ ab 1. September 2014
1. Auswirkungen des Koalitionsvertrages Bund auf Bayern
Seehofer: „Bayerische Kernforderungen prägen Inhalt des Berliner Koalitionsvertrages / Solide Finanzen, bessere Infrastruktur, massive Zukunftsimpulse für Forschung und Bildung“
Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung über die Auswirkungen des Koalitionsvertrages Bund auf Bayern beraten. Die Umsetzung wird in vielen Fachbereichen Folgen auf die Regierungspolitik auch auf Landesebene haben. Seehofer: „Die gesamte Bayerische Staatsregierung und auch ich persönlich sind hochzufrieden mit den Inhalten des Koalitionsvertrages. Denn alle wesentlichen bayerischen Kernforderungen haben Eingang in die Koalitionsvereinbarung gefunden und prägen das Vertragswerk. Mit dem Stopp der Neuverschuldung im Bundeshaushalt ist die bayerische Kernforderung für solide Finanzen erfüllt. Mit dieser Koalition wird es keine Eurobonds geben. Sie steht für eine Stabilitätsunion und keine Schuldenunion in Europa. Genau das hat Bayern zur Überwindung der Eurokrise stets gefordert und nun wird es Richtschnur für das Handeln der Bundesregierung in der gesamten neuen Legislaturperiode.“ Seehofer verwies darauf, dass mit dem Verzicht auf Steuererhöhungen ein weiteres bayerisches Kernanliegen für solide Finanzen erfüllt ist: „Keine Steuererhöhungen, weder direkte noch indirekte durch Abbau von Steuervergünstigungen bedeutet insbesondere für den Mittelstand und kleine Unternehmer, dass ihr Spielraum für Prosperität erhalten bleibt. Das belohnt die Leistungsträger in unserer Gesellschaft und stellt sicher, dass weiter neue Arbeitsplätze entstehen können. Mit der steuerlichen Besserstellung von Alleinerziehenden sorgen wir für mehr soziale Balance im Steuersystem. Und mit der Beibehaltung der Gewerbesteuer festigen wir die finanzielle Basis der Kommunen.“
Der Ministerpräsident verwies darauf, dass auch das bayerische Anliegen einer grundlegenden Reform des Länderfinanzausgleichs im Koalitionsvertrag steht: „Noch in dieser Legislaturperiode wird parallel zur anhängigen Klage vor dem Bundesverfassungsgericht eine Kommission Ergebnisse zur Reform des Länderfinanzausgleichs vorlegen. Damit ist unsere Forderung, einen gerechteren Länderfinanzausgleich zu erhalten, auf einem guten Weg.“
Staatskanzleiministerin Christine Haderthauer machte deutlich, dass vom Koalitionsvertrag massive Impulse für die Zukunft, für bessere Infrastruktur, mehr Forschung und bessere Bildung überall in Deutschland ausgehen werden. Haderthauer: „Dieser Koalitionsvertrag steht zudem für eine gerechte Sozialpolitik: Die Mütterrente kommt, wie Bayern es gefordert hat. Das von uns durchgesetzte Betreuungsgeld bleibt und es wird auch sonst keine Kürzungen bei den Familienleistungen geben. Damit garantieren wir den Familien die finanzielle Sicherheit, die sie brauchen.“
Ministerin Haderthauer weiter: „Auch für unsere bayerischen Kommunen ist der Koalitionsvertrag ein großer Schritt nach vorne. So werden sie durch ein Bundesteilhabegesetz künftig bei der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung kräftig entlastet. Bei einem bundesweiten Volumen von 5 Milliarden Euro pro Jahr können unsere Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in Bayern mit über 700 Millionen Euro Entlastung jedes Jahr rechnen. Zudem sollen die Kommunen künftig die Möglichkeit erhalten, Konversionsflächen unter Marktpreis erwerben zu können, um dort bezahlbaren Wohnraum oder andere Vorhaben im Sinne des Gemeinwohls schaffen zu können. Beim Thema Mietmarkt wird auch die erweiterte Mietpreisbremse helfen, durch die bei Wiedervermietungen in angespannten Wohnungsmärkten die Mieterhöhung auf 10 Prozent über der ortsüblichen Miete beschränkt werden kann.“ Haderthauer machte auch deutlich, dass die Verkürzung der Verfahrensdauer der Asylverfahren auf drei Monate eine deutliche Entspannung der Unterbringungssituation von Asylbewerbern mit sich bringen werde.
Die Staatskanzleiministerin betonte die Bedeutung der Erhöhung der Bundesmittel für die Verkehrsinfrastruktur: „Diese Investitionen sind für Bayern als Transit- und Flächenland besonders wichtig. Denn gut ausgebaute und instandgehaltene Verkehrswege sind die Lebensadern für einen vitalen Wirtschafts- und Tourismusstandort Bayern. Nur gerecht ist, dass künftig auch die Fahrer ausländischer PKW über eine Maut an den Kosten für die Nutzung unserer Autobahnen beteiligt werden.“ Haderthauer verwies darauf, dass im Koalitionsvertrag auch der von der Bayerischen Staatsregierung beschlossene sanfte Donauausbau zwischen Straubing und Vilshofen verbindlich festgeschrieben ist. Das ist hilfreich bei der Absicherung einer Kostenbeteiligung des Bundes beim Hochwasserschutz an der Donau. Auch die Barrierefreiheit komme weiter voran: „Das vorgesehene Bahnhofsmodernisierungsprogramm des Bundes mit verbindlichem Fahrplan zum barrierefreien Aus- und Umbau aller größeren Bahnhöfe, gibt uns kräftigen Rückenwind für unser Ziel, im öffentlichen Raum in Bayern in zehn Jahren komplett barrierefrei zu sein. Bayern geht mit seinem ehrgeizigen Programm Barrierefreiheit 2023 voran, der Bund reiht sich mit diesem Koalitionsvertrag ein, um den Alltag für Menschen mit Behinderung zu erleichtern“, so die Ministerin.
Haderthauer kündigte zudem an, dass Bayern zügig von der beschlossenen Länderöffnungsklausel zur Regelung von Mindestabständen von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung Gebrauch machen werde. „Bayern will die Energiewende im Einklang mit Mensch und Natur gestalten“, so die Staatskanzleiministerin abschließend.
2. Huber: Effektiver Hochwasserschutz braucht zukunftsorientierte Lösungen / Bayerisches Flutpolderkonzept vorgelegt
Als wichtige tragende Säule des Hochwasserschutzes hat der Bayerische Umweltminister Dr. Marcel Huber das neue bayerische Flutpolderkonzept vorgestellt. Der Hochwasserschutz in Bayern ist gekennzeichnet durch eine Kombination von drei Handlungsfeldern: natürlicher Rückhalt, technischer Hochwasserschutz (Errichtung von Deichen, mobilen Hochwasserschutzeinrichtungen oder gesteuerten Flutpoldern) und Hochwasservorsorge. Umweltminister Huber: „Unser Ziel ist ein schnellstmöglicher und flächendeckender Hochwasserschutz. Um bei gravierenden Hochwasserereignissen den Schutz der Bürger noch weiter zu verbessern, setzen wir zukünftig verstärkt auf einen Rückhalt des Wassers in der Fläche. Insbesondere gesteuerte Flutpolder sind hocheffektive Maßnahmen des Hochwasserschutzes, weil sie die Hochwasserspitze reduzieren.“ Dabei ist die Kombination mehrerer gesteuerter Flutpolder besonders wirksam – speziell entlang großer Gewässer wie Donau, Inn oder Main. In der Vergangenheit wurden deshalb bereits verschiedene Standorte für gesteuerte Flutpolder wie Riedensheim/Donau, Öberauer Schleife/Donau, Katzau/Donau, Seifener Becken/Iller, Feldolling/Mangfall und Bergreinfeld/Main identifiziert. Der Polder Seifener Becken ist seit 2007 in Betrieb. Mit dem Bau der Flutpolder Riedensheim soll 2014, mit Feldolling 2015 begonnen werden. Bei den Poldern Öberauer Schleife und Katzau beginnen jetzt die Bauplanungen. Mögliche weitere Flutpolderstandorte an der Donau wurden im Rahmen einer aktuellen Studie von der TU München untersucht, ihre Wirkung einzeln und in Kombination analysiert. Insgesamt konnte dabei an der Donau ein potentiell reaktivierbares Rückhaltevolumen von 136 Millionen m³ ermittelt werden. Das entspricht einer Kolonne von fast 550.000 Tanklastzügen und 10.000 km Länge – eine Strecke von München nach Tokio. Je nach Situation werden jetzt am Inn und in den Donauabschnitten Neu-Ulm – Donauwörth, Donauwörth – Kelheim, Kelheim – Passau für mögliche weitere Standorte ab 2014 Machbarkeitsstudien mit vertieften Wirkungsanalysen begonnen. Auch für das Einzugsgebiet des Mains wird eine Gesamtbetrachtung beauftragt.
Im Sinne eines intensiven Bürgerdialogs wird das Thema durch eine frühzeitige und transparente regionale Information der Betroffenen begleitet. Huber: „Unser Ziel ist ein Hochwasserschutz im gesellschaftlichen Konsens. Wir setzen auf Transparenz und Überzeugungskraft der anstehenden Maßnahmen – außerdem auf gesamtgesellschaftliche Solidarität mit den Unterliegern an den betroffenen Flüssen. Wir werden dafür Sorge tragen, dass sich für Dritte keine Verschlechterungen ergeben.“ Um insbesondere eine frühzeitige Einbindung der land- und forstwirtschaftlichen Belange zu ermöglichen, wurden an den Regierungen 17 landwirtschaftliche Berater eingesetzt. Bei den erforderlichen Flächen wird am bewährten Prinzip „Freiwilligkeit vor staatlichem Zwang“ festgehalten. Für gesteuerte Flutpolder soll deshalb nach Möglichkeit auf geeignete staatliche Flächen zurückgegriffen werden. Damit soll der Kreis der Betroffenen so klein wie möglich gehalten werden. Ebenso werden vorrangig Möglichkeiten des Flächentausches geprüft. Mögliche Einschränkungen aus Gründen des Hochwasserschutzes werden über Entschädigungen ausgeglichen. „Für die Landwirte brauchen wir Regelungen, bei denen die Eigentümer ihre Grundstücke möglichst weiter bewirtschaften können. Flutpolder werden zudem nur bei sehr großem Hochwasser geflutet, also bei Extremereignissen“, so Huber. Wenn die Ernte oder die Felder in den Flutpoldern durch die Flut zerstört werden, wird der Schaden voll ersetzt. Auch die Inanspruchnahme des Grundstücks durch die Ausweisung als Polder wird ausgeglichen – mit einem prozentualen Pauschalbetrag des Verkehrswerts als Einmalentschädigung. Zusätzlich wird zu Gunsten der Landwirte sichergestellt, dass der Flächenbedarf für ökologische Ausgleichsmaßnahmen möglichst reduziert wird.
Daneben setzt die Bayerische Staatsregierung beim Hochwasserschutz wie bereits in der Vergangenheit auf Rückhaltebecken und natürliche Rückhalteräume etwa durch Deichrückverlegungen. Auch eine Optimierung der Rückhaltefunktion staatlicher Wasserspeicher wie dem Sylvensteinspeicher ist vorgesehen. Beim Juni-Hochwasser wurden in den staatlichen Wasserspeichern 129 Millionen m³ Wasser gezielt zurückgehalten. Außerdem erhöht eine weitere Sicherung vorhandener Hochwasserschutz-Anlagen beispielsweise durch Spundwände deren Kapazität und Widerstandsfähigkeit deutlich.
3. Bilanz über finanzielle Bewältigung des Juni-Hochwassers / Bayerns Finanz- und Heimatminister Söder: „Schon fast 200 Millionen Euro Sofort- und Aufbauhilfen an Betroffene ausgezahlt!“ / Auszahlung der Soforthilfe fast abgeschlossen / Abwicklung der Aufbauhilfen auf Hochtouren / Für Bayern in erster Tranche rund 600 Millionen Euro reserviert / EU-Hilfe an Deutschland in Höhe von 360,5 Millionen Euro
Bayerns Finanz- und Heimatminister Dr. Markus Söder zog heute Bilanz zur finanziellen Bewältigung der Hochwasserereignisse Mai/Juni 2013. Die Staatsregierung hat sofort auf das „Jahrhunderthochwasser“ reagiert: Bereits wenige Tage nach den ersten Hochwassermeldungen Anfang Juni hat der Ministerrat als „erste Hilfe“ ein umfassendes Soforthilfepaket beschlossen. Die Gesamtsumme der ausgezahlten Soforthilfen beläuft sich mittlerweile auf mehr als 110 Millionen Euro. Das Sofortgeld wurde inzwischen zum 15. Oktober 2013 eingestellt. Die anderen Soforthilfeprogramme laufen Ende des Jahres aus.
Mittlerweile in vollem Gange ist die Abwicklung der Aufbauhilfen: Schon jetzt sind bei den Bewilligungsbehörden mehr als 4.600 Anträge eingegangen. Über 80 Millionen Euro wurden bereits an Geschädigte ausgezahlt, die Zahl steigt täglich. Es können auch Abschlagszahlungen geleistet werden. Aus den bisher gestellten Anträgen ergibt sich bereits ein Schadensvolumen von über 500 Millionen Euro. Die endgültige Zahl der Anträge und die tatsächliche Schadenshöhe sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar, da Anträge bis 30. Juni 2015 gestellt werden können. Die Mittel aus dem Aufbauhilfefonds werden stufenweise verteilt; für Bayern sind in einer ersten Tranche zunächst rund 600 Millionen Euro reserviert.
Der Bund hat die Mittel aus dem Aufbauhilfefonds erst nach Inkrafttreten der Aufbauhilfeverordnung Mitte August zur Verfügung gestellt. „Um den Betroffenen dennoch sofort helfen zu können, ist der Freistaat Bayern zur Überbrückung bei Bedarf in Vorleistung gegangen und hat die erforderlichen Mittel außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.“, so Söder.
Verwendungszweck der Förderung ist bei allen Aufbauhilfeprogrammen der Ausgleich der hochwasserbedingten Schäden. Das bedeutet:
- Für die Förderung ist grundsätzlich die Betroffenheit maßgeblich und nicht die Bedürftigkeit.
- Es werden grundsätzlich die Höchstfördersätze bewilligt (80 Prozent, bei Infrastrukturmaßnahmen 100 Prozent)
- Lediglich soweit für Härtefälle ein höherer Fördersatz gilt (bis zu 100 Prozent), kommt es auf die Leistungsfähigkeit an.
Staatsminister Dr. Söder: „Die versprochene schnelle und unbürokratische Hilfe wurde innerhalb kürzester Zeit erfolgreich umgesetzt. Die Geschädigten werden durch die Hochwasserhilfen in die Lage versetzt, die entstandenen Schäden zu beseitigen und Status quo vor dem Hochwasser wiederherzustellen, ohne dafür ihre über Jahre und Jahrzehnte aufgebaute finanzielle Existenz opfern zu müssen. Der Freistaat Bayern hat damit seine Handlungsfähigkeit in dieser außergewöhnlichen Krisensituation bewiesen.“
Wie Söder weiter mitteilte, hat das Europäische Parlament am 20. November außerdem Hilfeleistungen des EU-Solidaritätsfonds an Deutschland von rund 360,5 Millionen Euro gebilligt. Über den EUSF können u.a. auch die Kosten für die Einsatzmaßnahmen abgerechnet werden, die nicht aus dem Aufbauhilfefonds erstattet werden. Über die Abwicklung der Hilfen aus dem EUSF wird derzeit zwischen Bund und Ländern verhandelt.
Bayern zählt mit einem vorläufig geschätzten Gesamtschaden von rund 1,3 Milliarden Euro zu den am stärksten betroffenen Gebieten Deutschlands. 21 von 56 betroffenen Gebietskörperschaften liegen in Bayern.
4. Familienministerin Müller: „Betreuungsgeld ist ein echtes Erfolgsmodell“
Familienministerin Emilia Müller hat im heutigen Ministerrat eine erste Bilanz zum Betreuungsgeld gezogen. „Das Betreuungsgeld ist ein echtes Erfolgsmodell. Bis heute haben es bereits mehr als 70 Prozent der anspruchsberechtigten Eltern in Bayern beantragt. Dies zeigt, wie wichtig das Betreuungsgeld für junge Eltern ist, die ihr ein- oder zweijähriges Kind selbst betreuen oder die Betreuung privat organisieren wollen“, so Müller. In Bayern vollzieht das Zentrum Bayern Familie und Soziales – kurz ZBFS – das Betreuungsgeld. Bislang hat das ZBFS knapp 33.000 Antragsformulare an Familien in Bayern versandt. Über 23.300 Anträge davon sind bereits wieder an das ZBFS zurückgesandt worden.
„Die Zahlen verdeutlichen, dass die Einführung des Betreuungsgeldes goldrichtig war. Dadurch haben wir die nötige Balance zum Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz für Ein- und Zweijährige seit August 2013 geschaffen. Denn welche Betreuungsform einem Kind gut tut, hängt maßgeblich von Alter und Entwicklung des Kindes und von der Familiensituation ab. Und das können die Eltern am besten beurteilen. In Bayern geben wir Eltern echte Entscheidungsfreiheit, denn wir setzen auf beides: den bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuung und das Betreuungsgeld“, so die Ministerin. Das Betreuungsgeld erfülle auch eine wichtige Brückenfunktion zum richtigen Zeitpunkt für den Eintritt in die Krippe. „Betreuungsgeld wird nicht nur an diejenigen Eltern bezahlt, die ganz auf eine externe Betreuung verzichten. Auch wenn man beispielsweise die Betreuung für sein Einjähriges zunächst noch für einige Monate ohne öffentlich geförderte Betreuungsangebote organisiert, besteht für diesen Zeitraum Anspruch auf Betreuungsgeld“, so Müller abschließend.
Betreuungsgeld erhalten seit August dieses Jahres bundesweit Eltern von ein- und zweijährigen Kindern, die für ihr Kind keinen staatlich geförderten Krippenplatz in Anspruch nehmen. Nähere Informationen erhalten Eltern über das zentrale „Servicetelefon Betreuungsgeld“ des ZBFS unter 0931/32090929, per E-Mail unter betreuungsgeld@zbfs.bayern.de und auf www.betreuungsgeld.bayern.de.
5. Erstes Resümee zum Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren / Familienministerin Müller: „Bayerische Kommunen erfüllen den Rechtsanspruch dank der großzügigen Unterstützung des Freistaats hervorragend / Fast eine Milliarde Euro aus bayerischen Staatsmitteln für den Krippenbau in Bayerns Städten und Gemeinden“
Familienministerin Emilia Müller hat heute im Ministerrat ein erstes Resümee der Betreuungssituation in Bayern nach Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für ein- und zweijährige Kinder am 1. August 2013 gezogen. „Unsere Kommunen haben in den letzten Jahren mit enormer Dynamik ein hervorragendes Angebot an Betreuungsplätzen geschaffen. Sie stellen bereits mehr als 100.000 Plätze für Kinder unter drei Jahren zur Verfügung, zu Beginn des Jahres 2008 waren es noch rund 44.000 Plätze. Damit gibt es Plätze für fast die Hälfte der ein- und zweijährigen Kinder, für die seit 1. August der Rechtsanspruch gilt. Bewilligt hat mein Haus sogar bereits über 112.000 Plätze. Dies entspricht einer landesweiten Quote von 52 Prozent der Kinder von 1 bis unter 3 Jahren“, so die Ministerin. Dies sei ein Verdienst der bayerischen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister. Der Freistaat habe sie dabei optimal unterstützt.
Der Freistaat hat ein bundesweit einmaliges, ungedeckeltes Förderprogramm aufgelegt und die Kommunen so in die Lage versetzt, die notwendigen Plätze zu schaffen. Für die Investitionskostenförderung stellt Bayern derzeit rund 954 Millionen Euro zur Verfügung und hat die Bundesmittel in Höhe von 430 Millionen Euro damit mehr als verdreifacht – der Freistaat ist hier bundesweite Spitze. Förderanträge können noch bis 31. Dezember 2013 gestellt werden.
Familienministerin Müller betonte, dass letztlich nicht die Quote entscheidend sei, sondern ob genügend Betreuungsplätze vorhanden sind. Müller: „Bayern steht auch bei der Bedarfsdeckung hervorragend da. Nahezu alle Kommunen bieten ein bedarfsgerechtes Angebot für Ein- und Zweijährige an, die vielfach befürchtete Klagewelle ist ausgeblieben. Soweit regional noch Engpässe auftreten – wie teils in den Ballungsräumen – gilt es, hier nachzujustieren. Der Freistaat steht dabei den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern verlässlich zur Seite und fördert jeden neu geschaffenen Krippenplatz“, so die Ministerin.
Zudem hob Müller hervor, dass die Staatsregierung neben dem Ausbau auch stets die Betreuungsqualität im Auge habe. Müller: „Seit 2008 haben wir bereits zweimal den Mindestanstellungsschlüssel verbessert und ermöglichen damit kleinere Gruppen. Daneben setzen wir auf verstärkte Sprachförderprogramme und investieren kräftig in die frühkindliche Bildung. So haben wir beispielsweise für ausreichend Fachkräfte in den Kinderkrippen eine Weiterbildungsoffensive gestartet, bei der aktuell rund 1.200 Ergänzungskräfte zu Fachkräften weiterqualifiziert werden. Diese werden wir auch in Zukunft fortsetzen!“
6. Leitung der Bayerischen Theaterakademie „August Everding“ ab 1. September 2014
Der Ministerrat billigte die Berufung von Professor Hans-Jürgen Drescher zum Präsidenten der Bayerischen Theaterakademie „August Everding“ zum 1. September 2014. Er folgt Professor Klaus Zehelein nach, dessen Vertrag am 31. August 2014 endet. Professor Drescher ist seit Juli 2011 Künstlerischer Direktor und Geschäftsführer der Akademie für Darstellende Kunst Baden-Württemberg in Ludwigsburg.
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