Bericht aus der Kabinettssitzung vom 10. November 2015
1. Sozialministerin Emilia Müller berichtet im Ministerrat zur Unterbringung von Asylbewerbern: „Wir müssen die Unterbringungsmöglichkeiten für Asylsuchende weiter ausbauen“
1. Sozialministerin Emilia Müller berichtet im Ministerrat zur Unterbringung von Asylbewerbern: „Wir müssen die Unterbringungsmöglichkeiten für Asylsuchende weiter ausbauen“
Bayerns Sozialministerin Emilia Müller hat heute dem Ministerrat über weitere Maßnahmen zur Unterbringung von Asylsuchenden berichtet. Ziel ist es, insbesondere die Kapazität in der Erstaufnahme von Asylbewerbern weiter auszubauen.
Der zentrale Punkt des Gesamtkonzepts zur Unterbringung von Asylsuchenden ist die verstärkte Nutzung von Kasernen und anderen Bundesliegenschaften. Diese soll in erster Linie im Rahmen der Erstaufnahme von Asylbewerbern, aber auch in der Anschlussunterbringung erfolgen. Müller: „Es gibt in Bayern viele Kasernen, die kurzfristig für die Unterbringung von Asylbewerbern genutzt werden können. Diese Nutzung hat für uns oberste Priorität, denn niemand würde es verstehen, wenn unsere Kasernen leer stehen und wir die Menschen in Zelten unterbringen.“ Da die Bundesliegenschaften nicht gleichmäßig auf ganz Bayern verteilt sind, kann es kurzfristig zu einer ungleichen Verteilung der Asylbewerber innerhalb Bayerns kommen. Die dadurch entstehenden Überlasten gilt es insbesondere im Rahmen der Anschlussunterbringung auszugleichen. „Mittelfristig kommt der Anschlussunterbringung eine wichtige Steuerungswirkung zu, denn sie kann die Zeit überbrücken, bis dauerhafter Wohnraum in ausreichendem Maße entstanden ist. Für Menschen mit guter Bleibeperspektive bietet sie durch die Verwurzelung vor Ort beste Integrationschancen“, so Müller weiter.
Nach der Erstaufnahme werden die Asylsuchenden im Rahmen der Anschlussunterbringung in Gemeinschaftsunterkünften der Regierungen und dezentral durch die Landkreise und kreisfreien Städte untergebracht. Hier darf es nicht zu einer dauerhaften überproportionalen Belastung einzelner Regionen kommen. Deshalb hält die Staatsregierung an der klaren Regelung der Zuweisung von Asylsuchenden auf Grundlage der Quoten der Asyldurchführungsverordnung auf die Regierungsbezirke und die Landkreise und kreisfreien Städte fest. Eine Quote für die kreisangehörigen Gemeinden wird es auch künftig nicht geben. Den Landratsämtern soll jedoch die gesetzliche Ermächtigung eingeräumt werden, ihren kreisangehörigen Gemeinden bei Bedarf Asylbewerber zuweisen zu können. „Der notwendige weitere Ausbau der Unterbringung in der Erstaufnahme und danach erfordert eine immense Kraftanstrengung aller Beteiligten“, erklärte die Ministerin. „Die Staatsregierung wird die Bezirksregierungen und Kreisverwaltungsbehörden dabei intensiv unterstützen, z.B. durch den Abschluss von Rahmenverträgen“, so Müller weiter.
Ungeachtet dessen kann der Ausbau der Anschlussunterbringung in der bisherigen Form nicht unbegrenzt fortgesetzt werden. Um Unterbringungskosten zu reduzieren und Kapazitätsgrenzen in den Kommunen zu berücksichtigen, müssen in der Anschlussunterbringung neue Wege gegangen werden. Dazu gehören der schnelle Auszug von Fehlbelegern aus staatlichen Unterkünften in Privatwohnungen, die zeitnahe Schaffung von Wohnraum für anerkannte Asylbewerber und die Möglichkeit des Auszugs von Asylbewerbern mit guter Bleibeperspektive zu Verwandten. Bayern wird zudem Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten, die noch keinen Antrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestellt haben, in die Ankunfts- und Rückführungseinrichtungen nach Manching und Bamberg verlegen, um die Durchführung der Verfahren mit dem Ziel der Aufenthaltsbeendigung zu beschleunigen.
2. Innen- und Bauminister Joachim Herrmann zum Wohnungspakt Bayern: „28.000 preisgünstige Mietwohnungen bis zum Jahr 2019 / Kommunales Förderprogramm mit 150 Millionen Euro jährlich / Ausbau der staatlichen Wohnungsbauförderung / Bessere Abschreibungsmöglichkeiten und weniger Bauauflagen dringend notwendig“
Innen- und Bauminister Joachim Herrmann hat dem Ministerrat weitere Einzelheiten zum Wohnungspakt Bayern vorgestellt, der auf drei Säulen aufbaut. Bis zum Jahr 2019 sollen mit verschiedenen Programmen insgesamt 28.000 neue staatlich finanzierte oder geförderte Mietwohnungen entstehen. „Die Staatsregierung arbeitet dabei mit den kommunalen Spitzenverbänden, den Kirchen, der Wohnungswirtschaft und weiteren Verantwortlichen für den Wohnungsbau zusammen“, so Herrmann.
In einem staatlichen Sofortprogramm, die erste Säule des Wohnungspakts, stehen 70 Millionen Euro für Planung und Bau von Wohnungen zur Verfügung. Die Staatlichen Bauämter sollen rund 3.300 Wohnungen mit rund 45 Quadratmetern Größe und Wohnheimplätze mit rund fünfzehn Quadratmetern bauen. Herrmann: „Die Bauten sollen in Zusammenarbeit mit der Immobilien Freistaat Bayern auf staatlichen Grundstücken und grundsätzlich nur für eine befristete Standzeit errichtet werden.“
Das kommunale Förderprogramm, die zweite Säule im Wohnungspakt Bayern, richtet sich an Kommunen. Hier stehen von 2016 bis 2019 pro Jahr 150 Millionen Euro Fördermittel für den Bau von jährlich 1.500 Wohnungen bereit. „Um einer Ghettobildung gerade in Ballungsräumen entgegen zu wirken, zielt das Förderprogramm nicht nur auf die Schaffung von Wohnraum für anerkannte Flüchtlinge, sondern ausdrücklich auf alle auf dem Wohnungsmarkt“, so Bayerns Bauminister. Gefördert werden neben Neubau und Umbau auch Modernisierungsmaßnahmen ggf. einschließlich des Grunderwerbs.
Die dritte Säule richtet sich an Investoren, die Sozialwohnungen bauen. Mit dem Vier-Jahresprogramm sollen im Jahr 2016 zunächst 2.500 Mietwohnungsneubauten gefördert werden. Dazu kommen zusätzlich rund 1.200 Wohnheimplätze für Studenten. Die Zahl der neugebauten Sozialmietwohnungen soll jährlich um 500 Wohnungen steigen. Dazu wird die staatliche Wohnraumförderung im Jahr 2016 verstärkt. Mit den Bundesmitteln für den sozialen Wohnungsbau stellt der Freistaat zusätzlich 59,1 Millionen Euro sowie 100 Millionen aus dem Topf der Landesbodenkreditanstalt zur Verfügung. Damit stehen 2016
379,1 Millionen Euro insgesamt für den sozialen Wohnungsbau bereit.
Zusätzlich sollen Investitionsanreize private Investoren locken. Zum einen soll die degressive Abschreibung für Mietwohnungsneubauten ohne regionale Begrenzung wieder eingeführt werden. Zum anderen setzt sich Bayern auf Bundesebene weiterhin für Anforderungen in der Energieeinsparverordnung ein, die sich auf das wirtschaftlich vertretbare Maß beschränken. Herrmann: „Hier besteht weiter dringender Handlungsbedarf. Viele Länder, die hier nicht mitmachen wollen, haben offensichtlich den Ernst der Lage nicht erkannt.“ Darüber hinaus erarbeitet Bayern derzeit zur Erleichterung des Wohnungsbaus eine Bundesratsinitiative, mit der das Baugesetzbuch und weitere Rechtsvorschriften geändert werden sollen.
3. Staatsregierung beschließt Mieterschutzverordnung / Justizminister Winfried Bausback: „Wir sorgen dafür, dass die bayerischen Mieterinnen und Mieter auch in Zukunft dort, wo es nötig ist, bestmöglich geschützt werden!“
Das bayerische Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung die sogenannte Mieterschutzverordnung verabschiedet. Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback: „Mit der Mieterschutzverordnung sorgen wir dafür, dass die bayerischen Mieterinnen und Mieter auch in Zukunft dort, wo es nötig ist, bestmöglich geschützt werden! Es ist keine Frage: In Zeiten, in denen insbesondere in Ballungsgebieten die Mieten deutlich ansteigen und durch vermehrte Nachfrage zusätzlicher Druck auf den Wohnungsmärkten entsteht, brauchen wir gerade in angespannten Wohnungsmärkten einen effektiven Mieterschutz!“
Die Mieterschutzverordnung ersetzt die bisherige Wohnungsgebieteverordnung und bestimmt die Städte und Gemeinden in Bayern, in denen die sogenannte Mietpreisbremse bei Wiedervermietungen, die abgesenkte Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen in laufenden Mietverträgen sowie eine verlängerte Kündigungssperrfrist bei der Umwandlung einer Mietwohnung in Wohnungseigentum gilt. Die Mietpreisbremse und die abgesenkte Kappungsgrenze gelten fortan in 137 Städten und Gemeinden; die verlängerte Kündigungssperrfrist in 133 Städten und Gemeinden. Die Liste der Städte und Gemeinden ist einsehbar unter:
http://www.justiz.bayern.de/media/pdf/gesetze/mieterschutzverordnung_staedte_gemeinden.pdf.
Zum Verfahren hebt Bayerns Justizminister hervor: „Durch eine umfassende Datenerhebung und die eingehende Beteiligung der Gemeinden haben wir eine solide Grundlage für die Beurteilung, in welchen Gebieten in Bayern die Mieterinnen und Mieter besonders schutzbedürftig sind.“ Bausback abschließend: „Wir alle wissen: Wohnungsmärkte sind dynamisch. Es ist daher keine Frage: Auch wenn die neue Mieterschutzverordnung bis Juli 2020 gilt, werden wir die Wohnungsmärkte in den aufgeführten Städten und Gemeinden im Auge behalten. Auf eventuelle Änderungen der örtlichen Situation können wir so passgenau reagieren“.
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