Bericht aus der Kabinettssitzung vom 17. November 2015
1. Ministerrat gedenkt der Opfer der Pariser Terroranschläge mit einer Schweigeminute / Ministerpräsident Horst Seehofer: „Anteilnahme mit Angehörigen der Opfer und gesamter französischer Nation / Islamistischen Terrorismus mit allen rechtsstaatlichen Mitteln bekämpfen / Terrorismus hat nichts mit friedlichem Islam zu tun“
2. Innenminister Joachim Herrmann zur aktuellen Situation nach den Terroranschlägen in Paris: „Hohe Anschlagsgefahr auch in Deutschland / Engmaschigere intensive Grenzkontrollen notwendig / Deutlich mehr Schleierfahndung / Konzept zur personellen und finanziellen Verstärkung der Sicherheitsbehörden in Arbeit“
3. Kabinett stellt Weichen für bundesweite Verteilung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge / Sozialministerin Emilia Müller: „Verteilung in einige Nachbarländer bereits gestartet.“
4. Ministerrat beschließt Änderung des Feiertagsgesetzes: 500. Reformationsjubiläum am 31. Oktober 2017 soll gesetzlicher Feiertag werden / Innenminister Joachim Herrmann: „Große Bedeutung für das Christentum“
5. Kabinett beschließt Bundesratsinitiative zur Stärkung der Stromerzeugung aus Biomasse und will regionale Quote bei der Ausschreibung erneuerbarer Energien vorschlagen / Energieministerin Ilse Aigner: „Wir wollen in EEG-Novelle mehr Möglichkeiten für Bioenergie“
6. Sozialministerin Emilia Müller: „Bayerns Einsatz für ehemalige Heimkinder hat Erfolg / 182 Millionen Euro werden bundesweit zusätzlich zur Verfügung gestellt“
1. Ministerrat gedenkt der Opfer der Pariser Terroranschläge mit einer Schweigeminute / Ministerpräsident Horst Seehofer: „Anteilnahme mit Angehörigen der Opfer und gesamter französischer Nation / Islamistischen Terrorismus mit allen rechtsstaatlichen Mitteln bekämpfen / Terrorismus hat nichts mit friedlichem Islam zu tun“
Der Ministerrat hat zu Beginn der heutigen Kabinettssitzung der Opfer der Pariser Terroranschläge mit einer Schweigeminute gedacht. Ministerpräsident Horst Seehofer: „Wir verurteilen die menschenverachtenden Terroranschläge von Paris, die so viele Menschenleben gekostet haben, auf das Schärfste. Den Angehörigen der Opfer und der gesamten französischen Nation sprechen wir unsere zutiefst empfundene Anteilnahme aus.“ Der Ministerpräsident unterstrich weiter die Entschlossenheit, im Kampf gegen den internationalen Terrorismus und die Verteidigung unserer freiheitlich-demokratischen Grundwerte nicht nachzulassen. „Die Antwort auf die barbarischen Verbrechen islamistischer Terroristen kann nur ihre Bekämpfung mit allen zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mitteln sein. Wir müssen unsere freiheitlich-demokratischen Grundwerte verteidigen und jetzt erst recht für sie einstehen. Das ist auch im Interesse unserer vielen muslimischen Mitbürgerinnen und Mitbürger, die in Bayern und überall in Deutschland friedlich mit uns zusammenleben. Und wir müssen uns immer wieder bewusst machen: Die Verbrechen des islamistischen Terrorismus haben nichts mit dem friedlichen Islam zu tun.“
2. Innenminister Joachim Herrmann zur aktuellen Situation nach den Terroranschlägen in Paris: „Hohe Anschlagsgefahr auch in Deutschland / Engmaschigere intensive Grenzkontrollen notwendig / Deutlich mehr Schleierfahndung / Konzept zur personellen und finanziellen Verstärkung der Sicherheitsbehörden in Arbeit“
Innenminister Joachim Herrmann hat das Kabinett über die aktuelle Lage nach den verheerenden Anschlägen in Paris und die notwendigen Konsequenzen für die Terrorismus- und Kriminalitätsbekämpfung informiert. „Die bayerischen Sicherheitsbehörden sind äußerst sensibel und höchst wachsam“, versicherte Innenminister Herrmann. Die Terrorgefahr sei auch in Bayern weiterhin hoch. „Hinweise zu konkreten Anschlagsplanungen liegen uns aber nicht vor“, ergänzte der Minister. Bereits unmittelbar nach den Terrorattacken in Paris habe Bayern das zwischen Bund und Ländern abgestimmte ‚Maßnahmenkonzept nach terroristischen Anschlägen im Ausland‘ umgesetzt. Unter anderem wurden die Schutzmaßnahmen für gefährdete Einrichtungen und die Verfügbarkeit von Spezialeinheiten erhöht. Dazu gehöre lageangepasst auch eine erhöhte Polizeipräsenz in Zivil und uniformiert, vor allem bei Großveranstaltungen. Herrmann: „Außerdem überwachen wir bekannte Gefährder nach wie vor mit größter Sorgfalt.“
Wie der Innenminister betonte, wird alles unternommen, um die Bürgerinnen und Bürger bestmöglich vor Terrorangriffen zu schützen. „Ein wichtiger Baustein für uns ist die verstärkte Sicherung der bayerischen Grenzen, solange dieser Schutz nicht an den EU-Außengrenzen gewährleistet ist“, machte Herrmann deutlich. Dazu müsse die Bundespolizei deutlich engmaschiger und wirksamer kontrollieren. „Die Bayerische Polizei steht jederzeit zur Unterstützung bereit“, so Herrmann. „Notfalls können wir Aufgaben der Grenzsicherung vom Bund übernehmen.“
Eine ganz entscheidende Rolle spielt nach den Worten Herrmanns eine Maximierung der Schleierfahndung. Das habe nicht zuletzt der Fahndungsaufgriff bayerischer Schleierfahnder vor knapp zwei Wochen auf der BAB8 mit mehreren Kalaschnikow-Gewehren und Sprengstoff gezeigt. „Wir werden daher die Schleierfahndung in Bayern massiv ausbauen und in Grenznähe sowie auf Bundestraßen deutlich mehr kontrollieren“, kündigte Herrmann an.
Zur Verstärkung der personellen und finanziellen Ressourcen der Sicherheitsbehörden will der Innenminister in einer der nächsten Kabinettssitzungen ein ausgearbeitetes Konzept vorlegen.
3. Kabinett stellt Weichen für bundesweite Verteilung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge / Sozialministerin Emilia Müller: „Verteilung in einige Nachbarländer bereits gestartet“
Der Ministerrat hat heute der Neufassung der Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze zugestimmt. Damit hat er rückwirkend die rechtlichen Voraussetzungen für die bundesweite Verteilung von unbegleiteten ausländischen Kindern und Jugendlichen auf andere Bundesländer geschaffen, die seit 1. November 2015 erstmalig nach Bayern eingereist sind. Wie bei Erwachsenen erfolgt die bundesweite Verteilung der unbegleiteten Minderjährigen nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel. Unbegleitete Minderjährige werden von den Kommunen nach den Standards der Jugendhilfe untergebracht.
Sozialministerin Emilia Müller erklärte dazu: „In diesem Jahr sind schon über 12.500 unbegleitete Kinder und Jugendliche bei uns eingereist, über 15.000 unbegleitete Minderjährige sind derzeit in Bayern insgesamt von den Jugendämtern zu versorgen. Da eine Weiterverteilung der unbegleiteten Minderjährigen in andere Länder bisher nicht möglich war, sind vielerorts die Unterbringungs- und Versorgungskapazitäten der Jugendhilfe ausgeschöpft. Um die jungen Menschen angemessen zu versorgen und unsere bayerischen Kommunen, die an der Grenze der Belastbarkeit angelangt sind, zu unterstützen, sind wir auf die Weiterverteilung der unbegleiteten Minderjährigen an andere Länder angewiesen. Wir sind insbesondere unseren Nachbarländern Baden-Württemberg und Sachsen für ihre Bereitschaft, Kinder und Jugendliche aus Bayern nun zügig zu übernehmen, sehr dankbar.“
Das konkrete Verfahren zur Verteilung wurde mit diesen Ländern in kürzester Zeit abgestimmt. Bereits am 10. November wurden die ersten 37 unbegleiteten Minderjährigen nach Sachsen und am 11. November 53 nach Baden-Württemberg verteilt. In dieser Woche werden weitere 160 Jugendliche folgen.
„Als Staatsregierung stehen wir eng an der Seite unserer Kommunen. Wir haben deswegen die Forderungen unserer Kommunen nach bundesweiter Verteilung der unbegleiteten Minderjährigen im Bund unterstützt und durchgesetzt. Nun haben wir in Bayern die rechtlichen Weichen gestellt. Damit werden die bayerischen Kommunen nachhaltig entlastet“, so die Ministerin. Zugleich dient die Verteilung dem Wohl der Kinder und Jugendlichen, die damit die bestmögliche Versorgung und Unterstützung erhalten.
In Bayern kommen besonders viele unbegleitete ausländische Minderjährige an, da der Freistaat an den beiden Hauptfluchtrouten liegt. Die Zugangszahlen sind in 2015 exponentiell angestiegen: Kamen in den Jahren 2012 ca. 550, 2013 ca. 575 und 2014 noch 3.415 Neuzugänge, so sind bis 31. Oktober 2015 bereits rund 12.500 unbegleitete Minderjährige in Bayern angekommen. Die neu ankommenden Kinder und Jugendlichen werden seit dem 1. November 2015 alsbald entsprechend dem Königsteiner Schlüssel an andere Länder weitergeleitet und dort versorgt.
4. Ministerrat beschließt Änderung des Feiertagsgesetzes: 500. Reformationsjubiläum am 31. Oktober 2017 soll gesetzlicher Feiertag werden / Innenminister Joachim Herrmann: „Große Bedeutung für das Christentum“
Das auf einen Dienstag fallende 500. Reformationsjubiläum am 31. Oktober 2017 soll mit einem gesetzlichen Feiertag begangen werden. Der Ministerrat hat heute den Entwurf für die dazu notwendige Änderung des Feiertagsgesetzes beschlossen und dem Landtag zur weiteren verfassungsmäßigen Behandlung zugeleitet. Innenminister Joachim Herrmann: „Wir wollen mit dem einmaligen Feiertag zum 500. Reformationsjubiläum an die große Bedeutung der Reformation sowohl für das Christentum weltweit als auch besonders für Bayern erinnern.“
Da Bayern im Ländervergleich die meisten Feiertage hat, soll der 31. Oktober einmalig 2017 als gesetzlicher Feiertag festgelegt werden. Auch in den anderen Ländern, in denen der Reformationstag kein alljährlicher gesetzlicher Feiertag ist, wird das Reformationsjubiläum 2017 wie in Bayern zu einem einmaligen gesetzlichen Feiertag erhoben.
5. Kabinett beschließt Bundesratsinitiative zur Stärkung der Stromerzeugung aus Biomasse und will regionale Quote bei der Ausschreibung erneuerbarer Energien vorschlagen / Energieministerin Ilse Aigner: „Wir wollen in EEG-Novelle mehr Möglichkeiten für Bioenergie“
Der Ministerrat hat heute beschlossen, im Bundesrat eine Entschließung zur Stärkung der Stromerzeugung aus Biomasse im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2016 einzubringen. Hintergrund ist die notwendige Stabilisierung und der weitere Ausbau der Bioenergie als verlässliche und flexible Stromquelle. Mit dem Vorschlag einer Regionalquote für die Ausschreibung erneuerbarer Energien will Bayern zudem eine bessere regionale Steuerung des Zubaus an regenerativen Energien erreichen.
Bayerns Energieministerin Ilse Aigner: „Aktuell trägt die Bioenergie bereits 9,3 Prozent zur bayerischen Bruttostromerzeugung bei. Mit den Vergütungssätzen im aktuellen EEG und ohne Einbeziehung in die in der EEG-Novelle geplanten Ausschreibungen ist ein weiterer Ausbau der Bioenergie nicht möglich. Vielmehr droht mit Ablauf der 20-jährigen Vergütungsperiode ab 2021 ein sukzessiver Rückbau der Stromerzeugung aus Bioenergie. Das kann sich weder Bayern noch Deutschland leisten.“ Aigner wies ergänzend darauf hin, dass aufgrund derzeit fehlender Perspektiven für die Bioenergie bei den Erzeugungsanlagen notwendige Erhaltungs- und Ersatzinvestitionen teilweise schon nicht mehr unternommen würden und damit Anlagen sogar schon vor Ablauf der 20-jährigen Vergütungsperiode ihren Betrieb einstellen könnten. Aigner: „Dieser Entwicklung muss durch ein für Bioenergie geeignetes Marktmodell entgegengewirkt werden, das sowohl für den Anlagenbestand als auch für Neuanlagen gilt. Bayern steht zur Bioenergie. Durch Ausschreibung wollen wir sie wettbewerblich gestalten, erhalten und behutsam weiterentwickeln. Eine zeitnahe Perspektive für die Anlagenbetreiber ist dringend notwendig.“
Bayern will die Bundesregierung zudem auffordern, eine regionale Quote bei der Ausschreibung erneuerbarer Energien vorzusehen, um auch zukünftig einen auf Deutschland besser verteilten Zubau von Erneuerbare-Energie-Anlagen zu gewährleisten. Aigner: „Eine regionale Quote für den Ausbau der erneuerbaren Energien ist im Interesse einer dezentralen Energiewende. Durch mehr räumliche Nähe von Verbrauch und Erzeugung steigen Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit und Akzeptanz in der Bevölkerung.“
6. Sozialministerin Emilia Müller: „Bayerns Einsatz für ehemalige Heimkinder hat Erfolg / 182 Millionen Euro werden bundesweit zusätzlich zur Verfügung gestellt“
Das Kabinett hat in der heutigen Sitzung einer Vereinbarung von Bund, Ländern und Kirchen zugestimmt, mit der die Mittel des Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“ von bisher 120 auf insgesamt 302 Millionen Euro deutlich aufgestockt werden. „Mit der Aufstockung des Fonds setzen die Beteiligten von Staat und Kirche ein deutliches Signal, dass sie ihre Verantwortung für die ehemaligen Heimkinder ernst nehmen. Für uns ist es unabdingbar, dass alle Betroffenen gleich behandelt werden und die ihnen zustehenden Leistungen erhalten“, erklärte Sozialministerin Emilia Müller.
Der Fonds wurde im Jahr 2012 eingerichtet, um Kinder, die bis Mitte der 1970er Jahre in Heimen misshandelt wurden, bei der Bewältigung des erlittenen Leids und Unrechts zu unterstützen. Die Fondsmittel werden zu je einem Drittel vom Bund, den westdeutschen Ländern sowie der Katholischen und Evangelischen Kirche aufgebracht. Der Freistaat Bayern wird sich insgesamt mit rund 18,3 Millionen Euro an dem Fonds beteiligen. Davon wurden bereits rund 10,9 Millionen Euro eingezahlt. Über 2.800 Betroffene haben sich bisher bei der Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder in Bayern gemeldet. Bislang konnten 16,8 Millionen Euro ausgezahlt werden.
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