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1. Sozialministerin Emilia Müller: „Beachtliche Fortschritte und neue Herausforderungen – wir setzen „Bayern barrierefrei“ konsequent fort!“ / Neue Themenschwerpunkte von Kommunikation bis Gesundheit / Appell an Privatwirtschaft und gesamte Gesellschaft: „Barrierefreiheit muss in allen Lebensbereichen Selbstverständlichkeit werden“
1. Sozialministerin Emilia Müller: „Beachtliche Fortschritte und neue Herausforderungen – wir setzen „Bayern barrierefrei“ konsequent fort!“ / Neue Themenschwerpunkte von Kommunikation bis Gesundheit / Appell an Privatwirtschaft und gesamte Gesellschaft: „Barrierefreiheit muss in allen Lebensbereichen Selbstverständlichkeit werden“
Sozialministerin Emilia Müller hat in der heutigen Ministerratssitzung die bisherigen Fortschritte des Programms „Bayern barrierefrei“ und die geplante Fortführung vorgestellt. Die Ministerin erklärte: „Bayern barrierefrei 2023 – das ist unser großes Ziel, das wir mit allem Nachdruck verfolgen und erreichen werden. In den vergangenen zwei Jahren haben wir bereits deutliche Fortschritte erzielt, schwerpunktmäßig in der Mobilität, in der Bildung und beim Abbau von Barrieren in staatlichen Gebäuden. Das wollen wir intensiv fortführen, zugleich aber auch drei neue Kerngebiete aufnehmen. In den nächsten Jahren werden Information und Kommunikation, Fortbildung und Gesundheit im Mittelpunkt unserer Bemühungen stehen.“
Im Doppelhaushalt 2015/2016 stehen insgesamt rund 221 Millionen Euro für den Abbau von Barrieren bereit. Der Freistaat unterstützt damit den barrierefreien Ausbau von Bahnhöfen und Haltestellen (rund 25 Millionen Euro), die Neuanschaffung von Linienbussen mit Hublift oder Rampe (rund 60 Millionen Euro) oder die Beseitigung von Barrieren in staatlichen Gebäuden, die öffentlich zugänglich sind (69,5 Millionen Euro). 460 Baumaßnahmen werden noch in diesem Jahr abgeschlossen und eine Vielzahl von Barrieren in staatlichen Gebäuden verschwunden sein.
Um das Ziel eines barrierefreien Bayerns 2023 zu erreichen, werden die bisherigen Anstrengungen konsequent fortgesetzt und das bestehende Programm auf neue Handlungsfelder ausgeweitet. Einer der neuen Schwerpunkte ist der Bereich „Information und Kommunikation“. Dazu sollen z.B. die Verwaltungen die barrierefreien Online-Angebote und Verfahren weiter ausbauen. „Außerdem werden wir die Beschäftigten im staatlichen Bereich fortbilden und als wichtige Multiplikatoren noch mehr für das Thema Barrierefreiheit sensibilisieren“, so die Ministerin. Das dritte neue Handlungsfeld steht unter der Überschrift „Gesundheit“ und soll unter anderem die Barrierefreiheit in stationären Einrichtungen der Pflege verbessern.
Sozialministerin Müller appellierte an die Privatwirtschaft und die gesamte Gesellschaft, sich noch stärker für die Barrierefreiheit zu engagieren. „Der Staat kann investieren und selbst tätig werden“, so die Ministerin, „aber es geht nicht ohne die Unterstützung aller Menschen in Bayern. Wir brauchen starke Partner, die Barrierefreiheit als Vorteil erkennen und mitmachen – seien es Kommunen oder die Privatwirtschaft. Es gilt: Barrierefreiheit muss in allen Lebensbereichen zur Selbstverständlichkeit werden.“ Deshalb wurde das Signet „Bayern barrierefrei – Wir sind dabei!“ entworfen. Es macht sichtbar, wer Barrierefreiheit in Bayern unterstützt und richtet sich vor allem an nichtstaatliche Organisationen. „Dabei ist zum Beispiel die Größe eines Unternehmens nicht entscheidend: von der großen FC Bayern AG bis zum kleinen Café in München – wir sind stolz auf jeden Partner, der sich sichtbar am Abbau von Barrieren beteiligt“, so Müller.
Von zentraler Bedeutung für ein barrierefreies Bayern ist der Wohnungsbau. Innen- und Bauminister Joachim Herrmann wurde beauftragt, über die Maßnahmen beim Wohnungsbau für mehr Barrierefreiheit in einer der nächsten Ministerratssitzungen gesondert zu berichten.
„Ein Bayern ohne Barrieren ist für alle Menschen im Freistaat ein Gewinn an Lebensqualität – für Familien mit Kinderwagen genauso wie für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung“, betonte Ministerin Müller. „Wir werden unser Ziel ‚Bayern barrierefrei‘ hartnäckig weiterverfolgen!“
Das Sozialministerium unterstützt den Ausbau von Beratungsstellen, die Interessierte kostenlos mit Informationen versorgen. Um gezielt über das Thema Barrierefreiheit zu informieren, gibt es seit Ende November 2015 im Internet die zentrale Anlaufstelle www.barrierefrei.bayern.de. Das völlig neu gestaltete Portal der Bayerischen Staatsregierung ist eine Erlebniswelt, eine Beratungsstelle, ein Infocenter, ein Magazin, das Menschen mit und ohne Behinderung gleichermaßen anspricht.
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2. Innenminister Joachim Herrmann zieht erste Zwischenbilanz zur Wohnraumversorgung: „Maßgebliche Impulse der Staatsregierung für mehr Wohnungsbau – Nachfrage steigt mit gewaltiger Dynamik“
Die Staatsregierung unternimmt alles, um den Wohnungsbau zu steigern. In seinem ersten Zwischenbericht zur Wohnraumversorgung nach Beschluss des „Wohnungspakts Bayern“ im Oktober 2015 wies Innenminister Joachim Herrmann darauf hin, dass die wohnungspolitischen Anstrengungen der Staatsregierung bereits erste Wirkungen zeigen und konsequent fortgeführt werden.
Herrmann: „Die seit Anfang des Jahrzehnts angespannte Versorgungslage mit Wohnraum hat sich durch die Zuwanderung erheblich zugespitzt. Die aktuelle Wohnungsbautätigkeit von privater oder öffentlicher Hand erreicht die erforderliche Größenordnung bei weitem nicht. Die Bayerische Staatsregierung setzt deswegen maßgeblich Impulse, um den Wohnungsbau in Bayern zu unterstützen und die Schaffung von neuem Wohnraum zu fördern. So haben wir mit den staatlichen und den von der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt zusätzlich bereitgestellten Mitteln für die Wohnraumförderung im Jahr 2015 mehr als 8.000 Wohnungen und Heimplätze gefördert, darunter 1.900 neue Mietwohnungen. Das sind 12,7 Prozent mehr als 2014.“
Mit dem im Oktober 2015 initiierten Wohnungspakt Bayern stellt die Staatsregierung bis zum Jahr 2019 rund 2,6 Milliarden Euro bereit. Dadurch sollen jedes Jahr 6.000 bis 7.000 Wohnungen, insgesamt also bis zu 28.000 neue staatliche bzw. staatlich geförderte Mietwohnplätze entstehen.
Herrmann plädierte in diesem Zusammenhang dafür, das staatliche Sofortprogramm, das mit 70 Millionen Euro für rund 3.300 Wohnplätze in vereinfachter Bauweise für anerkannte Flüchtlinge ausgestattet ist, auszudehnen: zum einen auf Maßnahmen an bestehenden staatlichen Gebäuden, zum anderen auf Grundstücke zum Beispiel der Kommunen.
Auch das Kommunale Wohnraumförderungsprogramm, die zweite Säule des Wohnungspakts Bayern, mit dem bis 2019 jährlich 150 Millionen Euro für die Förderung von etwa 1.500 Wohnungen vorgesehen sind, ist bereits angelaufen.
Mit dem Ausbau der staatlichen Wohnraumförderung, der dritten Säule des Wohnungspakts Bayern, soll die Wohnungsbautätigkeit der Wohnungsunternehmen angeschoben werden. Aktuell liegen Förderanfragen oder Anträge für den Bau von rund 3.100 Mietwohnungen und für die Modernisierung von rund 800 Mietwohnungen vor. Für die Förderung von Eigentumsmaßnahmen sind es rund 750 Anträge oder Anfragen.
Wie der Innenminister berichtete, bringen die beiden staatlichen Wohnungsbaubeteiligungsgesellschaften Stadibau und Siedlungswerk Nürnberg über das staatliche Sofortprogramm hinaus bis zum Jahr 2020 den Bau von jeweils bis zu weiteren 1.000 Wohnungen auf den Weg. Im Rahmen der Städtebauförderung werden Gemeinden dabei unterstützt, Leerstände im Ortskern für die dauerhafte Versorgung mit Wohnraum herzurichten. Derzeit werden in 57 Gemeinden rund 300 Wohneinheiten geschaffen, davon im Jahr 2016 bereits 180. Hinzu kommen rund 30 Wohneinheiten in Gebäuden auf ehemaligen Militärarealen.
Innenminister Herrmann fordert über die bereits erfolgten Erleichterungen im Vergaberecht des Bundes hinaus weitere Anstrengungen. Herrmann: „Das größte Problem bei der schnellen Herstellung von Wohnraum ist derzeit die Bereitstellung von Bauland. Darüber waren sich bei unseren Wohnungsbaukonferenzen in allen Regierungsbezirken Bayerns alle Teilnehmer einig.“ Deshalb kündigte der Minister auch weitere Vereinfachungen im Bauplanungs- und Bauordnungsrecht an: „Wir prüfen derzeit weitere Initiativen mit dem Ziel, das Baurecht zu vereinfachen.“ Zur notwendigen Aktivierung privaten Kapitals in den preiswerten Wohnungsbau sind nach den Worten von Herrmann auch erleichterte Abschreibungsmöglichkeiten und eine weitere Aufstockung der Mittel des Bundes für die Wohnraumförderung dringend erforderlich.
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3. Wirtschaftsministerin Ilse Aigner fordert schnelle Änderungen im Handels- und Steuerrecht, um Unternehmen bei Pensionsrückstellungen zu entlasten / Aigner: „Für Unternehmen wird es angesichts der Niedrigzinsphase immer teurer, ihre Pensionszusagen einzuhalten / Jetzt Gegenmaßnahmen ergreifen“
Wirtschaftsministerin Ilse Aigner hat in der heutigen Kabinettsitzung auf Probleme der Unternehmen wegen der steigenden Pensionsrückstellungen in der anhaltenden Niedrigzinsphase hingewiesen und schnelle Lösungen im Handels- und Steuerrecht angemahnt. „Die niedrigen Zinsen am Kapitalmarkt bereiten den Unternehmen bei der Altersvorsorge ihrer Mitarbeiter zunehmend Probleme: Die Gelder, die sie für ihre Pensionszusagen anlegen, werfen immer weniger Rendite ab. Zusätzliche Mittel aus dem laufenden Geschäft müssen zugeführt werden. Das bremst die Investitionsbereitschaft vor allem im Mittelstand. Auch die Bereitschaft der Unternehmen, neue Betriebsrentenzusagen zu geben, sinkt“, so die Ministerin.
Aigner: „Unser Steuerrecht verschärft die Problematik. Wir müssen den marktfernen steuerlichen Rechnungszins von sechs Prozent hinterfragen. Die Differenz zwischen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Rückstellungen wird immer größer. Die Unternehmen müssen daher immer mehr Steuern zahlen auf Gewinne, die sie nicht erwirtschaftet haben. Das geht wiederum zu Lasten der Investitionen. Faktisch ist das eine indirekte Steuererhöhung.“
Der handelsrechtliche Zins für die Bewertung der Pensionsrückstellungen orientiert sich am aktuellen niedrigen Zinsniveau. Steuerlich wird jedoch ein fester Zins von sechs Prozent zugrunde gelegt. Die höheren handelsrechtlichen Rückstellungen werden steuerlich wie Gewinn behandelt und besteuert. Den Unternehmen wird durch die Besteuerung dadurch zusätzlich Liquidität entzogen.
Aigner: „Gerade vor dem Hintergrund der Herausforderungen zur Bewältigung der Flüchtlingskrise und der Notwendigkeit der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen ist eine Stärkung der Investitionstätigkeit dringend erforderlich. Es ist gut, dass die Bundesregierung den Referenzzeitraum für den handelsrechtlichen Durchschnittszins von 7 auf 10 Jahre verlängern wird. Das wird das Sinken des Rechnungszinses abmildern. Im Interesse der Wirtschaft wäre eine Ausweitung des Zeitraums auf 15 Jahre aber besser.“
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