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1. Hochschulstandorte Nürnberg und Erlangen werden massiv gestärkt / Kabinett beschließt Eckpunkte für Zukunftskonzept / Nürnberg erhält neue Hochschuleinrichtung mit wichtigen technischen Zukunftsfeldern und 5.000 bis 6.000 neuen Studienplätzen / Technische Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität wird als Ganzes am Standort Erlangen gestärkt und weiterentwickelt / Erziehungswissenschaften bleiben in Nürnberg und Technische Fakultäten in Erlangen
1. Hochschulstandorte Nürnberg und Erlangen werden massiv gestärkt / Kabinett beschließt Eckpunkte für Zukunftskonzept / Nürnberg erhält neue Hochschuleinrichtung mit wichtigen technischen Zukunftsfeldern und 5.000 bis 6.000 neuen Studienplätzen / Technische Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität wird als Ganzes am Standort Erlangen gestärkt und weiterentwickelt / Erziehungswissenschaften bleiben in Nürnberg und Technische Fakultäten in Erlangen
Die Staatsregierung will den Hochschulstandort Nürnberg und Erlangen massiv stärken. Das Kabinett hat bei seiner Sitzung in Nürnberg Eckpunkte für ein Zukunftskonzept beschlossen, mit dem sowohl Nürnberg als auch Erlangen als Hochschulstädte kraftvoll weiterentwickelt werden. Ministerpräsident Horst Seehofer: „Das ist ein wuchtiger Aufschlag, von dem Nürnberg und Erlangen gleichermaßen profitieren und der die Metropolregion insgesamt noch zukunftsfähiger machen wird. So bringen wir die Region wissenschafts- und wirtschaftspolitisch voran – mit neuen technologischen Zukunftsfeldern und zukunftsfähigen Arbeitsplätzen.“ In Nürnberg soll eine neue Hochschuleinrichtung mit wichtigen technischen Zukunftsfeldern und 5.000 bis 6.000 neuen Studienplätzen geschaffen werden. „Damit wird ein großer Campus in Nürnberg entstehen. So geben wir wichtige Impulse für die Stadtentwicklung in Nürnberg und für die Landesentwicklung in Bayern insgesamt mit neuer wissenschaftlich-technologischer Exzellenz in Mittelfranken.“ Zugleich wird die Technische Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität als Ganzes am Standort Erlangen gestärkt und weiterentwickelt.
Das Kabinett hat dazu heute folgenden Beschluss gefasst:
2. Ministerrat beschließt Gesetzentwurf zur Einrichtung des Landesamts für Sicherheit in der Informationstechnik / Finanzminister Dr. Markus Söder: „Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ist Antwort auf zunehmende Bedrohung aus dem Netz / Neue IT-Sicherheitsbehörde wehrt Gefahren aktiv ab und hilft Kommunen und Bürgern dabei, sich besser zu schützen“
Der Ministerrat hat heute den Gesetzentwurf zur Schaffung eines Bayerischen Landesamts für Sicherheit in der Informationstechnik verabschiedet.
„Als erstes Bundesland schafft Bayern eine eigenständige IT-Sicherheitsbehörde, die Gefahren für die staatliche IT-Infrastruktur abwehrt“, erklärte Finanz- und Heimatminister Dr. Markus Söder, der auch CIO (Chief Information Officer) des Freistaats Bayern ist. „Damit reagieren wir auf die stetig wachsende Bedrohung aus dem Netz – wir verzeichnen täglich mehr als 40.000 Angriffsversuche auf unseren BayernServer“, so Söder weiter. Bis 2020 sollen in Nürnberg 200 IT-Sicherheitsexperten am Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (LSI) die IT-Netze und -Verfahren der bayerischen Staatsverwaltung noch sicherer machen. Neben der aktiven Gefahrenabwehr wird das künftige LSI auch als kompetente Institution zur Beratung und Information von Kommunen und Bürgern in Sicherheitsfragen rund um das Internet zur Verfügung stehen. Söder: „Die Erfahrung aus mehr als 10 Jahren Sicherheitsmanagement rund um die IT-Infrastruktur wird nun in einer schlagkräftigen Behörde gebündelt“.
Das bayerische Rechenzentrum, der sogenannte BayernServer, betreibt derzeit rund 2.500 IT-Verfahren und speichert ca. 6 Millionen Gigabyte Daten. Darunter befinden sich hochsensible Informationen wie Steuer- oder Gesundheitsdaten. Die Kommunikation der Behörden untereinander und mit dem BayernServer erfolgt in einem eigenen abgesicherten, vom Internet getrennten Netz. Der vom Ministerrat gebilligte Gesetzentwurf regelt nun die künftigen Aufgaben und Befugnisse des LSI. Dazu zählen unter anderem die Abwehr von Gefahren für den BayernServer und das staatliche Netz oder die Unterstützung von Behörden bei Sicherheitsvorfällen wie z. B. Computerviren oder Trojanern. Der Gesetzentwurf enthält zudem datenschutzrechtliche Vorgaben, wie das LSI die sensiblen behördlichen Daten zu behandeln hat, sollte es diese zur Gefahrenabwehr analysieren müssen. Ziel ist eine Verabschiedung des Gesetzes durch den Landtag noch in diesem Herbst.