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1. Vorschläge der EU-Kommission zu einer Reform des Europäischen Asylsystems / Innenminister Joachim Herrmann: „Zuwanderung steuern und begrenzen / Schnellere und effizientere Asylverfahren sicherstellen / Verantwortung unter den Mitgliedstaaten gerechter verteilen / Nationale Handlungsspielräume erhalten“
1. Vorschläge der EU-Kommission zu einer Reform des Europäischen Asylsystems / Innenminister Joachim Herrmann: „Zuwanderung steuern und begrenzen / Schnellere und effizientere Asylverfahren sicherstellen / Verantwortung unter den Mitgliedstaaten gerechter verteilen / Nationale Handlungsspielräume erhalten“
Die Staatsregierung wird die Vorschläge der EU-Kommission zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems kritisch begleiten und die Interessen Bayerns einbringen. Wie Innenminister Joachim Herrmann im Kabinett betonte, stehen dabei drei wesentliche Aspekte im Vordergrund. Herrmann: „Wir müssen zum einen mit einer Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems Maßnahmen ergreifen, die die Zuwanderung steuern und begrenzen. Zum zweiten müssen wir europaweit sicherstellen, dass die Asylverfahren schneller und effizienter werden. Und zum dritten wollen wir eine echte und gerechtere Verantwortungsteilung unter den Mitgliedstaaten erreichen.“ Für diese drei Ziele ist nach den Worten des Innenministers insbesondere erforderlich, die Dublin-Verordnung neu zu fassen. Herrmann: „Ein Gemeinsames Europäisches Asylsystem muss sicherstellen, dass ein Durchwinken von Asylsuchenden innerhalb der Europäischen Union verhindert wird und hier für die Mitgliedstaaten die Möglichkeit besteht, die Einreise zu verweigern“.
Bei den Plänen der EU-Kommission zur Neufassung der Dublin-Verordnung bewertet Herrmann den Vorschlag, einen Asylantragsteller dazu zu verpflichten, im Mitgliedstaat der ersten Einreise seinen Antrag zu stellen und sich dort aufzuhalten, als besonders erfreulich. In dem Moment, wo ein Antragsteller dagegen verstößt, wird sein Antrag in einem beschleunigten Verfahren geprüft. Zudem soll ein Antragsteller nur dort, wo er sich aufhalten muss, Anspruch auf volle Leistung im Rahmen der Aufnahme haben. Außerdem sind für die verschiedenen Schritte des Dublin-Verfahrens kürzere Fristen vorgesehen, um Überstellungen in andere Dublin-Staaten zu beschleunigen und die Zuständigkeit schneller zu bestimmen. Herrmann: „Die Umsetzung dieser Änderungen muss nun oberste Priorität haben, um die Funktionsfähigkeit des Dublin-Systems generell wieder herzustellen.“
Im Rahmen der Neufassung der Verordnung für eine Europäische Datenbank, in der Fingerabdrücke gespeichert werden (sogenannte Eurodac-Verordnung), fordert Bayern einen verbesserten und unmittelbaren Zugriff der Sicherheitsbehörden auf die dort gespeicherten Daten. Herrmann: „Die neuen Nutzungsmöglichkeiten, um abgelehnte Asylbewerber zu identifizieren und zurückzuführen oder illegal eingereiste Personen festzustellen, werden einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Rückführungsmöglichkeiten leisten.“
Kritisch sieht die Staatsregierung die Vorschläge der Europäischen Kommission für eine neue Asylverfahrensverordnung und Anerkennungs- und Qualifikationsverordnung. Die in der ganzen EU unmittelbar geltenden Verordnungen sollen an die Stelle der bisherigen Richtlinien treten. „Wir wollen keine Gleichmacherei durch Verordnungen, vielmehr müssen wir nationale Handlungsspielräume erhalten. Daher muss es hier bei Richtlinien bleiben. Wir wehren uns gegen den Wegfall nationaler Listen von sicheren Herkunfts- und Drittstaaten. Eine gemeinsame EU-Liste ist sehr sinnvoll, aber nationale Listen müssen zur Wahrung der Souveränität der Mitgliedstaaten beibehalten werden“, betonte Herrmann. Eine klare Absage erteilte das Kabinett auch der vorgesehenen Einführung einer unentgeltlichen Rechtsberatung in allen Stufen des Asylverfahrens.
Darüber hinaus fordert die Staatsregierung, dass der Schutzstatus eines Asylbewerbers automatisch und zwingend erlischt, wenn er in seine Heimat, also den Verfolgerstaat, ausreist, zum Beispiel um dort Urlaub zu verbringen. Darüber hinaus regt Bayern eine Änderung der Familienzusammenführungsrichtlinie mit dem Ziel an, auch den Familiennachzug zu Flüchtlingen grundsätzlich von der Sicherung des Lebensunterhalts und dem Nachweis ausreichenden Wohnraums abhängig zu machen.
Innenminister Herrmann wurde vom Ministerrat beauftragt, die Verhandlungen zu den Reformvorschlägen zu begleiten und dabei besonders die Interessen Bayerns einzubringen.
2. Agrarpolitik: Wichtige bayerische Forderungen in Brüssel und Berlin durchgesetzt / Landwirtschaftsminister Helmut Brunner: „Bauern können sich auch in schwierigen Zeiten auf die Staatsregierung verlassen“
Der engagierte Einsatz der Staatsregierung für die Landwirte im Freistaat zahlt sich aus. Wie Landwirtschaftsminister Helmut Brunner im Kabinett erklärte, konnte Bayern in den vergangenen Monaten in Brüssel und Berlin wesentliche bayerische Forderungen durchsetzen. Auch der bereits vom Kabinett beschlossene Doppelhaushalt mit erheblichen zusätzlichen Landesmitteln ist ein starkes Signal für die Landwirtschaft. „Unsere Landwirte können sich auch in schwierigen Zeiten auf die Staatsregierung verlassen“, sagte Landwirtschaftsminister Brunner. So seien die meisten der nach dem Agrargipfel am 6. Juni 2016 vom Kabinett beschlossenen Forderungen zur Unterstützung der u.a. durch den Milchpreisverfall in Schwierigkeiten geratenen Landwirtschaft bereits in die Tat umgesetzt.
„Die von EU und Bund auf den Weg gebrachten Maßnahmen tragen in wesentlichen Punkten bayerische Handschrift“, so Brunner. Das gilt insbesondere für die beschlossene Koppelung von Finanzhilfen an eine konkrete Begrenzung der Milchmenge. Dass in der ersten Antragsrunde bereits fast 3 500 bayerische Milchbauern – mehr als in jedem anderen Land – an dem entsprechenden EU-Programm teilnehmen wollen, wertet der Minister als großen Erfolg: „Unsere Bauern nehmen das Angebot an und tragen damit aktiv dazu bei, den Milchmarkt wieder ins Gleichgewicht zu bringen.“
Laut Brunner sind inzwischen auch weitere bayerische Forderungen wie steuerliche Entlastungen, die Möglichkeit zur dreijährigen Gewinnglättung oder die deutliche Erhöhung des Zuschusses für die landwirtschaftliche Unfallversicherung auf den Weg gebracht. „All das bringt unseren Bauern spürbare Entlastung und mehr Flexibilität, um Marktschwankungen auszugleichen“, so der Minister. Zudem hat der Freistaat erfolgreich auch strukturell wirksame Maßnahmen vorangetrieben. Beispielhaft nannte Brunner das von Bayern wiederholt geforderte dauerhafte Verbot, Lebensmittel unter Einstandspreis zu verkaufen. Auch die Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes, die es Branchenverbänden, Erzeugerorganisationen und Genossenschaften nun ermöglicht, durch Absprachen und Vereinbarungen zur Produktionsmenge etwaige Überproduktionen selbstständig zu begrenzen, dient der Preisstabilisierung zugunsten der Erzeuger.
3. Ministerrat beschließt für die Einstellung in den richterlichen Dienst beschränkte Wiedereinführung der Regelanfrage beim Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz / Justizminister Prof. Winfried Bausback: „Damit schützen wir das Richteramt und das Vertrauen unserer Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat“
Der Ministerrat hat heute die beschränkte Wiedereinführung der Regelanfrage für die Einstellung in den richterlichen Dienst beim Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz beschlossen. Dazu soll die Bekanntmachung der Staatsregierung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst für die Einstellung in den richterlichen Dienst geändert werden.
Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback: „Das Richteramt ist ein besonders herausgehobenes und äußerst verantwortungsvolles Amt. Wir müssen schon vor der Einstellung sicherstellen, dass unsere künftigen Richterinnen und Richter mit beiden Beinen auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Mit unserer heute beschlossenen ausgewogenen Regelung schützen wir das Richteramt und das Vertrauen unserer Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat.“
Die Regelanfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz vor der beabsichtigten Berufung oder Übernahme in das Richterverhältnis wird nur mit Zustimmung des Bewerbers und regelmäßig erst im Anschluss an ein positiv verlaufenes Vorstellungsgespräch erfolgen. Verweigert ein Bewerber seine Zustimmung, steht das einer Einstellung entgegen. Das Landesamt für Verfassungsschutz darf nur gerichtsverwertbare Erkenntnisse übermitteln. Eine Regelanfrage unterbleibt regelmäßig, wenn die Bewerberin oder der Bewerber bereits seit mindestens drei Jahren im Dienst des Freistaates Bayern tätig ist.